Einladung zur gerichtlichen Fortbildung über "sanktionierte Bewerbungsschreiben" (2. 30% Sanktion von 2017)

Liebe Freunde und Bekannte,
hoch verehrte Mitwirkende, die die Frage nach dem Inhalt von
Bewerbungsschreiben, deren Zensur und deren Sanktionierbarkeit so weit
gebracht haben,

ich lade Euch und Sie ganz herzlich ein zur öffentlichen mündlichen Verhandlung meiner 2. 30% Sanktion!

Zeit: 18. 04. 2019 - 12 Uhr
Ort: Sozialgericht Berlin - Raum 126 (verlegbar)
AZ: S 137 AS 8823/17

Es treten an bzw. auf: FriGGa Wendt und das Jobcenter Berlin Pankow (vermutlich durch GeneralterminsbevollmächtigteN)

Thematik der Darbietung: "(unterstellter) Verstoß gegen die Auflagen eines der Leistungsbezieherin unter Leistungskürzungsauflagen aufgezwungenen Eingliederungsverwaltungsaktes (EGV-VA) durch Formulierung von Bewerbungsschreiben im Jahr 2017".

Die Bewerbungsschreiben hatte mein in der Situation "mitgehender" damaliger mir unvergessener Arbeitsvermittler gewissenhaft kontrollgelesen und in Absprache mit seiner ebenso mir unvergessenen Teamleiterin mit einer Sanktionsempfehlung "prämiert".
In dem Sinne darf auch die Leistungsabteilung, die die Sanktion "festgestellt" und den Bescheid rausgeschickt hat, sich direkt angesprochen fühlen, besonders jeneR Mitarbeitende, die/der das Wort "Sanktionsbescheid" damals offen auf den Briefumschlag geschrieben hatte, was für unterhaltsamen Austausch zum Datenschutzthema gesorgt hatte.

Ob Sie/Ihr diesen Termin eher in Partylaune, mit ernstem Mitfiebern (auf einer der beiden Seiten), mit eifrigem Fortbildungsinteresse oder als neutrale Beobachtende begehen mögen/mögt, obliegt allein Ihnen/Euch.
Eine Teilnahme aller Beteiligten wäre wünschenswert. Interessierten Anhang und Begleitungen, mit denen mensch sich wohlfühlt, nicht vergessen!
Bitte geht/gehen Sie respektvoll mit Besucher*innen "der anderen Seite" um, egal ob sie als Zeugen geladen, als Sprecher*innen erscheinen, als Zuschauer*innen dem Geschehen folgen.


Herzliche Grüße,
FriGGa Wendt


Hinweise:
Popcorn ist vermutlich nicht zugelassen, weswegen ich davon stark abrate - im Zweifel sollte bei allen Unklarheiten das Gerichtspersonal zuvor befragt werden.
Ebenso sind Unterhaltungen im Gerichtssaal den Protagonist*innen vorbehalten.
Dass keine Waffen in den Gerichtssaal mitgebracht werden, versteht sich von selbst.

Mehr Infos:

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/03/marktgerecht-lugen-friggas.html

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