Montag, 25. März 2019

Marktgerecht LÜGEN - FriGGas Bewerbungsschreiben in der mündlichen Verhandlung!

ACHTUNG!! Termin wurde wegen "nicht erteilten PKH-Beschlusses" jetzt abgesagt! Werde dagegen vorgehen und OHNE PKH den Termin haben wollen! Und was ist das hier? Keine Ablehnung der PKH??? 


Es gibt das Gerücht, dass eine Kundgebung stattfinden könnte, damit keiner völlig umsonst an diesem Tag vorbeikommt.... das Gerücht muss noch mit der zuständige Versammlungsbehörde geklärt werden


Nachricht vom 25. 03. 2019:

ENDLICH!!! 



am 18. April 2019 um 12 Uhr im Saal 126 des Berliner Sozialgerichtes, Invalidenstr. 52, AZ: S 137 AS 8823/17

  heißt es VORHANG AUF für das Thema: 
"30% Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung" - das waren die abgefassten Bewerbungen, die ich unter Sanktionsandrohung im Rahmen sog. "Eigenbemühungen" zu leisten hatte.

Die darin verwandten FORMULIERUNGEN waren ins mir zuvor auch auf Nachfrage NICHT TRANSPARENT gemachte ZENSURRASTER gefallen und sind von meinem Arbeitsvermittler, dem geliebten hochgeschätzten Herrn L., für sanktionsreif befunden worden.

Das fand damals den Weg in die Zeitung (junge welt) und wurde auch hier auf dem BLOG tüchtig diskutiert ("Einmal ist keinmal - er will mich schon wieder sanktionieren"), einige dazu entstandene Kommentare führten zu Verärgerungen, die mir eine Strafanzeige einbrachte.***





 Details: die konkreten Sanktionsdrohungen meines geliebten Herrn L. beherzigend,verwendete ich zur Erfüllung meiner Eingliederungs-verwaltungsakt-Zwangspflichten nicht mehr Formulierungen der Art: 
"meine hohe Motivation kommt daher, dass ich ansonsten das Geld gekürzt bekomme"

sondern ich verwendete Sätze wie: 
"Arbeit im Angestelltenverhältnis ist für mich als freiberufliche Bildungsträgerin 
zwar etwas Neues, aber ich betrete auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote 
meines derzeitigen Arbeitsvermittlers gern unbekannte Gefilde."

oder:
  "Aber auch ohne explizite Leistungskürzungsangebote für mein Existenzminimum
 bin ich interessiert an neuen Horizonten."**  
"Stolz wie Bolle" brachte ich diese Briefe - Synthesen aus der wahrhaft meine Existenz bedrohenden Sanktionssituation und gleichzeitiger Offenheit zum Kennenlernen neuer Herausforderungen und Unternehmen meinem "(kontroll-)lesefreudigen" Arbeitsvermittler persönlich vorbei.
Dieser wies mich zwar grußlos an der Tür ab und schickte mich zur Übermittlung der Schreiben an ihn runter an den Empfangsschalter, aber er nahm sich später die Zeit, das kurze Intermezzo eigens in einem VerBISAkteneintrag festzuhalten.

Ralph Boes kommentierte damals die Bewerbungsschreiben als positiven Umgang mit Sanktionen,
als einen Beleg meiner "Belastbarkeit" und meines "Humors" im Umgang mit bedrohlicher Lage.
Später bei meiner "Zusammenarbeit mit bzw. meiner Betroffenheit von" Herrn M. lieferte diese 
"Verbotsthematik" den Auslöser zur Aktion "Hartz IV macht mundtot".




wahrheitspatenschaft.de

Im Zuge der Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter thematisierte ich häufiger das 
"Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis"-
und verlangte den Beweis(antrag), zu belegen, dass ein Arbeitgeber EXPLIZIT WEGEN DIESER SÄTZE
und nicht aus anderen Gründen von einer Einstellung meiner Wenigkeit in seinem Unternehmen abgesehen habe.
Unter den angeschriebenen 
"aus dem Bereich Erziehungswissenschaften, Promotion/Marketing oder Reinigung",
was der EGV-VA (Eingliederungsverwaltungsakt) mittels 30% Sanktionsandrohung 
von mir monatlich im Umfang von 8 "Eigenbemühungen" verlangteverlangte, 
war unter anderem auch verdi - die auf den Straßen oft Mitglieder anwerben.

Hier das SANKTIONSSCHREIBEN vom 08.04. 2017 
(rot kommentiert von mir)


**Ein Musteranschreiben aus den erzwungenen Bewerbungen [Formatierung weicht ab]:
 
30.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bewerbe ich mich als Reinigungskraft in der Metallbearbeitungsbranche. Während meiner Studienzeit habe ich bereits geringfügig Erfahrungen in der Reinigung 
von elektronischen Geräten sammeln können. Da ich von meiner bezahlten freiberuflichen Tätigkeit im Bildungsbereich 
derzeit meine wirtschaftliche Existenz nicht bestreiten kann, 
wurde ich im Jobcenter sehr motiviert, mich als Reinigungskraft zu bewerben. Aber auch ohne explizite Leistungskürzungsangebote für mein Existenzminimum 
bin ich interessiert an neuen Horizonten.  
Ich freue mich von Ihnen zu hören.  
Mit freundlichen Grüßen, FriGGa Wendt 


POSITIVES FEEDBACK: meine selbständige Unternehmensberatungsidee gekoppelt 
mit der Option PRAKTIKA zu machen und damit 
Interessen von mir, von Arbeitgebern und dem Jobcenter sowie der "Allgemeinheit" zu vereinen, die 
nach der Bundestagswahl 2017 bei mir entstand:



 *** von daher verweise ich nochmals darauf, dass dieser Blog eine Sammlung von Gefühls- und Stimmungsäußerungen
 künstlerischer Freiheit als Reaktion auf behördliche Dokumente und behördliche Handlungsmuster darstellt.
In dem Sinne WÜRDE ich gern ALLE FOLGENDEN KOMMENTARE FREI UND UNZENSIERT ABBILDEN,
da das aber unter dem Rotstift bestimmter Beobachter stehen könnte und weil diese 
(insbesondere den Vermittler meines Herzens!) explizit NICHT kränken soll,
deklariere ich alles, was hierunter geschrieben steht, zur freien (Fan)-Fiktion zu Projektionsflächen-Protagonisten,
die nicht identisch mit den wahren Behördenmitarbeiter*innen sind, die die realen Sanktionen und Klagen ausgelöst haben. 
[Ich bitte trotz dieses Hinweises um Achtsamkeit bei der Formulierung von Kommentaren - 
und nicht zu vergessen, dass ich "Herrn L." ob seiner für mich "musenhaften" Wirkung 
wirklich gern mag...] 

 
 
Ein EINLADUNGSSCHREIBEN an Freunde und Bekannte 
sowie die Mitarbeitenden meines Jobcenters findet sich hier: 
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/jobcenter.html 

weiteres (Zeugenladungsanträge als Beweisanträge) wurden ans Gericht geschickt letzte Woche...
 

ACHTUNG!! Termin wurde wegen "nicht erteilten PKH-Beschlusses" jetzt abgesagt! Werde dagegen vorgehen und OHNE PKH den Termin haben wollen! Und was ist das hier? Keine Ablehnung der PKH??? 
 

*NEUER TERMIN JETZT* 
am 19. 01. 2022,
 11:15 Uhr,  GERICHTSVERHANDLUNG dazu in (Saal 7 oder anderswo) im 
Berliner Sozialgericht (Invalidenstr. 52), AZ: S 202 AS 8823/17
 
 
 

Einbettung in meine Jobcenterstoryline (FriGGa und das Jobcenter Teil 30):
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_77.html

4 Kommentare:

  1. § 10 SGB II - Zumutbarkeit

    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
    1.
    sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
    2.
    die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
    3.
    die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
    4.
    die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
    5.
    der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
    1.
    sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
    2.
    sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
    3.
    der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
    4.
    die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
    5.
    sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

    Wow, was für ein schöner Paragraph dieser § 10 SGB II doch ist, und wie gut er doch auf die Arbeitgeber zugeschnitten wurde, damit die auch ja ihre Arbeitssklaven von den Jobcentern frei Haus geliefert bekommen. „Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft!“ sagte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und hat mit diesem Satz den Weg für die Leibeigenschaft in Deutschland im 21. Jahrhundert wieder möglich gemacht. Die Leibeigenschaft bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen. Ist es nicht schön, dass wir uns wieder ins Mittelalter begeben haben, wo ein Leibherr (BA, Jobcenter, Arbeitgeber) wieder über seine Leibeigenen (Hartz IV Empfänger) bestimmen darf?

    Nein, das ist nicht schön und zeigt wohin dieses Land abdriftet. Ich finde es auch traurig, dass arme Menschen, die ohnehin kaum Geld zum Leben haben, sich auch noch gegen eine "deutsche Behörde" juristisch zur Wehr setzen müssen. Gab es so etwas eigentlich auch vor Hartz IV, dass man als Bürger gegen eine Behörde gerichtlich vorgehen musste? Nun ja, das Wort "Behörde" ist wohl zu viel des Guten für die Jobcenter, die nur dafür ins Leben gerufen wurden, um 1.) die Arbeitslosenquote zu fälschen und 2.) billige Arbeitskräfte mit § 10 SGB II für die Wirtschaft bereit zu stellen, damit Deutschland der Exportweltmeister Nummer 1 in Europa werden konnte.

    Menschen mit Sanktionen und einem verbrecherischen SGB II gefügig zu machen, sollte in einem demokratischen Rechtsstaat (Art. 20 GG) eigentlich nicht möglich sein, aber die Realität in Deutschland sieht seit Jahren anders aus.

    Jobcentermitarbeiter sind auch nur Sklaven in diesem Spiel, aber "der Sklave will nicht frei werden, er will Sklavenaufseher werden". [Gabriel Laub (1928-1998, polnisch-tschechischer Schriftsteller und Satiriker]

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  2. Frigga Wendt: "... deklariere ich alles, was hierunter geschrieben steht, zur freien (Fan)-Fiktion zu Projektionsflächen-Protagonisten,die nicht identisch mit den wahren Behördenmitarbeiter*innen sind' [...] Ich bitte trotz dieses Hinweises um Achtsamkeit bei der Formulierung von Kommentaren ..."

    Das ist doch aber jedem logisch denkenden Menschen klar, dass hier keine realen Personen einer Behörde gemeint sind, sondern es sich um reine Satire handelt, denn wer heißt schon wirklich Herr X. oder Frau Y.? In den Werken von Franz Kafka gibt es zwar einen Herrn K., aber in der Realität kommt das wohl sehr selten vor, dass jemand zum Beispiel als Name "Herr L." tatsächlich in seinem Ausweis stehen hat. In Deutschland wäre das sogar unmöglich, denn hier darf man seinen Sohn nicht einmal Huckleberry Finn nennen und sicherlich schon gar nicht "Herr L.".

    Mir fällt momentan aber noch ein weiteres Zitat von Gabriel Laub (1928-1998) ein, ohne dabei aber an einen oder sogar an mehrere reale Personen zu denken oder sie wirklich im Auge zu haben.

    „Je höher das Podest, auf das der Zwerg hinaufklettert, desto klarer sieht man, was für ein Zwerg es ist.“

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  3. Habe heute mal wieder lachen können. Deine Kreativität, die du Frigga, versprühst, ist echt Klasse. Deine Verhandlung kann ich mir nicht entgehen lassen. Und ich bin mir sicher, du packst diese mit Humor. Ich wünsche mir für dich, dass auch die Richter nicht anders können als zu lachen, zumindest innerlich, - über den Witz deines "herzallerliebsten" Vermittlers, dich zu sanktionieren - und die gegen dich verhängte Sanktion aufheben.

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  4. ACHTUNG!! Termin wurde wegen "nicht erteilten PKH-Beschlusses" jetzt abgesagt! Werde dagegen vorgehen und OHNE PKH den Termin haben wollen! Und was ist das hier? Keine Ablehnung der PKH??? http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/07/sozialgericht-berlin-uber.html


    Es gibt ferner das Gerücht, dass eine Kundgebung stattfinden könnte, damit keiner völlig umsonst an diesem Tag vorbeikommt.... das Gerücht muss noch mit der zuständige Versammlungsbehörde geklärt werden

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