Samstag, 9. März 2019

Wieviel Tage dauert die Bewilligung von SGB-II-Leistungen?

****TICKER****
ein "krankgeschriebener berliner SGB-II-Leistungsberechtigter, dessen Weiterbewilligungsantrag (WBA) bisher nicht bewilligt wurde, weil er ein Formblatt von 2012 verwendet hat"

ist seit dem 1. März 2019 ohne Leistung. Heute ist der 9. Tag.

Der Betroffene hat - wie schon in den letzten Jahren -  einen Antrag mit allen notwendigen Angaben zu seiner Lebenssituation fristgerecht gestellt - doch das verantwortliche Jobcenter scheint es nicht für nötig zu erachten, ihm seine Leistungen zu bewilligen - dazu schiebt es die "Mitwirkung" des Betroffenen vor - er habe ein aktuelles Formblatt zu verwenden.
Dabei wissen wir ja schon - in der Praxis von mir, der Blogbetreiberin, schon erfolgreich getestet (!) - dass auch SOLCHE völlig formlosen Anträge ausreichen, als Willensbekundung und Bedürftigkeitszeugnis herzuhalten:

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/ich-bin-wieder-da-frigga-und-das-jc.html


Anmerkung: wenn ich 2018 einen ERSTANTRAG stellen konnte, der handschriftlich und völlig formfrei erstellt worden war - wieso versucht man dann einen anderen dem Grunde seiner Bedürftigkeit nach Leistungsberechtigten - abzuwimmeln? Einen Mann, der über Jahre im Leistungsbezug steht und dessen Anträge - auch unter Verwendung teilweise älterer Formblätter - bislang immer bewilligt worden waren?


Mit Genehmigung des Betroffenen wird hier auf der Seite ggf. bei Zeiten mehr über seinen Fall erscheinen. Soweit ich weiß, ist er dabei, sich rechtlich zu wehren. Aber die Zeit rennt.

Hier geht es nicht nur um den Wohnungserhalt, sondern auch um den zuverlässigen Krankenversicherungsschutz, ohne den man ja nichtmal eine Krankschreibung oder Gesundschreibung für das Jobcenter bekommt.



Der Betroffene hatte Mitte Feb. seinen Weiterbewilligungsantrag für März 2019 eingereicht.
Noch im Februar reagierte das Jobcenter (ergo hat es Kenntnis seines Antrags und der darin befindlichen zur Bewilligung notwendigen Angaben gehabt) mit dem Verlangen, ein Formular auszufüllen (mit den selben Infos, die der Betroffene bereits geliefert hatte).


Hier das Reaktionsschreiben des Betroffenen :

(An die Gruppenleitung der Leistungsabteilung)

 Ihr Schreiben "Aufforderung zur Mitwirkung" vom [Datum] zu
 meinem Weiterbewilligungsantrag vom [Datum] angenommen am
 [Datum]


 Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben bestätigen Sie, daß Sie meinen Antrag am
[Datum] angenommen haben. Sie fordern mich zur Mitwirkung
auf, der ich bereits nachgekommen bin, indem ich sämtliche
leistungsrelevanten Tatsachen bereits angegeben habe und
entsprechende Nachweise meinem Antrag, für den ich ein
vorgesehenes Antragsformular verwendet habe, beigefügt habe.

Schon deshalb ist ihr Schreiben nichtig, da Sie sich die zur
Leistungsgewährung erforderlichen Kenntnisse durch
geringeren Aufwand aus meinem bereits gestellten Antrag
beschaffen können, als diesen Schriftwechsel zu betreiben
(§ 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB 1).

Nun fordern Sie, daß ich den selben Antrag noch einmal
stellen und dazu lediglich ein anderes Antragsformular
verwenden soll, obwohl die Antragstellung grundsätzlich an
keine Form gebunden ist, also auch unter Verwendung eines
Butterbrotpapiers möglich ist. Beachten Sie hierzu Ihre
fachlichen Weisungen zu § 37 SGB 2 Rz. 37.1, sowie das
Urteil des BSG vom 28.10.2009 B 14 AS 56/08 R RdNr. 14.

Die tatsächliche Form des Antrags ist also kein Grund dessen
Bearbeitung zu verzögern oder zu verweigern. Sollten Sie
wider Erwarten Angaben vermissen um meinen vorhandenen
Leistungsanspruch festzustellen, so bitte ich Sie diese
umgehend genau zu benennen. Ansonsten bitte ich Sie meinen
Antrag zügig zu bearbeiten und mein Grundrecht auf das
soziokulturelle Existenzminimum, das unverfügbar und in
jedem Fall und zu jeder Zeit einzulösen ist (Urteil des
BVerfG vom 9.2.2010 1 BvL 1/09 u.a.), lückenlos zu
gewährleisten.



Mit freundlichen Grüßen

4 Kommentare:

  1. Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung

    http://bag-plesa.de/bundestreffen/Material_Aufstocker/Rechtsdurchsetzung.pdf

    „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“ (Dr. Brand, ehem. Präs. LSG NRW).

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  2. "Jobcenter schickt Rentner auf Campingplatz: Ein Armutszeugnis für unser reiches Land - Das Jobcenter Westerburg in Nordrhein-Westfalen riet Rentnern und Hartz-IV-Empfängern, sich auf einem nahen Campingplatz einzuquartieren. Eine echte Wohnung konnte ihnen die Gemeinde nicht bieten. Das ist ein Armutszeugnis für ein so reiches Land wie Deutschland." [Quelle: FOCUS online, 23.3.2019]

    https://www.focus.de/finanzen/recht/kommentar-zu-westerburg-jobcenter-schickt-rentner-auf-campingplatz-ein-armutszeugnis-fuer-unser-reiches-land_id_10494892.html

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    1. Inge Hannemann: Rentner auf Campingplatz

      https://twitter.com/IngeHannemann/status/1108336869702541312?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Enews%7Ctwgr%5Etweet

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    2. Wie lange es wohl noch dauern wird, bis deutsche Städte auch so aussehen wie in Los Angeles? Wenn man den Jobcentern nicht bald ihre Macht nimmt, dann wird Deutschland auch eine Zeltstadt werden, wie in den Straßen (Skid Row) von Los Angeles.

      Skid Row, Downtown Los Angeles - Homeless Problem in America
      https://www.youtube.com/watch?v=KbTSDuQET94

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