Ich habe heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen:
Donnerstag, 29. Dezember 2016
Mittwoch, 21. Dezember 2016
Antrag SGB-II (Weiterbewilligung (unter VORBEHALT)
... hier tippe ich es ab - extra für Dich, H. G. aus H. ;-)
Mittwoch, 14. Dezember 2016
FORMBLATT für unerwünschte (Haus)Besuche (Gerichtsvollzieher etc.)
Hiermit bestätige ich,....................…
dass ich am ..............................
gegen den ausdrücklichen Wunsch des Mieters/ der
Mieterin/Wohnungseigentümers..
in seine/ihre Wohnung zwecks
[ ] Pfändungsinteresse
[ ] Sonstiges:....................
eingetreten bin.
Ich reiche meinen Amtsausweis vor zur Fotografie/zur Kopie/zur Abschrift.
Die Mieterin/der Mieter hat laut eigenen Angaben keinen Vertrag mit
der ersuchenden Stelle geschlossen und mich über Vertäge zu Lasten
Dritter usw. aufgeklärt.
[ ] BesagteR MieterIn hat/haben mir nur Zutritt gewährt, um
schlimmeres Übel von sich fernzuhalten.
Mein Handeln legitimiere ich selbst mit folgender
Gesetzesgrundlage..........…
[ ] Ich bin von der Mieterin/dem Mieter/den Mietern darüber aufgeklärt
worden, dass ich mit Betreten der Wohnung Grundrecht breche und beim
Berühren, Verändern oder Entfernen von Gegenständen in die Intim- und
Privatsphäre der MieterIn oder deren Vertrauenspersonen eingreife.
[ ] Ich wurde darüber aufgeklärt, dass nicht alle in der Wohnung
befindlichen Sachen Besitz der MieterIn sind, sondern im Vertrauen auf
einen sicheren Aufbewahrungsort von Freunden der MieterIn dort
abgestellt wurden.
Sollte ich das Recht dieser Freunde auf freie Ortswahl ihrer Sachen in
Mitleidenschaft ziehen, hafte ich persönlich für Ersatz,
Wiederbeschaffung oder immateriellen Schaden.
[ ] im Falle einer Beschädigung von Wohninventar der Mieterin/des
Mieters/der Eigentümer ersetze ich auf eigene Kosten, was mir in
Rechnung gestellt wird.
Etwaige juristische Konsequenzen für mein Verhalten behält sich die
Mieterin/der Mieter vor.
Haftungsausschluss
Der/die MieterIn übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder
Krankheiten sowie seelische Beeinträchtigungen beim Betreten der
Wohnung sowie beim Benutzen von darin befindlichen Gegenständen.
Datenschutzverzicht:
Es werden Aufzeichnungen in Bild und Ton von Betretern der Wohnung angefertigt.
Der/die Aufgenommene verzichtet mit Betreten der Wohnung auf das
"Recht am eigenen Bild" und wird darüber informiert, dass die
Aufzeichnungen ggf. verbreitet und veröffentlicht werden.
Datenschutzklausel des Mieters/der Mieterin:
Der/die MieterIn übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder
Krankheiten sowie seelische Beeinträchtigungen beim Betreten der
Wohnung sowie beim Benutzen von darin befindlichen Gegenständen.
Datenschutzverzicht:
Es werden Aufzeichnungen in Bild und Ton von Betretern der Wohnung angefertigt.
Der/die Aufgenommene verzichtet mit Betreten der Wohnung auf das
"Recht am eigenen Bild" und wird darüber informiert, dass die
Aufzeichnungen ggf. verbreitet und veröffentlicht werden.
Datenschutzklausel des Mieters/der Mieterin:
Über alles, was ich
am Verhalten oder Konstellationen in der Wohnung der Mieterin/des
Mieters
in Erfahrung bringe, verpflichte ich mich zum Stillschweigen gegenüber
sämtlichen Dritten.
Sollte ich entgegen dieser Erklärung diese Erklärung brechen, droht
mir eine Konventionalstrafe von bis zu 50 000 EUR.
in Erfahrung bringe, verpflichte ich mich zum Stillschweigen gegenüber
sämtlichen Dritten.
Sollte ich entgegen dieser Erklärung diese Erklärung brechen, droht
mir eine Konventionalstrafe von bis zu 50 000 EUR.
Unterschrift
Montag, 12. Dezember 2016
GEZ-Entrümpelungsparty
DIE PARTY FAND OHNE den Gerichtsvollzieher statt ;-) Ihm war es zu heikel oder gegen seine Prinzipien, einen VERTRAG zu unterzeichen, was in meiner Wohnung aber nötig gewesen wäre.
Er gibt den Fall wieder zurück an den Innendienst. Vielleicht verweigern sie die Zusammenarbeit mit dem rbb - zumind. in meinem Fall?
--------------------------------
Ich lade alle Freunde ein, mich bei der GEZ-Entrümpelungsparty zu besuchen!
Er gibt den Fall wieder zurück an den Innendienst. Vielleicht verweigern sie die Zusammenarbeit mit dem rbb - zumind. in meinem Fall?
--------------------------------
Ich lade alle Freunde ein, mich bei der GEZ-Entrümpelungsparty zu besuchen!
Freitag, 9. Dezember 2016
VOTING FÜR oder GEGEN Sanktionen
Das ist eine Geschäftsidee von mir (C) - jegliche Nutzung dieser Idee ist auf eigenes Risiko
Hier konkret für meinen Fall (als Beispiel):
Soll FriGGa Maja Wendt, Grundrechteaktivistin aufgrund ihres frechen, ihren Arbeitsvermittler verärgernden Grundrechtegebrauchs sanktioniert werden?
In welcher Höhe?
Durch welche konkreten Vorfälle im Rahmen von SGB-II legitimierbar?
VOTET für nur EINEN EUR!
Enthaltungen kosten 2 EUR.
Das Geld wird FriGGas Jobcenter über den Umweg über FriGGa mit Einbehaltung von 20% zufließen, bis FriGGa ggf. aus dem SGB-II-Bezug herausfällt.
@Jobcenterpersonal: Man könnte das hier auch als aberwitzige Idee von CROWDFUNDING bezeichnen ;-)
Konkrete Anlässe finden sich hier:
Montag, 5. Dezember 2016
Begegnung Souverän und Exekutive
Der Bericht unserer Begegnung "FriGGa und ihr Arbeitsvermittler" am 5. 12. 2016 aus Sicht des Arbeitsvermittlers Herrn L.
Abonnieren
Posts (Atom)