Donnerstag, 29. Dezember 2016

Verfassungsbeschwerde wegen SGB-II abgelehnt in Karlsruhe

Ich habe heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen:



(der Bief war aus Karlsruhe EINEN Tag unterwegs - vom Jobcenter zu mir um die Ecke dauert es immer 3 bis 7Tage)


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
-1 BvR 2189/16 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

der Frau Frigga Maja   W e n d t,
(Adresse)

gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
-Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (BGBI I S. 1824)

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Eichberger
und die Richterinnen Baer,
Britz

gemäß §93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S.1473)
am 14. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung
angenommen.

Von iner Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

-> alle drei Namen stehen da, unterschrieben hat aber nur eine Amtsinspektorin mit ihrem Wilhelm und Stempel

Vielleicht scanne ich es noch. Abtippen ging schneller als mein Kind vom anderen Rechner zu vertreiben.

Es ist sicher ein  MASSENschreiben?

Wer will, kann hier gern was zu den besagten Paragraphen posten.

Mein erster Impuls: wenn wir nichts sagen können, gehen wir in die Autorität - ob wir die haben oder nicht - wir machen es einfach.
Keine Begründung. Verweigerung von Kommunikation.

Hintergrund: ich habe die von Journalistin Susan Bonath verbreitete, auch von vielen anderen mitentwickelte Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV eingereicht - und diese auch mit meiner eigenen Betroffenheit (Beweisdokumente meiner derzeitigen Rechtsstreite mit dem JC) unterlegt - weil ohne dem pauschal schon eine Ablehnung erteilt worden war.



2 Kommentare:

  1. Es gibt die Anregung einer Freundin: dass wir eine Normenkontrolle machen - da gibt es zwei Methoden: "abstrakte" und "konkrete" Normenkontrolle - das eine davon sei die Richtervorlage...

    nur zum Überdenken von Strategien...

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    1. Hinweis einer Mitstreiterin: "Normenkontroll(klag)e kann nur einE AbgeordnetE mit 2/3 Mehrheit des Parlamentes hinter sich erheben".

      Es ist offenbar so eingerichtet, dass nur die, die den Mist gemacht haben, ihn auch mit ihren eigenen Instrumenten beseitigen können sollen.

      Sonst würde das BVerfG auch anders auf die fundierten Kritiken der BürgerInnen reagieren oder von sich aus tätig werden um bestimmte Gesetze gar nicht "auf den Markt" zu lassen ...

      wenn noch jemand Ideen hat, mit den Verfassungsbeschwerden umzugehen, bitte gern her damit.

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