"Umgeimpft" sein oder entsprechende QR-Codes bzw. "G"-Nachweise nicht vorzulegen bereit sein, kann auch mal "positiv" zu einem "Ausschluss" führen - und zwar von der Sanktionsmöglichkeit!
30. 01. 2022 - soeben erfahre ich von der WEISUNG aus der BA:
Zitat: "Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung. [... ]
Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in Präsenzform durchgeführt werden, richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der Länder. Soweit in denLändern 2G-Zugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen.
Weitere Informationen zum Zugang in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit den länderspezifischen 2G-/3G-(ggf. zusätzlich: plus) Regelungen sind in der Weisung COVID19 AM4 Umgang 2G 3G Regelungen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen PAL121 21
vom 29.12.2021 geregelt."
ganze Weisung zum Download unter: https://t1p.de/yll8d
Mehr auch bei Tacheles/Harald Thomé:
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-04-2022-vom-30-01-2022.html
Nachtrag Juni 2022 zu "3G": mittlerweile hatte mich jemand kontaktiert, der im Winter/Frühjahr mit der "3G" Auflage bei einer (zwangs)maßnahme kollidierte. Es gab Testmöglichkeiten bei der Maßnahme selber - jedoch nicht die Testsorten, die der Betroffene freiwillig mitgemacht hätte und nach eigenen Angaben "vertragen würde". Somit war er unter sanktionsdrohung genötigt, Testformen über sich ergehen zu lassen, die ihn belasteten. Ihr könnt zu Sinn und Unsinn, Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit eines "Tests" denken, was Ihr wollt - ich denke, nicht alle Menschen können "generalisiert" werden und nicht die Testauflage selber ist "unzumutbar", sondern das Fehlen einer Sicherheit, ohne Tests "sanktionsfrei" (wenn auch ohne die ach so tolle Maßnahme) in Ruhe leben zu können.
Ich holte mir stichprobenartig Erkundigungen ein - manche JC - jedoch nicht alle (!) führten nach eigenen Angaben pauschal keine Sanktionen durch für Nichtteilnahme an Maßnahmen wegen Komplikationen oder Uneinigkeit bzgl. der (Realisierung der) "Corona-Testpflicht".
Interessant ist demgegenüber diese Haltung von BA-Chef Detlef Scheele
AntwortenLöschenhttps://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-sonntag-347.html
04:33 Uhr
Scheele: Bei Impfpflicht können Arbeitgeber Ungeimpfte ablehnen
Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, sieht bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. "Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist", sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.
Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, "denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage", führte Scheele aus. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern. "So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht."
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die Ampel-Koalition hat vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen. Entschieden werden könnte nach SPD-Planungen im März.
Detlef Scheele: "Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt."
LöschenDas wäre ja auch noch schöner, wenn eine weltweite Pandemie dazu führen würde, dass man das klimaschädliche Wirtschaftswachstum nicht mehr seitens der BA (§ 10 SGB II = Sklavenparagraph) mit Lohnsklaven versorgen könnte, und diese Hartz IV Schmarotzer dann auch tatsächlich noch Geld für Faulheit bekommen.
Jetzt aber mal Spaß beiseite. Wie lange muss sich der arbeitslose Bürger in unserem demokratischen Sozialstaat eigentlich diese Frechheiten einer Pseudobehörde - in der auch noch ein arbeitsloser Politik- und Sportlehrer den Chefposten der BA inne hat und sich frech vom Steuerzahler ein Jahresgehalt von 300.000 Euro bezahlen lässt - noch gefallen lassen?
Nachtrag wegen "3G": mittlerweile hatte mich jemand kontaktiert, der im Winter/Frühjahr mit der "3G" Auflage bei einer (zwangs)maßnahme kollidierte. Es gab Testmöglichkeiten bei der Maßnahme selber - jedoch nicht die Testsorten, die der Betroffene freiwillig mitgemacht hätte und nach eigenen Angaben "vertragen würde". Somit war er unter sanktionsdrohung genötigt, Testformen über sich ergehen zu lassen, die ihn belasteten. Ihr könnt zu Sinn und Unsinn, Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit eines "Tests" denken, was Ihr wollt - ich denke, nicht alle Menschen können "generalisiert" werden und nicht die Testauflage selber ist "unzumutbar", sondern das Fehlen einer Sicherheit, ohne Tests "sanktionsfrei" (wenn auch ohne die ach so tolle Maßnahme) in Ruhe leben zu können.
AntwortenLöschenIch holte mir stichprobenartig Erkundigungen ein - manche JC - jedoch nicht alle (!) führten nach eigenen Angaben pauschal keine Sanktionen durch für Nichtteilnahme an Maßnahmen wegen Komplikationen oder Uneinigkeit bzgl. der (Realisierung der) "Corona-Testpflicht".