Mittwoch, 27. November 2019

Nach dem Karlsruher Urteil TEIL 2 - ABMAHNUNG an Scheele und Heil!

Sehr geehrte Damen und Herren im Arbeitsministerium,
sehr geehrte Menschen in der BA, vor allem alle THINK TANKS um Herrn
Scheele und Herrn Heil:

ich sah gerade, dass daran gefeilt wird Ihrerseits, "Sanktionen über
30 % trotz des Urteils des BVerfG wieder salonfähig zu machen".

https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen-1.4698013

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-arbeitsministerium-will-offenbar-kuerzungen-ermoeglichen-a-1298424.html

Ich sage Ihnen frei heraus: SOFORT SEIN LASSEN!

Sanktionen sind SO MITTELALTER!


Und wer Sanktionen will, wird von mir als mittelalterlich und
menschenrechtsfeindlich eingestuft.

In Ihrer Erkenntnis schienen Sie doch "kurz nach Karlsruhe" schon
einmal weiter!
Ich verweise dazu mal unverbindlich auf folgendes Kunstwerk:

http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2019/11/es-ist-mal-wieder-zeit-fur-eine-wende.html
 



Falls Sie empathiefähige ehrbare Menschen mit einem Gewissen sind,
lassen Sie diesen IRRWEG des Sanktionierens sein, welcher NICHT EINMAL
zur Integration in ein Steuerzahlersystem dient, das von selbst
tragfähig wäre.
Sanktionen sind nicht nur SINNLOS für das, wozu sie "angedacht" sind
(erinnern Sie sich an die im BVerfG gebrachten Erkenntnisse und
Stellungnahmen während der Verhandlung über die Sanktionen!!!),
sondern auch zurecht dem GRUNDE NACH für verfassungswidrig erklärt
worden, da sie die Menschenrechte verletzen - und zwar immer, wenn
Menschen mit weniger als 70% + volle Miete + KV vom Regelsatz übrig
haben für ihren Lebensunterhalt!
Sanktionen dürfen ferner NICHT zur (gewaltsamen Um-)Erziehung durch
Entzug der Existenzgrundlage eingesetzt werden - sage nicht nur ich,
sondern auch das Urteil.
Überlagern oder Aufaddieren von Sanktionen geht demnach gar nicht-
egal welche Ursache eine EinzelSanktion hat.

Ich gehe einen Schritt weiter.

Um die ARBEITSGESELLSCHAFT zu stärken, braucht es ein Bedingungsloses
Grundeinkommen für alle, es macht ALLE diese IRRSINNIGEN
SANKTIONS-SADO-MASO-PRAKTIKEN überflüssig! Da es "für alle" angedacht
ist, stärkt es
automatisch die Rentner*innen und auch die Kinder, und alle die, die sich um
andere kümmern und alle, "die für irgendwen etwas tun".
BGE stärkt ERWERBSTÄTIGE durch ein reales Lohnabstandsgebot zum
"Erwerbslos sein".
Solange Sie aber weiter in diese SACKGASSE rennen, heißt es:
Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte - keine Rechtsfrieden mit Sanktionen!
Zur Erinnerung:
openpetition.de/!sanktionen


Mit ernstem Gruß,
FriGGa Wendt




P.S. hier ein paar weiterführende Gedanken von mir:

Übrigens: eine stärkere Ausgestaltung der angstmachenden Schiene des
"totalen Leistungsausschlusses" ohne Sanktionen rein durch "formale
Zuständigkeitsablehnung", befürchten manche Erwerbslosenaktive (so
auch ich) gerade nach dem sanktionseinschränkenden Urteil aus
Karlsruhe.
In dem Sinne rufe ich parallel zu meiner obigen
"Sanktionsfreiheitsforderung" dazu auf bzw. rege an, ein neues
"Sicherungsamt für Menschen(würde)" einzurichten bzw.zuzulassen,
welches NICHT Unterordnungsbereitschaft unter "Markterfordernisse und
Weisungen eines Arbeitskraftweiterverwerters" bzw. (erzwungen
gespielte intrinsisch motivierte) Erwerbsarbeitsleistungsbereits
chaft
zur Antragsvoraussetzung macht.
Dieses "Menschenwürdesicherungsamt" wäre für alle jene Menschen
zuständig, die "erwerbsfähig" sind und nicht unter der Doktrin
"Fördern und Fordern" wie fremdbestimmte Nutztiere gehalten werden
wollen, und ihre Erwerbslosigkeit bzw. Bezahlt-Auftragsuche,ihr
persönliches Geschäfts-u. Gemeinwohlgestaltungs-Budget,selber oder
ggf. auch syndikalistisch verwalten möchten.Direkt mit Geldern des
BMAS ohne den Umweg eines Bittgesuchs über die (nur Geld fressende und
für die Betroffenen sinnlose) Zuständigkeit der Jobcenter.
Letzteres ist nämlich so, wie Menschen mit Magenschmerzen einzig zum
Proktologen zu schicken.
(Nicht nur) ICH kann meine eigene Erwerbsarbeitslosigkeit bzw. eher
EINKOMMENSGERINGHEIT wesentlich KOSTENGÜNSTIGER selber verwalten -
wenn ich darf - als "mein Jobcenter" das kann! Ich beantrage die
konzeptionell mich nicht überzeugenden "Grundsicherungsleistungen für
Arbeitsuchende" nach dem SGB-II nämlich nur "hilfsweise" - denn vorrangig
versuche ich andere Wege einer existenziellen Sicherung auszuschöpfen
und wo/weil nicht vorhanden, selber einzurichten.

Mit Ihrer Innovationsbereitschaft, das "Almosendenken" zurückzulassen
zugunsten eines "Grundrechtsanspruchs", auch in Hinblick auf die
NOTWENDIGKEITEN FÜR EINEN ARBEITSMARKT und Fachkräfte DER ZUKUNFT
komme ich GERN mit Ihnen endlich ins Gespräch oder ins Geschäft.

Sie müssen sich allerdings trauen und endlich auf meine zahlreichen
Angebote bzw. auf mich zukommen oder mich zu den Runden einladen, in
denen Sie mögl.weise (auch von mir) genannte Punkte diskutieren.
Statt mich und Millionen andere, die genau wie ich eine Stimme haben,
"zu verwalten".

Alternativ dürfen SIE ALLE, die an der Agenda 2010 mitgemischt haben
egal in welcher "Machtausübenden Funktion", 15 Jahre damit
Menschenrechte gebrochen haben, gern im MINDESTEN Ihre Posten
verlassen. Wer WEITERHIN an Sanktionen festhält und sogar noch mehr
als 30% entgegen des Verfassungsgerichtsurteils für richtig befindet,
hat in einem Ministerium oder sonstwelcher leitender Position nichts
zu suchen.
Ich fordere in dem Sinne IHREN RÜCKTRITT oder Ihre Absetzung oder
fristlose Entlassung -
ganz im Sinne des offenen Briefes des Herrn Boes:
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2019.htm#27.11.2019-b


VORGESCHICHTE/die ersten Briefe an Heil und Scheele "dauerhaft sanktionsfreie Zukunft"
  
Diese Briefe vom 7. 11. 2019 blieben mir unbeantwortet - aber Herr Scheele und Herr Heil verkündeten diese Woche, weiter an Sanktionen festhalten zu wollen - und diese auch sich zu über 30% "aufaddieren" zu lassen


  Einige Stunden später:
via "Sanktionsfrei.de" kommt die Rundmail, dass "Sanktionen über 30% in Zukunft nicht mehr möglich sein werden." Ferner heißt es:
 "Wir freuen uns, dass Herr Heil bei den Machenschaften der BA nicht mitzieht, sind allerdings trotzdem in Sorge, dass die anstehenden Nachbesserungen der Sanktionsregelungen das Urteil des BVerfG in Teilen korrumpieren. [...]"




Zum laufenden Jobcentertagebuch "FriGGa und das Jobcenter Teil 32"


6 Kommentare:

  1. Herr Scheele hat wohl Angst, dass sein lukrativer Job bald gestrichen wird. Weniger Sanktionen bedeuten nämlich auch weniger eingespartes Geld (Existenzminimum). Dass man mit diesen unmenschlichen Sanktionen über 5 Millionen Hartz IV Empfänger hungern lassen kann, interessiert doch einen Detlef Scheele nicht. Herr Scheele hat als BA-Chef ein Jahresgehalt von 300.000 Euro - und das auf Kosten der Steuerzahler, denn die finanzieren Herrn Scheele sein "Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)". Der Bürger schleppt Politiker mit dicken Diäten und Ministergehältern durch ihr Leben und auch noch Behördenchefs mit einem Jahresgehalt im 6-stelligen Bereich, aber für den kleinen arbeitslosen Bürger soll nicht einmal ein Existenzminimum zum (Über)leben da sein. Es wird Zeit, dass man die wahren Schmarotzer in diesem Land endlich beim Namen nennt.

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  2. Auf Twitter treibt sich auch so ein lustiger Vogel herum, der meint, er hätte wer weiss was gesagt, als er äußerte, die 30Prozent Sanktionsgrenze sei ja nur "wegen der Verhältnismäßigkeit" und auch nicht in "Stein gemeisselt".
    Ja Wunder über Wunder! Vielleicht gibt es ja wohl gar überhaupt erst ein Existenzminimum (unter anderem) wegen einer gewissen Verhältnismäßigkeit und trifft ein Unterschreiten desselben dieselbe empfindlich scharf!
    Und die Festlegung eines solchen gibt es nur auf (justiziellen) Druck des Grundgesetzes hin, das in den Herzen festgemeisselt sein sollte!

    Alfred.

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  3. Das Bundesverfassungsgericht hätte die Chance gehabt sich auf die Seite der kleinen Bürger zu stellen, aber leider hat man nur wieder ein Urteil herausgegeben, dass wohl auch mit juristischer Hermeneutik wieder so ausgelegt werden kann, wie schon das Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09. Dazu kommt noch, dass das Bundesverfassungsgericht ihr eigenes Urteil vom 9.2.2010 ad absurdum geführt hat, denn dort steht „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimum ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG.“ wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unverfügbar erklärt und der Bundesagentur für Arbeit eine Gewährleistungspflicht auferlegt wurde. In dem Urteil vom 5.11.2019 steht jetzt aber, dass bis zu 30 Prozent das Existenzminimum mit Sanktionen weiterhin gekürzt werden darf. Das reicht scheinbar aber den Politikmarionetten der Wirtschaft nicht, man will unbedingt die Leibeigenschaft auch im 21. Jahrhundert weiterführen und versucht mit juristischen Tricks doch wieder über 30 Prozent sanktionieren zu können, damit die Reichen in diesem Land noch reicher werden können und ein lukrativer Posten für die Politikmarionetten am Ende dabei herausspringt.

    M.S.

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  4. Ein BGE bietet, schon in der Theorie so um ca den Faktor EINE MILLION weniger Widersprüche als jedes nur irgendwie ausgestaltete Hartz 4, obendrein noch davon abgesehen, dass es vollkommen grundrechtskonform ist und auch kaum Gefahr liefe, dieses auszuhebeln.
    Aber all die liniengetreuen Staatsdiener, meisten Politiker, Richter etc erfinden lieber eine weitere Million krassester Ungereimtheiten hinzu, statt nach dem Gebot der Vernunft davon abzulassen.
    Ich möchte daher die heutige Zeit zutiefst krank (nicht allein mehr krankhaft) nennen, denn es ist mir schleierhaft, wie man so etwas tun kann, ohne vor Scham im Boden zu versinken gerade als vorgeblich gebildeter Mensch: man hat völlig die Trennung von Staat und Individuum aufgelöst, man IST der Staat, ist die Grossmacht selbst. Würde man sich in dem realitaetsverweigerndem Zustand klarer begreifen können, müsste man sofort seiner Einweisung in die Irrenanstalt zustimmen.
    Das Andere wäre fast noch weniger schmeichelhaft, aber auch zugleich undenkbar so viele kriminelle Energie für im Lande aufgestaut zu halten. Schon aus Gründen des vornehmen Anstands und der nicht angehenden Unterstellungsabsicht wollt ich mir das für die Masse verbitten.
    Aber so oder so, ein nicht unerheblicher Teil der kleinbürgerlichen Gesellschaft macht gemeinsame Sache mit den Großen und verteidigt die noch irrationalsten, gesetzlich und sonstwie abwegigsten Beschlüsse, von ihnen erlassenen Gesetze, Positionen und Meinungen.
    Richtig mündig ist das nicht - mir graut immer vor dem Gedanken, dass diese Leute ihre Kinder nach ihrem Muster erziehen.

    Alfred.

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  5. "Wir haben unser Ermessen immer zu Gunsten der Hilfsbedürftigen ausgelegt"

    Ermessen zu WAS FÜR "Gunsten" meint er damit - muss man hier fragen !??
    Ja, sie haben die Hilfsbedürftigen immer angemessen mit "Anreißen" für Arbeit versorgt - har har har !

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  6. EUGH stellt klar: unter keinen Umständen darf das Existenzminimum gekürzt werden!

    https://verfassungsblog.de/existenzminimum-nach-luxemburger-art/

    "Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht."

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