11.02.2021 Liebes JC-Tagebuch. Fast verstaubt bist du, weil auf der Welt so viel anderes passiert...
da flatterte doch kürzlich bei meinem Anwalt ein Gerichtsbescheid ins Haus:
WIR HABEN GEWONNEN!
Meine allererste Sanktion ist für UNGÜLTIG befunden worden.
Wer sich noch erinnert: ich hab eine Maßnahme nicht besuchen "dürfen", weil ich mich weigerte, eine Datenspeichereinwilligung und weitere Hausordnungsschreiben usw. zu unterzeichnen, bzw. genauer gesagt: ich wollte eigentlich vor jeder "möglichen Sanktionsfalle"** von meinem Arbeitsvermittler rechtssicher beraten werden: muss ich gegen meinen Willen (und dann folglich auch so bezeichnet) unterschreiben? Oder darf ich ggf. ohne die Haftung für das "nichtbesuchendürfen" einer Maßnahme auf mich zu nehmen, mein Recht nutzen, nicht gegen meinen Willen irgendwas "abzuzeichnen"?
** MERKE: um so mehr Sanktionen jemand "androht" - egal ob "rein förmlich (weil er kann)" oder aus Erziehungsabsichten, mit um so mehr Fragen dem Stile nach "werd ich sanktioniert, wenn ich..." muss er auch rechnen und darüber Auskunft erteilen!!!
Das war damals nicht geklärt worden, aber weil ich nicht zur Maßnahme ging, sanktionierte mich mein ehrgeiziger Arbeitsvermittler tatsachenschaffend kurzerhand und gab so den Anlass, das alles gerichtlich zu klären.
Die vermeintliche Erziehungsmethode führte aber nur zum Bloggen und Klagen und sogar später mit dem weiteren Sanktionsprozedere zu einer Strafanzeige wegen "Beleidigung" gegen diesen Blog (die einstweilen begründet mit "Corona" eingestellt wurde)...
Nun, liebes Sanktions.... äh Jobcentertagebuch: damit nicht genug!
Ich bekam noch in der selben Woche ein weiteres Schreiben von meinem Sozialgericht. Und zwar wegen meiner ZWEITEN 30 % Sanktion, man erinnere sich an die spektakuläre "verbotene Bewerbungsworte" Sanktion.
"Auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers..." will ich vier Jahre nach den damaligen Vorfällen gern nochmal zur Wahl antreten...
Tja, ich komme kaum hinterher, das alles zu veröffentlichen...
denn zwischenzeitlich wurde einem nahestehenden Menschen auf viel abstrusere Weise als ich das je habe erdulden müssen, von seinem Sozialamt die Wohnung nicht anerkannt. Mitten im Coronawinter 2020/2021 nahm und nimmt man alles nachteilige für ihn billigend in Kauf...
meine eigene leistungsrechtliche Situation hat sich verändert - mein Sohn hat den Lebensmittelpunkt zu seinem Vater verlagert und somit muss alles - inkl. der ohnehin gestiegenen Miete, neu berechnet werden. Aber das JC schrieb bis heute nichts zu meinen vielfältigen Veränderungsmitteilungen seit November und Dezember 2020...
28.03. 2021
für die erste 30% Sanktion gab es jetzt sogar die Zusage einer ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNG wegen der langen VERFAHRENSDAUER! Also: die Sanktion, die ich 2017 als erstes bekommen habe, ist jetzt nicht nur finanziell beglichen, sondern bringt (nicht anrechenbares) Geld ein!
Sanktionieren ist als "teuer für die Staatskasse".
Damit ist natürlich nicht alles "begraben", aber es ist ein Anfang einer Aufarbeitung!
Ich habe das inzwischen der Geschäftsleitung des JC mitgeteilt und dort auch gefragt, ob ich diese erfreuliche Nachricht auch meinem damaligen AV mitteilen darf - der sich da offenbar damals auch in die gesamte Prozedur emotional sehr hereingesteigert hat.
Ich bot zudem dem JC an, den damaligen Sanktionsbescheid o.ä. zu Kunstwerken umzuarbeiten, die im JC ausgestellt werden können - als Brückenbau-angebot einer langfristigen Aufarbeitung und Heilung...
10. 01. 2022
Oh, das Sanktions- und Jobcentertagebuch - das hatte ich fast vergessen. Jetzt ist es Zeit, hier wieder reinzuschreiben.
Ich habe einen GERICHTSTERMIN alsbald! zu meiner zweiten 30% Sanktion "Bewerbungsformulierungen" oder "MUNDTOT-Sanktion":
am 19. 01. 2022,
11:15 Uhr, in (Saal 7 oder anderswo) im
Berliner Sozialgericht (Invalidenstr. 52), AZ: S 202 AS 8823/17
08. 06. 2022
(nachgetragen): die Verhandlung am 19. 01. 2022 wurde einen Tag
vorher abgeblasen, da die Vorsitzende in Quarantäne musste. Verschiebung
des Termins auf wärmere und ggf. weniger infektionsbelastete Zeiten
stand aus (was ich unabhängig von der Situation der Vorsitzenden eh beantragt hatte!). Mittlerweile hatte dann auch ich ein zweites Mal "Corona" im Frühjahr - der Prozess der "Mundtot" Sanktion war aber ohnehin erst am 13. April 2022, wo alle wieder gesund waren. Nur von den JC-Bevollmächtigten fehlte im Gericht jede Spur!
Da durften wir - nach zuvorigem Beharren des Gerichts, auf keinen Fall "einen größeren Saal für mehr als 3 Vertreter*innen der Öffentlichkeit" zu bekommen, dann doch spontan in den großen "Ballsaal" im Sozialgericht Berlin zur Verhandlung. Vor der Tür veranstaltete ich mit Freunden (davor, danach, während der Verhandlung wurde ich vertreten) eine Kundgebung. Da der superspontane Saalwechsel erst direkt vor dem Prozess mir bekannt wurde, gab es sogar mehr Zuschauerplätze als Kundschaft anrückte. Man hätte es eher wissen müssen, so waren manche Leute ohne Aussicht auf einen Platz im Saal gar nicht erst angereist. Über den Prozess und das Urteil (Klage abgewiesen, weil ich nicht mehr als "beschwert" angesehen werde, wenn nachträglich nach vielen Jahren ein Sanktionsbescheid vom JC selber "zurückgenommen wird") HIER.
...natürlich habe ich - weil die Berufung nicht zugelassen wurde - zeitnah eine "Nichtzulassungsbeschwerde" verfasst, so dass der Fall strittiger Bewerbungsformulierungen (sowie der schlafenden Gefahr von Wiederholungen sowie materieller und immaterieller Folgeeffekte) jetzt am Landessozialgericht weiterer Begutachtung harrt.
Ende Mai hatte ich "Premiere" im Sozialgericht als BEISTAND. Ein anderer Kläger hatte mich eingeladen, im Rechtsstreit gegen sein Jobcenter wegen beantragter und versagter "Weihnachtsbeihilfe" aufzutreten und nicht nur neugierig im Publikum zu verweilen. Das wurde anders als in meinem eigenen Fall auch umstandslos bewilligt! Ich musste mich noch nichtmal ausweisen bei der dortigen Richterin... Es war sogar jemand vom Jobcenter zugegen, der selber an der Klärung des Falles Interesse zu haben schien...
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