Maßnahmezuweisung "Basis" MIKRO Partner

Schreiben vom 20. 12. 2016

Hier wird die Zuweisung (ohne Ansprechpartnernennung) veröffentlicht und auch ggf. über den Fortgang berichtet.

Maßnahmebezeichnung: "BASIS-Option; Begleitung, Aktivierung, Stabilisierung, Integration, Allgemiene Grundlagen; Berufs- und Arbeitsmarktorientierung: Abbau von Beschäftigungsbarrieren; Schlüsselkompetenzen; Haushalts- und Budgetberatung; Gesundheitsorientierung; Exkursion; betriebliche Erprobung"

15 Stunden/Woche
MIKRO PARTNER Service GmbH
Maßnahmenummer 955/103/2016


Ich war im offenen Vorstellungsgespräch/Vorinformation gemeinsam mit meinem Geschäftspartner am 28. 12. 2016.

Das geschah in erster Linie, um Sanktionen wegen unterlassener Mitwirkung vorzubeugen, aber auch um festzustellen, ob der Maßnahmeträger vertreten durch die uns begegnenden Menschen aufgeschlossen für unsere Ideen sei und ob schon vor Maßnahmestart ein spannender und positiver Austausch mit freier Kooperation möglich sei.

Erstmal mussten wir im Haus den Raum und die Zuständigkeit suchen (die mir benannte Ansprechpartnerin war nicht im Haus). 

Ein Mann informierte uns dann mit mehrfachen Anflügen einer Belehrung zu SGB-II und zur Hilfebedürftigkeit, dass die Maßnahme rein gar nichts mit der individuellen Unterstützung Selbständiger zu tun hätte und dass man dadurch keine Unterstützung bei konkreten Anliegen bekommen könne. Es gäbe dazu eine andere Maßnahme im Hause (eine Freundin riet mir zu einem ganz anderen Träger zu gehen, wo sie schon sehr gute Erfahrungen gemacht hatte).

 Es ginge um das Bewerbungstraining, in welchem Lebensläufe und Anschreiben angepasst würden. Ich fragte, ob man denn darin die Wahrheit sagen dürfe.
Dies bestätigte der Mensch mit den Worten: "Klarheit und Wahrheit" sei der Grundsatz und er sagte auch, dass man nur "Empfehlungen" abgäbe für Bewerbungsschreiben.
Allerdings  wollte bzw. konnte er über die konkreten Inhalten der Maßnahme sowie die organisation (in Einvernehmen mit meiner freiberuflichen Auftragserledigung) nichts sagen - das könne erst die Ansprechpartnerin am kommenden Montag (nächstes Jahr).
Ferner sei ich nicht die Vertragspartnerin des Maßnahmeträgers, sondern das Jobcenter sei das.
Ich müsse also alle noch zu klärenden Fragen inkl. der Zuweisung zu dieser oder einer anderen Maßnahme mit dem JC(Ansprechpartner) klären - so auch die vertraglichen Inhalte und ggf. Wünsche und Einwände.
Ich fragte, in welcher Form denn mit mir ein Vertrag geschlossen würde und erhielt als Auskunft:
"Wenn Sie bei uns die Hausordnung und PC-Nutzungsordnung unterzeichnen, dann kommt stillschweigend der Vertrag zustande."

Witzig war, dass der Mann angab, selbst Kaufmann zu sein, an meiner Vorstellung meiner Unternehmerischen Tätigkeit, 
für die ich (und damit auch mein Geschäftspartner) praktische Unterstützung gebrauchen könnten (um schnellstmöglich uns und alle anderen Menschen aus SGB-II-Zwängen zu befreien mit einer von vielen guten Ideen, die über den Tellerrand des kurzschlüssig-individuellen hinausgehen)
kein Interesse hatte.

Ich fragte ihn als er mir sinngemäß sagte, meine Selbständigkeit sei vermutlich nicht tragfähig und ich solle mich wohl deswegen bewerben, um nicht dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen, wovon er denn lebe, seinen Laden finanziere...
Er belehrte mich jedoch weiter darüber, dass jeder Unternehmer für sich selbst verantwortlich sei, keine Unterstützung für seine künstlerischen oder selbstverwirklichenden Ansätze erwarten könne zu Lasten des Steuerzahlers... und dass es sonst einfach zu viele von denen gäbe...
ich merkte an: na das gilt dann ja wohl auch für Bildungsträger?!
Er bestätigte das.
Und, so hakte ich nach, die würden ja sehr gut von den mit Steuergeldern eingekauften Maßnahmen überleben.
Das war kein Vorwurf, der nette ältere Herr, das war eine Feststellung.

Nun ist die Lage so:
ich habe keine Vertragsgrundlage gesehen und konnte auch organisatorisch nicht die Maßnahmeteilnahme absprechen. Dies sei (vermutlich) erst (und nur ggf.) möglich, wenn ich einen Vertrag geschlossen oder stillschweigend eingewilligt hätte - also die Katze im Sack gekauft hätte.
Bei Fragen (zum Inhalt) zuvor sei einzig das Jobcenter (= mein Herr L.) zuständig.
Wenn der jedoch nicht reagiert rechtzeitig, kann ich keinen Vertrag stillschweigend schließen - in wie fern dann ein Vertrag zwischen JC und Maßnahmeträger gelte, ist mir auch ungewiss.

 02.01.2017
--> Die Maßnahme startet während der Arbeitsvermittler noch nicht wieder auf Arbeit ist. Es wird mir vor Ort bestätigt, dass ich die Maßnahme nur besuchen kann, wenn ich die Hausordnung usw. unterschreibe. Die Maßnahme wird vorgestellt als nicht nur ein "Schönen" des Lebenslaufes zum "marktgerechten Format" und als Formulierungshilfe zu Eigenbewerbungsbemühungen, um die man sich vorab allein kümmern muss, sondern sie umfasst auch (psychosoziale/kulturelle) Seminarangebote... 
an denen man nicht teilnehmen MUSS, weil ja der PC-Saal für die eigene Arbeit offen steht.
Die Anwesenheit in der Maßnahme jedoch hat vorrang vor anderen Tätigkeiten. Bei Geldverdienen (mit Nachweis vom Arbeitgeber oder Geschäftspartner) ist man entschuldigt. Aber es wird nicht gern gesehen.
Gleichzeitig wird jemandem, der nur "Kontakt sucht" geraten, "mal ehrenamtlich zu arbeiten"... 
Meine ehrlichen Gedanken dazu zensiere ich zum Schutz des Trägers:*peeep* *peeep* *peeep* 


Da ich seit dem Jahreswechsel krank bin und nur wegen der Feiertage und meiner Bettlägerigkeit an diesen keinen Arzt aufgesucht habe, darf ich als Erste mein persönliches "Kennenlerngespräch" mit der Kursleiterin führen, bevor ich zum Arzt gehe.
Das Gespräch dauert ca. 3 Minuten und bringt nichts Neues. Wir haben halt keinen Vertrag und auch wenn BGE eine tolle Idee ist, schmerzt die Frage, wovon der Bildungsträger denn lebt, nachdem mir wiederum gesagt wurde "auf Kosten des Steuerzahlers meine Selbständigkeit zu betreiben"*.


*Apropos: mir wurde auch schon gesagt "ich sei wie der Hoeneß" - also ich hinterziehe meine Arbeitskraft der Allgemeinheit wie er die Steuern.
Das sagte eine Frau, nachdem sie zuerst meine ehrenamtlichen und freiberuflichen Tätigkeiten gelobt hatte. Wir beide waren uns auf einer Anti-TTIP-Demo begegnet.


einige Schreiben an meinen Arbeitsvermittler wegen des Trägers/der Maßnahme

 

>> alle Schreiben hier >>

 

02.01.2017 vor Beginn der Maßnahme - ich machte mich neugieirig unmittelbar danach mit Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, aber zum Glück inzwischen (fast) ohne Fieber auf den Weg:

Sehr geehrter Herr L.,
 
ich studiere gerade nochmals die von Ihnen für mich verfasste
Rechtsfolgenbelehrung und weise Sie hiermit darauf hin,


dass Sie mir nicht definiert haben, was "negatives Bewerbungsverhalten
gegenüber einem Maßnahmeträger" bedeutet.

Ich habe also nur eine vage Vorstellung (über die sich moralisch,
kulturell oder kontexturell diskutieren ließe, was aber in den Bereich der
"Freizeit" fallen würde), und keine klaren Einschränkungen oder Befehle
diesbezüglich von Ihnen erhalten!

Ich bin nur eben nochmals darüber gestolpert und ebenfalls darüber
informiert, dass Sie erst am Dienstag wieder im Haus sein werden.
Heute startet jedoch schon die Maßnahme.

Ich frage zusätzlich gezielt als weitere Frage:
Begegne ich Ihrer Forderung nach dem Maßnahmeträger als freier Mensch auf
Augenhöhe oder muss ich eine Art Untertänigkeitsverhältnis annehmen?
Soll ich schauspielern, dass ich eine Art intrinsisches Interesse habe,
das in Wahrheit - wenn ich sie sagen würde und ohne Einwände Ihrerseits
auch sagen WERDE - nur aus der Sanktionsvermeidung besteht?

Wie kann ich mich denn eigentlich bei einer "Zuweisung" noch "bewerben"?
Bewerben heißt doch "für sich Werbung machen" - was braucht der Träger an
Werbung von mir, wenn Sie mit ihm den Vertrag schließen und mich nur -
unabhängig von meinem eigenen freien Willen - dort hinbeordern? Bitte
erläutrn Sie mir das mal in allgemeinverständnlichen Worten (für eine ganz
dumme Frau auf Grundschulniveau).

All meine Fragen, die ich Ihnen letzte Woche zuschickte, sind damit
übrigens nicht erübrigt.


Ich bin übrigens seit dem 30. 12. krank und werde nach dem Gespräch mit
dem Träger, zu dem ich keinen genauen Termin habe, gleich zum Arzt gehen,
den ich über die Feiertage nicht konsultieren konnte - heute kann ich
immerhin ein paar Meter laufen.

Ich hoffe Sie hatten einen gesunden und glücklichen Start ins neue Jahr.

Mit freundlichem Gruß auf dem Sprung zum Maßnahmetäger,
FW
grundrechtefähiger Mensch



Da mir der AV keine Antwort schickte, legte ich gegen Ende meiner Krankheit nach am 06.01.2017:


Sehr geehrter Herr L.,
 
ich weiß nicht, in wie weit Sie schon meine Schreiben wahrgenommen und
ggf. schon Stellung genommen haben.

Ich war wie gesagt Montag, also am 02.01.2017, zum Vorgespräch bei Mikro
Partner und erst danach beim Arzt.**

Solange meine Fragen (siehe letzte Mails) nicht beantwortet sind, ist es
mir nicht ratsam etwas zu entscheiden - jede meiner Entscheidungen (außer
ggf. einem bereitwilligen Machen, "was man mir sagt") birgt potentielle
Sanktionsgefahr. Sie haben das ja sehr ausführlich für mich formuliert -
dass ich alles mitteilen oder als Grund aufführen kann, aber wenn ich mich
irre in dem, was "objektive Maßstäbe" zulassen, ginge das zu meinen
Lasten.

Ich kann also unterm Strich von mir aus die Maßnahme prinzipiell nicht
ablehnen, ohne eine Sanktion mit einkalkulieren zu müssen.

Zu Ihrer Info:
Die Frau im Bildungsträger erwähnte meine Vertragsfreiheit und dass ich
nicht teilnehmen müsse, wenn es für mich Zwang wäre. auch Sie riet mir,
mit dem Jobcenter meine Fragen vorab zu klären und erst dann ggf.
wiederzukommen.
Sie bot mir persönlich übrigens von sich aus gar keinen Vertrag zur
Unterschrift an - in ihrem Einführungskurs lagen weniger Hausordnungs- und
PC-Ordnungskopien auf den Tischen aus als Anwesende da waren.

Ich bitte ferner dringends für die Zukunft darum, nicht Dinge als
"einvernehmlich" zu bezeichnen, die das nicht sind. Etwaige
Missverständnisse halte ich Ihnen nicht vor, möchte nur bewusst machen.
Befehle und Verabredungen sind verschiedene Dinge und können auch so
benannt werden. Danke für Ihr Verständnis.

In diesem Sinne mit besten Grüßen
FriGGa Wendt

**Übrigens geht es mir gesundheitlich schon wieder deutlich besser, auch
wenn ich noch nicht ganz bei Kräften bin.
Da ich seit ich in ALG-II-Bezug bin noch nie zuvor eine Krankschreibung
benötigt habe für mein Leben und meine Arbeit: wer braucht (bis wann?) das
Original (bzw. den "originalen Durchschlag")?


*
Wer setzt wie wann und wonach die "objektiven Maßstäbe" und legt sie dann
auf meinen Fall bezogen aus?
Diese Zuständigkeit müsste mir das alles genauer kommunizieren.




und ich erhielt von ihm 2 1/2 Stunden später folgende Antwort:


Sehr geehrte Frau Wendt,


Vielen Dank für Ihre Informationen!


Nach meinem Kenntnisstand haben Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache beim Maßnahmeträger eine Mappe mit Informationen bezüglich der zugewiesenen Maßnahme erhalten. Dieser können Sie u.a. entnehmen, dass die (weitere) Teilnahme nach Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtend ist. Da Sie selbst in Ihrer Mitteilung ausführen, dass es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht, sollten Sie am Montag, 09.01.2017 um 08:30 Uhr beim Maßnahmeträger vorsprechen und die Details Ihrer Einmündung in die Maßnahme besprechen. Für die Dauer der Maßnahme erhält der Träger das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ohne Unterzeichnung der Hausordnung und PC- Ordnung darf Sie der Maßnahmeträger nicht an der Maßnahme teilnehmen lassen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Bestandteile für Sie keinen Hinderungsgrund darstellen und Sie die Dokumente bei Ihrer erneuten Vorsprache unterzeichnen können. Sie haben die Möglichkeit, alle Unterlagen aufmerksam zu lesen und bei Bedarf den Maßnahmeträger zu Inhalten zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lxxx
Selbständigenberatung



Das Spiel geht also dank seiner IGNORANZ von vorn los. Ob er davon TRÄUMT, dass ich "ohne Problme unterzeichne"? Das ist ja gerade der Dreh- und Angelpunkt, das das eben NICHT geht! Oder sucht er nach GRÜNDEN, die ich inhaltlich vorbringen müsste, NICHT zu unterzeichnen? Also die Hausordnung nicht anzuerkennen? Doch das ist ja alles nicht der PUNKT... ich willige nicht stillschweigend in einen VERTRAG ein(, der mich zudem unnötig belastet und Ambivalenz vorgibt, die meine Klageglaubwürdigkeit in Frage stellen könnte).... und ich frage mich ernsthaft: wovon träumt der Kleine nachts????
*ggg*

Na dann werd ich wohl doch nochmal die Madame ... ***zensiert*** besuchen gehen Montag... ;-) Und dann vermutlich zum 3. Mal erfahren, dass ich Vertragsunterlagen, die relevant sind zur Beantwortung meiner Fragen vorab, nur im JC einsehen kann... warten wir es ab.

09.01.2017: Besuch im Maßnahmeträger
MADAME war nicht da.
Ich ging dann mit meinem BEISTAND zur Sekretärin. Die war sehr nett.
Sie druckte mir aus, dass ich letzte Woche da war und auch das "Erstgespräch" geführt hätte, jedoch keine Datenspeicher-Einwilligung unterzeichnet hätte - folglich könne man mich nicht aufnehmen in die Maßnahme.
Es ei aber auch schon vorgekommen, dass ANDERE LEUTE ohne Bekenntnis zur Datenspeicherung an Maßnahmen hätten teilnehmen können. Dabei konnte dann allerdings keine Dokumentation erfolgen (wann sie da waren, krank waren etc. und auch nicht inhaltlich).
Dieses Schreiben sowie meine Krankmeldung von letzter Woche brachte ich unmittelbar danach gegen Empfangsbestätigung rüber zum Jobcenter.
Per Mail fragte ich erneut meinen Arbeitsvermittler nach dem, was er konkret mir aufzwingen möchte und auch nach den Vertagsinhalten usw. - rückte auch zum wiederholten Male gerade, dass ich niemals einvernehmlich mit ihm etwas beschlossen hätte.
Nun muss er irgendwie reagieren.

Ich bin gespannt und berichte weiter ;-)

So sieht es jetzt aus: Sanktionsanhörung usw.>>

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Nachtrag Ende Juni 2018:

ich rief den Maßnahmeträger an, der mir erklärte, dass "seit Ende 2017 keine Unterschriften von Hartz IV Empfänger mehr erteilt werden müssen, um an einer Maßnahme teilnehmen zu dürfen". Das sei von (einem Jobcenter in) Berlin aus veranlasst worden.
 Es ist also nicht mehr üblich, dass man als (Zwangs)maßnahmeteilnehmerIn etwas abzeichnen muss, um "einmünden" zu können. 

Im Rahmen einer Akteneinsicht tauchten diese Dokumente auf:







1 Kommentar:

  1. Liebe FriGGa,
    voller Verwunderung aber auch ein wenig ängstlich und recht amüsiert habe ich hier einen Bericht gelesen auf den ich bei meinen Recherchen zu Mikro Partner stieß. Den grund kannst Du dir sicher fast denken -es hat zwar nicht mich, aber meinen Mann getroffen und schlimmes ahnend begleitete ich ihn zu den ersten beiden Terminen. Noch gab es keine konkreten Angaben dazu, wie das Ganze ablaufen soll und ich befürchte nach unseren ersten Besuchen das schlimmste. Wenn ich in den nächsten Tagen geschafft habe, meinen Schock über das absolute Unvermögen der sich selbst als Sozialpädogin vorstellenden Bearbeiterin zu verdauen werde ich meinen Unmut auch formulieren und Dir gern eine Kopie meines Textes hier hinterlassen.
    Liebe Grüße aus Pankow
    Dani

    PS: Da es die google-Anmeldung nicht mehr gibt hinterlasse ich Dir für eventuelle Antworten mal eine Mailadress -> danizombiefrau@googlemail.com

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