Samstag, 27. März 2021

(FriGGa) Sanktionieren ist teuer für die Staatskasse

Wieviel Geld wird in Bewegung gesetzt im Versuch, jemanden "aus seinem Lebensgestaltungskurs herauszubringen und gegen seinen Willen "umzuerziehen"? Wer hat konkret in meinem Fall alles davon profitiert, dass ich an einer bereits vorfinanzierten Maßnahme nicht teilnahm und mich gerichtlich gegen die damit begründete Sanktion wehrte? Jetzt gibt es sogar Geld an mich und meinen Anwalt als "Entschädigung" für ein langes Verfahren!

... und wie muss sich jetzt ein Arbeitsvermittler fühlen, der mir durch seine aberkannte Sanktion DAS HIER eingebrockt hat?




 Hartz IV Betroffene dürfen zwar nicht im LOTTO gewinnen, aber sie können mal im Zuge langjähriger Streite RECHT bekommen und dann bei einem pfiffigen Anwalt noch ein wenig mehr Geld mehr "zurückholen". 

In einer Gesellschaft, die von vornherein Grund- und Menschenrechte anerkennt statt sie zu verweigern, wäre das alles NICHT passiert.

Ich hatte mir ja schon damals gewünscht, dass (Leute wie) mein Arbeitsvermittler, den niemand beabsichtigt "Herr L." zu nennen, mit mir "BGE-Geschäfte" machen, oder auch z.B. zusammen lustige Sanktionsorigamis zur Überwindung/Verringerung von individueller Hartz IV Abhängigkeit produzieren und letztlich auch zur Überwindung des gesamten Hartz IV Systems ;-) Nun DAMIT, einer Entschädigung über das Gericht, hab ich jetzt nicht gerechnet... und ich glaube kaum, dass die damaligen Sanktionär*innen das SO geplant haben, wie es jetzt ausgegangen ist ;-) Es mindert zudem ja auch nicht meinen Leistungsanspruch!

Ich sage: VON GANZEM HERZEN DANKE für diese mir inzwischen ABERKANNTE SANKTION!*** Natürlich nicht nur dem mir einprägsamsten aller Arbeitsvermittler, den niemand beabsichtig "Herrn L." zu nennen, sondern auch dem so lange wartenden GERICHT!

Ich bin wieder "sanktionsjungfrau", denn ALLE 6 Sanktionen, die ich angeblich schlimme Kundin und "nicht wollende" Antragstellerin einkassiert hatte, haben sich nachträglich als unzulässig erwiesen.

O.G. Sanktion zu bekommen war niemals RECHTENS, hat mir aber für meine gesamte Entwicklung sehr geholfen. Es darf nicht wiederholt werden, aber es hat mich mit der Thematik und den damit verbundenen Akteuren TIEF VERBUNDEN.

Dafür jetzt auch noch GELD zu bekommen, zeigt, dass ein sanktionierender Staat, der einen dann auch noch jahrelang auf sein Recht warten lässt, so oder so draufzahlt: im Guten wenn es so läuft wie bei mir in diesem Fall, im Schlechten, wenn Existenzen so sehr zerstört werden, dass Ärzte, Psychologen, Bestatter auf Staatskosten benötigt werden - ggf. schwere Konflikte in spätere Generationen oder das Umfeld der um ihre Rechte Betrogenen verschleppt werden und generell das Staatsgefüge sich unglaubwürdig macht, sich selber aushölt - bis es irgendwann eben NICHT MEHR DIE KRAFT HAT, strafende Kontrollmechanismen aufrecht zu erhalten und durchzuziehen. 

LEIDER ist mit meinem kleinen "Glück" nicht das Problem in der Tiefe gelöst - Aussprachen zum BEGINN eines tiefen HEILUNGSPROZESSES stehen aus meiner Sicht an - aber die "Transformation: ÄRGER in FREUDE" ist hiermit einen Schritt weiter gekommen und das freut mich sehr.

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Zur Erinnerung:

Im Jahr 2017 erhielt ich eine 30% Sanktion, weil sie eine "Bewerbungstrainingsmaßnahme" nicht mitmachte ("nicht mitmachen durfte"). Für mich und meinen Anwalt war klar: das Ding hat gute Gewinnchancen- selbst ohne Grundsatzurteil.

Feierlich wurden Anhörungsschreiben und später der Widerspruch im Jobcenter eingereicht, ich wandte mich mit Dienstaufsichtsbeschwerden usw. (erfolglos) im JC bis an die obersten Etagen...

weder HIERAUF noch auf meinen "Liebes- und DANKESBRIEF" an den AV ging man damals ein... auch der Maßnahmeträger antwortete mir nicht auf solche vorausschauenden Schreiben...

Gerichtlich wurde 2018 versucht, mir als mich wehrender Klägerin die Klage auszureden - ich hätte sinngemäß die Sanktion doch eigentlich verdient nach anfänglicher richterlicher Sichtung... 2019 kam dann das Grundsatzurteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen. 

2021 wurde per Gerichtsbescheid die Sanktion aus "formalen Gründen" gekippt - wegen gerichtlicher Forderung nach härteren Standards für eine "Rechtsfolgenbelehrung" im Kontext von Sanktionen, so auch bei meiner.

Kurz später: ein Abhilfebescheid vom JC - also plötzlich wurde dem damals arg angegriffenen Widerspruch gegen die schon vollzogene Sanktion ENTSPROCHEN:

 



Das Geld der Sanktion wurde kurz darauf überwiesen.

Dann sagte der Anwalt: das hat aber lange gedauert. Versuchen wir es einfach mal mit Entschädigung für überlange Verfahren... 

und dann kam o.g. Schreiben - wie gesagt, das Geld ist nach allem, was mir bekannt ist, NICHT anrechenbar auf Hartz IV...

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*** die Sanktion ist ja damals real "vollzogen worden" und das kann keiner "zurücknehmen". Aber ich biete dem Jobcenter nun etwas an, das mein AV unmöglich als "persönliches Geschenk" ablehnen kann: ich möchte den Sanktionsbescheid von damals, den ich ganz lange an meiner Kleidung trug, zu einem Origami verwandeln und im Jobcenter ausstellen lassen. Am besten am Eingang oder im Teamraum der Selbständigenabteilung... gern als Wanderexponat durch alle Zimmer...

Und gern auch eine Version direkt an den MASSNAHMETRÄGER von damals! Alle Beteiligten sollen meine Freude erleben ;-)))

.... to be continued ;-)



FriGGa und das Jobcenter TEIL 33

38 Kommentare:

  1. Glückwunsch. Hier zeigt sich allerdings auch die ganze Idiotie des Hartz4-Systems.

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  2. Guten Tag.
    Dem Bericht und den Sätzen meines Vorkommentators ist nichts hinzu zu fügen!
    Zitat: "Glückwunsch. Hier zeigt sich allerdings auch die ganze Idiotie des Hartz4-Systems."
    MfG
    Burkhard Tomm-Bub, M. A.
    - EX-Fallmanager im jobcenter -
    - Aktivist gegen Hartz IV -

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    1. Für alle anderen Mitlesenden: wenn das die Leute auf der anderen Seite des Schreibtisches sagen mit ähnlichem Fazit wie ich, dann muss da ja was dran sein ;-)
      Es ist Zeit für eine Wende in Hinblick Arbeitsbegriff, Teilhabe, Menschenrechte...! Damit Menschen wieder MIT- statt GEGENeinander agieren und das auch "erleichtert" wird - in Hartz IV wurde es ja ziemlich erschwert.
      P.S.: ich würde gern mal einen Kommentar von einer/m anderen Arbeitsvermittler*in lesen, die oder der früher ganz gern sanktioniert hat... auch denen muss doch irgendwann klar geworden sein, dass das nicht wirklich funktioniert, also nicht zielführend ist, zumindest nicht im Sinne "(gute) integration"? Eine AV sagte mir mal "passive Leistungssenkung" sei in ihrem Hause nicht honoriert - das war das Wort, was sie für "Sanktionen" nutzte. Sie mochte lieber "aktive Leistungssenkung", also dass Leute selber was verdienen und so weniger brauchen oder sich abmelden können.
      Kennt irgendwer eineN AV, die oder der wirklich mal GERN sanktioniert hat - also im Sinne "die Drückeberger damit wach machen" oder "die Statistik von Schwarzarbeitenden bereinigen" etc.?
      Diese Leute wollen vermutlich nicht mit mir (virtuell) Kaffee trinken für ein Pläuschchen, aber gern darf dieser Artikel an genau jenes Klientel weitergeleitet werden.

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  3. Ein schöner Erfolg.

    Irgendwann wird das Hartz-IV-System verschwunden sein, denn dieses System, das nur ins Leben gerufen wurde um aus Deutschland ein Niedriglohnland zu machen und auch die wahre Arbeitslosigkeit in diesem Land zu kaschieren, kann natürlich nicht auf ewig sein Unwesen treiben. Man sollte dann allerdings das Hartz IV System nicht einfach ad acta legen und Gras drüber wachsen lassen, sondern sollte den Verantwortlichen und ihren Helfern klar machen, dass wir in einem sozialen Rechtsstaat leben, in denen man nicht einfach aus seinen arbeitslosen Bürgern Sklaven machen kann, wenn es an echter Arbeit, von denen man auch leben kann, mangelt. In einer Welt voller Maschinen, Computer, Automaten, Regelungstechnik, Roboter und demnächst auch KI, wird der Mensch in absehbarer Zeit als Arbeitskraft nämlich überflüssig werden, egal ob er nun Hilfsarbeiter oder Ingenieur ist. Corona und auch der Klimawandel zeigen uns doch gerade, dass wir endlich umdenken müssen und es mit diesem ausbeuterischen System so nicht weitergehen kann.

    Das menschenverachtende Hartzsystem wäre aber ohne die Beamten in der BA und den Jobcentern gar nicht möglich, deshalb sollte man jetzt schon einmal überlegen, wie man diesen Leuten, nachdem Hartz IV abgewickelt wurde, juristisch beikommen kann. In Deutschland hatten wir zwischen 1933 und 1945 viele Tausende von Beamten, die ohne viel zu fragen und nachzudenken jede Sauerei mitgemacht haben. Nach 1945 haben sich diese Beamten dann damit herausgeredet, dass sie ja nur Anweisungen befolgt hätten. Diesmal dürfen sich die Leute - deren Namen nicht genannt werden dürfen - nicht wieder so einfach herausreden, denn grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung, außerdem hätte der Beamte jederzeit von seiner Remonstrationspflicht Gebrauch machen können. Die Remonstrationspflicht ist in § 63 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt und damit genießen Beamte einen Schutz gegenüber ihrem Dienstherrn. "Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert." [Wikipdia]. Seit dem 8. Mai 1949 gibt es für Beamte oder Angestelle im öffentlichen Dienst auch keine Ausrede mehr, so dass er/sie einfach sagen kann: "Ich handelte nur nach geltendem Recht" oder "Das war die Gesetzeslage" etc., denn in Art. 20 Abs. 4 GG ist ganz klar geregelt was zu tun ist, wenn unsere Verfassung in Gefahr ist - und das gilt natürlich auch für Beamte.

    Wenn wir das alles nach der "Hartz IV Zeit" wieder durchgehen lassen würden und es nicht aufarbeiten - auch mit vielen juristischen Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter und deren Mitarbeitern - dann wird sich in diesem Land nie etwas ändern und irgendwann wird dann wieder der Tag kommen, da fängt dann die "Sklaverei" wieder von vorne an.

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  4. Glückwunsch !!
    Nun bin auch ich Hartz4 reif geworden (bin 50+). Habe nun u.a. auch so eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" zugeschickt bekommen (Online-Prozedere wegen Corona)... :-/

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    1. Falls Du da einen BEISTAND haben willst (auch virtuell per Telefon oder so):
      friggawendt ät gmail com oder null einz 77 444 drei zwo vier zwo
      Ansonsten: du musst keine EGV unterschreiben und niemand ist verpflichtet, virtuelle Infrastruktur für solche Gespräche zu stellen, die dann auch noch das ganze Prozedere über hält... mein Laptop fliegt auch dauernd aus ZOOM-Meetings... daher vermeide ich sowas und schreibe Mails, Faxe, Briefe oder telefoniere (nach zuvoriger Bereitschaft, angerufen zu werden - wie ich sie speziell DIR jetzt erteile - habe ja ne Mailbox).

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    2. Herzlichen Dank !
      Ich werde erst mal versuchen die Sache, soweit ich kann, allein zu bewältigen.
      Durch Ralph Boes sein Engagement in dem Thema, Deine Seite hier, und div. andere Seiten, bin ich ziemlich im Bilde, womit ich es da jetzt zu tun habe !
      Diese Eingliederungsvereinbarung werde ich jedenfalls nicht unterschreiben.
      Ja es ist tatsächlich so - diese “Eingliederungsvereinbarung“ stellt den Anspruch auf gesetzlich festgelegtes Existenzminimum quasi komplett in Frage, bzw. knüpft es an Existenz bedrohende Bedingungen.
      Hamma !

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    3. @Vollloser

      "Diese Eingliederungsvereinbarung werde ich jedenfalls nicht unterschreiben."

      Diesen Knebelvertrag solltest Du auch nicht unterschreiben, denn mit der Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung hättest Du sonst deine Seele dem Teufel (Bundesagentur für Arbeit) überschrieben und dann können sie im Jobcenter mit dir machen was sie wollen. Man kann allerdings auch mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschreiben und dann dem Jobcenter mit einer Feststellungsklage nach § 55 SGG drohen. Mit diesem Zusatz zu unterschreiben hat natürlich den Vorteil, dass das Jobcenter keinen Verwaltungsakt herausschicken kann, denn die EGV ist ja mit der Unterschrift zustande gekommen - allerdings hat man dann das Recht gegen die EGV zu klagen. Die EGV kommt "Unter Vorbehalt" unterschrieben zustande - daher KEINE RECHTLICH EINWANDFREIE Möglichkeit für die Jobcenter einen Verwaltungsakt zu erzeugen -, aber sie kommt nicht rechtskräftig zustande, kann also keine Rechtskraft entwickeln; und etwas das keine Rechtskraft hat, kann natürlich schon gar nicht Grundlage einer Sanktion sein.

      In einem Land, wo der Bürger sich schon juristische Grundlagen aneignen muss, um gegen seine eigenen Beamten vorgehen zu können, damit er nicht als Obdachloser auf der Straße sitzen muss, in so einem Land stimmt etwas nicht. Man kann seit Einführung der Agenda 2010 (Hartz IV etc.) frei nach Shakespeare sagen: "Es ist etwas faul im Staate Deutschland."

      Auf dieser Seite, die Du vielleicht noch nicht kennst, wird das alles mit der "Unterschrift unter Vorbehalt" erklärt. https://euronia.com/index.php/de/unter-vorbehalt-strategie

      Die Freiwilligkeit einen Vertrag zu unterschreiben wird durch Zwang zum Abschluss einer EGV nach § 15 Abs. 1 SGB II untergraben. Demnach offenbart die EGV einen Rechtsmangel in Sachen Vertragsfreiheit (siehe: SG Hamburg, Az.: S 53 AS 532/07 ER und SG Hamburg, Az.: S 12 AS 820/07 ER).

      Gruß M.

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    4. @M, Verwaltungsakt ?
      Wie - wird der einem dann einfach irgendwie "übergeholfen" ?
      Muss man den dann NICHT mehr unterschreiben ??

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    5. @Vollloser

      Ja, der Verwaltungsakt wird einem sozusagen "übergeworfen", wenn man die EGV nicht "freiwillig" unterschreibt. Unterschreiben muss man den Verwaltungsakt dann natürlich nicht mehr, denn dann ist man durch den 'Verwaltungsakt' endgültig entmündigt worden.

      Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ja eigentlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 53 SGB X. Im Vorfeld einer Eingliederungsvereinbarung hat es aber fast nie Vertragsverhandlungen mit den "Kunden" - so werden gerne die Hartz IV Empfänger im Jobcenter "liebevoll" genannt - gegeben, obwohl es sich nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit bei der Eingliederungsvereinbarung ja um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X handeln soll. Du hast ja die vorgefertigte EGV auch schon zugeschickt bekommen, also wurde dir ohne Mitspracherecht eine mit Textbausteinen vorformulierte EGV zur Unterschrift vorgelegt. Das Grundrecht auf Vertragsautonomie ergibt sich aber aus dem Recht auf Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 GG. Demnach darf die Vertragsfreiheit nur unter Beachtung des Zitiergebots gem. Art. 19 Abs. 1 GG eingeschränkt, aber nicht, wie in § 2 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschrieben, unter Beachtung des Abs. 2 (Art. 19 GG), vollständig aufgehoben und daher in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

      Ich will mich hier aber nicht zu juristisch ausdrücken, besonders, da ich auch kein Jurist bin, sondern wie so viele Leute, die in Hartz IV gefallen sind, mich mit der Materie notgedrungen auseinandersetzen musste. Die EGV soll dem arbeitslosen Bürger - und auch den naiven anderen Bürgern - nur suggerieren, dass es in diesem Land noch demokratisch zugeht und wir uns immer noch in einem sozialen Rechtsstaat nach Art. 20 GG befinden. Die Wahrheit ist aber, dass man als Hartz IV Empfänger vom ersten Tag an total entmündigt wird und man den Schikanen dieser Pseudobehörde ausgeliefert ist.

      Man hat der BA/JC das Machtinstrument "Verwaltungsakt" in die Hand gedrückt, um die Entrechtung der ALG II Bezieher zu perfektionieren und damit ist dann das Vertragsrecht vollends zur Farce geworden, denn jeder Bürger, der als Kind nicht zu oft vom Dreirad gefallen ist, wird doch den Schluss ziehen können, dass somit eine Unterschrift unter einer EGV überhaupt keinen Sinn mehr ergibt, da der Unterzeichnende ohnehin keine Handhabe und kein Mitspracherecht hat, und er sich dann auch nicht mehr gegen Schikane und Willkür wehren kann. (Es sei denn man ist so schlau wie Frigga und lässt die JC-Mitarbeiter ins offenen Messer laufen *lol*). Dass die Sozialgerichte seit Jahren bei diesem miesen Spiel der Bundesagentur für Arbeit und ihren JC-Gehilfen mitspielen, zeigt leider, wie gut das System ausgetüftelt ist und wie weit wir uns schon vom Grundgesetz entfernt haben.

      M.

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    6. Ich habe gehört, dass man gegen so einen Verwaltungsakt Wiederspruch einlegen kann (und sollte) !

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    7. Ja, Widerspruch gegen EGV-Verwaltungsakt kann man einlegen - der hat allerdings keine "aufschiebende Wirkung" - also der "Verwaltungsakt, der die EGV ersetzt", gilt dann trotzdem - bis (meistens nach Ablauf oder Neuschreibung des EGV-VA dann gerichtlich entschieden wird... das dauert ja bekanntlich - manchmal sogar mehr als 4 Jahre...
      Die besten Chancen hat man jedoch, wenn man einen EGV-VA wegen "Formfehler" aus der Welt geschafft bekommt - etwa weil unklarheiten drin stehen: keine genaue Bezifferung der Bewerbungskosten, die das JC übernimmt, "unendliche Gültigkeit" ("bis auf weiteres"...) und anderes.
      Die Gerichten prüfen viele EGV-Verwaltungsakte erst oder wimmeln sie ab, wenn "aufgrund dessen" eine Sanktion eingetreten ist oder eine andere unstimmigkeit aufkommt (Bewerbungskosten nicht finanziert...) und man dagegen in der "Hauptsache" klagt ...

      Ich selber habe auch in einem Durchgang mal durchexerziert, wie das läuft mit der EGV, die man "unter Vorbehalt" unterschreibt. Zu diesem Experiment hab ich dieses Video angefertigt:
      https://www.youtube.com/watch?v=eIQYAy2pvTk

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    8. @andere Identitaet wegen der Schnueffler
      ...wegen "Formfehler" aus der Welt geschafft bekommt... ?
      Wie - durch diese "Vorbehaltsgeschichte" oder durch Widerspruch gegen so einen Verwaltungsakt ?

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    9. In den meisten EGV-VA sind "Formfehler" eingebaut. Ob das nun BEWUSST als "Sollbruchstelle" eingearbeitet ist oder nicht, darüber mag man wild spekulieren. Fakt ist: das JC selber wird vermutlich nicht Anstoß daran finden, wenn einer seiner Mitarbeiter reinschreibt "die EGV gilt bis auf weiteres"**. Sofern man das selber auch noch unterschreibt, "trägt" man den "Formfehler" sogar mit!
      Wenn aber das Gericht dazu kommt, das zu prüfen, dann wird so ein "heikler" verwaltungsakt meistens aus dem Weg geräumt - jedoch halt nur, wenn das Gericht für diesen Fall zeitnah "Aufmerksamkeit" über hat. Das ist halt oft ein problem, dass Gerichte manche Dinge nicht behandeln - weil sie einfach "zu viel" davon auf dem Tisch zu liegen haben und immer das abarbeiten, was für sie selber am einfachsten oder drängensten ist. Ein EGV-VA ist für Richter*innen so lange nicht "Notfall", solange daraus noch kein Schaden (etwa eine Leistungskürzung) entstanden ist... dann priorisieren die das nach hinten.
      Bei mir haben EGV-Klagen, die ich "aus Prinzip" machte, bisher immer lange gedauert - nur der EGV-VA, der mir 4 Sanktionen einbrachte, der war sehr schnell "fällig" - zu meinen Gunsten.

      **"bis auf weiteres gültig"="unendliche Gültigkeit" ist meines Wissens nach daher ein Formfehler, weil EGV dem Grunde nach immer wieder überprüft werden muss. Aber ich verbürge mich nicht dafür - ich erteile keine Rechtsberatung, sondern teile nur Erfahrungen und schildere Eindrücke ;-)

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    10. Also: von daher nochmals wie schon erwähnt von anderen: NIE unterschreiben (außer man trägt inhaltlich den Worst-Case der EGV wirklich mit und hat dadurch gegenüber einem Verwaltungsakt wirklich etwas zu "gewinnen" - was aber substantiell nur "moralisch-diplomatisch" zur "Vermeidung von Auffälligkeiten" subjektiv vorteilhaft sein kann (wenn man der menschlichen Stimmung falls es mal momentan "gut läuft" mehr traut als der Rechtsfolgenbelehrung)), vertraglich ist es IMMER nachteilig, denn ganz recht: den EGV-Verwaltungsakt kann man "anfechten", eine EGV, die man selber "abgezeichnet" hat, nicht.

      Außer man unterschreibt von vorn herein "unter Vorbehalt" mit dem innerlichen Ziel NICHT zuzustimmen und am selben Tag noch eine Feststellungsklage zu erheben. Natürlich wird die zu 99 % abgewiesen, aber wenn derweil das JC keinen Verwaltungsakt erlässt (da differiert es von Fall zu Fall was dann passiert), hat man "gewonnen", weil man dann solange die Klage lief, eigentlich keine EGV hatte.
      Übrigens kann man laut EGV die EGV auch selber jederzeit KÜNDIGEN. Das heißt: einmal unterschrieben damit die "liebe Seele Ruh hat" und dann auf dem Heimweg kündigen. Klar, das kann provokant wirken und einen erst für "Sanktionsgelüste" interessant machen inmitten der 400(?) "Fälle" pro Sachbearbeiter*in, aber es kann auch für die heißen: "na gut, ich hab meinen Job gemacht, die EGV wurde abgeschlossen, ich sanktioniere nicht, dann fällt ggf. nicht auf, dass in der Akte die EGV als abgeschlossen drin ist, aber eigentlich gar nicht mehr gilt" - EGV-Abschlussvorgaben/Zielvorstellungen gibt es im JC - Sanktionsquoten ja angeblich nicht. Kommt aber eine "gekündigte" EGV im Zuge eines Sanktionsverfahren "ans Tageslicht", muss sich der/die SB dafür rechtfertigen. Kann man nun beweisen, dass man gerichtsfest seine Unterlagen eingereicht hat, hat wohl jemand im JC geschlampert...
      bei mir hat mal ein AV ins Protokoll geschrieben (kenne ich von Akteneinsicht): "EGV BEIDSEITIG ABGESCHLOSSEN". Dabei hatte er mir nur die EGV gedruckt und ich habe später nach meiner Bedenkzeit abgelehnt. Das hat der dann aber nicht dazugeschrieben, er hat mich auch nie sanktioniert oder mit irgendwas "belästigt", er hat einfach eine EGV offiziell mehr abgeschlossen gehabt als wenn man meinen Mailverkehr dort direkt angeheftet und den Eintrag korrigiert hätte.


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    11. Lieben Dank für Deine/Eure ausführlichen Infos !
      Ja ich werde die Nichtunterschreibe-Variante wählen.
      Sowas kann und DARF man NICHT unterschreiben !
      Ich meine, immerhin handelt es sich hier um ein gesetzlich definiertes jedem Menschen zustehendes Existenzminimum.

      Ja IST Deutschland nun ein Sozialstaat oder nicht ???
      Und WAS ist überhaupt sozial (is ja wohl anscheinend auch ein sehr definitionsbedürftiger Begriff !!) ??
      Schon alleine durch diese Fragen kann man da “Formfehler“ erkennen - würde ich sagen !
      Diese Hartz4-Gesetze (MIT diesem Sanktionsregime !) SIND ein einziger Formfehler !!
      Und DAS vor dem Hintergrund der Ziele der sog. “Agenda 2030“ (evtl. googeln)…
      Eins dieser Ziele soll z.B. sein: Welt weite Beseitigung von Armut !

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    12. @Vollloser

      GANZ WESENTLICH ist vor Gericht immer das so genannte "Bestimmtheitsgebot". Unbestimmte Formulierungen, wie "kann", "angemessen", "Ermessen" usw. (die sich merkwürdigerweise IMMER nur bei den "Pflichten des Jobcenters" finden) sind vor den Sozialgerichten regelmäßig nicht bestandskräftig, weil sie viel zu viel Spielraum für Interpretationen lassen, die dann nicht einforderbar oder einklagbar sind. Wenn deine EGV auch nur eine solche schwammige Forderung aufweist, hat das Jobcenter im Zweifel bereits so gut wie verloren, denn es gibt ein sehr schönes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 7. Mai 2012, das folgendes aussagt: "Ein Eingliederungsverwaltungsakt muss insgesamt rechtmäßig sein". Das heißt: ist auch nur ein einzelner Teil unrechtmäßig, ist die gesamte EGV unrechtmäßig.

      In den EGVs steht auch gerne mal der Satz (Rechtsfolgenbelehrung): "Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung haben Sie auch dann nachzukommen, wenn Ihre Leistungen vollständig weggefallen sind".

      So ein Satz im Vertragstext würde sicherlich jeden echten Vertrag nach dem Vertragsrecht sofort wieder ungültig werden lassen. Dass es sich bei der EGV nur um einen Pseudovertrag handelt, kann auch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die in ihren Fachlichen Hinweisen von einem „öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X“ spricht, bald nicht mehr verschleiern. Wo bei so einer Formulierung ein Austausch stattgefunden haben soll, weiß wohl nur die BA. Mal davon abgesehen, ist so eine Forderung nicht nur moralisch bedenklich, sie ist auch nicht einlösbar. Wie jeder halbwegs intelligente Mensch unschwer erkennt, ist mit dem vollständigen Entzug des Existenzminimums die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nicht mehr machbar.

      Die in der Rechtsfolgenbelehrung der EGV vorgesehenen Sanktionen stellen Vertragsstrafen (Minderung des Arbeitslosengeld II, Sanktionszeiträume) dar, die einseitig gegen den ALG-II-Bezieher ausgerichtet sind. Für die BA/JC sind hingegen keine Vertragsstrafen in der EGV vorgesehen. Demnach trägt der Hartz IV Empfänger die volle Last des Vertrages, was dem Zweck der EGV gem. § 55 SGB X widerspricht. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem nicht ausgeglichenen Verhältnis, ist ein Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig. Insbesondere gilt die Nichtigkeit, wenn so ein Vertrag erzwungen wurde, und dass niemand der bei Verstand ist, so einen "Vertrag" freiwillig unterschreibt, sollte wohl jedem klar sein.

      Ein sehr großes Problem hat FriGGa aber bereits angesprochen - die Überlastung der Sozialgerichte. Nun könnte man natürlich fragen; wenn diese sogenannte Behörde BA/JC so eine "Klagewut" bei den Bürgern auslöst, stimmt dann etwas mit den Bürgern nicht oder mit dem Hartz-IV-System?

      ***Hartz IV = FORDERN UND Gewinne der Wirtschaft FÖRDERN*** Das war/ist der wahre Grund, weshalb man die Hartz-Reformen damals unter Schröder (SPD) eingeführt hat. Die Arbeitgeberparteien (Union und FDP) haben gejubelt und lachen sich immer noch ins Fäustchen über soviel Dummheit der SPD, die die Politik der neoliberalen Parteien durchgesetzt haben und dafür vom Wähler abgestraft wurden.

      M.

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    13. "Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung haben Sie auch dann nachzukommen, wenn Ihre Leistungen vollständig weggefallen sind."

      Dieser Satz wird wohl nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht) nicht mehr in den EGVs auftauchen. Dass aber so ein menschenverachtender Satz überhaupt jahrelang in den EGVs drin stand, ist für einen Staat, der sich mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) schmückt, mehr als bedenklich.

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    14. Nun, es kann leider weiterhin so sein, dass man "keine Leistungen erhält" - halt aus "leistungsrechtlichen" Gründen - also "wenn das Hartz IV selber als Zahlung erst nach 2 Monaten bewilligt ist, müssen Sie dennoch zur Maßnahme hinfahren und die Verpflegung stemmen, nicht "absagen weil man zur Tafel gehen oder Flaschen sammeln muss""... so in der Art kann das noch tüchtig weiter pervertiert werden...

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    15. @ Anonym1. April 2021 um 11:22
      Nein, so ein Satz steht da jetzt tatsächlich nicht mehr drin. Auch nichts von Wegfall der Mietzahlung, wohl aber keine Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Der Versicherungsschutz soll dabei aber trotzdem erhalten bleiben, was dann zu Beitragsschulden führen würde, was man dann selber irgendwie zurück zahlen muss.
      Außerdem sind die Sanktionen anscheinend jetzt auf 30 % begrenzt, aber alles andere ist wie bisher (auch mit Überschneidungen von Sanktionszeiten etc.).
      Der größte Kalauer den ich da lese, ist dieser Satz: „Wenn Sie gegen die mit Ihnen vereinbarten, vorgenannten Pflichten oder Eingliederungsbemühungen verstoßen, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II gemindert.“

      Finde den Fehler - würde ich sagen !!

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    16. Fehler 1) "die MIT IHNEN VEREINBARTEN Pflichten" = "die VON UNS ÜBER Sie VERHÄNGTEN Pflichten"
      Fehler 2) "maßgebender Regelbedarf" darf heute nicht mehr gemindert werden, ohne die Option, das "jederzeit zu korrigieren", also "reuig" im Sinne des (Erpressungs)systems zu sein.

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    17. "Finde den Fehler - würde ich sagen !!" - Der Fehler liegt in erster Linie an der Trägheit der Hartz IV Bezieher, die sich diese Frechheit von Politikern und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit vielen Jahren gefallen lassen.

      In Deutschland leben knapp 5,6 Millionen Menschen in einem Hartz IV-Haushalt (2019). Wären davon nur 10 Prozent mal wöchentlich auf die Straße gegangen und hätten gegen das Hartz-IV-System aufbegehrt, dann wären die Sklavenvermittlungsbuden (Jobcenter) der BA schon lange geschlossen und der oberste BA-Chef Detlef Scheele würde auch keine 300.000 Euro Jahresgehalt mehr vom Steuerzahler "abkassieren".

      Dieser "Kalauer" ("...die mit Ihnen vereinbarten, vorgenannten Pflichten...") den du da zitierst, ist ja genau das was ich weiter oben mit "Vertragsrecht" und "Bestimmtheitsgebot" meinte. Bei den Jobcentern sind es immer nur sog. "Kann-Leistungen", bei den ALG II Beziehern sind es immer "Muss-Leistungen". Das Wesen der Vertragsfreiheit umschrieb das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 06.02.2001 übrigens wie folgt: "Bei besonders einseitiger Lastenverteilung und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner muss das Recht jedoch auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in Fremdbestimmung verkehrt." - Leider interessiert sich aber weder die BA, noch unsere Sozialgerichte für dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

      "...Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II..."

      Schauen wir uns doch mal einen Auszug aus § 20 SGB II an. § 20 Abs 1 SGB II: *Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. [...]* - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? Die Wahrheit ist doch, dass man von den paar Euro "Existenzminimum" gerade einmal überleben kann, aber sicherlich nicht am kulturellen Leben teilhaben kann (und damit meine ich die Zeit vor Corona, als man noch ins Kino, ins Theater oder ins Museum gehen konnte). Nun werden sicherlich einige Leute einwenden, dass Hartz IV ja nicht dazu da ist, "faulen Menschen" ein angenehmes Leben zu ermöglichen. Ja die faulen Hartzer, die sich tatsächlich erdreisten sich nicht ausbeuten zu lassen und für die oberen Zehntausend zu schuften, sind schon ein merkwürdiger Haufen *lol*. Wir haben jetzt schon ca. 10 Millionen Niedriglohnempfänger in Deutschland. Viele Milliarden Euro werden jährlich aus Steuermitteln aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. Die Gesellschaft subventioniert also schon seit vielen Jahren Arbeitgeber, die ihren Angestellten nur Niedriglöhne zahlen. Wir haben trotz Ausweitung des Niedriglohnsektors, was ziemlich offensichtlich der wahre Grund für das menschenverachtende und verfassungswidrige Hartz-IV-System war, aber nach wie vor dieselbe Arbeitslosenzahl wie seit den 1970ern des vorigen Jahrhunderts. Das bedeutet, dass wir ohne die durch Hartz IV ermöglichte Ausweitung des Niedriglohnsektors jetzt sogar wesentlich mehr Arbeitslose hätten. Ob das nun ein "Erfolg" von Hartz-IV ist, darüber kann sich ja jeder seinen eigenen Gedanken machen.

      M.

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    18. Hier habe ich mal eine Zusammenstellung der Thematik EGV angelegt
      1) wie "wünscht" das JC eine EGV
      2) was ist das Problem einer EGV
      3) Abläufe und Strategien, eine EGV zu bekämpfen/unwirksam werden zu lassen
      4) Hinweise
      5) Blogkommentare von hier zur "unangemessenheit" einer EGV

      https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxpY2hiaW5iaWxkdW5nc3RyYWVnZXJ8Z3g6NDk4MTQzODBkNTAyYmFjNg

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    19. Naja, also den absoluten Grundsatzfehler, den ich in dem "Kalauer" oben sehe, ist, dass ein mir ZUSTEHENDES Arbeitslosengeld (nach § 20 SGB II (Existenzminimum !)) einfach mal um 30 % gekürzt werden soll. Und sowas soll ich unterschreiben !?!?

      Ein U-Boot fliegt durch die Luft; wie viel Kekse sind auf der Gabel.. !?
      Gna gna gna... ! :-/

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    20. "... einfach mal um 30 % gekürzt werden soll. Und sowas soll ich unterschreiben !?!?"

      Willkommen in der Welt der Hartz4-Bezieher, wo man "Bürger dritter Klasse" ist, und wo das Grundgesetz und einige andere Dinge in diesem Staat nicht mehr für ALG-II-Bezieher gelten.

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    21. Wie verrückt das ganze Hartz4-System ist, kann man hier in der taz aus dem Jahre 2005 lesen.

      "Frau K. ist Beamtin, Anf. 60, und arbeitet in einer Arbeitsagentur in einem der alten Bundesländer. Sie möchte aus nahe liegenden Gründen hier anonym bleiben."

      Bericht aus den Eingeweiden der Arbeitsagentur - https://taz.de/!553963/

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  5. Hier noch einige weitere Tipps, wie man sich gegen diese "Behörde" zur Wehr setzen kann.

    Formulierungen, wie sie oftmals in der EGV auftauchen, und wie man diesen begegnen kann.

    1.)
    **"Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen."** - Dieses Angebot ist unbestimmt und außerdem nicht einforderbar. Die Stellenvermittlung gehört zu den Pflichtaufgaben der Jobcenter und muss deshalb auch nicht durch Vertrag gesondert geregelt werden. Es wird beispielsweise kein Bezug zu einer berufsnahen Eingliederung hergestellt. Wollte das Jobcenter dem "JC-Kunden" (also dem ALG II Bezieher) Vermittlungsvorschläge unterbreiten, bedürfte es hierfür nicht des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung (siehe auch SG Hamburg, Az.: S 53 AS 1428/05 ER, vom 28.11.2005).

    2.)
    **"Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten [...], sofern Sie diese zuvor beantragt haben."** - Der Verweis in der EGV auf die Möglichkeit zur Antragstellung für Leistungen (Bewerbungskosten, Fahrkosten), über den die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dann gesondert entscheidet, gibt durch unbestimmte Formulierungen zu viel Spielraum für Interpretationen, die dann weder einforderbar oder einklagbar sind. Diese Leistungen sind sämtlich zu unbestimmt, da rechtlich jeweils nicht klar definiert ist, was "angemessen" bedeutet. Die von dem "JC-Kunden" gegebenenfalls vorzustreckenden Leistungen sind dadurch weder plan-, noch wirtschaftlich vertretbar. Vergleiche hierzu auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 923/12 B, vom 27.07.2012.

    3.)
    Im, für die Pflichten des Jobcenters, relevanten Teil ist manchmal folgendes zu lesen: **"Kommt das zuständige Jobcenter seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 6 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss das Jobcenter eine Ersatzmaßnahme anbieten."** - Im Gegenzug wird dem "JC-Kunden" jedoch kein gleichartiges "Recht der Nacherfüllung" eingeräumt. Im Gegenteil: Aus der Rechtsfolgenbelehrung geht klar hervor, dass "bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten", Leistungsminderungen vorgesehen sind. Diese Leistungsminderungen treten ohne 'Wenn und Aber' unmittelbar nach amtlicher Feststellung eines "Pflichtverstoßes" und der Anhörung ein – sowie teilweise auch ganz ohne jede Rechtsgrundlage. Über die möglichen Rechtsfolgen wird der JC-Kunde oftmals gar nicht oder nur unvollständig aufgeklärt, was aber nach BayLSG, Az. L 7 AS 393/1 0 und L7 AS 389/1 0 vom 27.1 2.2010, ohnehin nicht ausreichen würde.

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    1. 4.)
      Jede abgelaufene Eingliederungsvereinbarung endet mit einem Ergebnis. Laut § 15 Abs. 1 Satz 5 SGB II sollen bei jeder folgenden EGV die gewonnenen Erfahrungen mit berücksichtigt werden. Nach Ablauf der vorangegangenen EGV soll festgestellt werden, ob die Ziele der EGV erreicht wurden oder nicht. Wurden sie nicht erreicht, sind die Ursachen zu analysieren und als Ausgangspunkt für die neue Eingliederungsvereinbarung in dieser festzuhalten – hieran mangelt es. Hier "mangelt" es natürlich auch, weil die JC-Mitarbeiter entweder keine Zeit haben oder so schlecht ausgebildet sind, dass sie gar nicht wissen, worum es hier eigentlich wirklich geht.

      5.)
      Der Verweis in der Rechtsfolgenbelehrung **"Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen."** stellt für einen juristischen Laien eine Zumutung dar. Es muss ein Vertrag unterschrieben werden, ohne das man als Rechtslaie überhaupt übersehen kann was in der EGV noch alles vorhanden ist. Der Rechtsunkundige soll, ohne einen Anwalt an seiner Seite, sich weitere gesetzliche Vorschriften eigenständig durchlesen, die er nicht versteht, da juristische Termini für den Rechtslaien nicht verständlich geschrieben sind und er darüber hinaus auch noch der Hermeneutik, die ebenfalls Eingang in die Lehre der Rechtswissenschaften gefunden hat, mächtig sein soll. Siehe Rüthers/Birk: „Der Gesetzestext ist kein für sich bestehendes Objekt, das jedem Rechtsanwender zu jeder Zeit denselben Gebotsgehalt vermittelt; Gesetze sind wie Partituren auf immer erneuerte Lesarten der Gerichte angelegt“ (Rüthers/Birk: Rechtstheorie - Juristische Methodenlehre, Verlag: C.H.Beck, 8. Auflage 2015).

      Es gibt noch so viele Sachen die man hier aufführen kann, aber das soll erst einmal genügen und dem "Hartz-IV-Neuling" etwas die Angst vor dieser Pseudobehörde nehmen, deren Tage hoffentlich bald gezählt sind.

      M.

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    2. Danke für die gute zusammenfassung.ich baue die Kommentare indas PDF mit ein demnächst

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    3. Achtet bitte auch auf das Datum im Briefkopf des Jobcenters und bewahrt auf jeden Fall den Briefumschlag auf, denn da ist der Poststempel drauf. Heute (17.4.2021) kam ein Schreiben vom Jobcenter bei mir an, mit dem Datum 6.4.2021 im Briefkopf, aber der Poststempel auf dem Briefumschlag war vom 16.4.2021. Die BA/Jobcenter arbeiten mit sämtlichen Tricks um Fristen und ähnliches verstreichen zu lassen.

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  6. "BAMF-Skandal" - Dieser Staat braucht endlich anständige Politiker und solche "Behörden" wie die BA und das BAMF müssen geschlossen und durch etwas ersetzt werden, was den Namen Behörde auch verdient. Interessant ist übrigens in dem Video ('Die Anstalt') unten, dass McKinsey und Konsorten sich nicht nur bei der Beratung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und im Verteidigungsministerium mit Steuergeldern bereichert haben, sondern auch in der BAMF die Hände kräftig aufgehalten haben, denn da sind 47 Millionen Euro Steuergelder als "Beratungsgeld" allein für McKinsey geflossen.

    "(FriGGa) Sanktionieren ist teuer für die Staatskasse" - Nein, teuer ist die Dummheit der Bürger, die sich solche Politiker und diese Pseudobehörden seit Jahren gefallen lassen. Die BA und das BAMF können sich ihre Schweinereien ja nicht einmal selbst ausdenken, die brauchen "Berater", die dem Steuerzahler Hunderte von Millionen Euro aus der Tasche ziehen. Wer die wirklichen Schmarotzer in diesem Land sind, dass ist eigentlich klar - auch wenn Bildzeitungsleser und RTL2 Zuschauer das wohl nie begreifen werden, weil sie zu oft als Kind auf den Kopf gefallen sind.

    - Der falsche BAMF Skandal | Die Anstalt -
    https://www.youtube.com/watch?v=16u_2GvAJcE

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  7. Hartz IV: Wer profitiert wirklich davon? | ZDF Magazin Royale

    https://www.youtube.com/watch?v=EC4PZxIvjHs

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    1. Hartz IV: Wer profitiert wirklich davon? | ZDF Magazin Royale

      Bei Minute 3:25 sagt Detlef Scheele (BA-Chef und SPD-Mitglied): "Ich bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener ist"

      Hat so ein Mensch eigentlich noch ein Gewissen? Der Kerl bekommt 300.000 Euro Jahresgehalt vom Steuerzahler, dass sind 25.000 Euro im Monat. Wenn er davon dann 15.000 Euro netto im Monat behalten darf, sind das nach Adam Riese immer noch deutlich mehr als die lächerlichen 446 Euro eines Hartz IV Empfängers. Und dann kommt dieser Schmarotzer mit so einem Spruch und will den armen Menschen nicht einmal 600 Euro im Monat gönnen? Vielleicht sollte man für solche Menschen mal wieder das gute alte 'Teeren und Federn' einführen.

      Dass Hartz IV eingeführt wurde, um den Niedriglohnsektor auszuweiten, weiß jeder Hartz IV Empfänger seit Jahren, aber gut dass das in der Sendung von Jan Böhmermann auch den jüngeren Bürgern klar gemacht wurde. Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) ist natürlich weiterhin dafür, das Hartz IV nicht abgeschafft wird, um die Wirtschaft mit Arbeitssklaven zu versorgen. Hoffentlich kommt diese neoliberale Partei, die dafür sorgt dass das CO2 weiter ansteigt, bald weg.

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    2. Ich glaube nicht, dass von den 300.000 Euro Jahresgehalt noch ein Cent abgeht.

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    3. "...bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener ist"

      Na ER wäre mit 600 Euro im Monat nicht zufrieden !!
      DESHALB kann er es sich auch nicht für andere vorstellen !

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    4. "In der Debatte zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens beschreibt Scheele das Konzept als "unehrlich" und "völliger Blödsinn". Die aktuellen Hartz IV-Regelungen hingegen hält er mit Blick auf die Erhöhung des Regelsatzes auf 446 €/mtl. trotz der massiven Kritik durch die Partei Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, für absolut vertretbar und "im europäischen Vergleich großzügig". Eine Erhöhung des Regelsatzes hält er für nicht zielführend, weil er bezweifle, „dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener wäre“. [Wikipedia]

      Eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes hält Scheele also für nicht zielführend und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist für Scheele völliger Blödsinn. Nun ja, ein bedingungsloses Grundeinkommen von 300.000 Euro Jahresgehalt bekommt der BA-Chef ja schon, also müssen die armen Schlucker in Deutschland ja nicht auch noch ein bedingungsloses Grundeinkommen bekommen. Von den 300.000 Euro Jahresgehalt für Scheele könnte man übrigens 56 Hartz IV Beziehern den monatlichen Regelsatz von 446 Euro ein Jahr lang zahlen. Detlef Scheele war übrigens mal Sport- und Politiklehrer, bevor er dann auf die geniale Idee kam, sein Geld in der Politik zu "verdienen" (z.B. als Hamburger SPD-Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration). Detlef Scheele hat also noch nie in seinem Leben richtig gearbeitet, will aber Millionen Menschen erzählen, dass man sich anstrengen und arbeitsam sein muss. Diesen Kerl sollte man sich wirklich merken, denn wenn das Hartz IV System mal am Ende ist, sollte man solchen Schmarotzern, die sich am Staat bereichert, aber gleichzeitig Millionen Menschen in Elend gehalten haben, die "Rechnung" präsentieren.

      M.

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    5. Tja, dann sollte der Herr Scheele sich mal diesen Film hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=NPScR1q9WXo
      "Klare Worte von Elon Musk: "Das bedingungslose Grundeinkommen wird kommen müssen!" | FINANZSACHE"
      Und der Herr Scheele Sportlehrer ??
      Da würde mich mal seine Lieblingssportart interessieren !
      Ich tippe mal auf Eishockey oder Boxen oder sowas.

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    6. Im Mai 2017 interviewte die Zeitung ‘Der Tagesspiegel' den BA-Chef Detlef Scheele. Auf die Frage, was er denn vom Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) hält, antwortete Detlef Scheele: “Nein, ich bin strikt dagegen. Ein Grundeinkommen halte ich für moralisch verwerflich. Der Staat würde sich freikaufen von seiner Verantwortung, sich um die Arbeitslosen zu kümmern. Es mag altruistische Akademiker geben, die gerne ein Leben mit Grundeinkommen führen würden. Aber die meisten Menschen, die arbeitslos sind oder in schwierigen Beschäftigungsverhältnissen stecken, wollen lieber eine ordentlich bezahlte Arbeit.”

      Detlef Scheele hätte natürlich auch sagen können, dass er gegen das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist, weil dann sein Job als BA-Chef überflüssig wäre. Aber so altruistisch ist ein Ex-SPD-"Sozial"senator dann wohl doch nicht, dass er die Wahrheit sagt und damit auf seinen Job und sein schönes Jahresgehalt von 300.000 Euro verzichten würde. Übrigens, nichts wäre für den BA-Chef Scheele schlimmer als ein BGE, denn dann müsste er sich einen anderen Job suchen, der vielleicht nicht so lukrativ ist. Was soll Herr Scheele denn auch machen, wenn es die BA nicht mehr gibt? Der Mann ist Politik- und Sportlehrer, und irgendwann war er mal in Hamburg ein kleiner SPD-Senator. Die SPD ist aber ohnehin bald weg vom Fenster und als Politik- und Spotlehrer kann der Mann in seinem Alter auch keinen Blumentopf mehr gewinnen. Deshalb klammert Detlef Scheele sich ja auch so sehr an seinen BA-Job und will weiterhin den Bürgern das Märchen erzählen, dass es noch genügend Jobs gibt von denen man auch leben kann.

      "Die Politiker glauben immer noch an den Mythos der Vollbeschäftigung. Sie sind ganz benebelt davon. Aber Vollbeschäftigung ist eine Lüge. Die alten politischen Parolen haben mit der Welt, in der die Menschen leben, nichts mehr zu tun. Trotz temporärer Erfolgsmeldungen wächst die Arbeitslosigkeit, das ungebremste Wachstum schädigt unsere Ressourcen." [Götz Werner, Interview in der taz, 27. November 2006]

      Das hatte Götz Werner - Milliardär und BGE-Befürworter - schon vor 14 Jahren gesagt, aber die alten Parolen werden trotzdem immer noch gebracht, damit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) solche Sätze raushauen kann: "Deutschland könnte deutlich mehr Wachstum haben" [2019]. Also noch mehr Wirtschaftswachstum, um dem Klimawandel noch mehr CO2 zu liefern; und noch mehr Arbeitssklaven, die man einfach nur aus den "Schubladen" der Jobcenter ziehen muss, damit die Wirtschaftsbosse ihr Monopolyspiel weiterspielen können. Wie brüchig dieses kapitalistische System aber tatsächlich ist, das sehen wir ja gerade (Covid-19 und der Klimawandel mischen die Karten nämlich gerade neu).

      Finanzieren lässt sich ein BGE übrigens ganz einfach. Man muss auf Google nur "BGE-Rechner" eingeben, da kann man dann sehen wie so eine Finanzierung aussehen könnte. Das BGE würde den Bürgern endlich die Angst nehmen, vor Hunger, vor Obdachlosigkeit und den Schikanen der BA-Jobcenter. Aber das ist wohl nicht im Sinne der Oberen Zehntausend und auch nicht im Sinne eines BA-Chefs.

      M.

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