auch diese Betroffene wehrt sich mit einer STRAFANZEIGE...
es werden auf der Seite viele Urteile zitiert, die auch anderen in ihren Klagen oder Widersprüchen helfen können.
was mir in dem Fall als besonders verwerflich auffällt: die "kalte Sanktion" - also (komplette) Leistungseinstellung abseits der "Sanktionssphäre", welche sich ja "nur" auf die "Arbeit" oder "Gehorsamkeiten in Bezug auf Arbeitsvorstellungen" bezöge. Bei "kalten Sanktionen" hingegen wird der Mensch in seinem Grundrecht auf der Leistungsanspruchsebene quasi verleugnet, UNABHÄNGIG von seiner "Fügsamkeit in Integrations-Absichten" der Ämter.
Zitat: "[...] Im vorliegenden Fall stellte das Jobcenter Pankow, nachdem die Anträge
zu Mehrbedarfen wegen Krankheit gestellt waren, zwei Mal bei sich
bietender Gelegenheit die Zahlung des Alg II komplett ein. Jeweils eine
Woche am Monatsanfang (wo auch die Mietzahlung fällig war) war die
Betroffene dann ohne Existenzminimum, bis eine Zahlung wieder erreicht
werden konnte. Anscheinend werden behinderte
Menschen als Kostenlast betrachtet und man hofft durch die ad hoc
Einstellung des Existenzminimums auf die Extinktion jener. In den
Jobcentern findet eine dezentrale Einzelfallbehandlung abseits der
Öffentlichkeit statt. Schikane und Willkür erwartet diejenigen, die es
wagen, ihre Rechte geltend zu machen. [...]"
Und wieder einmal macht das Jobcenter Pankow deutlich, wohin Hartz IV diesen demokratischen Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) gebracht hat.
AntwortenLöschenGrundsätzlich trägt in Deutschland der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Die Realität sieht aber seit den Hartz-Reformen in den Jobcentern so aus, dass der Jobcentermitarbeiter dem Bürger frech "von oben herab" erzählt, dass er sich gefälligst an das zu halten hat, was der JC-"Beamte" ihm sagt. Wie lange müssen Millionen Bürger sich eigentlich noch diese Schikane und Willkür von dieser Pseudobehörde (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter) gefallen lassen?
In Hamburg hat man jetzt jedem erwachsenen Leistungsberechtigten einen Brief geschrieben, dass man mit dem beiliegenden Auszahlschein (mit Barcode) - den man an eine der 385 Filialen von BUDNI, REWE, PENNY, ROSSMANN, dm, real und dem toom-Markt in Hamburg einlösen kann - 20 Euro erhält. Im Brief steht, dass man sich von den 20 Euro medizinische Schutzmasken kaufen soll. Interessant ist doch, dass man die 20 Euro nicht einfach auf das Konto der Leistungsberechtigten überweist, sondern den Leistungsberechtigten einen "Zettel" im Wert von 20 Euro gibt, mit dem man in ein Geschäft gehen soll; also in ein auf Gewinn abzielendes kaufmännisches Unternehmen. Wahrscheinlich soll man sich mit den 20 Euro auch gar keine Schutzmasken kaufen, sondern den Einzelhandel ankurbeln. Und das werden die meisten Leistungsberechtigten wohl auch machen, da sie von ihrem kläglichen Existenzminimum ohnehin schon nicht leben können und ihr leerer Kühlschrank sogar die Hamburger Stadtmäuse zu Tränen rührt, so dass die Mäuse den armen Menschen schon Käse aus ihrem eigenen Vorrat vorbeibringen.
AntwortenLöschenDas ist eine Sauerei sondergleichen was hier gespielt wird. Der Einzelhandel wird durch die Hintertür unterstützt und die Politiker stellen sich frech als Wohltäter dar. Diese Politikschmarotzer, die vom Volk mit dicken Diäten und Ministergehältern durchs Leben geschleppt werden, können sich doch gar nicht vorstellen, wie sich der Hartz IV Empfänger ohnehin schon in der momentanen Pandemie fühlt und dann kommen sie mit einem 'Auszahlschein' von lächerlichen 20 Euro, den man auch noch in einem Geschäft einlösen muss. Hamburg ist übrigens SPD regiert. Die Drecksäcke von der SPD wollen also die armen Menschen auch weiterhin verarschen.
In dem besagten Schreiben aus Hamburg steht dann noch am Ende: "Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht nur für Personen ab 15 Jahren. Bei Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft im Alter zwischen 15 und 18 Jahren wird davon ausgegangen, dass Sie diese mitversorgen."
LöschenAlso soll man von den lächerlichen 20 Euro auch noch seine Kinder zwischen 15 und 18 Jahren mit medizinischen Schutzmasken versorgen, aber die unter 15-jährigen können "maskenfrei" herumlaufen. Hoffentlich weiß das Coronavirus das auch, dass Menschen unter 15 Jahren nichts vom Virus zu befürchten haben. Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein, denn soviel geballte Blödheit seitens Politik und Behörde ist selbst für jemanden wie mich, der ansonsten mit Ironie und Sarkasmus nicht sparsam ist, dann doch zu viel des Guten.
Man sieht, egal ob in Berlin, in Hamburg oder in Klein-Kleckersdorf, die dummfreche Idiotie unserer Politikmarionetten und das irrsinnige Hartz-IV-System geht selbst in der Corona-Krise so weiter wie bisher. Das Jobcenter Pankow ist auch nur die Spitze des Eisbergs. Im Grunde muss dieses ganze menschenverachtende Hartz-IV-System endlich weg, damit Deutschland wieder ein demokratischer Sozialstaat ist.
Ich denke mal, diese Masken für Hartz4-Bezieher in Bedarfsgemeinschaften sind auch als Gemeinschaftsmasken gedacht !
LöschenAlso der "Leistungsbezieher" hat dann seine Maske abwechselnd mit seinen Mitbewohnern zu teilen !? :-)) :-/