Christine angezeigt wegen entlastender Worte für eine Prozessbeobachterin im Fall Christine (Der Kreis schließt sich)

Aha. Wer sich an seine eigene Gerichtsverhandlung anders erinnert, als es manchem Justizbeschäftigten aus Hamburg lieb ist, der bekommt dafür einen neuen Prozess.


Absurderweise wurden Anfang 2018 Christine K. und zwei weitere Frauen angezeigt, weil sie sich entlastend bzw. meine Position bestätigend im Gericht geäußert hatten als ich angeklagt war, im Falle der Prozessbeobachtung von Christine "Hausfriedensbruch" begangen zu haben.


Nun ist also Christine erneut wegen ihres eigenen ursprünglichen Falles angezeigt bzw. wegen der "Wellen", die dieser geschlagen hat.

Hier die Dokumente, die Christine erhielt, unterlegt mit ihren eigenen Kommentaren:









Von mir gibt es zu diesem Vorfall diese freie und  inspirierte Meinungsäußerung....

2 Kommentare:

  1. Der Schrecken vom Jobcenter Treptow-Köpenick28. Juni 2018 um 19:42

    Hier gilt es - sollte das Amtsgericht Hamburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Eröffnung des Hauptverfahrens statt geben - für alle Angeklagten bei ihren bisherigen Einlassungen dabei wortwörtlich zu bleiben, was - liebe mögliche mitlesende Angehörige der Staatsanwaltschaft Hamburg u. a. ähnlichen Ranges - ja ohnehin nur der Wahrheit entsprechen dürfte. Es wird an dieser Stelle also mitnichten zu Straftaten (falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB) aufgerufen, werte Angesprochene! Die Aussagen der Angeklagten dürften deren Wahrnehmungen entsprechen und entbehren somit deutlich der vorgeworfenen Straftat, als Zeige bewusst der Wahrheit zuwider vor Gericht (uneidlich) ausgesagt zu haben. Das Gegenteil wird die Staatsanwaltschaft hier meines Erachtens nicht beweisen können. Hier handelt es sich um subjektive Wahrnehmungen und letztlich Aussagen der Angeklagten. Es ist aber damit zu rechnen, dass in einer möglichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg die Angeklagten vor ihrer Aussage vom Gericht vereidigt werden, was den Druck und das zu erwartende Strafmaß erhöhen würde.
    Also - nicht durch Druck seitens des Gerichts beeindrucken lassen, dann stehen die Aussichten auf einen Freispruch, oder zumindest einer Einstellung des Verfahrens durch das Gericht recht gut. Besser - wenn möglich - mit Verteidiger erscheinen.
    Die Anklagebehörde hofft in diesem Verfahren auf ein Einknicken der Angeklagten durch Druck, bzw. des Verstrickens in Widersprüche.

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  2. und aktuell dazu nach einem begonnenen Prozess Ende Juni 2019: https://taz.de/Archiv-Suche/!5608324&s=staatsanw%C3%A4ltin%2Bfordert%2Bgest%C3%A4ndnis&SuchRahmen=Print/

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