FriGGas Jobcentererlebnisse Teil 4

<< Gesprächstermin mit Herrn L. am 5. 12. 2016

13.12.2016


per Postzustellungsurkunde meldet sich mein AV: 
er gewährt mir GNÄDIGERWEISE eine FRIST bis FREITAG, dem 16.12. 2016, 
mich zur Sanktionsanhörung zu äußern.

??? 

WOW - nachdem er MIR (noch) keinen Einblick in die Unterlagen gewährt hat, "die überhaupt Anlass zur Anhörung" gaben, ich am 26. 11. 2016 bereits eine ANHÖRUNG abgegeben hatte (weil nicht klar war, ob man die Frist verlängern WÜRDE)...  nun dieses gnädige "Entgegenkommen"...

ich frag mich wirklich, was er eigentlich WILL? Oder ob er einfach nur völlig überfordert ist???

Was ich als erstes EMPFUNDEN habe - ohne dass er es so geäußert hat (ACHTUNG "willkürliche Unterstellung meinerseits"):
"Hallo FriGGa, ich lebe noch und bin noch (für Dich) da, bitte gib mir Aufmerksamkeit (gerade jetzt, wo Du um einen anderen Vermittler gebeten hast)"

Lieber Herr L. - ich vermisse Sie auch - und zwar den (sich ausschließlich als solchen begreifenden) grundrechtefähigen Menschen und den grundrechteverpflichteten "Diener des Souveräns" (so Sie die "Exekutive" sein möchten)...
Ich vermisse Sie (oder eineN Ihrer KollegInnen) dergestalt, dass man auch im heutigen System ein Gespräch führen kann ohne systemimmanente Angst(mache), Bedrohung und Stress... wo Sie zwar alle Sachlagen auf den Tisch packen, nach denen Sie meinen mich sanktionieren zu KÖNNEN und ich aber auch alle meine Beweggründe (voran die Grundrechtsfragen) mit Ihnen bespreche...  ohne angeschrien zu werden...

Und dann sanktionieren und beklagen wir uns (zwecks Klärung - beide als ZEUGEN einer menschlich nicht haltbaren Gesetzgebung) oder lassen das bleiben, weil NIEMAND auch nach heutiger Gesetzeslage sanktionieren muss* -
es gäbe jetzt viel produktivieres zu tun, wo wir Produkte für das grundeikommen für alle entwickelt haben und verkaufen - wo auch ich Händlerin werden könnte... und Ihr RAT jetzt nützlich wäre, wie man das am besten macht mit Finanzamt und der Leistungsstelle Ihres Hauses...

*wenn doch, dann zeigen Sie es mir, treten sie als mein Zeuge auf im Prozess gegen SGB-II...


22. 12. 2016 

-Sanktionsverfahren eingestellt

-Maßnahmezuweisung



Heute erreichte mich ein Schreiben meines AV vom 20.12., aus dem hervorgeht, dass ich wegen der ZEITARBEITSFIRMA nicht sanktioniert werde (Veröffentlichung folgt)>>

Weiterhin weist er mich einer Maßnahme zu, unmittelbar ab Jahresbeginn.
Die Veröffentlichung erfolgt hier >>

aus dem Text:
"[...] Im Beratungsgespräch vom 05.12.2016 wurde mit Ihnen die Teilnahme an einem Bewerbungstraining (in Teilzeit) einvernehmlich vereinbart. Zu diesem Zweck weise ich Sie der Maßnahme "Basis" für die Dauer 02.01.2017 bis 31.01.2017 zu. [...]"

Anmerkung von mir:
Es wurde NICHTS    e i n v e r n e h m l i c h mit MIR "festgelegt"!!!

Fakt ist: aufgrund der Empörung meines AV über die WORTWAHL meiner Bewerbungsschreiben ("ich bewerbe mich, um keine Sanktion zu erhalten") und der damit geäußerten SANKTIONSMÖGLICHKEIT (bestätigt durch die Teamleiterin) habe ICH folgendes getan: ich habe erst mündlich, dann schriftlich eine Liste von "Verboten" und "Formulierungstabus" GEFORDERT (um diese ggf. zur Anzeige zu bringen oder überhaupt eine Rechtsgrundlage zu haben).
Schriftlich gab es KEINE Erklärung bisher.
Mündlich hatten SIE beide sofort vorgeschlagen, mich zu einem Bewerbungstraining zu schicken.
Dafür habe ich aus deren Sicht zwar Verständnis - ABER es ERSETZT nicht die Festlegung über Worte und Formulierungen bzw. auch Verhaltensweisen, die mein AV, der alle Bewerbungsschreiben nachträglich bewertet, zu einer Sanktionsanhörung heranziehen würde/ggf. "möchte".
Ich teilte also der TL und dem AV beiden mit, dass ein (kosten verursachendes) Bewerbungstraining nicht die Fragen klärt - denn der Maßnahmeträger spricht keine Sanktionen aus.

Ferner rüge ich hiermit die Falschaussage "einvernehmlich vereinbart" - ich würde NICHTS einvernehmlich vereinbaren, was meine Sanktionierung begünstigt oder rechtlich ermöglicht. Eine Zuweisung auf dieser Basis erfolgt IMMER  unter ZWANG und NÖTIGUNG (=von mir ggf. zu leistende Unterschriften werden als "zur Abwendung von schlimmerem Übel - wie etwa Sanktionen - gegen meinen freien Willen gerichtet" gekennzeichnet (Thema LÜGENBOYKOTT).

Am 14. 12. 2016 reichte ich unter anderem per Boten unter Hinzuziehung von Zeugen folgende Unterlagen ein: Weiterbewilligungsantrag ab 01. 01. 2017, Urlaubsantrag ab 20. 12. bis Endes des Jahres 2016.

Mein Urlaubsantrag wurde NICHT bearbeitet - ich habe nicht Ortsabwesenheiten beansprucht, sondern nur die Freiheit von terminlichen Bringpflichten in der Zeit.
Da ich mich innerhalb von 3 Werktagen beim Träger der Maßnahme melden oder bewerben muss (das wäre der Tag nach Weihnachten oder der 28. 12.2016), ist der Urlaubsantrag offensichtlich ABGELEHNT oder nicht bearbeitet.

Update "Urlaubsantrag": am 27. 12. 2016 erhalte ich ein Schreiben meines AV vom 21. 12., dass er meinen per E-Mail gestellten Antrag auf "Ortsabwesenheit" in "Dauer und Art" prüfen müsse. 
Welche ORTSABWESENHEIT? Ich habe um eine Freistellung von "Fristsetzungen" in der Zeit gebeten, der ja schon durch das Verlangen, ich sofort mit dem Maßnahmeträger in Verbindung zu setzen, nicht entsprochen wurde. Für 3 Tage ist das Unterfangen OBSOLET - und nur weitere SANKTIONSFALLE. Gut, dass ich es getestet haben, ohne es für eine Reise zu BRAUCHEN.
"Leider sei ich telefonisch nicht zu erreichen" --> das schreibt er als Antwort auf eine MAIL (nach Regeln des Systems hinterlegte Mailadresse)??? Er hätte darauf eine MAIL als Antwort schicken können und keinen BRIEF... da müsste er WISSEN, dass der zu spät ankommt. und dass MEINE Telefonnummer nicht vorliegt bekritteln? Hätte er mir SEINE (Durchwahl) schicken können (per Mail), ggf. mit der Bitte um Vertraulichkeit... was der Kerl tut spricht für sich...

er hätte auch wie sein Kollege im Callcenter sagen können: "Frau Wendt, so einen Urlaub gibt es in SGB-II GAR NICHT - Sie können in Ausnahmefällen verreisen - aber eine Freistellung von Bringpflichten (um sich zu erholen) haben Sie generell nicht."
Ob das so stimmt, weiß ich nicht... aber muss man erst krank sein oder den Ort verlassen, um ein "RECHT" zu haben, sich mal (nur) mit anderen (schönen oder gleichauf wichtigen) Dingen zu beschäftigen?

Hier sind weitere Sachen aus der Akteneinsicht veröffentlicht (Papierakten aus der Leistungsabteilung):

 KIND von Hartz-IV-Mutter erhält ein Schreiben wegen seiner "Nebentätigkeit":
 und eine ganz besondere Erkenntnis ist die:

Lieber Herr L. - Sie sind dann wohl zu mir gekommen wie die Jungfrau zum Kinde ;-))))

02.01.2017
Heute war ich beim Maßnahmeträger.

Da ich am Wochenende aufgrund eines Infektes hohes Fieber hatte und vor Entkräftung kaum 3 Schritte laufen konnte, dass Freunde mir Essen bringen mussten, holte ich mir eine Krankschreibung. Sowas habe ich in meinem GESAMTEN bisherigen Berufsleben nicht gebraucht.
Nur für die Verlängerung meiner Diplomarbeit aufgrund von Schwangerschaft und Frühgeburtsrisiko habe ich sowas mal vorgelegt für das Prüfungsbüro - nicht für die Kollegen.
Fazit: es war kräftezehrender auf die Untersuchung beim Arzt zu warten, als früh morgens die "Maßnahmeeinführung" zu besuchen. Doch nun habe ich bis Freitag frei, um mich zu erholen und warte inzwischen auf Post vom Jobcenter.


06. 01. 2017
Mein Arbeitsvermittler hat mir eine MAIL geschrieben... als Antwort auf meine FRAGEN... die er alle unbeantwortet AUSLÄSST:

"[...]
Ohne Unterzeichnung der Hausordnung und PC- Ordnung darf Sie der Maßnahmeträger nicht an der Maßnahme teilnehmen lassen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Bestandteile für Sie keinen Hinderungsgrund darstellen und Sie die Dokumente beiIhrer erneuten Vorsprache unterzeichnen können." [...]

AHA.

... und wovon träumt er NACHTS?


09.01.2017 - Besuch beim Träger. Ausdruck für das Jobcenter über meine Vorsprache und die Tatsache, dass ich in die Datenspeicherung nicht eingewilligt hätte. Wir verblieben, dass wenn ich explizit gezwungen würde etwas zu unterschreiben, ich mich nochmal an den Träger wenden würde. Für's Erste DARF er mich nicht aufnehmen.


Immer wieder schön - diese trefflichen Formulierungen aus anonymer Quelle:

"Wenn eine freiwillige Abgabe mit Zwang belegt wird,
dann verwandelt sie sich zu einer Steuer.
Wenn Hilfe mit Zwang verbunden wird, verwandelt sie
sich zu Bevormundung und
Fremdbestimmung. Wenn eine Einladung mit Zwang 
verbunden wird, dann verwandelt sie sich zur
Vorladung. Wenn ein Angebot mit Zwang Verbunden wird, 
verwandelt es sich zur Androhung.
Wenn Anwesenheit mit Zwang verbunden wird, dann ver
wandelt sie sich zu einem Gefängnis.
Wenn Bildung mit Zwang verbunden wird, verwandelt 
sie sich zur einer geistigen Vergewaltigung."

To be continued...  ;-)

ALLE SCHREIBEN finden sich im Archiv hier >>

<<Teil3    TEIL 5>>
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 Ruft mal im Jobcenter an und verlangt die Abteilung "Kundenbindung"

5 Kommentare:

  1. Die Idiotie hat einen Namen und der lautet Jobcenter. Wenn ich mir das Originalschreiben vom Jobcenter an ein 9-jähriges Kind durchlese, damit das Jobcenter prüfen kann ob man da nicht einige Euros wieder mal einsparen bzw. vom Existenzminimum noch abziehen könnte, dann fällt mir dazu nichts mehr ein, außer das dieser "menschenverachtende Apparat Jobcenter" so schnell wie möglich in den Mülleimer geworfen werden sollte.

    Rick

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    1. Beim zweiten Mal durchlesen des Originalschreiben vom Jobcenter an ein 9-jähriges Kind habe ich erst erkannt um was es dem Jobcenter eigentlich geht. Im letzten Satz kommt das Jobcenter mit der Sprache heraus. Es geht um die Einstellung des Leistungsanspruchs - also um den vollständigen Entzug des Existenzminimums - wenn der ALG II Empfänger nicht sofort durch den brennenden Reifen des Jobcentermitarbeiter springt bzw. untertänig den Arsch des Jobcentermitarbeiter küsst. Zum Glück sind Sozialrichter, wenn es um Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft geht, immer auf der Seite des Kindes und ziehen dem Jobcenter die Ohren lang, aber man sieht, mit welcher Perfidität Jobcenter schon versuchen das Existenzminimum kürzen zu können. Wenn das menschenverachtende System irgendwann nicht mehr vorhanden ist, hoffe ich, dass man sich dem guten alten Teeren und Federn wieder erinnert, damit einige Jobcentermitarbeiter ihre wohlverdiente "Belohnung" erhalten.

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  2. Eben WEIL das JC da so pervers ist

    - und vor allem weil es das - a u t o m a t i s c h und s t r u k t u r e l l ohne Notwendigkeit bösartiger Emotion - so macht,

    macht es ja so viel Spaß und die eigene Durchsetzung erhöhenden SINN, sich kreativ zu wehren - wie etwa das besagte Kind - das frei und in ehrlichem Unverständnis auf den amtlichen Briefes reagierte.

    Leider hat sich dessen Antwort nicht mehr in den Akten gefunden.
    Es waren bunte Panzer darauf gemalt.

    Die Komparsen-Firma jedoch hatte schon die Auskunft erteilt - der Sinn, erst das Kind und nach dessen "Antwort" die Mutter anzuschreiben war nur der: Kontrolle und ZUGEBEN der Tätigkeit, denn die Einnahmen waren bekannt und unter der Anrechnungsgrenze.

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  3. das schlimme ist, dass unser gesamtes Bürokratie- und Rechtssystem so funktioniert und nicht nur das Jobcenter... dass man mit dieser Form der "Starrheit" genau das zerstört, was man offiziell mit den Gesetzen achten und schützen möchte. Und genau das ist auch in viele unserer eigenen Verhaltensmuster übergangen - der "Automatismus", der "Formalismus", "das Prinzip" kommt vor dem Leben und im Zweifel muss es getötet werden, damit das "Prinzip" leben und sich vor sich selbst "berechtigen" kann... ich finde das sind alles wunderbare Bilder, die uns etwas über uns selbst lehren und natürlich helfe ich mit, das JC-System auf den Müllhaufen zu bringen*... damit uns die Leute im JC aber dabei helfen, brauchen auch sie eine Ausstiegsmöglichkeit (z.B. ins BGE) ;-)

    *von "ad absurdum" zum Müll ist es nicht mehr weit ;-)))

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