solche Fragen könnte man sich stellen, wenn man den folgenden Beschluss liest.
Hinweis: ich sollte am 21. 12. 2021 eine Gerichtsverhandlung haben - war aber gemessen an Tests und leichten (typischen) Symptomen mit Corona infiziert und durfte daher das Haus nicht verlassen, geschweige denn das Gericht betreten. Das Gericht deklarierte sämtliche Bemühungen meinerseits, meine Infektion ihm gegenüber nachzuweisen, als "unglaubwürdig" und urteilte in meiner Abwesenheit - das rechtliche Gehör beschneidend.
Dieser Haltung hat sich das Bundessozialgericht nun angeschlossen. Es geht etwa davon aus, dass Ende 2021 Infizierte oder positiv Gesteste nur 10 Tage in Quarantäne gemusst hätten statt 14 Tage....
