Sonntag, 11. September 2022

zur Armutsbetroffenheit eine (gerichtliche) Aktion

Alles wird teurer, teurer, teurer:  200 EURO und "das war's"? 

WIDERSPRUCH - ÜBERPRÜFUNGSANTRÄGE - KLAGEN BEIM SOZIALGERICHT

wer hat schon darauf Bock, ist ja auch meist anstrengend.** Aber wenn Petitionen nicht helfen, Demos immerhin dafür sorgen, dass #ichbinarmutsbetroffen (e) ihre SCHAM ablegen und Leute die Arbeit kündigen müssen, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle zu teuer wird (!)

(mehr siehe hier: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/steigende-inflation-die-frau-hinter-ichbinarmutsbetroffen-a-041732b6-bd1d-41b0-8aa0-94172770744a )

da könnte auch eine individuelle Aktion der Beitrag von SGB-XII- und ALG-II-Leistungsbeziehenden sein:
JEDEN BESCHEID ob seiner rechtswidrigen Leistungs- oder Regelsatzhöhe beklagen.
(Durchgesetzte) höhere Ansprüche auf Sozialleistungen bedingen auch das Recht bisher ohne Sozialleistungen lebenden (Geringverdienenden), ihrerseits Aufstockungen zu beziehen - oder (Mindest-)Löhne anzuziehen. ***

Hier ein Mustertext, den ich von anderen leicht abgewandelt übernommen habe für den Widerspruch gegen den Bescheid zur Einmalzahlung von 200 EUR:

Mittwoch, 7. September 2022

"Schwurbelt" oder "verharmlost" das Bundessozialgericht in Sachen "Corona" - bzw. erwartet von Gerichtsgeladenen selber ein "Corona verharmlosendes Verhalten"?

solche Fragen könnte man sich stellen, wenn man den folgenden Beschluss liest.

Hinweis: ich sollte am 21. 12. 2021 eine Gerichtsverhandlung haben - war aber gemessen an Tests und leichten (typischen) Symptomen mit Corona infiziert und durfte daher das Haus nicht verlassen, geschweige denn das Gericht betreten. Das Gericht deklarierte sämtliche Bemühungen meinerseits, meine Infektion ihm gegenüber nachzuweisen, als "unglaubwürdig" und urteilte in meiner Abwesenheit - das rechtliche Gehör beschneidend.

Dieser Haltung hat sich das Bundessozialgericht nun angeschlossen. Es geht etwa davon aus, dass Ende 2021 Infizierte oder positiv Gesteste nur 10 Tage in Quarantäne gemusst hätten statt 14 Tage.... 

Sonntag, 7. August 2022

Volksbegehren in Berlin brauchen Hilfe - von allen, die wollen, dass Abstimmungen stattfinden und Berliner*innen direkte Demokratie üben!

Volksbegehren Grundeinkommen
bis zum 5. September 170.000 gültige Unterschriften sammeln, damit es im nächsten Jahr zu einem Volksentscheid darüber kommt, ob in Berlin ein großer, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zum Grundeinkommen stattfinden soll. Derzeit ca. 80.000 Unterschriften.

Die Intiative bietet engagierten Menschen eine Aufwandsentschädigung von 42 Euro pro Sammeleinsatz an: https://expeditionbge.typeform.com/Ferienjob2022#campaign 

Unterschriftenlisten drucken: https://www.volksentscheid-grundeinkommen.de/unterschreiben 

weitere Infos: https://www.volksentscheid-grundeinkommen.de
 
 
 
Volksbegehren Berlin 2030 Klimaneutral 
Bitte helfen Sie mit, den Vorschlag des Volksbegehrens zum Volksentscheid zu bringen!
Es ist grundlegend wichtig, dass die Maßnahmen zur Rettung des Klimas von uns allen entwickelt und beschlossen und getragen werden. Hier gibt es die Listen zum ausdrucken: https://berlin2030.net/unterschreiben
Informationen zum Inhalt: https://klimaneustart.berlin

 

Samstag, 9. Juli 2022

vom Wendeberater Michael Fielsch: "Der amtlich asoziale Existenzkampf-Irrsinn geht in die nächst höhere Runde"

Werden schon seit zwei Jahren keine Kosten der Unterkunft und Heizung für einen Frührentner gezahlt, der aufstockende Grundsicherung bezieht,  geht im Juli 2022 die amtliche Verweigerung von Menschenrechten in die nächste Runde! Im Juli wurden bisher nämlich auch keine KV und keine Regelbedarfsleistung mehr gezahlt! 

Hier bloggt er selber:

https://wendeberater.wordpress.com/2022/07/08/der-amtlich-asoziale-existenzkampf-irrsinn-geht-in-die-nachst-hoehere-runde/

... schön, wenn ihm da ZEITGLEICH wenigstens "Kurzurlaub" in einer Haftanstalt angeboten wird wegen nicht bezahlter Bußgelder.

Mittwoch, 8. Juni 2022

"Bemühungen um den Erhalt des Erbes" als Mitwirkungspflichten im Jobcenter?

 Mal wieder eine interessante Geschichte aus einem mir nicht ganz unbekannten Jobcenter.
Bei mir fragte man damals immer mal wieder meine "Bewerbungsbemühungen" ab und "sichtete dazu (zensierend)" meine Bewerbungsanschreiben.
Diese Antragstellerin jedoch, die nachfolgenden Text verfasst hat, wurde aufgefordert, dem Jobcenter zu belegen, dass und wie sie sich um den Erhalt ihres Erbes bemüht hat.
Unter anderem verlangte das JC den Schriftverkehr mit ihren Verwandten vorgelegt zu bekommen... Sind Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis da wohl Fremdworte?

Hier ihr Antwortschreiben:

Freitag, 20. Mai 2022

Urteil der (nach Jahren vom JC widerrufenen) "Mundtot" Sanktion: "Klage abgewiesen"

 Hallo Mitmenschen, 

 v.a. jene mit besonderem Interesse an der Rechtmäßigkeit bestimmter Bewerbungsformulierungen dieser Art:

 

Leider konnte im Gerichtsprozess um meine sog. "Mundtot" Sanktion (30% Sanktion wegen "falscher Bewerbungsworte") nicht geklärt werden, ob das Sozialgericht Formulierungen im Stil von "auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers bewerbe ich mich..." für "sanktionswürdig" befindet oder eben gerade nicht. Eine fortgeführte Resozialisierung der (entsprechenden oder aller) Arbeitsvermittler*innen, selber umfänglich und zielgenau (und ohne zusätzliche Sanktionsfallstricke) auf Fragen von Antragstellenden Auskunft zu geben, war mir mit dem SG Berlin dereinst nicht möglich, auch wenn ich den Gerichtsprozess am 13. April 2022 selber dafür nutzen konnte, der 202. Kammer vor Publikum nochmal den Fall zu schildern.

Montag, 28. Februar 2022

Neuer Anlauf: mündliche Verhandlung zur "MUNDTOT"Sanktion soll am 13. 04. sein

Nachdem der Termin am 19. 01. 2022 abgesagt wurde (per Post teilte man mir als Grund mit "Quarantäne der Vorsitzenden (Richterin)"), nun ein neuer Anlauf:

 13.04.2022, 12:00

Saal 3 (änderbar!) *** WEITERES UNTEN***

Sozialgericht Berlin,  Invalidenstraße 52 nahe "Hauptbahnhof"

AZ: S 202 AS 8823/17 - vormals S 137 AS 8823/17 

FriGGa Wendt ./. Jobcenter Berlin Pankow

Das Gericht lässt ein -mit inzwischen wieder ohne- "3G" und Maskenpflicht - wird sicher die Zuschauerzahl beschränken - ein großer Saal ist beantragt. DAS WURDE ABGELEHNT - nur DREI Leute sollen eingelasen werden!!

DAHER (angemeldete) KUNDGEBUNG vor der TÜR ab 11 Uhr bis 14 Uhr