Mittwoch, 21. Dezember 2016

Antrag SGB-II (Weiterbewilligung (unter VORBEHALT)

... hier tippe ich es ab - extra für Dich, H. G. aus H. ;-)



Beantragung v. Leistungen nach SGB-II unter Vorbehalt

Ich beantrage unter Vorbehalt, dass meine Grundrechte nicht außer Kraft gesetzt werden, Leistungen nach SGB-II in Ihrem Hause (siehe Formular v. Ihnen).
Der Vorbehalt bezieht sich darauf, dass ich andere Einkommensquellen, wie etwa "gesetzliche soziale Leistungen", die zur Existenzsicherung keinen "Wohlverhaltenskodex" oder "freiwillige Verträge" (wie etwa eine EGV) benötigen, bevorzugen würde. Solange aber das "Grundrecht auf das Existenzminimum" nicht beantragbar ist (Argument d. Politiker "es fehle die gesetzl. Grundlage dazu"*), werde ich - auch sofern meine Einnahmen nicht dramatisch steigen - zur Vermeidung von individueller Notlage gezwungen sein, (bei Ihnen) SGB-II-Leistungen zu beantragen.
Ich danke f. Ihr Verständnis der Lage u. hoffe - auch mit Ihrer Unterstützung - schnellstmöglich das Sozialsystem so zu transformieren, dass wir alle Zugang zu den Ressourcen (unseres Heimatplaneten) haben ohne Bittstellen, und unser kreatives berufliches Schaffen sowie die (unbezahlte) Lebensarbeit von uns allen umwegfrei und rechtfertigungsfrei sich ereignen können.

Mit herzlichen Grüßen

F.W.

*wenn Sie dazu Fragen haben, komme ich gern vorbei oder sende Ihnen Links zu Diskussionen, Urteilen usw.


---Hinweise und Gedanken von mir für Euch als Mitleser: 

Schaut Euch den Vorgang von DIETLIND an.

Sie hat da schon sehr viel Vorarbeit geleistet.
Allerdings beantragt sie keine SGB-II Leistungen, um konsequent dabei zu sein -
ihr wurde im Zuge dessen kein Geld ausgezahlt von BA, BMAS, JC oder Sozialamt bisher.  Das ist sehr mutig und konsequent, kann aber keinem "abverlangt" werden.

Ich will mir in meiner derzeitigen Lage dieses Vorgehen nicht leisten, da ich nicht bereit bin (mit oder ohne Kind) z.B. Obdachlosigkeit in Kauf zu nehmen.
Daher habe ich mich zum Schutz meines Kindes und der Ermöglichung meines freiberufl. Schaffens dazu entschieden, weiterhin bis auf weiteres vorbehaltlich (aufstockende) Leistungen nach SGB-II zu beantragen.
Wenn im Zuge der Anträge oder Auseinandersetzungen dagegen Leistungskürzungen oder -versagungen eintreten, muss ich das wie viele andere Familien auch in Kauf nehmen und dann nach meinen Mitteln dagegen vorgehen und mir wie auch jetzt schon Alternativen suchen, die mich nicht um mein Grundrecht bringen, sondern mich und andere beim Umsetzen dessen unterstützen.
Mein Grundrecht jedoch ist keine Verhandlungsbasis.

Solange ein Amt oder eine Firma mit der Betrauung von grundsicherungsaufgaben sich dem freien und verantwortlichen Zugang zu den Resourcen in den WEg stellt und damit Ausdruck eiens Systems von Herrschaft ist, dienen alle diese Wege der Bewusstmachung und damit der Beschleunigung von gesamtgesellschaftlichen Ausstiegs- und Umstiegsszenarien. Wenn im Zuge dessen Sanktionen auftreten, gibt es systemintrinsisch Möglichkeiten, das durch Klagen etc. bewusst zu machen. Jeder muss sich für einen Weg entscheiden. Einfach mitmachen ohne Kommentar KANN auch ein Weg sein - aber auch der kann nicht abverlangt werden... letztlich muss jeder vor seinem Gewissen verantworten, was er tut.

Und dazu gehört auch, dass ich anderen niemals bevormundend reinreden werde und auch für mich dieses nicht akzeptiere, wie mensch mit seinem erlittenen oder erlbeten Unrecht umgeht - das individuell schmerzhafter (bis hin zum Möglichen Verlust des Lebens) oder weniger schmerzhaft, ggf. nur die "LebensLust" steigernd wirkt... wir ale aber erleben dieses Unrecht - mit oder ohne Erwerbs-Arbeit - mit mehr oder weniger "Bestechung" im Zuge globaler, von uns kollektiv verurteilter Ungerechtigkeit.


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Nachtrag zum Hintergund dieser Veröffentlichung und auch mal wieder zu den Fragen zur Herrschaft von meiner Warte aus:

Lieber H. aus H!

Du hast mir neulich eine sehr wichtige Frage gestellt: "Haben wir eigentlich keine Grundrechte mehr" - in Bezug auf die Gültigkeit des GG und in Bezug darauf, wie andere, die meinen uns beherrschen zu dürfen, es annehmen oder "hintenanstellen" an Hausordnungen, Handelsrecht, sonstige "Verabredungen und Weisungen".

Lieber H.- wir HABEN IMMER UNSERER GRUNDRECHTE als Anspruch gegenüber der Gemeinschaft (zu der auch wir selbst gehören.
Die Frage ist, wer das ANERKENNT und welche Methoden der benutzt, der sie nicht anerkennt... welche Methoden "Befürworter" der Grundrechte haben, sie praktisch umzusetzen.

Wir fangen zuallererst selbst an, uns bei uns selbst und dann gegenseitig die Grundrechte anzuerkennen! Ob oder WIE bestehende "Exekutiven, Judikativen, Legislativen" oder andere, die sich in der Macht sehen, sich von uns sogar beauftragt fühlen oder es einfach tun, auch wenn sie keinen "Zettel vorweisen, der stimmig unter allen anderen Gesetzeskonstrukten hindurch sie "legitimiert"" jedoch geeignet sind, sich für diese Grundrechte stark zu machen, entscheidet und zeigt die PRAXIS!

Ob oder was MEINUNG ist oder was "Gesetz" ist nicht immer klar getrennt - weil auch Gesetze nur eine verhärtete Form von Meinung sind... dazu an anderer Stelle mehr.

Mir kann also keiner sagen, ob ich Grundrechte habe - ich erkläre das für mich selbst und halte denen, die das ggf. anzweifeln (mit Worten anders als mit Taten in den meisten Fällen!!) gern das GG vor, weil diese "gesetzestreuen Jemande" nach außen verlautbaren, ebenfalls auf Basis des GG zu handeln- oder auf Basis eines Gesetzes, das "unter dem GG" steht.
Für die Praxis ist UNERHEBLICH ob das GG eine Hausordnung oder eine Verfassung oder was auch imemr ist - denn in der Praxis werden ja immer andere gesonderte Anweisungen und Gesetzbücher bemüht...
Einem "zivilen" Gewalttäter oder Räuber das GG vorzuhalten, würde vermutlich wenig bringen (Recht des Stärkeren)- einem herumlamentierenden Nachbarn oder einem sich auf Gesetze berufenden "Vollstrecker" dagegen schon - gerade wenn letzterer seiner eigenen Einschätzung nach eher auf Privatrecht anrückt anstatt legitimiert mit dem GG oder etwas vergleichbar "Ranghohen".
Da ist es ja auch Methode vieler Leute, die heute irrtümlich mit der Sammel(beschimpfungs!)Bezeichnung "REICHSBÜRGER" betitelt werden, bei der Bewusstmachung innerhalb der gesetzlichen Strukturen unter zuhilfenahme als gültig anerkannter Gesetze mitzuwirken.
 Die METHODEN des Fragens, auf Klärung bestehens, Kritik äußerns und Widersprüche anmerkens sind ein legales vorgehen und lassen nicht auf eine (schon gar nicht konservativ- rechtsradikale oder nationalistische) Denkweise schließen.*

Für mich ist das GG nicht "Berechtigungsgrundlage" (auch kein anderes menschengeschriebenes Gesetz ist das!), sondern einer (von mehreren) moralischen Fingerzeigen/Bekenntnisse für die, die sich auf Gesetze berufen STATT oder VOR ihrem Menschsein... und um mir selbst die PHILOSOPHIE der Grundrechte als mir LIEBGEWONNENES Konstrukt zu verbreiten und zu verstärken - in einer Gesellschaft, die die GRundrechte nicht achtet, will ich nicht Mitglied sein - und nötigenfalls in Richtung Grundrechte mein Umfeld TRANSFORMIEREN. Das ist mein Ding aber ich bin damit zum Glück nicht ganz allein auf dieser Welt ;-)

Ich sehe kollektiv gesehen die systemischen Ausdeutungen dessen, was uns "strukturell durch Gesetzes-Ranking und gehorsampflichtig umgesetzte Abläufe" zugemutet wird, als gefährlicher an, als Ausraster wie den Amok(?)fahrer auf dem Berliner WEihnachtsmarkt.
Der Fahrer des Lastwagens hat unbeschreiblich Schreckliches getan - und doch lässt sich dieses Verbrechen (wenn man denn den oder die RichtigeN findet) im Rahmen unseres Systems und mit Zustimmung der Allgemeinheit sofort verurteilen- während im Zuge der Agenda-2010-Auswirkungen das Unrecht ausgeblendet und von weiten Teilen der Bevölkerung in seiner Tiefe mitgetragen wird...

Lieber H. - ich danke Dir für das Auslösen dieser Gedankenabfolgen durch usner Gespräch! Liebe S. ebenfalls aus H.: ich danke (auch Dir) für die Beschäftigung mit entsprechenden Themen.


In dem Sinne erstmal - unter Vorbehalt späterer Änderungen,
F. W.

*Ich habe in den letzten Monaten von vielen Menschen (meist sogar ohne "deutsche Staatsbürgerschaft" und zudem oft mit Migrationshintergrund) Interesse, Vorliebe und "Experimentierfreude" im Umgang mit "Gesetzesunstimmigkeiten" erlebt - alles Menschen, die keinerlei Interesse daran haben, sich einem alten Reich wie etwa dem Preußenreich zu- oder unterzuordnen... von daher ist die BETITELUNG mit dem Wort "Reichsbürger" nicht nur falsch, sondern kann auch als Beleidung, Vorurteil oder Rufschädigung gewertet werden.
Die allgemeine Angst, sich nicht abstempeln zu lassen und lieber vor der Herrschaftlichkeit udn deren gefühltem Willkürverhalten Strafen oder Nachteile hinzunehmen, weitet sich dadurch aus - oder weckt bei anderen die Unverfrorenheit und bestätigt auch deren eigene Vorurteile über "das System" und "seine Durchgreifenden" auf Basis von Widersprüchen und Unstimmigkeiten.
Der "querulatorische Reichsbürger" erschafft sich aus der Lügenhaftigkeit des Systems selbst - und muss dazu nichtmal reichsbürgeridealisch denken - sondern nur "Fragen stellen" und "damit Alarmknöpfe" bei StaatsanwältInnen usw. auslösen...?
Sorgt mit dafür, dass es sich wandelt... DANKE.

 zum Thema "reichsbürgerKEULE" habe ich hierzu folgendes verfasst: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/02/zur-immerwiederkehrenden-frage-nach-den.html

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