Freitag, 9. Dezember 2016
VOTING FÜR oder GEGEN Sanktionen
Das ist eine Geschäftsidee von mir (C) - jegliche Nutzung dieser Idee ist auf eigenes Risiko
Hier konkret für meinen Fall (als Beispiel):
Soll FriGGa Maja Wendt, Grundrechteaktivistin aufgrund ihres frechen, ihren Arbeitsvermittler verärgernden Grundrechtegebrauchs sanktioniert werden?
In welcher Höhe?
Durch welche konkreten Vorfälle im Rahmen von SGB-II legitimierbar?
VOTET für nur EINEN EUR!
Enthaltungen kosten 2 EUR.
Das Geld wird FriGGas Jobcenter über den Umweg über FriGGa mit Einbehaltung von 20% zufließen, bis FriGGa ggf. aus dem SGB-II-Bezug herausfällt.
@Jobcenterpersonal: Man könnte das hier auch als aberwitzige Idee von CROWDFUNDING bezeichnen ;-)
Konkrete Anlässe finden sich hier:
* EGV-Papier wurde zum Verkauf angeboten und verkauft (für 15 EUR - gemeinsam mit zwei zusatzverkäufen für 20 EUR).
* sie grinst ihren Arbeitsvermittler an, wenn er sie verbal herunterputzt oder um versöhnlich zu sein, wenn er seinen Unmut bekundet
* sie nimmt Beistände (mehr als einen) gewöhnlich zu "Beratungs"terminen mit.
*sie wählt Beistandsmenschen, die sich ihrer eigenen Grundrechte bewusst sind und für alle Schritte und Geschehnisse eine schriftliche Darlegung Rechtsgrundlage verlangen.
*sie löst im Empfinden bestimmter ArbeitsvermittlerInnen Angst und Bedrohlichkeit aus, indem sie über ihre Grundrechte spricht bevor sie bereit ist, sich auf ein konkretes "Verhöranliegen","Befehlsberatungsgepsräch" oder ähnliches einzulassen.
*sie steht offen zu den Zwängen, die sie erlebt und verheimlicht die weder sich selbst, den Menschen im Jobcenter noch Dritten jeglicher Art.
* in manche Bewerbungen schreibt sie wahrheitsgemäß, dass sie hoch motiviert sei, Sanktionen vom Jobcenter zu verweiden.(sie hatte deswegen auch schon Interessebekundungen durch Arbeitgeber).
*sie akzeptiert keine Ausbeutung für sich und andere bzw. muss im Minimum Kommentare abgeben, wenn sie sowas erlebt und erfährt.
*sie beruft sich (bei Bewerbungen oder der Weitergabe von Bewerberdaten) auf den Datenschutz und das könnte den schnellen Ablauf von Arbeitsvermittlungen behindern
*sie veröffentlicht im Internet ihre freie Meinung und schildert ihre Erlebnisse, was sie für potentielle Arbeitgeber ggf. unattraktiv machen könnte.
*sie stellt diverse Anträge an das Jobcenter, besonders wenn es einen Konflikt gibt
*sie klagt gegen EGVVA, REgelsatzhöhe aus Prinzip
*sie schließt freiwillig keine EGV ab - außer eine nach Vorbild von Ralph Boes (die schon vielfach tatsächlich verwendet wurde)
-->dennoch besteht sie auf einem Gespräch/schriftlicher Korrespondenz über die Inhalte einer EGV vor deren Abschluss oder Verhängung als Verwaltungsakt
*sie empfindet Lust und Freude an emanzipatorischen Vorgängen und ermuntert dazu auch ihre Mitmenschen.
*sie gibt schändliche (?) Aussagen ihres Grundeinkommens(geschäfts)kollegen und Wahlkandidaten weiter: ihr-spiegelhalter.de
*sie sorgt durch Weitersagen und Informieren dafür, dass Leute sich gegen Sanktionen (erfolgreich) wehren, was den Steuerzahler Geld kostet
*sie sorgt durch ihr Wirbeln in ehrenamtlichen, alternativen, politischen und selsbthilfekreisen für mehr Spaß, Austausch und Selbstbefähigung ihrer Mitmenschen - für ihr Weitersagen, connecten und Ideen haben wird sie dabei in den seltensten Fällen bezahlt, auch wenn andere dann in Zusammenhang mit ihren Aktivitäten in irgendeine Form des Geldverdienens kommen.
Dadurch macht sie sich nicht nur unwichtig und damit unbezahlt, sondern auch andere fähig sich erfolgreich gegen Leistungsminderung oder Verwertung im Kapitalismus zu wehren.
*sie gibt diese (Geschäfts)Idee FREI an andere weiter statt sich an der WEiterführung der Idee durch andere verbindlich vertraglich geregelt ein Alleinstellungsmerkmal oder Abhängigkeitsverhältnis Dritter zu schaffen.
Liste kann ergänzt werden...
Technischer Hinweis:
Bitte votet mit (Pseudo)Namensnennung und Kontaktmöglichkeit hier in einem Kommentar - bis eine andere Lösung für das "Pay-per-klick" gefunden wurde - DANKE ;-)))
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