Ich habe das Dokument bei meiner Akteneinsicht von der Teamleiterin am 20.03.2017 erhalten.
Offensichtlich hat es den Menschen auch sehr bewegt, was wir beide besprochen haben, denn er hat 3 Einträge verfasst, die das System auf je zwei Seiten anzeigte...
6 Seiten - kurze Seiten sind von mir hier abgeschnitten gescannt
Wie ich seinen Eintrag KOMMENTIERE>>
Wie ich das Ganze damals erlebt habe, ist hier archiviert:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_5.html
sowie
Mein Terminwunsch an Herrn L.
Das Jobcenter respektive Herr L. schreibt im Fazit: "Es bedarf einer genaueren Prüfung, ob die Kd fachlich und persönlich geeignet ist, einer abhängigen Beschäftigung auf Dauer nachzugehen."
AntwortenLöschenIn diesem Satz kann man eindeutig lesen, dass es sich hier schon um eine Empfehlung handelt, dass die Kundin zur "ärztlichen oder psychologischen Untersuchung" geschickt werden sollte um sie wieder auf den "rechten Weg" zu bringen. Diese Drohung mit einer psychologischen Untersuchung durch das Jobcenter kann man aber begegnen, wenn man sich einmal aufmerksam die Seite von Inge Hannemann durchliest ("Jobcenter EDV kontra Einwilligung"), besonders die Mitwirkungspflichten und das in VerBIS ein Haken mit der Einverständniserklärung auftauchen muss.
https://altonabloggt.com/2014/06/13/jobcenter-edv-kontra-einwilligung/