Dienstag, 14. Februar 2017

Ist Hartz IV eine "gesetzliche soziale Leistung"?

Hier beschäftigt mich in erster Linie, wie die (Mitarbeiter der) Jobcenter sich selber sehen!
Daher hab ich mal wieder einen befragt...

*NEU* UNTEN eine Antwort des BMAS vom Sept. 2018 über "fragdenstaat"



14. 02. 2017

"[...]

Sind Leistungen nach SGB-II "gesetzliche soziale Leistungen" oder handelt es sich bei ALG-II um "freiwillige Leistungen" (die nur aufgrund eines Vertrages gezahlt werden - also wie bei einem (privatwirtschaftlichen) Arbeits- oder sonstigen Vertrag)? 

[...]"

 

und ich warte auf seine Antwort :-)

 
 am 20. 02. 2017 erhalte ich eine (in Form von Gegenfragen ;-) )

vorläufige Antwort des befragten Arbeitsvermittlers:

"[...]
Um diese [Ihre Frage] angemessen beantworten zu können, bitte ich Sie um eine Konkretisierung der
Fragestellung.

Welche Leistungen nach dem SGB II meinen Sie im Detail? Was bedeuten aus Ihrer Sicht
"gesetzliche soziale Leistung" und "freiwillige Leistung"?
Bitte nutzen Sie zur Klärung Ihrer Anliegen auch die Veröffentlichungen zum SGB I,
SGB II und SGB X, nachlesbar unter
www.gesetze-im-internet.de<http://www.gesetze-im-internet.de>, sowie das Ihnen am
05.12.16 ausgehändigte „Merkblatt ALG II“.

Bitte nennen Sie in diesem Zusammenhang auch die konkrete(n) Einzelnorm(en), auf die
sich Ihre Anfrage bezieht! 
 
[...]"
 
 

AW von mir am 22. 02. 2017 an den AV: 
 
"[...] 
Hier eine Konkretisierung meiner gewählten Begriffe:

gesetzliche soziale
Leistungen" = Leistungen, die einem Menschen in einem "Sozialstaat"
unbedingt zustehen, Aufwendungen, die getätigt werden MÜSSEN vom Staat
bzw. der von ihm beauftragten Institution - und das grundsätzlich nach
Merkmalserfüllung Mensch (+Bedürftigkeit), NICHT nach Wohlverhalten,
ideologischer Übereinstimmung, Gehorsam oder "Gegenleistungsbereitschaft".

Letztgenannte Eigenschaften stellen für mich Kennzeichen einer
"freiwilligen", also vertraglich zu regelnden Leistung bzw. eines
"Leistungsaustausches" dar, wie wir das in sämtlichen Arbeits- oder
Kaufverträgen finden. [..] 

[gesetzliche soziale Leistung]: wie vor 2005 die Leistungen der "Sozialhilfe"
(erbracht nach Bedürftigkeit bzw. dem Kriterium (einkommens- und
vermögensschwacher) "Grundrechtsträger sein"?"
 


HEUREKA - habe die gleiche Frage unter anderen vielen Ansprechpartner*innen
(des BMAS/der BA)
auch über das Portal "fragdenstaat.de" geschickt - das blieb dann
ein Jahr hängen oder so und ich habe es im August 2018 "aktiviert".
 
Hier nun die bedeutungsschwere Antwort:
 





4 Kommentare:

  1. Wie sieht hier die Antwort des SB aus ,oder kann der das nicht beantworten ?

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    1. LiebeR Anonym - der befragte SB

      (="SAV" (Selbständigen(?) Arbeitsvermittler oder "IFK" Integrationsfachkraft)

      hat sich seit meiner letzten Rückantwort- Fragenkonkretisierung NICHT mehr dazu geäußert.

      Ich hoffe natürlich trotz allem, dass er sich noch traut, das zu tun!!

      Er hat denke ich mal VIEL zu tun - z.B. mich sanktionieren, anhören zum Sanktionieren... ;-)) und wer weiß wie viele Meetings und Sitzungen (wegen anderen Leuten)...

      Vielleicht hat er es nach oben abgegeben?
      In der Akteneinsicht wurde dazu aber nichts erkenntlich.

      Der Geschäftsführer Axel HIEB hat mir aber - über den Briefkopf des Bereichsleiters Integration - auf ein anderes Schreiben hin (Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde vom 13. 03. 2017) mitgeteilt, dass ich bereits

      "schon ausführliche Antworten zu meinen diversen Fragestellungen bekommen" hätte und aus seinter Sicht "haben sich keine neuen Sachverhalte ergeben, die Anlass für erneute Beantwortung geben".

      Das könnte das schwammige Übergehen aller Einzelfragen sein, womit er ggf. auch seine untergebenen Mitarbeiter wie "meinen Herrn L." und dessen Kollegen von Beantwortungen freistellt?

      Warten wir es ab... wenn jemand auf solche Frage schon Antwort hat von seinem/r kompetenden SB oder selbst so jemand beruflich ist - gern her damit in Kommentare hier oder per Mail an mich zum Veröffentlichen - DANKE!

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  2. Zu einer ähnlichen und doch etwas anderen Frage:
    Seht mal, was die Teamleiterin Frau H. am 20. 03. 2017 zu mir sagte "zu ihrem gesetzlichen Auftrag".
    Es ist HIER veröffentlicht:

    http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_19.html

    und ich schreib es nochmal zitiert hier rein:
    "Der gesetzliche Auftrag ist, alle Menschen in Arbeit zu bringen, alle, die bei uns im Leistungsbezug sind, dazu zu befähigen, mit eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern."
    Sie erklärt weiterhin: "SGB-II ist mein gesetzlicher Auftrag, insbesondere § 1 und §2 in Verbindung mit § 14."

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  3. Fazit meiner Nachforschung über fragdenstaat.de: SGB-II muss gesetzlich verbindlich ausgezahlt werden, allerdings eingeschränkt an eine Zielgruppe, die nicht näher benannte "Anspruchsvoraussetzungen" erfüllt.
    Damit wurde wunderbar der Kern meiner Frage umgangen, so dass weitere Fragen nötig sind. So wird nämlich aus der Antwort nicht sichtbar, ob SGB-II das Auffangbecken für ALLE sein muss, die "bedürftig" sind, oder NUR für die, die zudem (der Deklaration nach) auch noch sich (freiwillig oder aus Angst) "unterordnen".

    Meine neuen Fragen könnten lauten:
    Besteht der verbindliche Rechtsanspruch auf SGB-II GEGENLEISTUNGSFREI für die Betroffenen nach rein passiven Voraussetzungen: materiell arm, kein Dritter wie Ehepartner oder Arbeitgeber für die Versorgung zuständig, auch nicht Rententräger oder SGB-XII?
    Oder ist eine zuvor erklärte aktive Unterordnungsbereitschaft unter die Spielregeln von SGB-II zwingende Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrages?
    Im Falle, dass die zweite Frage mit "ja" beantwortet wird: (wo) gibt es derzeit alternative eine "staatliche Zuständigkeit", die verbindlich rein nach dem Kriterium der "Bedürftigkeit" Existenzsicherungsleistungen auszahlt bzw. verbindlich jene Existenzen sichert, die von SGB-II trotz real vorliegender materieller Bedürftigkeit abgelehnt werden?
    Wenn diese Stelle in den bisherigen Konstruktionen fehlt, was wird unternommen, um dem realen Aufkommen* von materieller Not bei Menschen ohne Unterordnungsbereitschaft/ohne vorgeschalteten Gegenleistungszwang zu begegnen?

    Gern kann dieser Fragenkomplex auch anderen Ministerien vorgelegt werden - denn ggf. handelt es sich nicht mehr um eine Aufgabe der "Fürsorgeleistungen", sondern der aktiven "Grundrechtebeanspruchung" - wie z.B. einem Recht auf Wohnen/Recht auf Ressourcen- oder Landnutzung, Recht auf Selbstversorgung, Recht auf Existenzielle Leistungen für jeden als Basis, die jeder vertraglichen Arbeitsbeziehung, jeder privaten Unterhaltsgeschichte, jeder Förderung eines Projektanliegens zuvorkäme.

    Kern meines Anliegens ist es, herauzukristallisieren, wo Umsetzungsmöglichkeiten liegen oder überhaupt nur Zugänge in der bisherigen administrativen Struktur bestehen, Grundrechte effektiv umzusetzen, die dem Wesen nach keine "Almosen", sondern eben "Rechte" sind.

    *ich könnte persönlich konkrete Fälle benennen - aber es gibt auch Statistiken und Schätzungen dazu, die nicht unerheblich wenige Menschen betreffen.

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