Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Per Telefax
Berlin, 27. Apr. 2017
Verstoß gegen das Grundgesetz durch Richter
auf Probe bei
dem SG Berlin
Pet 4-18-07-99999-041672
Pet 3-18-11-82006-041672
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Petition hatte ich sehr wohl als FAX
und nicht als
Mail eingereicht. Wie Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, ist
für mich nicht
nachvollziehbar.
Es geht in der Sache darum, dass das SG
Berlin eindeutig
gegen das Grundgesetz verstößt und mir meinen gesetzlichen
Richter entzieht,
Art. 101 GG.
Dabei ist klar geregelt, dass „Richter auf
Probe“ zwar bei
der Rechtsprechung mitwirken dürfen – zu Ausbildungszwecken –
aber keinesfalls,
wie bei mit und meinen Söhnen passiert, als Einzelrichter, 99.
Kammer u.a.,
oder gar als Vorsitzender, 167. Kammer.
Bitte verweisen Sie mich nicht auf den
Rechtsweg, den ich
ohnehin beschritten habe. Sorgen Sie bitte dafür, dass das BMAS
sich an das
Grundgesetz hält. Denn diese „Richter auf Probe“ scheinen
bundesweit bei den
Sozialgerichten eingesetzt zu werden und verstoßen vorsätzlich
gegen geltendes
Recht. So weigern diese sich, die mündliche Verhandlung
vorzubereiten, ein
klarer Verstoß gegen § 106 SGG. So kommt es dann zu
Urteilen/Beschlüssen, die
als Überraschungsurteile eindeutig nichtig sein müssten.
Mehrfach behaupten solche Richter auch, das
Verfahren sei
einfach und sie könnten ohne mündliche Verhandlung (§ 105 SGG)
beschließen, was
sie dann auch machen und sehr mühsam konstruieren, weshalb sie
uns unser Recht
nach dem SGB II nehmen. Mein Antrag, dann doch noch eine
mündliche Verhandlung
vor dem SG zu bekommen, wird in der Regel von SG und LSG
abgelehnt, so dass wir
eine Tatsacheninstanz verlieren.
Für Rückfragen und Hinweise bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
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