Donnerstag, 27. April 2017

Verstoß gegen das Grundgesetz durch Richter auf Probe bei dem SG Berlin


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß


Per Telefax


Berlin, 27. Apr. 2017



Verstoß gegen das Grundgesetz durch Richter auf Probe bei dem SG Berlin
Pet 4-18-07-99999-041672
Pet 3-18-11-82006-041672




Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Petition hatte ich sehr wohl als FAX und nicht als Mail eingereicht. Wie Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Es geht in der Sache darum, dass das SG Berlin eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt und mir meinen gesetzlichen Richter entzieht, Art. 101 GG.

Dabei ist klar geregelt, dass „Richter auf Probe“ zwar bei der Rechtsprechung mitwirken dürfen – zu Ausbildungszwecken – aber keinesfalls, wie bei mit und meinen Söhnen passiert, als Einzelrichter, 99. Kammer u.a., oder gar als Vorsitzender, 167. Kammer.

Bitte verweisen Sie mich nicht auf den Rechtsweg, den ich ohnehin beschritten habe. Sorgen Sie bitte dafür, dass das BMAS sich an das Grundgesetz hält. Denn diese „Richter auf Probe“ scheinen bundesweit bei den Sozialgerichten eingesetzt zu werden und verstoßen vorsätzlich gegen geltendes Recht. So weigern diese sich, die mündliche Verhandlung vorzubereiten, ein klarer Verstoß gegen § 106 SGG. So kommt es dann zu Urteilen/Beschlüssen, die als Überraschungsurteile eindeutig nichtig sein müssten.

Mehrfach behaupten solche Richter auch, das Verfahren sei einfach und sie könnten ohne mündliche Verhandlung (§ 105 SGG) beschließen, was sie dann auch machen und sehr mühsam konstruieren, weshalb sie uns unser Recht nach dem SGB II nehmen. Mein Antrag, dann doch noch eine mündliche Verhandlung vor dem SG zu bekommen, wird in der Regel von SG und LSG abgelehnt, so dass wir eine Tatsacheninstanz verlieren.

Für Rückfragen und Hinweise bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin

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