"Bei Vernehmungen von
Zeugen wird in der Regel ein Protokoll angefertigt. Im ersten Satz
dieses Protokolls könnte stehen, dass man gegen seinen Willen und nur
unter Zwang erschienen ist, um Zwangsgeld und Gefängnis abzuwenden.
Des
weiteren kann man aussagen, dass man im weiteren Verlauf der Vernehmung
nicht mehr die Wahrheit sagen wird, denn das sagen der Wahrheit ist
ebenfalls freiwillig und wenn jemand seine Aussage vorab oder im
Nachinein oder zwischen drinne als Lüge kennzeichnet, weiß ja das
Gegenüber Bescheid und kann damit nicht mehr durch die Lüge betrogen
werden. Ich bin ja schließlich gezwungen worden irgend eine Aussage zu
tätigen, denn andernfalls würde ich ja im Knast landen oder ein hohes
Zwangsgeld zahlen müssen. Analog gilt dieser Mechanismus auch für
Vorstellungsgespräche im Zusammenhang mit dem Jobcenter und sen
Sanktionen im SGB2. Das Protokoll wird dann in der Regel am Ende
verlesen gegebenenfalls korrigiert bzw. nachgebessert, und dann von dem
Vernommenem unterschrieben.
Verweigert man diese
Unterschrift, so bleibt der Gegenseite nur, dieses hinzunehmen, oder
Zwang auszuüben. Wird Zwang ausgeübt so hat der Vernommene die Option
der erzwungenen Unterschrift.
Der Zwang der Ausgeübt
wird, ist zugleich der Beweis dafür, dass es sich tatsächlich um eine
erzwungene Unterschrift handelt. Je Stärker die Drohungen desto
glaubwürdiger ist der Zwang und desto unverwertbarer wird die
Zeugenaussage.
Wer unter diesem Zwang
bestätigen muss vielleicht auch in Form einer eidesstattlichen
Versicherung, die Wahrheit zu sagen, macht keine gerichtlich verwertbare
Aussage mehr, wenn der dabei angewendete Zwang entsprechend
gekennzeichnet ist."
Ich finde das passt wunderbar auf die restriktiven Umdeutungen durch neue Gesetze in Bezug auf Zeugenaussagen(Verweigerung von Zeugnisverweigerungsrechten):
https://www.lawblog.de/index.p hp/archives/2017/06/23/schoene -neue-zeugenwelt/
Ich finde das passt wunderbar auf die restriktiven Umdeutungen durch neue Gesetze in Bezug auf Zeugenaussagen(Verweigerung von Zeugnisverweigerungsrechten):
https://www.lawblog.de/index.p
Wenn das oben geäußerte Thema in unserem "Rechtsstaat" funktioniert, ohne das man mit Strafen jeglicher Art wieder einmal bedroht wird, dann wäre das sicherlich ein erster Schritt zu einer echten Demokratie. Ich bin mir aber sicher, dass das Bundesverfassungsgericht so etwas nicht zulässt. Weshalb, das kann sich jeder selbst ausmalen.
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