Samstag, 18. November 2017

Zum Thema (erzwungene) Zeugenaussagen

... hat hier mal jemand so schön in eigenen Worten etwas mitgeteilt, was ich in seinem Sinne gern veröffentlichen möchte.




"Bei Vernehmungen von Zeugen wird in der Regel ein Protokoll angefertigt. Im ersten Satz dieses Protokolls könnte stehen, dass man gegen seinen Willen und nur unter Zwang erschienen ist, um Zwangsgeld und Gefängnis abzuwenden. 

Des weiteren kann man aussagen, dass man im weiteren Verlauf der Vernehmung nicht mehr die Wahrheit sagen wird, denn das sagen der Wahrheit ist ebenfalls freiwillig und wenn jemand seine Aussage vorab oder im Nachinein oder zwischen drinne als Lüge kennzeichnet, weiß ja das Gegenüber Bescheid und kann damit nicht mehr durch die Lüge betrogen werden. Ich bin ja schließlich gezwungen worden irgend eine Aussage zu tätigen, denn andernfalls würde ich ja im Knast landen oder ein hohes Zwangsgeld zahlen müssen. Analog gilt dieser Mechanismus auch für Vorstellungsgespräche im Zusammenhang mit dem Jobcenter und sen Sanktionen im SGB2. Das Protokoll wird dann in der Regel am Ende verlesen gegebenenfalls korrigiert bzw. nachgebessert, und dann von dem Vernommenem unterschrieben.
Verweigert man diese Unterschrift, so bleibt der Gegenseite nur, dieses hinzunehmen, oder Zwang auszuüben. Wird Zwang ausgeübt so hat der Vernommene die Option der erzwungenen Unterschrift.
Der Zwang der Ausgeübt wird, ist zugleich der Beweis dafür, dass es sich tatsächlich um eine erzwungene Unterschrift handelt. Je Stärker die Drohungen desto glaubwürdiger ist der Zwang und desto unverwertbarer wird die Zeugenaussage.
Wer unter diesem Zwang bestätigen muss vielleicht auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung, die Wahrheit zu sagen, macht keine gerichtlich verwertbare Aussage mehr, wenn der dabei angewendete Zwang entsprechend gekennzeichnet ist."

Ich finde das passt wunderbar auf die restriktiven Umdeutungen durch neue Gesetze in Bezug auf Zeugenaussagen(Verweigerung von Zeugnisverweigerungsrechten):

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

1 Kommentar:

  1. Wenn das oben geäußerte Thema in unserem "Rechtsstaat" funktioniert, ohne das man mit Strafen jeglicher Art wieder einmal bedroht wird, dann wäre das sicherlich ein erster Schritt zu einer echten Demokratie. Ich bin mir aber sicher, dass das Bundesverfassungsgericht so etwas nicht zulässt. Weshalb, das kann sich jeder selbst ausmalen.

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