Mittwoch, 25. Juli 2018

Bundesverfassungsgericht urteilt zum Rundfunkbeitrag

Am 19. Juli erreichte mich dazu der Hinweis und Gegenargumente-Kommentar eines Mitmenschen, den ich hier mit dessen Genehemigung veröffentliche, ohne seinen Namen zu nennen:

"Gestern hat das Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag geurteilt
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/rundfunkbeitrag-verfassungskonform-100.html


In den Ausschnitten findet sich auch eine klare Messlatte an die

öffentlich rechtlichen "Sie müssen für die Demokratie gut sein", wie der
Chef des ZDF am Ende zusammen fasst. Der leitende Richter Kirchhoff erwähnt
in seinem Urteil den Demokratie wesentlichen Auftrag, die nicht
sensationelle Darstellung oder die Abbildung der Vielfalt der Meinungen.
Das könnte für uns ein Ansatzpunkt sein.
 
1. Keiner, auch nicht der lokale Sender der öffentlich rechtlichen hat

die zur Wahl stehenden Einzelkandidaten bei der letzten Bundestagswahl
präsentiert. Ist er damit seinem Auftrag gerecht geworden, wenn er die
Auswahl bei der Wahl im Verborgenen ließ?

2. Die ARD hat vor der Wahl eine arg verkürzte Darstellung des
Wahlsystems ausgestrahlt, die nicht klar gemacht hat, dass die Erststimme
keinen Einfluss auf die Sitzverteilung zwischen den in den Bundestag
gewählten Parteien hat und daher Raum für Meinungsbekundungen im Rahmen der
1. Stimme zu durch Kandidaten gesetzten Themen bietet (vgl. z.B. Frigga mit
dem Grundeinkommen). Auch hier ist die Frage, ob sie ihrem Auftrag gerecht
geworden ist.

3. Die Geschichte mit Frigga und den Reichsbürgern bei der ZDF. Ist die

ZDF hier nicht der Versuchung der sensationellen Darstellung erlegen und
hat sie sich hier sogar gegen ihren demokratie wesentlichen Auftrag
verhalten?

4. Die Wir sind das Volt Aktion, die die kleinen Wahlbewerber vor der
Wahl aus der Sichtbarkeit gedrängt hat - die Wir sind das Volt Aktion war
durchaus Thema in den Medien, nicht aber, dass sie rechtliche Grenzen
überschritten und demokratieschädlich war. Ist die Tatsache, dass die
öffentlich rechtlichen dazu geschwiegen haben, mit ihrem Auftrag vereinbar?
 ...
Ich weiß gerade noch nicht, wo man einen Vorgang einleiten kann, der die
öffentlich rechtlichen an der Latte der vorgegebenen Werte misst und ihnen
die Eignung zum öffentlich rechtlichen Rundfunk absprechen kann. Aber es
könnte sein, dass wir da einen Hebel in die Hand bekommen haben."


[Anmerkung von FriGGa: Kirchhoff hat geurteilt? War DAS etwa sein Abgesang vor der Rente, wenn er schon nicht die Sanktionen (ab)urteilt, was seit letztem Jahr angekündigt wurde?]

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