Mittwoch, 12. September 2018

(An)Tanzparty im Berliner Sozialgericht

Ich gebe Euch diese Einladung gern weiter ;-) Bin selber leider nicht dabei. Gruß FriGGa
Ort: Berliner Sozialgericht, Invalidenstraße 52 

"Liebe Freunde!



Wir haben für den 14.09.2018 (kommender Freitag) zum sozialgerichtlichen Tanz den großen Saal des Sozialgerichts Berlin gemietet.



Zum Tanz lädt die dortige 137. Kammer um die Vorsitzende K. - also Damenwahl - um 11.30 Uhr in Saal 113.



Tanzpartner sind die Klägerin (xxx) mit rechtsanwaltlicher Vertretung aus Leipzig und der Beklagte, die Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf.



Getanzt wird um eine 30%-Sanktion wegen negativem Bewerbungsverhalten aus dem Jahr 2017.



Um den Tanz zu vermeiden, wollte die Vorsitzende eigentlich per Gerichtsbescheid entscheiden, scheiterte aber an der fehlenden Zustimmung von Frau (xxx).



Dafür rächte sich die Vorsitzende nun und hat bei Nicht-Antanzen von Frau (xxx) zum anberaumten Auftritt ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro angedroht.



Also tanzen wir dort an.



Aber, die Lokalität ist groß und wir freuen uns über zahlreiche Mittänzer.


Viele Grüße von der Volkstanzgruppe gegen Berliner Jobcenter."


Auswertung von FriGGa: es waren einige Beobachtende vor Ort, einer davon berichtet inzwischen 

HIER 


ausführlich darüber!
Was ich toll finde: die Frau hat erstmal gewonnen - wenn auch wieder vermutlich (etwas) am Thema vorbei (?) - Soweit ich weiß, war das damals so: sie hat wahrheitsgemäß bekannt gegeben im Rahmen des (in jedem Fall unabhängig von persönlicher Interessenlage) Zwangsbewerbens um einen zusätzlichen Job, dass sie erst nach Feierabend ihre Location (wo sie regelmäßig Aufträge annimmt und abarbeitet) verlassen kann, um andere Jobs auszuführen. DAS war ihr vorgeworfen worden als "fehlendes Interesse" (ergo aus moralischer Einstufung und unzuässiger Moralbewertung wurde eine Sanktion gestrickt)- gleichzeitig war auch eine nicht vorliegende Quali Voraussetzung für den neuen Job Grund, sie gar nicht einzustellen und andere Bewerber*innen zu bevorzugen.

Wer schon einen Job hat, darf aber nicht gezwungen werden, einen anderen zu machen, wenn der die Ausübung des alten Jobs gefährden würde. 



 

3 Kommentare:

  1. Die Reichen wissen nicht mehr, wo sie ihr vieles Geld noch anlegen sollen, und die Armen müssen vor Gericht gehen um nicht zu verhungern. Seit Einführung der Agenda 2010 kann man auch frei nach Shakespeare sagen: "Es ist etwas faul im Staate Deutschland."

    https://www.youtube.com/watch?v=pjacOmKDJ80
    Hazy Osterwald-Sextett - Konjunktur Cha-Cha / Geh´n sie mit der Konjunktur - 1961

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    1. Shakespeare: „Some rise by sin and some by virtue fall“ (Freie Übersetzung: „Die einen haben Erfolg durch ihre Sünden, andere Unglück infolge ihres Anstandes“)

      So ist es ja tatsächlich. Die wahren Schmarotzer in diesem Land, die sich am Elend der Armen sogar noch bereichern, die können gewiss sein, dass sie niemals für ihre Taten sanktioniert oder sogar richtig bestraft werden. Sanktionen haben nur die zu erwarten, die ohnehin schon im Dreck liegen. Dass Sozialgerichte (und sogar das Bundesverfassungsgericht) das immer noch mitmachen, sagt sehr viel über das Hartz-IV-System aus. Mit Art. 20 Abs. 1 GG hat das jetzige Deutschland jedenfalls nichts mehr zu tun. Das Grundgesetz ist doch nur noch Folklore ohne einen Wert.

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    2. Hehe - dann lasst uns doch Erfolg mit ZIVILEM UNGEHORSAM haben!
      So wie ich mit dem Strafzettel... es gibt keine Garantie, aber ggf. doch mal einsicht - nachdem man viele Diskussionen geführt hat über die Fehler des Systems ;-)
      Ich freue mich, dass die Klägerin übrigens in dieser Sache Erfolg hatte! Die Sanktion ist gekippt worden laut den Aussagen mir bekannter Prozessbeobachtender. Mehr ggf. (anderswo) demnächst!

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