Donnerstag, 6. September 2018

DANKEsbrief wegen schneller "vorläufiger Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"

Sehr geehrte Damen und Herren der Leistungsabteilung Team 755!

Es ist noch kaum zu glauben für mich, wie haben Sie DAS geschafft? Ich habe zwei Tage zu spät meine Unterlagen eingereicht und bekomme nichtmal eine Woche später einen Bewilligungsbescheid!*

Es waren seit Unterlagenabgabe bis Briefausstellung 2 (in Worten ZWEI) Werktage vergangen - das ist ein neuer REKORD!

Ich hoffe, dafür wurden die (Neu)Anträge anderer Betroffener nicht zu deren Nachteil zurückgestellt und möchte natürlich nicht vor Dankbarkeit ins Stockholmsyndrom verfallen, sondern muss ganz formal wegen der Regelsatzhöhe - für die Ihr schnelles Team nun nichts kann - Widerspruch einlegen.

Ob ich dann eine Klage durchziehe, liegt ein wenig an meinen eigenen Kapazitäten - es gibt dazu auch schon andere Kläger*innen, die das Thema durchgezogen haben.

Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass ich auf diese Weise nun nicht ab nächsten Monat mit der Obdachlosigkeit zu kämpfen habe und mich somit wieder auf andere Herausforderungen stürzen kann.

Einen positiven Effekt gibt es aber: mehrere vom Vermieter beauftragte Personen haben nun Kenntnis von meiner politischen Gesinnung und meinen Absichten, ebenfalls dem Vermieter meine Dienstleistungen anzubieten.

Ich habe mich anlässlich dieser Situation als mitarbeitende Unternehmensberaterin ("die Jobtesterin") beworben, gezielt um Mietschulden abzubauen - was natürlich auch das Jobcenter entlasten könnte.

Diese Idee kann ja auch unabhängig von der Akutlage ggf. auf fruchtbaren Boden fallen, eine diesbezügliche Zusage habe ich aber derzeit noch nicht.


In dem Sinne grüße ich das Team 755 herzlich und bitte Sie, diese Grüße und das Lob bis nach oben weiterzuleiten.

Natürlich komme ich auch gern einmal den Workload im Selbstversuch testen, den eine Leistungsabteilung täglich so erlebt - mein Testangebot steht und ein diesbezügliches Sondierungsgespräch biete ich kostenlos an.


*Eine kleine Frage habe ich dazu noch - ist durch die (vorläufige) Bewilligung meinem eigenen formlosen Antrag auf existenzsichernde Leistungen entsprochen worden oder wurde dieser verworfen und hilfsweise der Antrag auf ALG-II bewilligt? Bzw. wie genau ist man mit meinen gestaffelten Anträgen verfahren?


Fröhliche Grüße
FriGGa Wendt

P.S.: übrigens war das nicht der einzige positive und freundliche Brief an diesem Tag - auch das Bußgeld für die sog. "Verkehrsordnungswidrigkeit" von 25 EUR aus dem Jahr 2015 wurde mir erlassen, einmal Erzwingungshaft von 2 Tagen sei außerdem genug gewesen und mein Einspruch berechtigt.



 Dieses Lob findet auch wieder seinen Weg in die Öffentlichkeit.

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