Sonntag, 2. Februar 2020

Fruchtbare Akteneinsichts-Ausbeute** zur "Mundtot-/ Marktgerecht Lügen" Sanktion

** Titel ironisch
 
Heftige Sanktionskeule, Zensur von Bewerbungsschreiben - reaktive Chemie mit dem betreffenden Sanktionär - keine Rücknahme der Sanktion trotz gerichtlicher Anregung dazu - und dann 3 Jahre nach der Sanktion: Geld (teilweise) auf dem Konto und eine kleine Notiz einer daran unbeteiligten Arbeitsvermittlerin, die Sanktion würde (von ihr (allein?)) aufgehoben...

Am 27. 01. 2020 nahm ich verabredet mit einer Arbeitsvermittlerin, die mich schon über die Sanktionsauflösung informiert hatte, Akteneinsicht. Ich DACHTE das zumindest vor dem Termin... Das Folgende war das EINZIGE Dokument, das ich im Rahmen eines Termins "zur vollständigen Akteneinsicht" zu diesem Sanktions(auflösungs)Vorgang bekam!
Ich habe das natürlich gerügt und die AV, die völlig unvorbereitet für den Termin war, versprach sich eingehender darum zu kümmern....





Eine Nacherzählung der Begegnung im Jobcenter ;-)
Frau E., die ich am 17. Juni 2020 als meine AV kennenlernte, hat mich noch nie in keinem ihrer Schreiben mit irgendwelchen Rechtsfolgen bedroht. Sie hat auch stets den von mir mitgebrachten Beistand ohne Personalienprüfung auf meine Ansage hin zugelassen. Das ist erstmal zu loben, weil nur so können wir über Inhalte sprechen.
auch darin war sie zurückhaltend, freundlich, erstmal zuhörend statt wertend. Jetzt sollte sie noch stärker die Kolleg*innen aktivieren, die ihr "meinen Fall" überlassen bzw. den so "eingerichtet" haben, dass jetzt viel Nachräumbedarf besteht - und die Sache einfach zu denen durchreichen.

Dies schrieb ich ihr in einer Nachbetrachtung:


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau E.,

der heutige Termin zur „Akteneinsicht“ bei Ihnen, liebe Frau E., bewegt mich dazu, eine Nachbetrachtung zu verfassen und darin auch weiteres schriftlich zu beantragen.
Bitte nehmen Sie die darin vorgebrachte Kritik nicht persönlich. Mir ist bewusst, dass vieles von meinem Vorgehen und meinen Positionen nicht alltäglich erscheint im Jobcenter obgleich es nur die Ausschöpfung meines rechtlich zugestandenen Ermessensspielraum ist, und dass es viele Defizite gibt, die nicht Sie allein zu verantworten haben, die aber durch Sie mir offenbar und erlebbar werden.
Ich mache Ihnen keine persönlichen Vorwürfe und fühle mich von Ihrer Verhaltensweise selber nicht persönlich gekränkt. Ich nahm auch die menschlich freundliche und kooperative Gesprächsatmosphäre positiv zur Kenntnis.
Ich bin Ihnen dankbar für eine sachliche Aufnahme meiner Schilderung und eine Weitergabe dessen an Ihr Kollegium, das ggf. dichter an der Sache dran ist, aber vermutlich nur dank Ihrer kanalisierten Weitergabe aktiv wird und die Ursachen struktureller Art hoffentlich gemeinsam mit Ihnen ergründen und beseitigen wird.

In Erwartung einer „Akteneinsicht in alle für die Anhörung, Sanktionierung und deren Rücknahme relevanten Dokumente und Korrespondenzen“ (Zitat aus meiner E-Mail vom 13. 01. 2020, welches Sie mir in Ihrer Antwort am 17. 01. 2020 ebenfalls schickten, siehe unten) war ich heute auf den gemeinsam vereinbarten Termin im Jobcenter erschienen und wurde von einem Beistand aus zwei Menschen begleitet, welcher sich nicht ausweisen musste, sondern ohne Datenerfassung akzeptiert wurde und sich zudem ungehindert in meinem Sinne in das Gespräch einbringen konnte.
Ich musste feststellen, dass die von mir geforderten Unterlagen nicht bereit standen und die entsprechende Fachkraft, also Sie, Frau E., offenbar nicht von den anderen Abteilungen die entsprechenden Zugangsberechtigungen bzw. ausgedruckten Unterlagen organisiert hatten.
Sie erschienen mir dabei völlig unvorbereitet, denn Sie mussten sogar den konkreten Fall, um den es die ganze Zeit ging, bei mir erfragen. Sie fragten dabei nach dem Kalenderjahr, obwohl Sie in Ihrer Sanktionsbescheids-Rücknahmemitteilung den Zeitraum der Sanktion benannt hatten.
Ich habe dann einen kurzen Abriss der Sanktionsgeschichte zum besagten Fall erneut vorgetragen, obwohl Ihnen das aus der Akte, die ich zum heutigen Termin erwartet hatte, und meinen Schilderungen spätestens in der E-Mail vom 13. 01. 2020 hätte bekannt sein müssen (jene von Ihnen beantwortete, ergo eingegangene, E-Mail wurde von mir als „zu den Akten zuzuordnen“ erbeten).

Somit nahm es weitere Zeit von mir in Anspruch, Hintergründe zu erklären und Forderungen zu wiederholen.
Ganz abgesehen davon, dass aufgrund dessen ein weiterer Termin zur vollständigen Akteneinsicht notwendig sein wird und ich diesen mit meiner Terminplanung koordinieren muss.
Ich wies Sie Frau E. darauf hin, dass behördliches Handeln transparent sein muss. Wer wie wann wo was getan hat und veranlasst hat, dass es zu dieser Sanktion (Bescheid vom 04. 04. 2017)  und dann zu deren Rücknahme im Jahr 2020 kam, war genau das, worum es in dieser von mir gezielt dafür beantragten Akteneinsicht gehen sollte.
Also die Transparenz aller Entscheidungen, Entscheidungskriterien und Entscheidungstreffenden sowie die dafür in diesem konkreten Fall genutzen auf mich angewendeten gesetzlichen Grundlagen war bzw. ist Ziel der Akteneinsicht.
Ich brachte unter anderem vor, dass gerade das „Herstellen einer Rechtssicherheit“ im Vorfeld potentiell „sanktionierbarer“ Verhaltensweisen mein Ziel seit Anbeginn meiner behördlich verordneten „Zusammenarbeit“ mit Herrn L. (heute---), sowie seiner Teamleiterin Frau H. gewesen war.
Ich beschrieb dabei meine Fragestellungen und Versuche zur Schaffung einer transparenten Entscheidungsgrundlage damals wie heute in bildhafter Weise und wurde auch in diesen Bildern von meinem Beistand ergänzt.
Sind meine Formulierungen „sanktionsträchtig“ oder nicht, hat eine adäquate Beratung damals stattgefunden, Vorbereitungen zur damals ausgesetzten mündlichen Verhandlung zur betreffenden Sanktion...
Dass ich angestoßen von allen (rechtlichen) Konflikten, die sich zwischen mir und dem Jobcenter seit 2016 ereigneten, stets in Erforschung, Bewusst- und Transparentmachungsabsicht jener „Bewertungsraster“ und „Entscheidungskriterien“ pro oder contra möglicher Sanktionen aktiv war.
So etwas müsste sich nun mehr als nur in einem pauschalierten nicht näher konkretisierten Schreiben niederschlagen, welches Sie mir als einziges zu diesem Sanktionsfall gehörig als Ausdruck aushändigten im Rahmen dieses Termins.
Das Schreiben ist verfasst von Frau S. aus der SGG-Abteilung und trägt die Nummer
491 - 95504//0011113 – K-P-95504-00690/17.

Sie nahmen auch den Einwand meines Beistandes zur Notiz, dass Mitteilungen wie auch Bescheide stets mit der entsprechenden Fallnummer zu versehen sind, so dass auch im Falle von mehrfachen Sanktionen eine klare Zuordnung möglich ist.

Alles Wesentliche musste ich ob der mir gezeigten Unwissenheit in diesem Gespräch erneut schildern und einfordern, weil diese notwendigen Unterlagen heute nicht vorgelegt wurden und ich nichts unterlassen wollte, meine Motivation und Fragestellung (Ihnen) transparent zu machen.
Ich hatte erwartet, bereits einen Haufen von Dokumenten oder Ausdrucken vorgelegt zu bekommen, der alle für den Fall relevanten Unterlagen inkl. der Entscheidungsbegründungen enthält, und Ihre unmittelbare „gemeinsam mit mir begonnene Suche“ nicht notwendig gemacht hätte, in welcher Sie Zugriffsbeschränkungen ausgesetzt sind und eine Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen oder Vorgänger*innen nicht für mich zu erkennen war.
Ich hatte angenommen, nach der Vorverabredung zu diesem Termin eine vollständige chronologische und stimmige Sammlung an Argumenten und Verfügungen zu erhalten, unabhängig davon, ob Sie Frau E. persönlich darin eingeweiht sind oder nicht.
Eben vor allem, dass die Dokumente alle zusammengefasst vorgelegt würden.
Statt dessen fand sich das bereits erwähnte eine Blatt, das unten ebenfalls angefügt ist.

Die von mir geforderte vollständige und in ihrer Vollständigkeit bestätigte Akteneinsicht fand demzufolge heute nicht statt.
Ich habe mir also Zeit für einen Termin eingeräumt, der mich nicht zum Ziel, der vollständigen Aufklärung aller Vorgänge, die zu der besagten Sanktion geführt haben, führte.
Als Ursache mache ich mangelnde Vorbereitung auf den Termin durch Sie Frau E. verantwortlich.
Freundlicherweise erklärten Sie sich, Frau E., heute bereit, die heute nicht vorgelegten Unterlagen in einem erneuten Termin zur Verfügung zu stellen bzw. nach deren Vorhandensein zu forschen.
Warum genau dieser Schritt bis zum heutigen Termin nicht erfolgt ist, erschließt sich mir nicht. Wenn die Zeit für Ihre Vorarbeit nicht ausgereicht hätte, hätte eine Mitteilung darüber an mich erfolgen können mit Verabredung eines späteren Termins.
Angesprochen auf die Kosten für mögliche Kopien sagten Sie mir, dass diese für mich nicht anfallen würden, ohne mir allerdings eine rechtliche Grundlage einer solchen Zusage zu benennen.

Ich beantrage davon angestoßen hiermit ebenfalls die behördliche Rechtsauskunft im Rahmen § 14 und § 15 SGB I (Auskunfts- und Beratungspflicht) darüber, weswegen heute die Entscheidung gefallen ist, keine Kosten für Ausdrucke zu erheben.
Ich bitte zukünftige Termine dergestalt vorzubereiten, dass sie nicht meine Zeit über Gebühr beanspruchen und die Notwendigkeit von unnötigen Mehrfachterminen mangels jobcenterseitiger Vorbereitung, so wie heute, in Zukunft entfällt.
Anmerkung: Ein solches Vorgehen, sich erst „mitten im Termin vorzubereiten“ scheint um so bedenklicher und erstaunlicher, als dass die Maßstäbe, die man an „Kunden“ anlegt (siehe Folgen unterlassener und fehlender sogenannter „Mitwirkung“ und nicht zum Termin erledigter Arbeitsaufträge oder beizubringender Unterlagen), nicht in selber Weise für die Sachbearbeiter und deren Gesprächsvorbereitungen gelten. Stellen Sie sich eine solche Situation im Mitwirkungsverhalten eines „Kunden“ vor, der erst in dem Vorladungstermin mit Ihnen selber erst anfängt die von Ihnen auferlegten Bewerbungspflichten zu erfragen und dann auf dem Bildschirm seines Handys herumsuchen würde und Sie dann fragt, welche aufgetragene Bewerbung aus welchem Vermittlungsvorschlag (mit RfB) es denn sei und aus welchem Bewilligungsabschnitt die stammen solle, damit er sie dann erst im Termin anfängt zu verfassen. In der Kontrastierung eines solchen Verhaltens eines Kunden mit dem Ihren, Frau E., wird deutlich ein „Messen mit zweierlei Maß“ sichtbar.
Beim Beurteilen von „Fehlern“ und „Fehlverhalten“ werden „Kunden“ mit einer Vergrößerungslupe betrachtet, während Fehlverhalten von Sachbearbeitern unter einer „10000-fachen Verkleinerungslupe zum Verschwinden gebracht werden“.
Ich bitte das Jobcenter, diese Vorgehensweise zu unterlassen.

Ich bitte im Rahmen der Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter Sie zukünftig in kommenden Gesprächen für eine Struktur zu sorgen, in welcher der/die ausführende Mitarbeiter*in in die Lage versetzt wird, zielführend solche Termine absolvieren zu können.


Mit kritisch aufklärerischem aber menschlich freundlichem Gruß,


FriGGa Wendt

Beweis: die Kenntnis meiner beantragten Akteneinsicht:


E.
E.@jobcenter-ge.de>
17. Januar 2020 um 09:48
An: Frigga Wendt
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Sehr geehrte Frau Wendt,

vielen Dank für Ihre Mail vom 13.01.20

[Zitat FriGGas Mail]"Ich beantrage unabhängig von allem jedoch jetzt zeitnah eine
Akteneinsicht in alle für die Anhörung, Sanktionierung und deren
Rücknahme relevanten Dokumente und Korrespondenzen.
Das kann bei Ihnen oder auch jemand anderem stattfinden, der mir
meinen friedlichen namentlich nicht bezeichneten Beistand nicht
untersagen wird."


Eine Akteneinsicht ist bei mir möglich – bitte teilen Sie mir mit, mit wie vielen Beiständen Sie zu diesem Termin erscheinen möchten.
Ich benötige diese Information zwecks der Bürogröße.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
E.
Arbeitsvermittlerin
Team            426E
[...]

Das bisher verfügbare Schreiben zur Sanktionsrücknahme, aus welchem die vielen konrekten und inhaltlichen Beweggründe nicht hervorgehen und auch keine Analyse der Sanktionsverhängung enthalten ist:

[foto im Fax]
bei Ihnen aufzufinden als Dokument:
491 – 94404//0011113 – K-P-95504-00690/17 vom 27. Dezember 2019
Die vollständigen Korrespondenzen habe ich auf meinem Rechner. Auch sind meinerseits schon Schreiben zu dem Gerichtsfall geschickt worden, dass dieser auf jeden Fall BESTEHEN bleibe und nicht "für erledigt" erklärt wird - da ich vollständiges Rehabilitationsinteresse und Fortsetzungsfeststellungsinteresse habe. Auch dazu gibt es Schriftsätze zum Veröffentlichen bei Zeiten... ich warte nun auf den Fortgang dieser Story, die sich parallel zum "Strafrechtsfall"
"Beleidigung" entwickelt... ;-)


FriGGa und das JC Teil 32

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