Ich bin am eigenen Fall als Sozialsystem- und (Zeitarbeits)firmen- Detektivin im Einsatz

Heute: Datenschutz bei der Firma ROLLMOPS

Besonderes Danke an den Arbeitsvermittler P.M. für seine Aufzeichnungen, die mir im Rahmen einer VerBIS-Akteneinsicht bekannt wurden!

Kurzübersicht:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/02/ich-bin-am-eigenen-fall-als.html


Der Vermittlungsvorschlag vom 26. 07. 2017



das Beweisblatt meiner Bewerbung per Fax vom 09. 08.2017 (vorab per Fax, weil keine Vorab-Bewerbungskostenübernahme erfolgte):

Der Bewerbungstext wurde nicht gezeigt ans Amt, da es auch um die Klärung der Vorlage- und Bewertungspflicht der Anschreiben-Worte geht. Dem Jobcenter hatte ich GAR KEINEN NACHWEIS erbracht - ich habe ihm alle Bewerbungsunterlagen vorenthalten, hätte mich auch GAR NICHT bewerben müssen, weil ja die KOSTENFRAGE damals ungeklärt war! Ich habe mich als freiwllig mit den AG auseinandergesetzt und ihnen eine Datenschutzanfrage geschickt, eine Woche später die Vorab-Bewerbung und das im Bekanntenkreis rumerzählt.

Es folgt der Vermerk vom AV P.M. über die Mitteilung des Arbeitsgebers rollmops zu meiner "Bewerbung" 



das an mich geschickte Anhörungsschreiben zum möglichen Eintritt einer Sanktion ging raus am:
P.M. notierte in einem anderen Akteneintrag, dass ich bis zu, 21. 09. 2017 Zeit hätte zu reagieren.




Darauf schickte ich meine eigene Anhörung an das Jobcenter vom 08. 09. 2017
 und beantrage infolgedessen mehrfach nachträglich die Vollständige Einsicht in alle Sanktionsanhörungsauslösenden Unterlagen/Vermerke/Aktenmaterialien.



Ich hörte telefonisch nach:



Am 14. 11. 2017 nun das Unfassbare: Verfügung zu einer Sanktion (geschrieben von AV P.M.) - welche jedoch in der zuständigen Leistungsabteilung später NICHT MEHR FESTGESTELLT wurde!









Nach meiner Akteneinsicht bei Frau K. am 22.01. 2018 und der folgenden Nachbearbeitung geht es für mich als Detektivin und Vollstreckerin im Sinne des effektiven Grundrechteschutzes weiter.


Mein Fax zur Mitwirkungsaufforderung an das JC vom 04. bzw. 06. 02. 2018:


Jobcenter Berlin Pankow
die sachlich und fachlich zuständige Stelle
 

FAX: 030 5555346899 bzw.: 030 555534 7772
 

Mitwirkung des Jobcenter Berlin Pankow an meinen Ermittlungen zum möglichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz/Erlangung unerlaubter Informationen durch einen Arbeitgeber sowie nicht zulässige Bewertung der Inanspruchnahme gesetzlich verbriefter Rechte zum Datenschutz

04. 02. 2018

Sehr geehrtes Jobcenter Pankow,

hiermit ersuche ich als Betroffene und Detektivin in eigener Sache Ihr Mitwirken bei der Aufklärung begangener und nachweisbarer Datenschutzverstöße durch Dritte sowie möglicher Straftatbestände zu meinem Nachteil.

Im Folgenden umfasst es die Vorlage sämtlicher Dokumente und Korrespondenzen, die zu folgendem Eintrag im VerBIS am 28. 08. 2017 zu meiner Person geführt haben:


[ Hier wurde oben abgebildeter VerBIS-Ausdruck vom 28. 08. 2017 eingefügt]



Ich bestehe auf der sofortigenVorlage/Zustellung aller (darin erwähnten) Dokumente sowie auf einer Aussage zum Verfahrensstand des damaligen Anhörungsverfahrens „Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion“ zu der bis zum heutigen Tage keinerlei Bescheid (Einstellung des Sanktionsverfahrens oder Sanktionsvollzug) ergangen ist.

Das Jobcenter möge mir durch die fachlich und sachlich zuständig Stelle mitteilen, an welcher Stelle und durch wen welche Daten über diesen Vorgang erhoben wurden und wo von wann bis wann welche Unterlagen zu diesem Vorfall gespeichert wurden und mir im Zuge dessen ZEITNAH einen VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK in die sog. DOKUMENTENVERWALTUNG DER KUNDIN (also meine Dokumente) gewähren – der sowieso noch aussteht.
Dies ist ohnehin der noch offene Schritt in der VOLLSTÄNDIGEN AKTENEINSICHT, die ich mehrfach beantragt hatte.*

Für eine Antwort habe ich mir den 17. 02. notiert. Danach behalte ich mir vor nach Aktenlage das weitere Vorgehen zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen


FriGGa Wendt


*Ich habe bisher die Leistungsakten gesehen sowie das VerBIS – aber es gibt weitere Akten bzw. mich betreffende Korrespondenzen, auf die wie im Falle „rollmops-Bewerbung“ Bezug genommen wird – diese begehre ich ALLE zu sehen.

[...]


Meine Schreiben an die (Landes)Datenschutzbeauftragte...
meine Klagen... sind in Vorbereitung und teilweise schon auf dem Weg.


Ich habe inzwischen die Landes-DAtenschutzbeauftragte und weitere Stellen mit dem Vorgang betraut.

Kurz vor Ablauf der Frist erhielt ich eine E-Mail von der Teamleiterin Frau H. zu der Thematik, sie führt aus:



> Sehr geehrte Frau Wendt,
> bezüglich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Vorgang
> "Vermittlungsvorschlag Rollmops Personaldienstleistungen GmbH" folgende Dokumente enthält:
> 1.      Kopie Vermittlungsvorschlag vom 26.07.2017
> 2.      Kopie Ihrer Bewerbung vom 09.08.2017
> 3.      Rückmeldung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Berlin Mitte per E-Mail, siehe Verbis-Vermerk vom 28.08.2017. Dieser Vermerk liegt Ihnen vor, andere Unterlagen sind nicht vorhanden.
> 4.      Kopie Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion vom 04.09.2017
> 5.      Ihre Rückantwort zur Anhörung vom 08.09.2017
> 6.      Kopie des Verbis-Vermerkes zur Verfügung einer Sanktion vom 14.11.2017/liegt Ihnen vor
> 7.      Stellungnahme und Entscheidung zur Sanktion vom 14.11.2017/ die Sanktion wurde nicht veranlasst
> Somit liegen Ihnen alle relevanten Unterlagen bereits vor.

> Mit freundlichen Grüßen
> Frau  H.
> Teamleiterin
> Bereich Integration & Beratung Team 765



Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Informationen!

> 7.      Stellungnahme und Entscheidung zur Sanktion vom 14.11.2017/ die Sanktion wurde nicht veranlasst

Wo finde ich das Dokument, das besagt, dass das Sanktionsverfahren eingestellt wurde - und vor allem die dazu nötige Begründung? Von Ihnen? Herrn M.? Leistungsabteilung?
Anmerkung: Schade, dass mir das niemals, auch nicht  damals unaufgefordert per Post oder Mail zuging bzw. im Callcenter des Jobcenters mitgeteilt werden konnte!

> 2.      Kopie Ihrer Bewerbung vom 09.08.2017
Um DIE geht es! Die möchte ich vorgelegt bekommen!
Ich möchte eben die Daten sehen, inkl. aller Hinweise über ihren "Weg" und die Zuständigkeiten, die im Zuge dessen übermittelt wurden. Das war der Kern des Antrags und auch mein rechtmäßig begründetes Begehren.
Bitte legen Sie mir diese Schreiben/Kopien vor bzw. stellen mir in Aussicht, diese zeitnah im Rahmen einer weiteren Akteneinsicht in der Dokumentenverwaltung ausgehändigt zu bekommen- danke.

Beste Grüße,
FriGGa Wendt


zum Hintergrund und Verständnis nochmals:
Eine Bewerbung bei Rollmops oder anderen Arbeitgebern aus "Vermittlungsvorschlägen" ohne zuvorige Kostenübernahme durch das Jobcenter war ich damals nicht bereit zu verfassen und ich zweifelte auch die Verpflichtung an, (im Zuge dessen) meine Anschreiben (rückwirkend) vom AV bewerten und sanktionieren zu lassen.
Ich habe mich zwar "heimlich" ohne Mitteilung an das Jobcenter mit vielen bzw. allen Arbeitgebern, bei denen ich mich unter Sanktionszwang vorstellen musste, (mit einer zusatzkostenneutralen "Vorab-Version") beworben während ich noch auf die Kostenübernahme durch das Jobcenter wartete.
Von mir aus habe ich damals aber kein einziges derartiges Schreiben dem Jobcenter vorgelegt, sondern eher in Kauf genommen, für die Nichtvorlage
Sanktionsanhörungen zu kassieren und diese im Folgenden rechtlich anzugehen/abzuwehren.


Zum obligatorischen "Vertraulichkeitshinweis" unter der E-Mail teilte ich mit:

Zur vorbeugenden Info:
> Vertraulichkeitshinweis:
> Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
> Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat

der bin ich ;-) und daher auch berechtigt, das mich betreffende Material bzw. die mich betreffenden, nicht privaten und damit nicht schützenswerten Behördenauskünfte in freier Weise dahin weiterzugeben, wohin ich es geben möchte ;-)


> sind oder diese E-Mail
> irrtümlich erhalten heben, informieren Sie bitte sofort den Absender und 

> vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte 
> Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder > Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.

außer der rechtmäßige Adressat gibt die Information in seinem Vertrauen in Mitmenschen und die Welt weiter ;-)


Antwort von der Beauftragten für den Datenschutz aus BERLIN vom 24. 05. 2018:



Am 12. 06. 2018 hatte ich bei meiner derzeitigen Arbeitsvermittlerin in Team 762 Akteneinsicht ("Dokumentenverwaltung").
Auch darin taucht GAR KEIN Dokument oder Hinweis über den "rollmops-Vorfall" auf.
Die neuangelegte E-Akte war ebenfalls noch (fast) leer.


Hier die Korrespondenz dazu:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/06/akteneinsicht-wo-sind-die-bisher-nicht.html


13 Kommentare:

  1. Dieser so ein Vermittlungsvorschlag und diese Rechtsfolgebelehrung darunter sind einfach mal zwei ethisch sich nicht vertragende Sachverhalte, und daher nichtig.
    Das Ganze hätte nur dann einen Sinnzusammenhang, wenn es an statt Vermittlungsvorschlag, Vermittlungsanweisung oder Vermittlungsbefehl heißen würde.
    Ob das aber im Ganzen dann sich noch mit unserem Grundgesetz vertragen sollte, ist allerdings auch wiederum seeehr fraglich !!
    Also man kannnn es einfach dreeehen wie man will… :-/
    Schiedkopeister !!

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  2. Eine Kundin (!) für die man ein ärztliches (psychiatrisches ?) Gutachten erwägt, anschließend zu sanktionieren, halte ich aber rechtlich für ziemlich problematisch !!

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    1. Andreas, Du hast damit eigentlich recht - wenn denn der Vorschlag der "Psychiatrisierung" aus der selben Quelle käme wie der Vorschlag der "Sanktionierung"!
      Das waren aber zwei unterschiedliche "Ideengeber".
      letztlich zielt aber beides in die gleiche Richtung: Pathologisierung und Diffamierung des freien Willens und des sichtbaren Widerstandes gegen als "normal, gut und richtig" eingestufte Muster.

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    2. Verbis Vermerk von Herrn M. am 28.08.2017

      "Mein AG Rollmops [...] Wäre da nicht mal ein ärztliches Gutachten angebracht?"

      Ist es schon so weit, dass eine Zeitarbeitsfirma, die anscheinend mit den Jobcentern in Deutschland - wie so viele andere Zeitarbeitsfirmen - einen Vertrag hat, eine unbescholtene Bürgerin, die wohl ihre „Geschäfte“ stört, in eine Psychiatrische Anstalt bringen möchte? Das Herr M. so etwas überhaupt in Verbis hineinschreibt, sagt sehr viel über das Jobcenter Berlin Pankow und seine Mitarbeiter aus. Der Fall Gustl Mollath lässt grüßen.

      "[...] Mit Blick auf o. g. Präambel haben sich die Mitglieder des Ausschusses Zukunftsvertrag Zeitarbeit des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP e. V.) I. K. Hofmann, Randstad, Manpower, Adecco, Persona Service sowie der 7(S)-Gruppe gemeinsam mit der BA dazu entschlossen, im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses die Zusammenarbeit über die Online-Kanäle (HR-BA-XML-Schnittstelle sowie Account der JOBBÖRSE der BA) zu intensivieren und weiter zu entwickeln. Die intensivere Nutzung trägt beiderseitig dazu bei, Ressourcen fokussiert und effizient einzusetzen. Die gemeinsame Fokussierung auf die virtuelle Zusammenarbeit ersetzt nicht den persönlichen Kontakt, sondern unterstützt diesen durch die konsequente Abwicklung operativer Geschäfte über die Online-Kanäle. [...]" Quellenangabe: Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit Zeitarbeitsunternehmen - Ausbau der IT-Unterstützung der Leiharbeitsfirmen und der JOBBÖRSE vom Arbeitsamt  Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, den 06.12.2012.

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    3. ... der letzte Punkt, also was das JC alles tun will, um Zeitarbeitsfirmen zu stärken oder um die Zusammenarbeit zu verbessern, lässt stark auf Markteingriffe schließen - eins meiner Lieblingsthemen.
      Jemand schrieb mir mal, da sollte man die IKH zu befragen, denn dann läge eigentlich ein verstecktes weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis resp. Scheinselbständigkeit der Zeitarbeitsfirmen vor... auch schon hinsichtlich der "verpflichtenden Datenübermittlung" entgegen SGB und anderer Gesetzesgrundlagen, die noch nicht detailliert diese Sondergesetzgebung oder Sonderklauseln kennen...

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    4. Eckpunkte für die Online-Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit Zeitarbeitsunternehmen

      https://kritischerkommilitone.files.wordpress.com/2013/08/eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-zusammenarbeit-mit-der-leiharbeitsbranche.pdf

      Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller Gemmeke u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit“

      http://www.mueller-gemmeke.de/wp-content/uploads/2013/03/13-02-20_Vermittlung_in_Leiharbeit.pdf

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  3. Herr M. (26.06.2017): "...freue mich, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können"

    Herr M. (04.09.2017): "Ihnen ist am 26.06.2017 ein Beschäftigungsverhältnis als Küchenhilfe bei der Firma Rollmops Personaldienstleistungen GmbH angeboten worden"

    "vorschlagen", "angeboten" – Alles nette Worte, die den wahren Tatbestand in solchen Vermittlungsvorschlägen kaschieren soll. Nennen wir das Kind doch beim Namen: ZWANG (Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt = Sanktion).

    Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Weitere Synonyme sind Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit. [WIKIPEDIA]

    Auf gut deutsch: Der Arbeitgeber (Verleiher) überlässt seine Arbeitnehmer (mit dem SGB II geprügelte ALG II Empfänger) für eine begrenzte Zeit einem Dritten (Entleiher) gegen einen Geldbetrag. Welche Aufgabe die Jobcenter hier haben, das muss ich hoffentlich nicht erklären.

    Warum fällt mir jetzt eigentlich gerade Sklavenjäger, Sklavenhändler und Sklave ein? - Keine Ahnung, aber vielleicht komme ich noch darauf, weshalb mir so etwas gerade durch den Kopf geht.

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    1. Yepp! Noch viel absurder finde ich aber, dass da als Textbaustein stets steht "freue mich, Ihnen...."
      weil er sich immer FREUT und seine Freude VORGESCHRIEBEN ist, spielt seine echte Gefühlslage keine Rolle. Es ist ziemlich übergriffig, mittels Textbausteinen die Gefühle von Menschen vorzudefinieren, auch wenn es Herr M. ist, der gutes Schauspielern für verpflichtend hält, wenn man gegen seinen innerlichen Willen einen von außen aufgenötigten Job suchen muss.
      Auch Herr M. sollte selber entscheiden, wann er sich freut und wann er einfach nur "seinen Job macht".

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    2. Jobcenterschreiben bestehen nur aus Textbausteinen. Wahrscheinlich sind die JC-Mitarbeiter auch schon aus irgendwelchen Bausteinen zusammengesetzt, denn Menschlichkeit ist sicherlich in keinem JC-Mitarbeiter mehr vorhanden.

      Schlimmer finde ich aber, dass eine Behörde jedem "Mitarbeiter", also auch Leuten wie Herrn M., der ja kein echter Beamter ist, sondern ein arbeitsloser Rechtsanwalt der Unterschlupf im Jobcenter Berlin Pankow gefunden hat, erlaubt irgendwelche Meinungen oder sollte man besser sagen "Erbrechlichkeiten" in das EDV-System VerBIS ("Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem") über die arbeitslosen Bürger zu schreiben. Wenn ich mir VerBIS und diese Einträge darin auch anschaue, dann zweifle ich stark daran, ob ich wirklich noch in einem Rechtsstaat lebe.

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    3. VerBIS - Zusammenarbeit mit Accenture wird fortgesetzt

      "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird ihre bisherigen internen EDV-Systeme zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung wie geplant durch ein neues, integriertes System ablösen. Damit setzen die BA und Accenture ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit beim Projekt "Virtueller Arbeitsmarkt" fort. [...] Nach der umfassenden
      Überprüfung des rechtlichen und finanziellen Rahmens vereinbarten BA und Accenture einen Ergänzungsvertrag. Darin einigten sich die Vertragspartner auf einen Festpreis für alle vier Bestandteile von 98 Millionen Euro incl. MWSt."
      https://www.presseportal.de/pm/6776/569617

      "Die Accenture Plc (ehemals Andersen Consulting) mit Sitz im irischen Dublin ist einer der weltweit größten Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleister mit etwa 425.000 (2017) Mitarbeitern. Das Unternehmen erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 (bis 31. August 2015) einen Nettoumsatz von insgesamt 31,0 Milliarden US-Dollar."
      https://de.wikipedia.org/wiki/Accenture

      Einen Kommentar erspare ich mir hierzu !!!

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  4. "... haben Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft [...] zu geben"

    Hier scheit sich der Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreihet zu irren, denn wie man auf den unten angegeben Link liest:

    "Grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum ein Unternehmen den Leistungsträgern Auskunft erteilen sollte, ob sich eine bestimmte Person beworben hat oder nicht. Dazu ist ggf. der Leistungsempfänger verpflichtet (z.B. nach §60 SGB I), nicht aber das beworbene Unternehmen."

    https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/jobcenter-muss-der-arbeitgeber-auskunft-erteilen/

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  5. Wie praktisch, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gleich den § 57 SGB II zur Hand hatte. Ob große Wirtschaftsunternehmen auch sofort der Bundesagentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft geben würden?

    Ein großes Wirtschaftsunternehmen wird bei einer Anfrage des Jobcenters wohl eher den berühmten Satz aus Götz von Berlichingen bringen. Falls das Jobcenter dann immer noch nervt, dann wird kurz Mutti Merkel angerufen, dass sie die Belästigungen dieser Pseudobehörde abstellen soll.

    Bei Zeitarbeitsfirmen verhält es sich aber anders, denn wie weiter oben schon geschrieben wurde, haben Zeitarbeitsfirmen mit der BA und den Jobcentern einen Vertrag geschlossen. So einen "Vertrag" nennt man in der Biologie übrigens eine Symbiose, also das Zusammenleben von Lebewesen verschiedener Art zu gegenseitigem Nutzen. Die Zeitarbeitsfirmen bekommen billige Arbeitskräfte (Lohnsklaven) mit dem Zwangsarbeitsparagraphen § 10 SGB II frei Haus geliefert und im Gegenzug können die Jobcenter ihre Arbeitslosenstatistik fälschen. Also eine perfekte Symbiose.

    Aber schön, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei dem Spiel so gut mitspielt. Da weiß man doch als Bürger gleich, was man von diesem Gefasel von angeblichen Datenschutz und der Informationsfreiheit zu halten hat.

    M.S.

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    1. Ja, da steht echt noch Arbeit an - Datenschutz und Datenschmutz - Zeitarbeitsfirmen, die sich wie oben genannte verhalten, mit der Wahrheit zu erschrecken ist aber ein cooler (Sommer)job. So wie viele weitere Aktionen.

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