Mittwoch, 7. Februar 2018

Ich bin am eigenen Fall als Sozialsystem- und (Zeitarbeits)firmen- Detektivin im Einsatz

Datenschutz bei der Firma ROLLMOPS

Besonderes Danke an den Arbeitsvermittler P.M. für seine Aufzeichnungen, die mir im Rahmen einer VerBIS-Akteneinsicht bekannt wurden!

*UPDATE* unten Antwort von der Beauftragten für den Datenschutz aus BERLIN vom 24. 05. 2018*

Erste Ergebnisse meiner Akteneinsichts-Nacharbeit! Die 5. Anhörung zu einer möglichen 60%-Sanktion war im Sommer kurz vor der Wahl - Thema war die Bewerbung bei der Firma "Rollmops"

Eine Sanktionsstory, die nicht zu einer Sanktion führte- aber schwarz auf weiß Andrucken von Gedanken, die man gern vorschnell unterstellt und dann doch mangels Beweis verwirft.


Was HIER erscheinen soll:

-der Vermittlungsvorschlag vom 26. 07. 2017

-das Beweisblatt meiner Bewerbung per Fax vom 09. 08.2017

-das Sanktionsanhörungsschreiben

meine eigene Anhörung an das Jobcenter

die Vermerke von P.M. über die Mitteilung des Arbeitsgebers zu meiner "Bewerbung" vom 28. 08. 2017


Die Verfügung zu einer Sanktion - welche jedoch in der zuständigen Leistungsabteilung später NICHT MEHR FESTGESTELLT wurde.

Ausblick (wie ich weiter damit verfahre)
....

damit habe ich DORT schon angefangen... und ziehe es bei Zeiten hier her...
Dokumente: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_0.html


Jedenfalls hat meine Anfrage auf Auskunft zum Sanktionshergang fiolgenden weitere Korrespondenz mit FRAU H. (Teamleitung des Selbständigenteams Berlin Pankow) herbeigeführt:


> Sehr geehrte Frau Wendt,
> bezüglich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Vorgang
> "Vermittlungsvorschlag Rollmops Personaldienstleistungen GmbH" folgende Dokumente enthält:
> 1.      Kopie Vermittlungsvorschlag vom 26.07.2017
> 2.      Kopie Ihrer Bewerbung vom 09.08.2017
> 3.      Rückmeldung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Berlin Mitte per E-Mail, siehe Verbis-Vermerk vom 28.08.2017. Dieser Vermerk liegt Ihnen vor, andere Unterlagen sind nicht vorhanden.
> 4.      Kopie Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion vom 04.09.2017
> 5.      Ihre Rückantwort zur Anhörung vom 08.09.2017
> 6.      Kopie des Verbis-Vermerkes zur Verfügung einer Sanktion vom 14.11.2017/liegt Ihnen vor
> 7.      Stellungnahme und Entscheidung zur Sanktion vom 14.11.2017/ die Sanktion wurde nicht veranlasst
> Somit liegen Ihnen alle relevanten Unterlagen bereits vor.

> Mit freundlichen Grüßen
> Frau  H.
> Teamleiterin
> Bereich Integration & Beratung Team 765



Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Informationen!

> 7.      Stellungnahme und Entscheidung zur Sanktion vom 14.11.2017/ die Sanktion wurde nicht veranlasst

Wo finde ich das Dokument, das besagt, dass das Sanktionsverfahren eingestellt wurde - und vor allem die dazu nötige Begründung? Von Ihnen? Herrn M.? Leistungsabteilung?
Anmerkung: Schade, dass mir das niemals, auch nicht  damals unaufgefordert per Post oder Mail zuging bzw. im Callcenter des Jobcenters mitgeteilt werden konnte!

> 2.      Kopie Ihrer Bewerbung vom 09.08.2017
Um DIE geht es! Die möchte ich vorgelegt bekommen!
Ich möchte eben die Daten sehen, inkl. aller Hinweise über ihren "Weg" und die Zuständigkeiten, die im Zuge dessen übermittelt wurden. Das war der Kern des Antrags und auch mein rechtmäßig begründetes Begehren.
Bitte legen Sie mir diese Schreiben/Kopien vor bzw. stellen mir in Aussicht, diese zeitnah im Rahmen einer weiteren Akteneinsicht in der Dokumentenverwaltung ausgehändigt zu bekommen- danke.

Beste Grüße,
FriGGa Wendt


zum Hintergrund und Verständnis nochmals:
Eine Bewerbung bei Rollmops oder anderen Arbeitgebern aus "Vermittlungsvorschlägen" ohne zuvorige Kostenübernahme durch das Jobcenter war ich damals nicht bereit zu verfassen und ich zweifelte auch die Verpflichtung an, (im Zuge dessen) meine Anschreiben (rückwirkend) vom AV bewerten und sanktionieren zu lassen.
Ich habe mich zwar "heimlich" ohne Mitteilung an das Jobcenter mit vielen bzw. allen Arbeitgebern, bei denen ich mich unter Sanktionszwang vorstellen musste, (mit einer zusatzkostenneutralen "Vorab-Version") beworben während ich noch auf die Kostenübernahme durch das Jobcenter wartete.
Von mir aus habe ich damals aber kein einziges derartiges Schreiben dem Jobcenter vorgelegt, sondern eher in Kauf genommen, für die Nichtvorlage
Sanktionsanhörungen zu kassieren und diese im Folgenden rechtlich anzugehen/abzuwehren.


Zum obligatorischen "Vertraulichkeitshinweis" unter der E-Mail teilte ich mit:

Zur vorbeugenden Info:
> Vertraulichkeitshinweis:
> Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
> Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat

der bin ich ;-) und daher auch berechtigt, das mich betreffende Material bzw. die mich betreffenden, nicht privaten und damit nicht schützenswerten Behördenauskünfte in freier Weise dahin weiterzugeben, wohin ich es geben möchte ;-)


> sind oder diese E-Mail
> irrtümlich erhalten heben, informieren Sie bitte sofort den Absender und 

> vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte 
> Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder > Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.

außer der rechtmäßige Adressat gibt die Information in seinem Vertrauen in Mitmenschen und die Welt weiter ;-)


Zu schützende private Interessen gibt es da nur über mich.
Keine juristische oder natürliche Person hat sich durch Verfassen dieser E-Mail in privater Absicht vorgestellt oder private Daten preisgegeben.Es sind keine Informationen enthalten, die Betriebsgeheimnisse ausmachen oder mit mir zuvor vereinbarte Korrespondenzen auf vertraulichem Felde vorhanden.
Das Jobcenter wurde von mir regelmäßig darüber informiert, dass ich über meinen Vorgang öffentlich blogge und privat selbstverständlich ebenso alles auswerte.
Das Jobcenter(personal) nannte sich vertreten durch mindestens einen Arbeitsvermittler (Teil der) "Exekutive" und mus daher ertragen, dass Betroffen darüber berichten, was dort im "Namen des Volkes" zur "Ausführung von Gesetzen" veranstaltet wird - sofern der Proband aus der Bevölkerung dies an die Öffentlichkeit geben möchte.


am 21. 02. 2018 erreichte mich POST von der LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN, den VORANG zu prüfen durch eine Sachbearbeiterin.

*UPDATE* Antwort von der Beauftragten für den Datenschutz aus BERLIN vom 24. 05. 2018:







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen