Mittwoch, 7. Februar 2018

anonymer BEISTAND mit RECHTSMITTELFÄHIGEM Bescheid abgelehnt

Post ist da - Wir sind einen Schritt weiter!







Hier hatte der Vorfall stattgefunden: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/01/umstande-einer-akteneinsicht-schutz-von.html

Das darin von mir erwähnte Schreiben vom 02. 02. 2018 taucht darin noch nicht auf, es lautete:


Sehr geehrter Herr K.,
 
danke für Ihr Schreiben.

Ich lasse Ihre Anwort derzeit anwaltlich prüfen und antworte ohne
Erklärung einer Vollständigkeit.

Darf ich Ihren Hinweis auf "kostenlosen Rückzug des Widerspruches" so
verstehen, dass Widerspruchsverfahren, die "aussichtslos" erscheinen,
normalerweise kostenpflichtig in der Bearbeitung sind?
Das ist mir ja ganz neu.
Auf jeden Fall habe ich einstweilen NICHT vor, die Daten meines
Beistandes preiszugeben, der mich dazu nicht autorisiert hat, sondern
habe schließlich SELBER den Widerspruch erhoben in MEINER
Angelegenheit.

Schließlich war ich diejenige, der das Jobcenter ihr Recht auf
Gebrauch von §13 SGBX faktisch verunmöglicht hat - mit welcher
Begründung auch immer.
Siehe dazu alle meine Widerspruchsversuche, die ich sowohl im Büro der
Frau K. (mit der Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie
ein Zitat der Gesetzeslage an MICH selbstverständlich und nicht an
Dritte) - ebenso mein Widerspruch in der Widerspruchsabteilung zu
diesem Vorgang, der auch mitunter als "Rüge" hiesigerseits erscheinen
könnte.

Herrn K. habe ich aus DATENSCHUTZRECHTLICHER Perspektive im Rahmen
seiner mir bekannten Expertise gebeten, den Vorgang zu prüfen - was
einen separaten Vorgang darstellt.

Ich WIDERSPRECHE dem Vorgehen, dass man MIR Termine vereitelt oder
erschwert, indem man meinem Beistand unnötige Einschränkungen oder
Hürden auferlegt.
Dies stelle ich fest - meine Beistandsmenschen haben auch ihre
Auffassungen, aber bislang nicht vor, eigenständig dagegen zu
prozessieren. Ggf. wird es aber auch da mal einen geben, der das in
Kauf nehmen wird und dazu auch seine Daten preisgeben wird, um
höchstrichterlich in dieser Sache Klärung zu bekommen im Interesse der
Allgemeinheit.



Mit besten Grüßen,
FriGGa Wendt

P.S.: im Falle der Akteneinsicht am 22.01. 2018 war die unmittelbare
Teilnahme meines sozialen Beistandes (der ein Formular vorlegen
könnte, dass er eben KEIN Bevollmächtigter oder Jurist ist, somit auch
nicht unter Rechtsdienstleistergesetze fällt) für mich kein Grund, den
Termin abzublasen. Anders sähe das aber bei sämtlichen jobcenterseitig
für zwingend erachteten Terminen aus. So diese mit Sanktionen
unterlegt sind, werde ich auf keinen Fall auf die Teilnahme meines
Beistandes - wie auch immer ich den situativ nach meiner Einschätzung
und meiner eigenen Haftung besetzen werde - verzichten.
Bei Terminladungen ohne Meldeversäumnissanktionsdrohung wird das
Verhalten meiner Gesprächspartner auf der Jobcenterseite zeigen, in
wie fern sie ein aufrichtiges Interesse daran hat, mit mir zu sprechen
oder gar zu verhandeln - denn dann wird sie die Teilnahme meines
Beistandes ohne Druck auf die Privatpersonen, ihre Namen aktenkundig
bekannt zu geben, oder weniger als die von mir anbgeraumte Zahl
teilnehmen lassen.

Natürlich steht es dem Jobcenter ebenso frei, einen Vermittler nicht
allein im Raum mit uns zu lassen und sich Verstärkung hinzuzuziehen
sowie auf von mir schon lange angebotene Möglichkeiten einzugehen,
einen Termin außerhalb der Weisungsbefugnis und des (privaten)
Hausrechts des Jobcenters stattfinden zu lassen.
Datenerhebungen einer Behörde über Privatpersonen, die als meine
erweiterte Wahrnehmung und mein erweitertes Gedächtnis auftreten,
verbieten sich schon von selbst gerade wenn es um Akteneinträge zu
meiner Person geht und nicht um private Eindrücke, die anonym überall
herumerzählt werden dürfen.
Bedenken Sie, dass es bei alldem um MEINE Daten geht, MEINE zu
schützenden Interessen und nicht Privatinteressen von
Jobcentermitarbeitern. Die Institution Jobcenter hat keine höheren zu
schützenden Interessen als das reibungslose und unkomplizierte
Erledigen und Prüfen von Leistungsansprüchen umzusetzen sowie die auch
umstrittene Dienstleistung der "Arbeitsvermittlung unter
Sanktionsauflagen" zu erfüllen. Ich habe meine Grundrechte als
Interesse und den Grundrechten müssen alle anderen Gesetze Diener
sein. Natürlich auch da, wo es um die Grundrechte der Privatpersonen
geht, die in Ihrem Hause tätig sind.
Sollte es Ihnen im Rahmen der Fürsorgepflicht und
Arbeitsplatzsicherheit nicht möglich sein - weiterhin wie schon oft -
Begleiter und Beistände nach § 13 SGB X in der von den Betroffenen
gewählten Form zuzulassen, so stellt sich erneut für mich die Frage,
ob Ihr Haus und Pflichttermine in Ihrem Haus der richtige Weg sind, um
mein Grundrecht auf existenzielle Sicherheit zu schützen bzw. Ihre
"ministeriellen oder gesetzlichen Auflagen" (auch die, die
hinsichtlich interner Weisungen "Erziehungscharakter" für mich haben
sollen und von mir gerichtlich beklagt werden) faktisch so überhaupt
umsetzbar sind.



So Freunde - ich habe jetzt für den Termin am DONNERSTAG, 15. 02. 2018
wieder eine ERKLÄRUNG dabei, dass mein Beistand Nachbarschaftshilfe und keine rechtliche Organisation oder Anwalt ist und es auch keine Bevollmächtigten sind.
Somit muss keine Notiz für die Akte durchgeführt werden.
Falls man die Ansprache der Beistände verweigert, werde sie mit mir vor die Tür gehen oder mir etwas sagen, was ich dann ggf. wiederhole für das Protokoll.
Aber vermutlich wird es soweit nicht kommen, ich denke schon an der Tür wird der Termin nichts weiter werden.


In beiden Fällen geht es HIER (JC Teil 23) weiter:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-und-das-jc-teil-23-jetzt-wirds.html


Nachtrag 20. Juli 2018:
offenbar wurde die Klage auch im Berufungsverfahren abgelehnt - auf dem einen Weg - auch dem anderen steht es noch an genau wie 3 weitere Klagen in der Thematik, eine davon eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
 

1 Kommentar:

  1. Was ist das alles für eine Idiotie? Früher ist man zum Arbeitsamt gegangen, und dort haben sie einem einen guten Job in dem Beruf vermittelt den man gelernt hat, oder sie haben einem gesagt, dass es momentan nichts passendes in dem gelernten Beruf gibt und man sein Arbeitslosengeld mitnehmen solle.

    Heute geht man ins Jobcenter und wird dort sofort als unnützes Wesen mit einer Nummer belegt, muss sich mit Arbeitsvermittlern herumärgern, die wohl zum großen Teil in ihrem wahren Job auch arbeitslos sind und im Jobcenter einen Job gefunden haben, von dem sie aber überhaupt keine Ahnung haben. Wenn ich mir das Schreiben vom Jobcenter anschaue, das aus der Rechtsbehelfsstelle kommt, dann sind wohl viele Rechtsanwälte im Jobcenter beschäftigt die dem arbeitslosen Bürger das Leben mit Paragraphen und anderen Schnickschnack schwer machen sollen.

    Gab es so etwas früher eigentlich auch, dass der Bürger einen 'Widerspruch' gegen eine Behörde aufsetzen musste und die Behörde mit Dutzenden von Anwälten dagegen angegangen ist, oder gibt es diese Idiotie erst seit der Einführung des SGB II? Was ist das Jobcenter eigentlich? Ein Arbeitsamt oder eine Sozialbehörde mit haufenweise Juristen, die Lust daran haben arme Menschen zu quälen oder ist das Jobcenter vielleicht doch eher ein Straflager für Arbeitslose, die keine Rechte mehr in diesem Staat haben?

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