Hallo Freunde!
Fast jeden Tag bekomme ich Post von Herrn K. aus der Widerspruchsabteilung - ich freue mich, diese ohne erforderliche Genehmigung hier abzubilden - solange das Behördenpost ist und nicht als Privatschreiben deklariert, wird das zur Unterhaltung und Wahrheitsfindung nützlich sein.
Beistand oder "Beistände", das ist hier eine Frage!
Auch Frau K. schreibt mir nun ganz interessante Sachen.
Etwa, dass meine "Beistände" nicht geeignet seien, weil sie über ORWELL sprechen und unaufgefordert über die Fehlbenennung "Einladung" für faktisch "Vorladung" aufklären ;-)
Lest selbst - mal sehen, wie KAFKAESK oder ORWELLSCH es noch werden wird - ich persönlich plädiere eigentlich für LORIOT wo wir hier schon gelandet sind... ;-)
Und wünsche auch Frau K. und Teamleitung weiterhin gute Unterhaltung.
Eure FriGGa
Hier ging es um die NICHT GEWOLLTE AUSWEISVORLAGE durch den Beistand- im Rahmens eines Jobcentertermins (Link Umstände einer Akteneinsicht)
KLAGE FOLGT
Nächster Termin: 15. 02. 2018, 8 Uhr
Diesen Widerspruch nahm Frau C., stellvertetende Widerspruchs-Teamleiterin, auf vor Ort:
Herr K., (nicht der Datenschutzmann, sondern der Teamleiter?) antwortete mir:
Währendessen muss auch in der Arbeitsvermittlungsabteilung Team 762 durch Frau K. mit ihrer Teamleitung Frau W. gegrübelt worden sein, man verfasste (oder verzapfte?) dieses schöne Schreiben - mit viel eigenem Gehirnschmalz, weniger Textbausteinen...
Und, liebe Leserinnen und Leser?
Hat das Jobcenter mir damit rechtlich BEGRÜNDET, weswegen ich - in Einklang mit (höherem) geltendem Recht oder anhand nachvollziehbarer Entschiedungsparameter meinen Beistand NICHT mitnehmen darf zum Termin?
Es heißt eben nicht: das Jobcenter kann nach seinen auf internen Abläufen basierenden Erwägungen hinsichtlich einer effektiven auf Vermittlung ausgerichteten Gesprächsführung ggf. einen Beistand aus maximal zwei Personen auf Antrag zulassen. Zum Schutz des Jobcenters und für mögliche notwendige (Straf)ermittlungsverfahren werden die Personalien der Beistandsperson(en) in der Akte des Antragstellers dokumentiert.
Ist jemand damit nicht einverstanden, wird der Termin abgebrochen und etwaige daraus erwachsnde Nachteil gehen zu Lasten des "Kunden".
Der Beistand ist ungeeignet, weil in meinem Sinne die Wahrheit aussprechend? Tja, meine gute Frau K., da bin dann ICH nicht die geeignete "Vermittlungskundin" für das, wasman Ihnen auftrug zu vollziehen - oder Sie sind einfach nicht die Richtige für mich? Was machen wir nun? Eigentlich mag ich Sie ganz gern...
Schriftlich arbeiten? Dann braucht keiner Beistände anzugeben - zum Abfassen von Schreiben kann jeder ungesehen jeden zu Rate ziehen, den er möchte ;-)
"Bitte haben Sie Verständnis, dass...nur zwei Beistände..."
habe ich NICHT.
Kein Ermessenspielraum bei mir.
3 Beistandsmenschen. Punkt.
Nennt man "Einen Beistand". Punkt. Der zweite könnte dann z.B. ZUSÄTZLICH ein Anwalt sein...
Noch Fragen, Herr K. oder Frau K.? Lehnen Sie sich alle ENTSPANNT zurück*:
"Wie gut, dass es GERICHTE gibt." (Ich nutze jetzt mal ganz schmalos das Zitat von Herrn M. an dieser Stelle).
Herr K. eröffnet mir auch einen weiteren Klageweg:
... aber auch ich muss mit meinen Kräften haushalten. Trotzdem DANKE Herr K. - ich schreiben vielleicht nochmal privatrechtlich eine Rechnung, die Idee, meine Forderung als "Antrag" zu stellen, war zugegebenermaßen nicht stimmig.
Heute habe ich meine KLAGE gegen die ABLEHNUNG des Beistandes (Teil 1 - bei der Akteneinsicht) abgegeben. Aber nicht direkt im Sozialgericht, sondern bei Widerspruchsstellenmitarbeitern HERRN K.
Dieser reagierte erst auf mein anonymes Klopfen mit einem freundlichen "Herein" um mir dann - als er mich sah - sofort mitzuteilen, dass es entgegen vernünftiger Umgangsformen wäre, einfach so reinzuplatzen.
Ich sagte ihm freundlich, dass das seine MEinungsäußerung sei und er die gern kundtun könne - in wie fern ich aber gegen ein Gesetz verstoßen würde?
Er meinte, er müsse sich notgedrungen mit mir befassen, aber es sei völlig ungehörig und meine aufkeinemden Gefühle ahnend attestierte er zu der Situation, dass mein Verhalten eine unnötig Selbstüberhöhung darstellen würde.
Ich sagte ihm, dass ich mein Ermessen ausschöpfe ;-P
Er nahm jedenfalls meine Klage gegen die Beistandsablehnung an und quittierte mir dies auf dem Doppel.
Zur Bewusstmachung schreibe ich diesem, um private Meinungsäußerungen* nicht verlegenen Mann einen Brief.
*die sich auch in seine rechtlich nicht notwendigen aber interessanten "Zusatzbriefe" einschmuggeln ;-)
[...Brief an Herrn K.... noch nicht abgeschickt, weil der soll ja privat sein - Fax ist da sicher nicht so gut.]
02. 03. 2018
Gestern nachmittag war ich im Jobcenter Neukölln meinen WIDERSPRUCH gegen die Praxis von GF Herrn ERBE kundtun (es waren ca. einen Monat keine abgegeben Unterlagen für die Kunden empfangsquittiert worden) und auch gegen die Weigerung des JC Neukölln, mir auf meine Fragen eine Antwort zu geben.
Das JC hatte wie immer Donnerstag nachmittags für Berufstätige offen. Als Beteiligte von Widerspruchsverfahren gingen mehrere Menschen dort hin und erlebten teilweise anderen Umgang mit ihrer Widerspruchsabgabe als ich.
Ich bekam sogar einen VerBIS Vermerk darüber gedruckt und der Eingangszonenmitarbeiter identifizierte mich nicht nur als "Jobcenterkundin" (ohne Erwähnung, dass ich in einem anderen HAUS sonst "betreut" werde), sondern konnte auch meine letzten Einträge wie den Besuch bei Herrn K. zur Abgabe der Klage am Dienstag einsehen.
Nebenbei erfuhr ich dort über ein Plakat im Wartezimmer von der Praxis, täglich wechselnde Arbeitsangebote im Tagelöhnermodus zu offerieren. Wer Lust hat, das mal anzusehen: 4 Uhr früh bzw. 4 Uhr 30 in der Mainzer Straße vor dem JC Neukölln.
Herrn K. rief ich dann später noch kurz vor 18 Uhr an. Auf seinen Briefen steht eine Durchwahl in seine Abteilung. Man stellte mich an seinen Apparat durch. Ich war neugierig, ob meine Klage denn schon weitergeleitet worden sei.
Er meinte ganz ohne bissigen Unterton, das sei schon am selben Tage (Dienstag) geschehen.
Ansonsten bin ich gerade rotznasen- und halskratz-krank und versuche für meine beruflichen Projekte nächste Woche und privaten Vorhaben am WE gesund zu werden.
07. 03. 2018 - JUHUU - ich bin meine (einjährige) BEWÄHRUNGszeit wegen Hausfriedensbruch los! ;-)
und jetzt mal wieder wichtigere Nachrichten.
Eine meiner Klagen zum BEISTANDSTHEMA ist im Sozialgericht gelistet unter der Nummer:
S 126 AS 2471/18
Ansonsten hab ich Montag meinen PRIVATEN BRIEF beim Jobcenter zur Feierabendzeit in den Kasten geworfen - Herr K. ist der Empfänger. Hier der Inhalt: http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/p/blog-page_27.html
und SEHR SCHÖN:
ich habe eine wundervolle Antwort eines Arbeitgebers, der öffentlich über Plakate inserierte, im SPAM gefunden. Dort hatte ich mich im Zuge der "Adventsbewerbungen" vorgestellt.
Ich frage ihn gerade, ob ich die Mail veröffentlichen darf, denn es war vertraulich geschickt. Fazit: im Herzen habe ich die Personaler erreicht, aber faktisch suchen sie "was festes" (jemanden, der ihre Aufgaben langfristig erfüllt) statt der von mir angebotenen Beratungsdienstleistung mit vordeterminiertem "nur Probe" Jobben.
10. 03. 2018
Ich bekam mehrere Briefe von Herrn K. - meinem in letzter Zeit gesammelt zuständigen Ansprechpartner aus der Widerspruchsabteilung, der jetzt offenbar alle meine Widersprüche abarbeitet.
Während die Leistungsabteilung keine Honorarverträge, sondern nur die anfallenden Rechnungen und Kontoauszüge prüfte, will K. die Honorarverträge oder Absprachen sehen und quiekt über die Ebay-Gebühr in meiner Abrechnung, die doch nicht zu den "Nachhilfeaufträgen" passen will.
Ansonsten will er (handschriftliche) Unterschrifen zu Widersprüchen, die per Fax (mit Unterschrift) eingingen.
Und er schickte mir auf meinen PRIVATEN Brief hinsichtlicher seiner Kritik an mir "ich verstöße gegen die Umgangsformen" seinerseits einen amtlichen Brief, auf den ich abschließend mit einer klarstellenden privaten Email reagierte.
LINK folgt
14. 03. 2018
Nachdem Stephen Hawking heute an Albert Einsteins Geburtstag verstorben ist, passierten auch kleinere undebeutende "Koinzidenzen":
Mich schrieb ein Jobcenter-Gepeinigter an, der sich ebenfalls (öffentlich und ) juristisch wehrt.
Das Jobcenter Biberach erklärtden 50jährigen gegen seinen Willen für "geistigskrank" und verlangt dessen "Berentung" - wobei es nicht nur Formfehler macht - den Mann aber ohne Leistung dastehen lässt!
Hier mehr zu dem Fall: https://hartz4widerspruch.de/blog/leistungen-gestrichen-geisteskrank/
Ist es eine "Geisteskrankheit", sich nicht unterzuordnen im Zuge dessen seine (Grund)rechte zu nutzen und seinen Ermessensspielraum auszuschöpfen?! Seit wann ist das JC befugt, solche Diagnosen zu stellen? Eigentlich muss es doch zum Rententräger schicken oder zum Arzt davor noch - und vor allem, solange da noch keine Kostenübernahme sicher ist, erstmal weiter bezahlen!
Meinem Jobcenter war so ein Weg seitens einer Zeitarbeitsfirma auch mal nahegelegt worden! Doch ich bekam "nur" eine (nicht vollstreckte) Sanktion....
Und es meldete sich bei mir (und anderen!) das Jobcenter NEUKÖLLN, unsere Widersprüche werden in einem für alle gleichformulierten (?) Schreiben abgelehnt und erklärungslos wird damit die verweigerte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz über die zeitweilig unterlassene Unterlagenannahmequittierung bestätigt.
[Dokumente folgen, werden auch verlinkt]
Nun können wir diesbezüglich KLAGEN.
17. 03. 2018:
Mein Anwalt schrieb mir vor einigen Tagen: ein Sanktionsverfahren gegen mich wurde eingestellt - das ist so irrwitzig argumentiert, dass ich es (bald) veröffentliche.
Ansonsten gibt es viel Debattierstoff über den Bewilligungszeitraum 01/2017 bis 06/2017 - worüber ich schon unter "außerparlamentarische Nebeneinnahmen" zur Ermutigung anderer "Politiker" bloggte.
Dazu entspann sich ein Dialog mit dem Widerspruchsstellenmitarbeiter Herrn K., der mir ja auch private Post schon "im Auftrag" und mit Haus-Briefkopf beantwortet hatte:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/dialog-mit-herrn-k-zum-widerspruch.html
Fazit: man weicht meinem Klärungsinteresse aus - und beißt auf eine Frist, die nächsten Mittwoch abläuft. Mir soll ein "höherer Grundfreibetrag" anerkannt werden, was aber eher nach einem "Zugeständnis" in pauschalierter Form klingt - nicht faktisch die Ausgaben anerkennt, die ich hatte.
Um letzteres geht es mir aber und da werde ich denke ich lieber klagen als mich - gefühlt - über den Tisch ziehen lassen. Ein "wir machen auf locker, weil Sie ja gemeinnützig und "mildtätig" tätig sind - da wollen wir mal nicht so sein" - Umgang hätte mich VOR dem Ärger mit dem Jobcenter ggf. noch locken können.
Doch wo wir uns einmal schon in den Dreck bewegt haben, möchte ich entweder ein echtes Eingetändnis des Jobcenters oder eben die Arena der Sozialgerichte.
Der Schuldenberg wird dabei einfach ein paar Jahre oder wenigstens Monate in die Zukunft verlagert...
Unter Pseudo-Zugeständnissen verschwimmen oft die Rechte und weiterhin tun sich Fallen auf, die mir plötzlich faktisch den Freibetrag senken könnten. Ich wäre nicht die erste, die da Ärger bekäme und faktisch mit zu wenig Geld dastünde.
Falls mein Misstrauen sich als unbegründet erweisen soll in diesem einen Fall, freue ich mich - gehe aus Erfahrung aber erstmal nicht davon aus, dass man wohlwollend an einer Bescheide-Nachkorrektur für mich sitzt...
22. 03. 2018
Meine erste "Meldeversäumnissanktion" ist eingestellt worden! Wohl offenbar schon vor einem Monat.
Irrwitziges Schreiben des JC an das Gericht, die 200. Kammer, von da weiter an meinen Anwalt und zu mir.
HIER: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/03/grunde-der-einstellung-eines.html
29. 03. 2018
Lustige Post kam vor einigen Tagen vom Amtsgericht wegen der Mieterhöhungsklage des Vermieters. Es sei keine Plattform für politische Meinungen, sondern es ginge um die Erörterung der Sach- und Rechtslage nach den Gesetzen der BRD ;-)
Nun, das ist allen Beteiligten hoffentlich klar, dass es dann am 6. Juni um meinen Fall geht - auch wenn das einer von zig Millionen Zwangsmieterhöhungen ist, dem eine Systemik zugrunde liegt, die zur Sach- und Rechtslage sicherlich zumindest von mir mittels Fragen und Aussagen zur Sprache gebracht werden muss ;-)
Ansonsten hat Frau K. mir offenbar noch keinen von ihr angepassten EGV-Vorschlag geschickt und auch Herr K. sowie die Leistungsabteilung melden sich nicht auf meine Fragen zur jobcenterseitig gewünschten Klärung. Es ist ja auch nicht schlimm, wenn ich an der Stelle etwas warten muss - nur soll das Jobcenter mir das dann nicht vorwerfen ;-)
Mal sehen auch, ob meine Klagen wegen der Beistandsablehnung schneller bearbeitet sein werden als der nächste Termin ansteht. Weil dann wäre ja eine "Einstweilige" mal wieder zu beantragen.
Ich erhalte in letzter Zeit mehrfach Zuschriften und Kontaktaufnahmen zu meinem Blog oder meiner Kampagnenarbeit, die sich über ihre Fälle austauschen wollen oder den persönlichen Dialog suchen. Das eine oder andere kann ich ggf. bald veröffentlichen. Das andere trägt dazu bei, dass die Zeitabstände der Kontaktaufnahmen mit einzelnen immer größer oder sporadischer werden.
Ich freue mich sehr über Austausche und gegenseitige Bestärkung - bitte aber um Verständnis, dass ich da oft eine Weile brauche, wenn Leute allein mit mir reden oder mailen wollen.
01. 04. 2018
ALLES GUTE ZUM "internationalen Tag des PRANKens" - ich wurde mit Knoblauchtee in den April geschickt von meinem Sohn - mein Lieblingsosterscherz ist aber die erfolglose Suche nach einem Toten, der seine Angehörigen positiv schockte, indem wieder lebte. Manche sagen, er lebe noch heute ;-)
Frohe Ostern und beißt nicht in zu viele falsche Ostereier. http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2018/04/zum-internationalen-tag-des-veralberns.html
... der "Aufgewachte"
hat mir auch satirische Nachrichten geschickt über die Prämien einer Sanktionsvermittlerin im "Eulenspiegel"-Stil, ein Kündigungsschreiben eines JC-Mitarbeiters und die humorvoll-anrührige Konfrontation eines Arbeitsvermittlers mit dem Thema "Gott" durch seinen "Kunden".In einem CARTOON ist auch von einem FRAGEBOGEN die Rede, die ein Erwerbsloser der Integrationsfachkraft vorlegt. So einen Fragebogen hat unabhängig von diesem WITZ wirklich jemand entwickelt, der ihn zuerst im Stillen austesten möchte, bevor der ggf. an die Öffentlichkeit gelangt...
weiter geht's!
Natürlich sind die "Einladungen" der Jobcenter keine freundliche Einladungen, wenn man nicht erscheint gibt es eine Strafe (Sanktion) - faktisch eine Bestrafung durch Kürzung des ALG2.
AntwortenLöschenNur klingt eben "Einladung" besser....
Eine Einladung kann man nachkommen, muss aber nicht. Ohne Strafe.
Es ist daher eine "Vorladung". Egal wie man es dreht.
Und sogenannte Beistände sind für die eigentlich (in Wirklichkeit) sowas wie Zeugen.
LöschenUnd Zeugen sind immer Teil eines Delikt-Falles, in einem normalen Strafverfahren. Und von denen werden/müssen, genauso wie z.B. von Beschuldigten und Geschädigten ebenfalls, immer auch die persönlichen Kontaktdaten erhoben werden. Und Zeugen werden immer ebenfalls auch z.B. zu Gerichtverfahren vorgeladen.
Hier wird indirekt auch wieder offenbar, dass in diesem neuen Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2) Menschen mit sog. unüberwindbaren Vermittlungshemmnissen (warum auch immer - und sei es z.B. auch nur Zeitweise) in Wirklichkeit im Grunde genommen als Kriminelle angesehen werden (sollen) !
Es sind im Grunde genommen politische Straftäter !!
Hartz4 (mit diesen Sanktionen !) ist also die heutige deutsche Verfahrensweise mit politischen Straftätern !
Ja, so hat jedes Land und jede Kultur so ihre politischen Problembürger.
Die Türkei hat sie. China hat(te) sie (Falun Gong, in Wikipedia googeln).
Und auch Deutschland hat sie !
Und jedes Land geht mit politischen Problembürgern, seiner Kultur und Wertegrundlange entsprechend, um.
Ich finde ja die Hausordnung von diesem Jobcenter interessant !!
AntwortenLöschenUnter Punkt 12: „Wir tolerieren keine Form seelischer Gewalt“.
A R B E I T S Z E U G N I S
LöschenFrau Fallmanagerin arbeitete während meiner Arbeitslosigkeit vom 27.05.1991 bis zum 15.06.2015 in Vollzeit, um mich in eine Erwerbstätigkeit als Industriekaufmann zu vermitteln.
Während der ersten zehn Jahre meiner Erwerbslosigkeit zeigte sie Verständnis für ihre Arbeit und meine Arbeitslosigkeit. Sie war stets tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
In dem zweiten Jahrzehnt meiner Erwerbslosigkeit zeigte sie reges Interesse an ihrer Arbeit, meine Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden. Stets hatte sie Gelegenheit, die ihr übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Ich lernte sie als umgängliche Kollegin kennen, denn sie stellte überdurchschnittlich oft Leistungskürzungen per Sanktionsbescheide aus, die allesamt von den Sozialgerichten wieder aufgehoben werden mußten.
Durch ihre gesellige Art hat sie entscheidend zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen und bewies später für meine Belange doch noch ein gutes Einfühlungsvermögen.
Da ich am 13.06.2015 im Lotto gewonnen habe endet unsere Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung fristlos und ich wünsche ihr für die Zukunft, insbesondere auch Erfolg, nur alles erdenklich Gute.
Mit freundlichen Grüßen
-Der Aufgewachte-
Anlage : Arbeitszeugnis richtig deuten mit Geheimcode-Liste (PDF)
Erwerbsloser übersendet Arbeitszeugnis per FAX an seine Fallmanagerin
https://aufgewachter.wordpress.com/2015/06/16/erwerbsloser-ubersendet-arbeitszeugnis-per-fax-an-seine-fallmanagerin/
Auf den vielfachen Wunsch unserer Leser habe ich eine Übersicht unserer Flugblätter mit den direkten Download-Links zusammengestellt.
AntwortenLöschenFragebogen für Arbeitgeber (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Fragebogen für Zeitarbeit (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Survival-Fragebogen für Arbeitgeber (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Fragebogen für Fallmanager (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Hinweise für Fallmanager (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Fragebogen für Hausbank (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Weg mit Hartz IV (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Weg mit Leiharbeit (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Schweigepflicht für Leiharbeit (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
BA für Zwangsprostitution (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Verunglimpfung Hartz IV Empfänger (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Neusprech Agentur für Arbeit (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Fragebogen Sexualverhalten (PNG-Grafik oder PDF-Dokument)
Übersicht unserer Flugblätter
https://aufgewachter.wordpress.com/2014/02/03/ubersicht-unserer-flugblatter/