03. 04. 2017
Ich habe zuerst heute morgen meine April "Bewerbungsoffensive" ausgewertet und mit dem einen Arbeitgeber stehe ich locker in Kontakt - schließlich möchte ich meine besondere Unternehmensberatung starten.
Über die Feiertage zeigte mir mein Sohn Videos seiner Lieblingsserie "Galileo", wobei die Reporter dort auch Jobs testen. Sie testen Jobs, bei denen man mehr oder minder ungelernt arbeiten kann, die aber viel Körpereinsatz und Konzentration erfordern. Das machen sie branchenbezogen - ich möchte dann firmenbezogen testen und in Hinblick auf Service für die Grundrechte und die Arbeitsmarkttransformation sowie die Stabilität einer Weisungskette, wenn ein Angestelter sich so verhält, dass er auch anderes Recht einhält...
Danach schrieb ich meiner Vermittlerin Frau K. eine kurze Mail:
Liebe Frau K.,
ich möchte Ihnen für den Fall, dass Sie noch an Ihrer Neuauflage des EGV
für mich arbeiten, folgendes vorschlagen:
für den Fall von möglicherweise im Rahmen der EGV geforderten Bewerbungen
muss eine vorherige Kostenübernahme zugesichert sein - also dass ich das
zweckgebundene Geld für die Bewerbungen immer vorab auf dem Konto* habe -
meine Alternative ist natürlich, mir gar keine Pflichtbewerbungen
aufzubrummen, die im schlimmsten Fall "kontrollgelesen" werden und zu
sanktionsgründen avancieren ;-)
Als kontaktfreudige Sozial- und
Wirtschaftssystem-Transformationsbegleiterin nehme ich ohnehin mit vielen
Firmen Kontakt auf - teilweise auch in Form von unzensierten
Bewerbungsschreiben, Postings, Annoncen unterschiedlichster Art.
Beste Grüße (Sie hatten hoffentlich auch schöne Ostern),
FriGGa Wendt
*dieses wechselt ggf. demnächst. Ich suche gerade die Bank mit den für
meine Bedürfnisse besten Konditionen.
Die liebe Frau K. hatte mir echt schon lange nichts mehr geschickt... ;-)
Die Idee dazu hatte ich, da das bei mir ja schon mehrfach Thema und Streitpunkt war und nun auch bei Ralph Boes wieder groß Thema ist.
Ralph wurde kürzlich sanktioniert wegen unterlassener Bewerbungen, für die ihm kein Geld gezahlt wurde. Grund:
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung scheitert nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit" (Zitat Ralph Boes' SachbearbeiterInnen).
Bitte beachtet auf Ralphs Blog auch die vielen Kommentare! Einer von einem Michael aus Leipzig verweist auf ein Urteil zur Thematik:
LSG Hessen (13. Mai 2015) zum Az. L 6 AS 133/14 :
Michael zitiert daraus: "Darüber hinaus ist dem Sozialgericht zuzustimmen, dass es jedenfalls dann evident unverhältnismäßig ist, dass der Leistungsberechtigte bei Bewerbungskosten in Vorlage treten muss, wenn er nur noch Sachleistungen erhält."
https://openjur.de/u/851894.html
Unter anderem wurde da sogar eine Revision des Jobcenters vom Bundessozialgericht verworfen.
Und ich bekam heute eine Mail vom Kundenreaktionsmamagement der BA. Mal wieder ein Herr N., der mir schonmal schrieb.
Noch immer geht es um die BEISTANDSWAHL und -ZAHL sowie die Rechte auf Anonymität dieser Menschen...
Den Vorgang könnt Ihr hier auch nachlesen:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/04/die-bundesagentur-fur-arbeit-zur.html
Herr N. spricht sich für eine Ausweiskontrole der "Beistände" aus und übergeht die Thematik des "Aktenkundig werdens" von Beiständen. Er verweist auf §13 und 11 SGB X - worin aber nichts vom Zwang steht, einen Ausweis vorzeigen zu MÜSSEN. Indirekte Anspielungen auf das "Geeignet sein" von Beiständen... sowie seine Aussicht: warten wir mal ab was Ihr Jobcenter konkret macht (hat es ja schon und dazu laufen schon zwei Klagen wegen der Abweisung des Beistandes!).
06.04. 2018
Ich erhalte Post von der Widerspruchsstelle (geschrieben von Herrn K.), dass die Ablehnung des anonymen Beistandes rechtmäßig war.
dem widme ich erneut ein weiteres Blatt. Ich scannes es gerade für Euch.
Hammer geil formuliert - freue mich auf die Klage.
DANKE, Herr K.!
12. 04. 2018
Frau H. aus dem Selbständigenteam antwortet auf meinen zweiten Versuch, einen Bescheid zu bekommen hinsichtlich des Vorgangs zu meiner Leistungsakte, Seite 1295. Darauf vermeldete Herr L. einer Mitarbeiterin der Leistungsabteilung mein Ebay-Verkaufsangebot des EGV-VA, was ich Herrn L. zuvor exklusiv angeboten hatte. Ich hatte schon im November beide sowie auch das Büro der Geschäftsführung angeschrieben.
Offenbar hat sich Frau H. der Sache angenommen und mitgeteilt:
[...]
> hiermit teile ich Ihnen mit, dass neben Ihrer Leistungsakte im Jobcenter
> Berlin Pankow kein Vorgang existiert, der ein Angebot oder den Verkauf Ihrer
> Eingliederungsvereinbarung durch Sie zum Inhalt hat.
[...]
Wir erinnern uns angesichts dessen an diesen Vorgang... im Rahmen meines Klageverfahrens erhielt ich eine Info dazu - und demzufolge muss (irgendwann mal) ein Vorgang existiert haben, der sich auf den EBAY-Verkauf bezog. Vielleicht ging das an Frau H. vorbei und sie kann es wirklich nicht wissen - aber dann müsste die Dame aus der Rehtsbehelfsstelle in meinem Klageordner das ja haben... oder wurde etwa die Korrespondenz gelöscht?
Nun, irren ist menschlich. Dennoch habe ich Frau H. dazu nochmal informiert und sie auf meine Irritation hingewiesen.
13. 04. 2018
Liebe Freunde, es tut mir leid, dass die Themen derzeit oft springen... jetzt geht es gerade weiter am Fall der "Verleumdungsanzeige" des Jobcenters gegen mich.
Ist "braver Biedermann" eigentlich auch eine Beleidigung?
AKTENEINSICHT zur angeblichen "Verleumdung" durch diesen Blog
FREITAG der 13.! Heute macht aktion./.arbeitsunrecht Proteste gegen DELIVEROO
FriGGa hat sich bei deliveroo beworben - die "Flotte der (scheinselbständigen) Radfahrer" in Berlin sei aber derzeit voll, so eine SMS als Antwort.
Hier könnt Ihr auch... wenig Raum für persönliche Notizen... woher kennst Du deliveroo? FriGGa: von aktions./.arbeitsunrecht, Freitag der 13." Per SMS kann man dann noch antworten - z.B. fragen, ob man ein Rad über das Jobcenter bekommen kann für den Job oder ob man als SELBSTÄNDIGER auf dem Deliveroo-Rucksack seine eigene Werbung anbringen kann.
15. 04. 2018
!GROSSFAHNDUNG!
Bitte helft mir, Textstellen und Kommentare zwischen Februar 2017 und August 2017 zu finden, in denen konkret eine BEDROHUNG gegenüber real existierenden Jobcentermitarbeitern durch MICH oder andere Blog-Kommentatoren von diesem Blog ausging ;-)
Das nämlich behauptet Herr L. irgendwo in der Akte über mich. (ist das ebenfalls ein eigener Klagepunkt, wenn jemand das unterstellt?)
Wie hab ich den armen Kerl denn ständig bedroht? Hatte ich auch Sanktionen und Ermessensspielraum in der Tasche? Hab ich mir das von den Lebensmittelgutscheinen gekauft? Aber wie auch immer, es tut mir auch weh, wenn mein Mitmensch gelitten hat! Kränkt ihn die Tatsache, dass und was ich fühle und denke? Gern schreibe ich auf Basis ECHTER Versöhnung auch von seiner Seite einen aufklärenden Beitrag zu allem.
Ich wäre bereit, mich mit ihm OHNE Übernahme irgendwelcher versteckter Kosten außergerichtlich zu einigen, auf dass er hier völlig ungeschminkt und unanklagbar einen Gastbeitrag verfassen darf. Um shitstorm zu vermeiden, kann er selber die Kommentare moderieren.
Die gemeinsame Aufarbeitung des MUNDTOT-Machens, Lügens und sich Verleugnen Müssens im Bewerberprozess wird damit vorankommen. Herr L. kann aber auch einfach nur seine persönliche Drucksituation und sein Unverständnis - in welchen blumigen Worten auch immer - äußern. Gern auch Frau H., Herr B. oder wer auch immer.
Sofern er damit nicht wirklich etwas gegen meine Existenz machen kann, soll - muss - ich das dann ertragen. Ein Schritt in ein erpressungsfreies, wenigstens herrschaftsreduziertes Miteinander.
Bei all dem Klagen darf nämlich nie vergessen werden, dass das VERBRECHEN die Sanktionen sind und der damit verbundene DRUCK, der auf allen damit irgendwie als Austeiler oder Empfänger Betroffenen lastet.
19. 04. 2018
Heute habe ich Leute ins Jobcenter begleitet - war mal wieder spannend. Später habe ich den Bewerbertag "Shop a Job" im Einkaufszentrum, den "Spandau-Arkaden", besucht. Ich hatte schöne Koffer und Umhängetaschen dabei sowie einen aussagekräftig gekleideten Begleiter zum Thema "Hartz IV macht mundtot".
Wir klapperten einige Stände von Personaldienstleistenden ab und ich stellte mich denen als Jobtesterin/Unternehmensberaterin vor, wobei wir auch über die Bewerbungslügen, die Rolles das Jobcenters und die Transformationsansätze für Arbeitsmarkt und Sozialsystem besprachen.
Länger verweilten wir bei einem Stand des Jobcenters selber.
Dieses war offenbar auch nur Teilnehmer/Aussteller und nicht Veranstalter - man hatte auch gar nicht "Kundschaft" eingeladen - als Information war die Info aber an Teilnehmende der "Job Point" Beratung rausgeschickt worden.
Die Damen vom Jobcenterstand waren nach anfänglicher Skepsis, wozu jemand überhaupt sowas anbieten würde wie ich (habe meine zu Evalutations- und Feedbackzwecken angebotene Jobtester-Tour ja auch im Bereich "Jobcenter" angeboten) doch recht interessiert und hatten viele Fragen zum Grundeinkommen.
Ich konnte einigen Ausstellern meine völlig unprofessionell vor Ort noch kopierten Kärtchen geben und wer weiß, ob irgendwer Feedback gibt.
Auf jeden Fall habe ich damit meine noch nicht abgeschlossene EGV für diesen Monat übererfüllt, da ich mich 3 mal pro Monat bewerben soll, wenn ich weniger Aufträge habe und mich um Aufträge im Freiberuflichen ständig bemühen soll ;-)
Dann erfuhr ich, dass ich meine Verbreitungen zu den Erkenntnissen aus der AKTENEINSICHT im aktuellen Verleumdungsvorwurf vom Blog nehmen solle (der Link oben geht grad nicht) - ich schrieb dann das hier:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/04/zensiert-wichtige-sondermitteilung.html
und kläre das in den nächsten Tagen, denn eigentlich spricht alles dafür, so in eigenen Schilderungen wie ich es getan habe, meine Erkenntnisse mitzuteilen.
Der Lawblog spricht eigentlich für mein Vorgehen:
https://www.lawblog.de/index.
Ansonsten hat mir gestern bzw. vorgestern schon FRAU K. geschrieben - meine neue EGV als Vorschlag... dazu mache in eine neue Seite auf...
Kundenreaktionsmanagement !?!
AntwortenLöschenWas issn das wieder für eine Wortschöpfung ??
Wäre das evtl. was fürs "Unwort des Jahres", oder "Witzwort des Jahres" oder so ?
Oder ist das Kategorie freier Terminologie-Dadaismus ?
Oder verbirgt sich dahinter Werbung für die Jobcenter ? :-/
"Kundenreaktionsmanagement" – Ein Kasperletheater für alle betroffenen Hartz IV Bezieher, die mal herzhaft lachen wollen, nachdem sie von ihrem Jobcenter gedemütigt und sanktioniert wurden.
Löschen"Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik sind für uns wichtig, um eine Rückmeldung über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Ihre Meinung ist uns wichtig!
Teilen Sie uns mit,
- was auf Ihre Zustimmung stößt,
- was wir verbessern können,
- wo Sie Kritikpunkte sehen,
- worüber Sie sich beschweren möchten.
Was passiert mit Ihrer Rückmeldung? Bei allen unseren Dienststellen ist ein Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige und neutrale Anlaufstelle für Kunden, die sich mit Beschwerden, Lob, Anregungen und Kritik an uns wenden. Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Familienkassen nehmen sich Ihres Anliegens an. Wenn Ihr Anliegen bundesweite Bedeutung hat, wird dieses dem zentralen Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zugeleitet.
Ein Hinweis:
Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie zum Beispiel einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle."
Nun, ich denke auch in diesem Fall hilft nur wieder die obligatorische fristgerechte Einreichung einer Anfechtungsklage beim Sozialgericht Berlin. Als Beteiligter dieses Theaterstücks im Jobcenter Berlin Pankow kann ich versichern, dass die Beistandspersonen hierbei überhaupt nichts verhindert oder gar - wie angegeben - "sabotiert" haben. Es kam erst gar nicht - auf Grund der vorherigen (rechtswidrigen) Zurückweisung durch Teamleiterin W. und "Fachkraft" K. - wegen Anonymität der Beistandspersonen - ansatzweise zu einer Art von Gespräch über die Fortschreibung irgendeiner Eingliederungsvereinbarung. Alle von Herrn K. in seinem hübschen ablehnenden Widerspruchsbescheid hier dargelegten Theaterszenen spielten sich im Flur vor der Amtsstube der K. ab. Offensichtlich führt man im Hause des umtriebigen Geschäftsführer H. jetzt schon sogenannte "Kundengespräche" in den Gängen und Fluren durch. Demnächst böten sich auch die Lokus-Räumlichkeiten für derartige Zusammenkünfte an. Bräuchte man seitens des Jobcenters nur entsprechende Namensschilder neben dem Schild "Kunden-WC" anbringen. Da gibt es dann auch genügend Sitzmöglichkeiten für drei Beistandspersonen. Manch eine dieser WC-Buden im Jobcenter Pankow ist auch deshalb schon als Konferenzraum angebracht, weil diese einfach wesentlich größer und geräumiger sind, als die Parzellen der "Fachkräfte". Schließlich wird doch seitens dieses Jobcenters immer damit argumentiert, dass die Räumlichkeiten keinen Platz für die Begleitung durch mehrere Beistandspersonen böten.
AntwortenLöschenIch habe gerade erst in dieser Woche einen sogenannten "Kunden" zu seinem Beratungstermin im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf begleitet. Dort gab es keine Nachfrage nach einem Namen und schon gar kein Verlangen, einen Personalausweis vorgelegt zu bekommen. Die gute "Fachkraft" dort stellte mir ihren eigenen Arbeitsplatz - samt bequemen Sessel - zum Verweilen während des "Kundengesprächs" zur Verfügung und begab sich mit dem "Kunden" an einen separaten Tisch im ebenfalls kleinen Raum zum Palaver über die Eigliederung dessen. Somit ergaben sich mir interessante Einblicke in das Computerprogramm der "Fachkraft" und die Verwendung von Textbausteinen in Einladungen (wohl besser Vorladungen) an die geschätzte "Kundschaft". Die gute Frau bedankte sich abschließend sogar noch bei mir für meine Anwesenheit.
So kann`s gehen - wenn man nur will!