UM DRITTE NICHT ZU GEFÄHRDEN wurde ich gebeten, meine Erkenntnisse und Gedanken über meine Akteneinsicht zum Vorwurf mittels dieses Blogs "Verleumdung" begangen zu haben VORLÄUFIG nicht auf meinem Blog zu veröffentlichen.
Die Seite ist noch vorhanden, wird aber erst demnächst von mir wieder eröffnet, wenn ich mehr dazu weiß.
Hierin steht, das ich das aber DARF:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/16/gerichtsunterlagen-gehoeren-nicht-ins-netz/
DENN
es waren KEINE Dokumente/Scans oder Fotographien der akte in meiner Erkenntnissammlung und Interpreation dessen enthalten.
Im LEBEN wurde mir aber noch nicht der Mund verboten, über meine Erlebnisse und Entdeckungen zu sprechen.
Die Akte habe ich ausschließlich sehen wollen, um von meinem Recht, selber eine Stellungnahme abgeben zu können, Gebrauch zu machen - die ich auch vorhatte, öffentlich einzureichen als offenen Brief.
FÜR ALLE.
Diese DEBATTE wird in der ÖFFENTLICHKEIT geführt - oder gar nicht.
An meiner Stellungnahme arbeite ich und werde die auch namentlich anonymisiert einreichen. Ich wurde im Namen des Volkes zu etwas beschuldigt und werde darüber berichten.
Seht das, was hier geschieht, als TEIL des gesamten Prozesses meiner Arbeit und verzeiht mir, dass derzeit Eure Kommentare und meine Artikel nicht öffentlich sichtbar sind.
Ich rufe zeitnah die Amtsanwaltschaft an, die den Vorgang bei sich hat, um das zu klären.
Ich bitte für beides - die (derzeitige) Runternahme meiner Erkenntnisse vom Blog UND die Metakommentierung dessen, um Verständnis.
Die Nachricht, dass ich AKTENEINSICHT HATTE - und DASS ich Erkenntnisse hatte - darf mir nicht verboten werden - wir leben nicht in einem Staat der Geheimjustiz - jedenfalls hat man mir das noch nicht hochoffiziell mitgeteilt.
Als freier Mensch werde ich frei verfahren und alle weiteren Entwicklungen mitteilen - wo ich einen Maulkorb bekomme und den annehme, wird das auf METAEBENE kommuniziert werden - denn wie gesagt, das ist TEIL meines gesamtheitlichen SCHAFFENS.
Lieben Gruß an alle - im Namen der Wahrheit und Verständigung,
FriGGa
Das Original wird bald wieder lesbar sein!
Die Amtsanwältin am Telefon meinte, verboten sei nur die Akte im laufenden Verfahren zu zeigen (wie ich es nicht getan habe) - oder im SCHILDERN der Eindrücke und beim KOMMENTIEREN irgendwelche Beleidigungen usw. aufzunehmen. Sie gab zu bedenken, wenn ich denn angeklagt werde und es zu einer Verhandlung käme, würde das, was ich öffentlich weiterhin äußere, wohl auch Thema sein. Sie meinte auch, ich müsste davon ausgehen, dass das Jobcenter ggf. ständig meinen Blog im Blick habe und bei jeder Situation, die es beklagenswert fände, auch wieder reagieren könnte ;-)
Also: beziehen wir das alles in die Aufarbeitung mit ein.
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