FriGGa und das Jobcenter Teil 25 - das Spiel mit der neuen EGV

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19. 04. 2018


Hier zeige ich Euch mal das Angebot einer EGV, das mir Frau K., meine derzeitige lebensverwaltungstechnisch zuständige Ansprechpartnerin für Arbeitsmarkt- und Integrationsfragen mir nebst einem wunderschönen Anschreiben mir schickte.










 
Fragen an Frau K.: ist diese EGV dann wirklich ohne RfB? 
Würde ein (diese EGV ersetzender) Verwaltungsakt auch ohne RfB sein?

Zur Erinnerung: Ich habe mal im letzten Jahr folgende Textbausteine für die "gemeinsam zu erarbeitende EGV" eingereicht:

Das Jobcenter Berlin Pankow antwortet zeitnah auf alle Fragen, die Frau Wendt hinsichtlich der ihr (gegen ihren freien Willen) übertragenen  Pflichten an das Jobcenter stellt.
Eine Auskunft, die anders als eine Meinungsäußerung, zu vollbewussten und rechtswirksamen Handlungsentscheidungen bei Frau Wendt führen soll, ist stets schriftlich durch die zuständige Vermittlungsfachkraft oder Kollegen mit ähnlicher oder höherer Qualifikation, möglichst in Form eines Rechtsmittelfähigen Bescheides, zu erteilen.
Ein Ausweichen hinsichtlich der Antworten auf sog. "Arbeitsmarktdienstleister" wird ausgeschlossen.
Frau Wendt ist hinsichtlich der Risiken und konkreten Gefährdungen für ihr Existenzminimum im Einzelfall sowie hinsichtlich aller möglichen Ansprüche zu ihrem Vorteil bestmöglich zu beraten. 

Das Jobcenter Berlin Pankow verpflichtet sich, Frau Wendt im Falle einer Anhörung freiwillig alle akteneingängigen Daten und Korrespondenzen sowie sonstigen Belege im Original und immer vollständig zur Einsicht vorzulegen und Kopien zur Mitgabe zuzusenden, so dass Frau Wendt vor Ende der Anhörungsfrist immer mindestens eine Woche Zeit hat, sich bestmöglich darauf einzulassen.



Die Jobcenterfachkraft haftet im Falle einer zu Unrecht erlassenen Sanktion persönlich (feststellung der Unrechtmäßigkeit ist die spätere Rücknahme der Sanktion an jeder juristischen Stelle - egal ob durch die SGG-Stelle, das Gericht oder den Gesetzgeber).
Sie kommt für den anfallenden Schaden - so auch immaterielle Schäden oder indirekt verursachte Kosten und Umstände, persönlich auf.
Es steht ihr selbstverständlich frei, die Haftungsansprüche eigenständig bei etwaigen Sanktionsausführungsauftraggebern geltend zu machen und sich das Geld zurückzuholen.
Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich Frau Wendt stets nur an die Unterzeichnerin der EGV wenden wird mit ihren konkreten Forderungen, da sie mit Unterzeichnung dieser EGV NICHT einen Vertrag mit einem DRITTEN sondern nur mit der anderen Unterzeichnerin eingeht.


Die unterzeichnende Frau K. wurde darüber informiert:

alles, was sich zwischen ihr und Frau Wendt im Behördenkontext ergibt, kann jederzeit von Frau Wendt veröffentlicht werden.

Frau K. wurde hinsichtlich der Menschenrechtsaushebelung von Sanktionen, das von Frau Wendt als nichtig und nicht zielführend verworfene Prinzip der strafenden "schwarzen weißen" Pädagogik, des Unterschiedes von Zwang und Freiwilligkeit, der Thematik "erzwungene Unterschrift" mindestens mündlich oder schriftlich belehrt.



25. 04. 2018:
Während ich ganz dezent nachgefragt habe, ob die o.g. EGV auch nach dem Entwurfsstadium so ausschaut und wie Frau K. sich das weitere vorstellt, organisiere ich

die DEMO am Samstag

, die ich als SOLI mit Sandra Schlensogs Anliegen veranstalte - und wieder mal mit GROG zusammen ergreife - damit es nicht nur trauriges sondern auch unterhaltsames als emanzipatorische Gegenwehr zu sehen gibt.

28. 04. 2018, 10-18 Uhr Platz des 18. März am Brandenburger Tor (Richtung Siegessäule) machen wir Kreuzaktion, "Datenhandel" und mehr.

Soeben erreichte mich auch das Schreiben:
Ein Aktivist aus Schwerin fragt sich, wie JOBCENTERMITARBEITER sanktioniert werden, wenn sie nach gerichtlicher Prüfung "falsch sanktioniert" haben...


26. 04. 2018
News im Briefkasten: Staatsanwaltschaft Berlin schriebt, das VERFAHREN GEGEN meinen AV Herrn M. wurde nicht eingeleitet - Ihr erinnert Euch - die SEX-SHOP-GESCHICHTE.

Dort ist auch das Dokument inzwischen hochgeladen!

Grund: er habe nur seine Pflicht getan und einen Job "HelferIn Verkauf" für mich ausgedruckt und ordnungsgemäß mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen.
Er habe weder die Stellenangebote selber erstellt noch läge es in seinem Ermessen, über eine Sanktion nach eigenem Gusto zu befinden.

Fazit: ich kann eine NEUE Anzeige gegen UNBEKANNT stellen und mich beschweren, dass die Staatsanwaltschft sich allein an den Beschuldigten M. hielt, statt nach Ermittlungsgrundsatz die wahren VERURSACHER dessen zu finden - die Ausagen des Herrn M. dann zu seiner Entlastung in eine Zeugenaussage zur Mithilfe beim Finden der Verursacher heranzuziehen.
Ob dabei nicht auch mal bemerkt wird, dass eine RfB im Falle eines "Sexshops" (wie in der Aussage der Pressesprecher und Regionaldirektion) innerhalb von SGB-II FALSCH war?!


30.04.2018
Ich habe Mail-Post von Frau K. bezüglich der EGV. Sie teilt mit, dass die EGV wie im Entwurf abgefasst sei und mir in den kommenden Tagen postalisch zuginge mit der Bitte um Unterschrift und Rückreichung eines Exemplars.
Ich bin gespannt, in wie fern das wirklich gleich sein wird (mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung - denn der Entwurf war ja OHNE!)... und ob Frau K. selber schon unterschrieben haben wird...
Irgendwie freu ich mich aber, dass ich mit dieser Frau konstruktiv arbeiten kann, wenn auch nicht unmittelbar am identischen Strang ziehend. Mein innerer Wunsch, nach der Zuständigkeit des Herrn L. zur Erholung vom erlebten Stress eine entspanntere (weibliche) Person zugeteilt zu bekommen, hat sich nun also irgendwie erfüllt - nur halt mit Herrn M. zwischendurch ;-)

 Nachmittags rufe ich im Callcenter des JC an. Ich habe nämlich die Aufforderung, eine neue EKS im Zwischenstand einzureichen - offenbar völlig sinnentstellt ist das die Antwort auf mein eigenes Ersuchen, nichts "neu zu berechnen", sondern einfach die die Posten anders zu gewichten: VOLLE MIETE auf das Vermieterkonto und nur einen (verschwindend kleinen) Rest auf mein p-Konto.
Ist diese Bitte so schwer zu verstehen? Wieso bekomme ich 144 EUR auf mein Konto und soll davon selber 68 EUR an den Vermieter zahlen, der vom Jobcenter 421 EUR bekommt? Das JC war mehrfach von mir gebeten worden, die ganze Miete von derzeit 489 EUR an den Vermieter zu zahlen und mir halt nur den Rest auf mein Konto zu schieben.
Meine Probleme mit dem p-Konto waren dem JC seit letztem Jahr bekannt.
Neuberechnung der Ansprüche - die sowieso erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes Sinn haben, wenn man weiß, was wirklich beim Arbeiten zu- und abgeflossen ist an Geld, machen da gar keinen Sinn.
Es ist ein schönes Beispiel für (strukturell) "organisiertes Missverstehen" mit ständigen Forderungen an die Betroffenen völlig am Kern ihres Anliegens vorbei - so dass sie sich fragen können: "wieso hab ich überhaupt nachgefragt und was erbeten, kriege ich jetzt gar nichts mehr oder wie..."
Ein FAX dazu schicke ich auch an die Leistungsabteilung.
Am besten bringe ich meinem Vermieter die inzwischen aufgetretenen Rückstände bar vorbei.

02. 05. 2018
Ich habe ein längeres Telefongespräch mit dem Widerspruchsstellen-Mitarbeiter, der mir das erste Meldeversäumnis vom letzten Jahr zurücknahm (da wo ich bei meinem AV mit Mundmaske stand und nicht mit ihm sprach). Der Sanktion-Zurücknehmer war nur zwischenzeitlich eingesprungen für die zuständige Kollegin. Ich konnte ihm erklären,  dass es ein skurriler Grund sei, ein Meldeversäumnis einzustellen für einen Termin, der ohne Rechtsfolgenbelehrung war und auf den die Sanktion inhaltlich gar nicht datierte. Wir sprachen auch über die Strategie, willkürlich Sanktionen aufzulösen, gerade wenn man wie in meinem Fall inhaltlich die Sanktion für berechtigt hielt (=Nicht Rede und Antwort stehen = Sanktionsgrund) sowie auf die Begründungen, einem AV die Ansprache zu verweigern, nicht einzugehen (sprich die Thematik Sexshop mal wieder unsichtbar zu machen).
Ich erinnere im Zuge dessen auch an meine (Grundsatz)Forscherrolle im Umgang mit meinem persönlichen Erleben durch das JC.


04. 05. 2018
Schon vor einigen Tagen schickte ich ein FAX zu meiner neuen (inzwischen 3.) Klage wegen Beistandsablehnung - danke an den Faxenmacher ;-)
und an die Leute mit den Korrekturen meiner Formfehler usw.

Hier die Version, die ich heute abgebe (kommt im Juli) ;-)


05.05.2018

SIE hat ES getan - meiner Arbeitsvermittlerin Frau K. hat den o.g. VORSCHLAG einer EGV unterschrieben und in zweifacher Ausführung mir geschickt - ich kann jetzt damit (gerichtlich) spielen - und da KEINE RECHTSFOLGENBELEHRUNG dran steht, "ganz neue Gefilde damit betreten" ;-)))

Ich habe mich dieses Jahr schon über 60 mal beworben und jede Mail - Protest oder HAllo sagen - gehört zum "Netzwerken" um selbständige Aufträge in der einen oder anderen Form - diese Form der Auslegung mag STRITTIG sein, doch ich habe keine RFB und das ist wirklich ein mega verführerisches Angebot - vor allem weil die EGV "bis auf weiteres" gültig ist!



11. 05. 2018

-um die EGV habe ich mich gestern gekümmert: [nachgetragen am 02. Juli 2018]

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-wendt.html

-Aktenzeichen zur Beschwerde der eingestellten Strafanzeige gegen den Arbeitsvermittler von der Generalstaatsanwaltschaft habe ich erhalten

endlich schaffe ich es mal, alte Dokumente hochzuladen:
Eingestellte Strafanzeige wegen Körperverletzung von Ralph Boes durch die Macher der Agenda 2010

Alleinerziehenden-Geldwegnahmeidee durch Andrea Nahles

der legendäre Sexualfragebogen aus Stade zur Ermittlung von Vaterschaften und meine peinlichen Fragen dazu


16. 05. 2018

1.) Heute bekam ich einen namentlich absenderlosen aber süß formulierten Brief aus der Leistungsabteilung, dass man sich für das Missverständnis mit der Mieteüberweisung bei mir entschuldige und ab Juni, wie von mir gewünscht, die volle Miete an den Vermieter direkt zahlen würde. Das war eine Reaktion auf den einen Anruf am 30. 04. 2018 beim Callcenter.

2.)
Ich habe ein VIDEO angefertigt, das von einer möglichen EGV-Lahmlegestrategie handelt:
https://youtu.be/e2dh046TiAU



Diese Strategie "unter Vorbehalt" (und da hatte ich viele Vorbehalte inkl. eigener Kündigungsklauseln) zu unterschreiben und dann Feststellungsklage zu erheben, soll schon hin und wieder aufgegangen sein, sprich effektiv die EGV ausgeschaltet haben.Aber in manchen Fällen wurde einfach trotzdem sofort ein Verwaltungsakt erlassen, weil "vorbehaltliche Unterschriften" nicht akzeptiert oder einer Weigerung gleichgesetzt wurden.
Ich spiele diese Möglichkeit jetzt einfach mal als Experiment durch.
Danke den Umständen und Frau K., dass ich das ausprobieren kann!

Übrigens: Ich freue mich, dass ich wieder technisch in der Lage bin, Videos zu machen - aber ich hatte so starke Probleme mit Soundaussetzern bei der Aufzeichnung, dass ich nach etlichen Versuchen keine Lust mehr hatte und es nur irgendwie zusammenschnitt wo die Passagen halbwegs hörbar waren.


19.05.2018

Sandra Schlensog fordert in neuer Petition Neuberechnung des Regelsatzes:
https://www.change.org/p/angela-merkel-ich-fordere-die-neue-berechnung-von-alg-ii-frau-merkel-hubertus-heil/ 



27.05.2018
Ich habe hier noch gar nicht von meinem letzten Jobcenterbesuch berichtet - richtig, das war wieder spontan wegen der Abgabe diverser "kleiner Anfragen" pardon, ich meinte "Anträge nach dem IFG" und betraf eigentlich zwei andere Berliner Jobcenter... doch dabei trat zu Tage, dass auch "mein" Jobcenter in Kürze (nur noch) mit der "E-Akte" arbeiten wird.
Ich habe dazu schon andere Artikel vorbereitet, aber ich habe dieses WE erstmal lieber dafür gesorgt, dass mehrere Videoprojekte vorankamen.
z. B. im Rahmen der Kunstaktion "Hartz Elite":
was über meine erste Sanktion mal gesagt bzw. gezeigt werden muss 
und hier dann auch noch ein anderes Video, das meine Gefühle unter Sanktionseinwirkung bzw. deren Transformation unter Einwirkung meiner Aktivitäten zeigt.
oder das hier mit Gastauftritt der "Arbeitsvermittlerin" Wilhelmine Z. vom JobZentrum Traumland

28.05. 2018
Ich habe ANTWORT von der ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE erhalten:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/04/anfrage-die-antidiskriminierungsstelle.html


16.06.2018
Inzwischen gab es diversen postverkehr wegen meiner KLAGEN - gegen die Beistandsablehnung und wegen der Geschichte in NEUKÖLLN
Ich habe am 1. Juni in kleinem Kreis die MitarbeiterInnen eines Berliner Jobcenters mit BLUMEN beglückt und der Erinnerung an die Aktualität von Ralph Boes`Brandbrief zu den Sanktionen.
Ich hatte auch den letzten Termin zur "Akteneinsicht" (=die Dokumentenverwaltung) - neu aufgemacht ist die E-Akte im Jobcenter Pankow seit 04. Juni 2018 - dort wird sich also in Zukunft alles Aktenmaterial finden.
Doch halt mal - vieles, was ich suchte, war nicht vorhanden. Indizienhaft waren immer wieder Hinweise auf KORRESPONDENZEN mit Firmen (die zu Sanktionsanhörungen gegen mich geführt hatten!) in der Akte ERWÄHNT - doch die BELEGE dazu waren nicht zu finden!
Dies erfordert weitere Nachforschungen bzw. berechtigt zumindest (peinliche) Fragen ;-)


... natürlich war es bei der Akteneinsicht ein Problem, Beistandsmenschen mitzubringen, die sich nicht ausweisen wollten für die Arbeitsvermittlerin.
Ich erbat formal das Ablehnungsschreiben (was mir erstmal nur mündlich erteilt wurde) und lustigerweise war es in der Widerspruchsabteilung später KEIN Problem, dass ich gemeinsam mit 3 namentlich Unbekannten - gesichtsmäßig bekannten - Beistandsmenschen vorsprach ;-)
Eine Jobcentermitarbeiterin sprach mich gleich namentlich an - sie kannte mich meines Wissens nach nur vom Schriftverkehr.


19.06.2018

Hallo Freunde - ich freue mich sehr, bald eine Frage hinsichtlich legal im öffentlichen Straßenland angefertigter Fotos betreffs deren Veröffentlichung an eine Zeitarbeitsfirma zu schicken.
Diese Zeitarbeitsfirma hat schon mehrfach mein Interesse erweckt.
Heute habe ich -polizeilich angemeldet- in unmittelbarer Nähe ihres Headquarters demonstriert im Namen der "Wahrheitspatenschaft.de" und allein bin ich auf dem Parkplatz spazieren gegangen, um mir den Laden mal aus der Nähe anzusehen. Dabei kann dem ein wenig verwundert nach mir schauenden, mich aber in Ruhe lassenden, Personal die in unmittelbare Nähe befindliche Kundgebung nicht entgangen sein ;-)

Ende Juni 2018:
ich rief den Maßnahmeträger "Mikro Partner" an, der mir erklärte, dass "seit Ende 2017 keine Unterschriften von Hartz IV Empfänger mehr erteilt werden müssen, um an einer Maßnahme teilnehmen zu dürfen". Das sei von (einem Jobcenter in) Berlin aus veranlasst worden.
 Es ist also nicht mehr üblich, dass man als (Zwangs)maßnahmeteilnehmerIn etwas abzeichnen muss, um "einmünden" zu können.


Das eingestellte Strafverfahren gegen AV Herrn M. wird von der Generalstaatsanwaltschaft nicht neu eröffnet - aber man teilt mir mit, dass ein Verfahren "gegen unbekannt" in der ersten Instanz aufgenommen sei.
Dazu auch interessante Mitteilungen erste Seite, zweite Seite



Meine KLAGEN gegen die BEISTANDSABLEHNUNG gehen weiter! Eine davon kann ich NEU verfassen, eine andere wurde im Sozialgericht Berlin abgelehnt.






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3 Kommentare:

  1. Der Arbeitsvermittler hat nur seine "Pflicht" getan?
    Das heisst, er denkt gar nicht nach, was er überhaupt macht.
    Natürlich leitet die Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen Mitarbeiter der Jobcenter ein. Denn diese handeln ja nur nach dem SGB 2.

    Dass so ein "Angebot" als Helferin Verkauf in einem Sex-Shop aber gegen die Würde des Menschen und die gute Sitte verstößt, interessiert die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht.

    Das Wesen und der Sinn und Zweck einer "Eingliederungsvereinbarung" - de facto ein "EingliederungsVERTRAG" - ist der, dass der "Kunde" gegen eine solche "Eingliederungsvereinbarung" keine Rechtsmittel einlegen kann, im Gegensatz zu einem "Verwaltungsakt", der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten MUSS.

    So perfide und pervers ist dieses System.

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  2. Nicht verhandelbar? Im Gesetz geregelt?

    Was ist also die "Eingliederungsvereinbarung"?

    Eine "Vereinbarung" zwischen zwei gleichwertigen Parteien? NEIN! Nein, es ist eben keine "Vereinbarung", sondern ein Zwang!!!! Unterschreibt der "Kunde" diese "Eingliederungsvereinbarung" nicht, so wird die "Eingliederungsvereinbarung" einfach per Verwaltungsakt festgesetzt. Das ist keine demokratische Vereinbarung. Es ist Willkür. Und das in einem Rechtsstaat?

    Den Gürtel enger schnallen, Vollzeitarbeiten, auch wenn es nicht zum Leben reicht, als Mutter das Kind abgeben müssen, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in Hartz IV fallen, auch wenn man 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, als Selbständiger kein Geld für die Krankenversicherung haben: Deutschland scheint sich an den schleichenden Abbau von Wohlstand und Lebensqualität gewöhnt zu haben.

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  3. Die Petition von Sandra Schlensog "Neuberechnung des Regelsatzes" sollte auf Deiner Seite etwas besser zu finden sein. Ich habe die auch nur durch Zufall hier entdeckt.

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