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01. Juli 2018: Aufhören soll man, wenn es am schönsten ist.
Mein Abschiedsbrief an meine Arbeitsvermittlerin Frau K.
Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen:der Abschied bezieht sich rein auf mein derzeitiges "nicht Weiterbeantragen" von Hartz IV.
DENKT BITTE NICHT, das Jobcentermärchen sei damit ZU ENDE!
Es gibt noch sehr viel zwischen mir und dem JC zu regeln...
Ansonsten haben ja die alternativlosen Blockparteien und deren "alternativgegnersammelbecken" (die nenne ich nur "Alternativ für Dumme") das WEITERSANKTIONIEREN beschlossen.
Als außerparlamentarische Politikerin sage ich mir:
Wer in so einer Gesellschaft FREIWILLIG Steuern abdrückt für eine "Allgemeinheit", die Sanktionspraktiken UMSETZT, ZULÄSST und politischen Nährboden dafür schafft und ausnutzt, der muss sich nicht beschweren.
Als fiese kleine Pseudo-Kapitalistin und Lobbyistin werde jeden Cent, den ich "über"* habe, versuchen für mich, meine Freunde, von mir unterstützte Vereine zu spenden - alles, was dem SANKTIONSWAHN in Worten, Taten und Gedanken die Kraft entzieht, Sand ins Getriebe wirft usw. und anderswo gemeinwohlförderlich unmittelbar nutzbar und absetzbar ist - damit es ja nicht "der alternativlos-alternativen" Meute in den Hände fällt, die davon Sanktionsgehilfen und anderes Kriegsmittel bezahlt.
Aber vermutlich kommt es gar nicht so weit...
denn:
Ab heute wird für mich alles teuer. Die Monats-Fahrkarte habe ich mir schon bei ebay geholt, weil die einfach dreimal so teuer ist wie die Hartz IV Monatskarte.
Meine Freunde, die unter dem Existenzminimum leben, aber keinen HArtz-IV-Antrag stellen, kennen das seit Jahren. Keiner von ihnen hat je auf mich vermeintlich "faule Socke" geschimpft, aber ich verstehe nur zu gut die Ursachen, aus denen der NEID entsteht, wenn das "erwirtschaftete Geld" einem sowieso nicht gehört und andere scheinbar für lau was bekommen.
Doch sind nicht die Hartzfreunde schuld, dass man selber von der GEZ belangt wird, sondern die GEZ und das eigene sich nicht wehren.
Versucht, Eure Energie strategisch dem Verwurstet werden für Krieg und Sanktionspraktiken, Umweltzerstörung und ähnlichem zu entziehen.
Und: alles Geld, was ich "verdient" habe, habe ich nicht "verdient", sondern geschenkt bekommen mit Arbeitsgeschenken auf der anderen Seite als Motivation für diese Geschenke.
"Verdient" habe ich ein BGE, weil ich ein Mensch bin - egal ob ich Leistung zu Markte trage und die da einer sehen will oder nicht.
03. Juli 2018: Heute habe ich meine Feststellungsklage zur EGV erbeten umzuwandeln in eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Der gesamte Vorgang ("Blockadeklage") findet sich hier:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-wendt.html
05. 07. 2017: das Amtsgericht Berlin Tiergarten stellt mir erneut in Aussicht, einen Knast zur "Erzwingung" zu besuchen - diesmal für 7 Tage (immernoch oder wieder wegen des damaligen Strafzettels, wofür ich schon 2 Tage im Knast war) - Dokument und Reaktion folgen bald
Ich hatte heute eine "Akteneinsicht" im Verwaltungsgericht wegen des Jobcenters NEUKÖLLN. Der Vorgang bisher HIER.
06. 07. 2018:
*wieso nur bewerben und nicht mal Stellen ausschreiben - für "coole JobcentermitarbeiterInnen"
*die "freie Hartzpresse"verbreitet auf facebook 10 Urteile,
die Hartz IV Betroffene kennen sollten
10. 07. 2018: ich veröffentliche meinen Klageerfolg - danke an Rechtsanwalt K. F. für das Zueendeführen dessen, was ich im Einsweiligen Rechtsschutz schon vorerkämpft hatte Ende 2017:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/07/vier-auf-einen-streich-ergebnis-der.html
und danke an das Gericht für diese "Meinungsäußerung in meinem Sinne" - wenn auch leider noch nicht weit genug, dass Sanktionen generell abgeschafft werden müssen.
Danke auch an die Frau mit dem Pseudonym "MUT" und alle anderen!
Das Resultat zeigt: ein Kind ist nicht nur ein weiterer "Erpressungsgrund", mit dem das Jobcenter einen gefügig machen kann, sondern ggf. auch ein "Sozialgerichtsjoker". Was mein Kind an prägenden Momenten resultierend aus der Sanktionskaskade gewonnen und verloren hat, ist aber als geschaffene Tatsache nicht mehr umkehrbar.
Eine Entschuldigung von Herrn M. und Kollegen bei meinem SOHN wäre also eigentlich moralisch auch mal drin, wenn er sich schon nicht dazu runterbekommt, sich bei mir zu entschuldigen. Aber wer weiß, Berufung ist ja noch möglich, Axel Hieb, wir warten gespannt ob Sie die zweite Instanz nutzen werden!
21. 07. 2018:
Anfang der Woche war die Demo in Karlsruhe.
Es soll mehrfach Post vom Jobcenter und Sozialgericht bei mir eingegangen sein - aber ich bin ortsabwesend ohne meine Vermittler von früher zu fragen ;-)
Letztlich beschäftige ich mich aber auch mit der Krankenkasse und anderen Fragen hinsichtlich meiner wirtschaftlichen Existenz.
25. 07. 2018:
Meine Post von den Gerichten besagt folgendes:
-Der PKH-Antrag zum Klagen gegen den (nicht vorhandenen?) Verwaltungsvorgang im Jobcenter Neukölln wurde abgelehnt (Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich - schließe mich ggf. dem ellenlangen Schreiben eines Mitklägers an)
-Landessozialgericht leitet Antrag von Jobcenter Pankow (unterdruckt mit dem Namen Hieb ohne Hand-Unterschrift): Berufung im Falle der Beistands-Genehmigungs-Feststellungsklage möge verworfen werden
-Neue Beistandsklage hat das AZ: S213 AS 7545/18
Tipp eines Freundes zu Klagen allgemein: ich muss nicht sagen, ob ich Feststellungs- oder Anfechtungsklage mache - ich kann einfach Klage raufschreiben und Gericht wird beide oder andere Wege prüfen müssen in meinem Sinne... nur bei Fortsetzungsfeststellungsklage soll man es raufschreiben... ich sehe, es gibt noch viel zu testen
um meinen Wiedereintritt in das Hartz-IV-Universum zu verzögern oder aufzuhalten, bewerbe ich mich als Unternehmensberaterin und Seminarleiterin bei allen mir zufliegenden Fortbildungsinstituten, damit die mich für Grundeinkommensdiskussionen, praktischen Erfahrungsaustausch, Befreiung ihrer zugewiesenen Teilnehmer und langfristige Transformation bezahlen. Reaktionsrate noch bei Null ;-)
Nebenbei erfrage ich auch meine ausgängliche Marktverwendbarkeit, die sich laut Experten maßgeblich über den Lebenslauf und Zertifikate ergibt. Dazu schreibe ich auch Firmen mit der Bitte um Feedback an offen und ehrlich zu meiner Ausgangslage, um zu sehen, in wie fern die mich als Angestellte oder Selbständige überhaupt gebrauchen könnten ;-)
Aus dem Feedback kann dann abgeleitet werden, ob eine normale oder "geschönte" Bewerbung unter Ausblendung meiner individuellen gesellschaftspolitischen Präferenzen und Umtriebe überhaupt zielführend sein kann - was die Sanktionierbarkeit von Anschreiben dann ggf. wissenschaftlich widerlegt.*
Alles, was ich frage und mitteile, ist Teil von Eigenwerbung durch das positive Akzeptieren der eigenen Vita und auch Zuarbeit für mögliche Bewerbungstrainings, die dann nicht darin liegen könnten, mir Kenntnisse zu vermitteln, sondern einzig darin, mich umzuerziehen.
*wegen erwähnten Datenschutzbeharrens darf man offiziell nicht sanktioniert werden, auch wenn mein AV Herr M. das mal versucht hatte - doch in wie fern es unangenehm ist/man explizit dadurch unbrauchbar werden könnte für eine Firma, dazu haben viele zu Forschungszwecken schon vorletztes und letztes Jahr von mir angeschriebene Firmen nicht geantwortet.
26. 07. 2018:
Heute nacht schaute ich doch noch mal in den Briefkasten. Da fanden sich ganz spannende Sachen, die ich Euch scanne!
*Die Termin-Begleitungs-BEISTANDSANONYMITÄT wird vom Datenschutzbeauftragten des Bundes so gesehen (weiß nicht so genau, klären in Klagen, aber ich verstehe es und hausrecht und 10 Jahre Daten speichern, muss doch der Besitand vorher wissen, wenn er wen begleitet...)
*Das Jobcenter schickt über die Rechtsbehelfsstelle den Antrag, meine (Fortsetzungs)feststellungsklage zur EGV abzuweisen, mir sei offenbar nicht klar, dass ich Pflichten habe und eine EGV abschließen müsse, völlig seltsam, wieso ich unterschreibe und dann dagegen klage und ich sei keine Kundin mehr ;-)
Nun, zur Erhellung, liebe Mitlesende vom Jobcenter erinnere ich an mein beschreibendes VIDEO.
Der BEIFANG des Gerichtsschreibens ist aber klasse! Es sind VerBIS-Ausdrucke, die meine letzten Treffen mit Frau K. und Co. schön beschreiben - und meine Beistände werden vom Aussehen beschrieben, weil man ja deren Namen nicht wusste - ebenso hat sich Frau K. offenbar in meinem Sinne intern angestrengt, sich hinsichtlich "Vollständigkeit der vorgelegten Akten" zu erkundigen.
31. 07. 2018:
Kleiner Ausflug in das Jobcenter Pankow
Abgabe von 3 Anträgen am Empfang
Erste Reaktion: "Zeigen Sie mal Ihren Ausweis, damit ich Ihren Datensatz aufrufen kann."
Ich zeige meine Irritation, seit wann man denn für die Abgabe einen Ausweis braucht - Alternative: ich solle den Postkasten oder das Mailpostfach verwenden. Ich sage: da muss ich dann auch eine Ausweiskopie reinpacken?! Ich stelle die Anträge als BÜRGERIN, nicht als "Hauskundin", obgleich ich zur Auffindbarkeit meine (alte) Kundennummer mit aufgeschrieben habe.
Sie fragt mich nach meinem Namen, den zeige ich ihr auf den Unterlagen, dann nach dem dort nicht vorhandenen Geburtsdatum. "Das brauche ich für den Datenabgleich" - ich teile ihr mit, dass einer meiner Anträge nach der neuen DATENSCHUTZVERORDNUNG eben genau das Vorhandensein solcher Daten erfragen solle ;-)
Ich biete alternativ meine Visitenkarte an, falls Sie Informationen aus öffentlich frei zugänglichen Quellen zu mir haben mag, dann gerne! Sie wehrt ab, nimmt die Anträge an und reicht mir einen Zettel für die Eingangsbestätigung - ohne dass ich selber so etwas verlangen muss.
Hier meine Anträge:
Antrag auf Auskunft nach der Datenschutzverordnung
Hiermit er suche ich um Auskunft zu den zu meiner Person gespeicherten Daten. Diese können offenbar, wie ich über ein Sozialgericht u. die Bundesdatenschutzbeauftragte erfuhr, auch in der Aktenführung zu Dritten auftauchen. Natürlich dürfen Sie mir Daten Dritter nicht zusenden, müssen mir aber Auskunft erteilen, was zu meiner Person (z.B. als Beistand) an Daten erhoben u. gespeichert wurde.
Herzlichen Dank, FriGGa Wendt [Adresse]
(ehemalige Kd.-Nr. 033A261642)
Antrag auf Auskunft
Erinnerung an die 40 Anträge aus dem Jahr 2017, an die fachlich und sachlich zuständigen Stellen
in wie fern wäre es ggf. im Rahmen eines Neuantrages/ALG-II-Antrages als "unwirtschaftliches Verhalten" einzustufen, wenn man z.B. für kostenpflichtige Gerichtsprozesse (das Verwaltungsgericht arbeitet nach Vorkasse üblicherweise) Ausgaben hat, die faktisch die "Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB-II" erhöhen oder herbeiführen würden?
Um diese Frage bei mir nur in der Theorie u. nicht in der Praxis erörtern zu müssen, erinnere ich an die überfällige Beantwortung o.g. Anträge auf Auskunft seit über einem Jahr. Sollten Sie wegen der Umstellung auf die E-Akte diese verloren oder übersehen haben, schicke ich sie Ihnen gern erneut - ggf. auch rein elektronisch- zu. [Gruß]
Antrag auf Auskunft "Beistandslegitimation" z.Hd. Fr. K. et. al.
Gibt es abgesehen der Ernennung zum Beistand durch die Antragstellerin, welche in vergangenen Terminen beiderseitig so protokolliert wurde*, die zwingend notwendig/in keinem Fall unerlässlich/im Rahmen des SG oder VG sind, um nach der Ernennung und Erkennung (durch die Sachbearbeiter) als Beistand (ungleich Bevollmächtigter/Anwalt) aufzutreten?
Ich bitte dies auch in Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu überprüfen und zu beantworten.
(→ In allen möglichen anderen Terminen unterschiedl. Antragstellender bei unterschiedl. Sachbearbeitenden.)
*damit wurde der "Beistand" in seiner Rolle anerkannt durch die Jobcentermitarbeitenden, danach aber abgelehnt!
(Ein besonderes "Gefahrenpotential" kann er nicht ausgestrahlt haben, denn andere Abteilungen haben unmittelbar danach oder später NICHT den Beistand abgewiesen u. auch keine Ausweisvorlage verlangt.) [Gruß]
01. 08. 2018:
Liebe Freunde, ich habe ja schon vor 2016 (z.B. anlässlich dieser Debatte) hin und wieder geschrieben: Tatsachenberichte, Satire und "Fanfiction", Debatten und Diskussionen zu Hartz IV und BGE - doch nun im letzten Monat fand ich endlich die Zeit, ein böse lustiges Unterhaltungs-Buch fertigzuschreiben.
Ich lege dafür einen eigenen Blog an. Natürlich handelt es aufgrund der zahlreichen Inspirationen und Musen in den letzten Jahren von Leuten, die im Jobcenter arbeiten und die ein Jobcenter aufsuchen. Und es ist zudem auch richtig schlüpfrig, also bestimmt auch das eine oder andere zum Lachen dabei.
Mehr dazu folgt.
Nebenbei feile ich an anderen Texten, die es von mir aus in diesem Monat zu verbreiten gibt.
03. 08. 2018:
Lustige Post aus der Leistungsabteilung!
Bezugnehmend auf die gerichtlich gekippte Sanktion wird mir mitgeteilt, keinen Auszahlungsanspruch zu haben - weil ich ja schon im einstweiligen Rechtsschutz mein Geld damals bekommen hatte ;-)
Damit ist auch erstmal klar, dass kein Berufungsverfahren angestrengt wurde gegen den Gerichtsbescheid. Denn sonst wäre das Ganze ja noch nicht rechtskräftig.
15. 08. 2018: ich habe fertig - der Bundestag - mit Ausnahme der Mitglieder der AfD - ist von mir mit einem ersten Begrüßungsschreiben beehrt worden! Darin enthalten als "öffentliche Bekanntmachung" die Beanspruchung meiner existenziellen Grundrechte:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/08/mein-erster-brief-den-19-deutschen.html
Ferner bewerbe ich mich beim BMAS als Konkurrenz bwz. ERGÄNZUNG zum Jobcenter des Axel Hieb und zu unserem ortsansässigen SOZIALAMT - da meine Sparte der Menschen in keines dieser Ämter recht eigentlich gehört
meine anderen Bewerbungen und Marktforschungsschreiben bei BILDUNGSTRÄGERN, (IT-) Firmen und speziell für "Frau und Karriere" Gruppen laufen parallel, ich will ja schließlich nichts AUSLASSEN, WAS IN MEINEN KRÄFTEN STEHT, BEVOR
....es heißt....
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meine To Do Wunschliste für meine imaginäre Sekretärin :
-Widerspruchsbescheid wegen nicht zugelassener Beistände am 12. Juni ist schon ne Weile da - bis Mitte/Ende Juli darf ich auch dagegen Klage erheben
-1. Beistands-Verweigerungsfall verloren - Berufung eingelegt - das hier irgendwo posten
-den Vorgang "Jobcenter Neukölln - verweigerte Quittierung von eingereichten Unterlagen" hier dokumentieren" - dort erhob ich eine Verwaltungsklage anhängig einem PKH-Antrag
inshallah DIESE WOCHE in der Angelegenheit AKTENEINSICHT
-weitere Urteile und Schreiben sortieren, archivieren, veröffentliche, z.B. schrieb mir gestern mein Anwalt, dass ich die Klage(n) gegen die Sanktionskaskade Ende 2017 (180% usw.) nun gewonnen habe. Geldlich merke ich das nicht, denn ich habe ja damals im Einstweiligen Rechtsschutz mein Geld (abzüglich der Lebensmittelgutscheine) erwirkt - nachdem das Ding noch in Berufung war, weil Axel Hieb persönlich an meinen Sanktionen festklammerte.*
-meinen Ausfallkosten beim Sozialgericht zum Termin am 20. Februar hinterherrennen, wo ich gerichtlich vorgeladen war - ich erhob Anspruch auf entgangene Honorar Gewinne, die mir vormittags an Dienstagen möglich gewesen wären. Übrigens frage ich mich, wann diese betreffende Klage mal abgehandelt wird (das war meine erste 30% Sanktion)
* die Idee eines Freundes: "An ihren Taten werdet Ihr sie erkennen und sollt beim Namen sie nennen" - das habe ich mit Teamleiterin Frau H. schon praktiziert in der Art: "mehrfach (fälschlich) gegen mich erlassene Sanktionen bestätigt habende Frau H."
-das wird auch für Herrn Hieb eine Anrede generieren: "sehr geehrter an vom Sozialgericht für falsch befundenen Sanktionen festhaltender, den einweiligen Rechtschutz gegen mich ablehnender Herr Hieb" - Nachahmen auf eigene Gefahr. Auch wenn so eine Anrede der Wahrheit entspricht, können Missverständnisse und ggf. (Verleumdungs-/Beleidigungs-)Prozesse daraus erwachsen.
"Verdient" habe ich ein BGE weil ich ein Mensch bin - .....
AntwortenLöschenRichtig!!! Das BGE würde den Bürgern endlich die Angst nehmen, vor Hunger und vor Obdachlosigkeit. Unmenschliche Sanktionen gegen arme arbeitslose Menschen, die sich nicht mit dem § 10 SGB II zu Lohnsklaven degradieren lassen wollen oder die sich nicht in die x-te sinnlose Maßnahme stecken lassen, nur damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Arbeitslosenstatistik im Sinne der überbezahlten Politikmarionetten Monat für Monat "schönen" kann, die würde es dann natürlich auch nicht mehr geben. Aber so eine Welt ist wohl nicht im Sinne der Oberen Zehntausend, die auch nicht mehr wissen, wieviel Geld sie schon mit der Arbeitskraft (SGB-II-Lohnsklaverei) des kleinen Bürgers "erbeutet" haben.
|"An ihren Taten werdet Ihr sie erkennen und sollt beim Namen sie nennen" [...] Auch wenn so eine Anrede der Wahrheit entspricht, können Missverständnisse und ggf. (Verleumdungs-/Beleidigungs-)Prozesse daraus erwachsen.|
AntwortenLöschenDa stellt sich dann die Frage, ob man sich wegen derartig verachtenswerten Menschen noch mehr in Gefahr begeben sollte? Die Demokratie und unser Sozialstaat sind doch schon vor Jahren mit der Einführung von Schröder's Agenda 2010 beerdigt worden, folglich können die "Sanktionierer" in den Jobcentern machen was sie wollen.
"Als fiese kleine Pseudo-Kapitalistin und Lobbyistin, werde ich jeden Cent [...] alles, was dem SANKTIONSWAHN in Worten, Taten und Gedanken die Kraft entzieht ..."
AntwortenLöschen„Dax-Vorstände verdienen 71 Mal so viel wie ihre Mitarbeiter“
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dax-vorstaende-gehalt-1.4041588
Dagegen ist der BA-Chef Detlef Scheele mit seinem Gehalt von 300.000 € im Jahr ein richtiger Hungerleider. So sieht bei uns seit Jahren in Deutschland soziale Gerechtigkeit wirklich aus. Hartz IV Empfängern werden die lächerlichen 416 € Regelsatz sogar noch (weg)sanktioniert und die Reichen wischen sich ihren Arsch mit 500-€-Scheinen ab.
Vielen Dank SPD, dass Du mit Deiner Agenda-2010-Schröder-Politik für die Reichen gesorgt hast und die Armen weiterhin mit Hilfe der Jobcenter in den Dreck trittst.