https://youtu.be/e2dh046TiAU
Diese Strategie, "unter Vorbehalt" (und da hatte ich viele Vorbehalte inkl. eigener Kündigungsklauseln) zu unterschreiben und dann Feststellungsklage zu erheben, soll schon hin und wieder aufgegangen sein, sprich effektiv die EGV ausgeschaltet haben.
Aber in manchen Fällen wurde einfach trotzdem sofort ein Verwaltungsakt erlassen, weil "vorbehaltliche Unterschriften" nicht akzeptiert oder einer Weigerung gleichgesetzt wurden.
Ich spiele diese Möglichkeit jetzt einfach mal als Experiment durch.
Danke den Umständen und meiner Arbeitsvermittlerin Frau K., dass ich das ausprobieren kann!
Übrigens: Ich freue mich, dass ich wieder technisch in der Lage bin, Videos zu machen - aber ich hatte so starke Probleme mit Soundaussetzern bei der Aufzeichnung, dass ich nach etlichen Versuchen keine Lust mehr hatte und es nur irgendwie zusammenschnitt wo die Passagen halbwegs hörbar waren.
- In PROGRESS -
HIER die aktuelle EGV, die ich (vorbehaltlich!!) unterzeichnet und im Jobcenter wieder abgegebe habe:
sie ist inhaltlich identisch mit dem VORSCHLAG unter Teil 25 "FriGGa und das Jobcenter" sichtbar
meine KLAGESCHRIFT an das Sozialgericht:
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http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-wendt.html
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zur Einbettung in den Verlauf meiner Jobcentererlebnisse: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-und-das-jobcenter-teil-25.html
Aktualisierung 02. Juli 2018: ich habe mich beim Jobcenter nicht mit Folgeantrag zurückgemeldet - ist damit meine "Feststellungsklage" unwirksam? Ich schreibe dem Gericht, in diesem Falle eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" daraus zu machen!
Unter-Vorbehalt-Strategie
AntwortenLöschenhttp://euronia.com/index.php/de/unter-vorbehalt-strategie
*EGV unter Vorbehalt unterschreiben und Festellungsklage*
AntwortenLöschenIn der Kabarettsendung 'Die Anstalt vom 24. April 2018 mit Max Uthoff und Claus von Wagner' sagt der Arbeitsvermittler Herr Hilfreich (Claus von Wagner) ab Minute 3:20 zu Herrn Samsa (Max Uthoff): "Sie hätten die EGV unter Vorbehalt unterschreiben sollen, denn sonst haben Sie auf Rechtsmittel verzichtet."
Zwangsmaßnahmen - Die Anstalt vom 24. April 2018 | ZDF
https://www.youtube.com/watch?v=L6y1I7Zf6tI
Es stellt sich ja ohnehin die Frage: Weshalb muss der arbeitslose Bürger überhaupt in einer staatlichen Behörde einen Vertrag unterschreiben? Die Antwort wird aber auch gleich in der Kabarettsendung 'Die Anstalt' geliefert. Die Hartz Reformen waren eine Idee der Bertelsmann-Stiftung. Die SPD unter Gerhard Schröder durfte das am Ende nur noch absegnen und damit hat die Demokratie in Deutschland ihren ersten "Bauchschuss" bekommen. Seit den Hartz Reformen ist der arbeitslose Bürger in Deutschland nur noch ein Sklave, mit dem man machen kann was man will. RTL und RTL2 (beide TV-Sender sind in Bertelsmann Hand) machen seit Jahren gegen Hartz IV Empfänger mobil. Interessant nicht wahr? Die Bertelsmann-Stiftung arbeitet die Hartz Reformen aus und die Bertelsmann Group, die der Bertelsmann-Stiftung gehört, stellen Hartz IV Empfänger als ungebildete arbeitsscheue Säufer in ihren TV-Sendern hin. Das hat jetzt auch nichts mit einer Verschwörungstheorie von gelangweilten Bürgern zu tun, sondern ist tatsächlich seit Einführung der Hartz Reform knallharte Realität in unserem Land geworden. Ein Land, das immer noch die 19 Grundrechte im Grundgesetz stehen hat - obwohl die meisten dieser Grundrechte für den ALG II Empfänger nicht mehr gelten - hat die Fäden in die Hand des Kapitals gegeben.
Fassen wir kurz zusammen. Die SPD hat der Bertelsmann-Stiftung erlaubt die Hartz IV Reformen auszuarbeiten. Danach hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Jobcenter flächendeckend über Deutschland verteilt. Die Jobcenter haben aber nur eine Aufgabe, sie sollen die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland statistisch schönen und genügend Arbeitssklaven für den Niedriglohnsektor bereitstellen. Hat das noch irgend etwas mit einer staatlichen Behörde zu tun? NEIN, und deshalb muss der Bürger in einem Jobcenter ja auch einen Vertrag unterschreiben, - die sogenannte EGV - denn in einer echten Behörde müsste der Bürger nichts unterschreiben, da er schon einen Vertrag seit Beginn seiner Geburt mit der Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist oder er die deutsche Staatsbürgerschaft anderweitig erworben hat.
- Wer sitzt als Bundesminister für Arbeit und Soziales eigentlich immer noch in der BMAS und will Hartz IV unbedingt behalten? Richtig, die SPD in Gestalt von Hubertus Heil.
- Wer ist eigentlich oberster Chef der Bundesagentur für Arbeit? Richtig, Detlef Scheele, ein ehemaliger SPD-Senator aus Hamburg, der als BA-Chef ein Jahresgehalt von 300.000 € bekommt.
Ganz schön viel SPD, wenn man mich fragt, aber der Ausverkauf der Demokratie in Deutschland soll sich ja auch für die SPD-Genossen lohnen, denn wenn sich die SPD schon mit dem Kapitalismus ins Bett legt, dann soll sich das auch rentieren. Dass die SPD sich damit selbst in den Kopf geschossen hat, dass merken nur solche Leute wie der Juso-Chef Kevin Kühnert, aber auf den hört ja keiner von den SPD-Alphatieren.
Auf welcher Lohnliste viele Politiker ohnehin schon stehen, das kann sich ja jeder Bürger auf Lobbycontrol einmal anschauen.
https://www.lobbycontrol.de/
Fazit: Jobcenter haben mit einer staatlichen Behörde nichts zu tun und deshalb soll/muss man einen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung) im Jobcenter unterschreiben.
Die Eingliederungsvereinbarung ist aber ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und damit kann man ihn auch "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschreiben, denn sonst hat man seine Seele - wie Faust dem Mephistopheles - dem Teufel übergeben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag
M.S.
„Jede abgelaufene Eingliederungsvereinbarung endet mit einem Ergebnis. Laut § 15 SGB II sollen bei jeder folgenden EGV die gewonnenen Erfahrungen mit berücksichtigt werden. Nach Ablauf der vorangegangenen EGV soll festgestellt werden, ob die Ziele der EGV erreicht wurden oder nicht. Wurden sie nicht erreicht, sind die Ursachen zu analysieren und als Ausgangspunkt für die neue Eingliederungsvereinbarung in dieser festzuhalten.“
AntwortenLöschenWenn Arbeitsvermittler sich daran wirklich halten würden, dann wären Jobcenter wohl bald mit ihrem Latein am Ende. Dann wären nämlich nicht nur 100.000 Jobcentermitarbeiter nötig, sondern wohl eher 300.000.
EGVs sind nur Knebelverträge, die man entweder nicht unterschreiben sollte oder nur mit dem Zusatz "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung".
Hallo allerseits! Hier ein technischer Hinweis! Ich werde über eingehende Kommentare nicht mehr automatisch informiert und nehme sie dann teilweise nicht gleich wahr. Das ist vermutlich wegen der neuen Datenschutzverordnung, dass das so passiert.
AntwortenLöschenZum Inhalt: ja, es wäre toll, jedeR, der/dem so eine EGV angeboten würde, würde die nicht unterschreiben oder nur unter Vorbehalt und vorab heftig darüber debattieren - dann bräuchte ggf. auch das Sozialgericht weiteres Personal. Das Spiel würde stark aufgebläht und Ressourcen binden - und man würde sich Möglichkeiten überlegen müssen, EGVs abzuschaffen. Vermutlich würde dann nur der Antrag auf ALG-II ausreichen. Da kreuzt man ja schon an, man steht dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung - wenn man da ankreuzen muss: ich stehe auch den Spielchen des JC zur Verfügung - dann hat man es komplett vereinfacht.
Die Frage an der Stelle ist ja: "Ist Hartz IV eine freiwillige Leistung oder ein Grundanspruch des einkommensschwachen/einkommenslosen Bürgers".
Es ist faktisch erstes, offiziell versucht man das aber zu umschiffen. Man könnte es "staatliche Fürsorge für "weisungsgebunden arbeiten" wollende" nennen - die bereit sind, übergangsweise bis zum nächsten Arbeitgeber sich vom Jobcenter klare Anweisungen erteilen zu lassen.
Dem Ganzen liegt die Prämisse zu Grunde, dass jeder Mensch, der körperlich und geistig bis zu gewissem Grade intakt ist, selbstverständlich einen Job sucht und in diesem System mitarbeiten möchte. Also dass alle Menschen sich von Natur aus gern der Diktatur des Geldes unterwerfen und darin nur ein wenig aufmodulieren möchten, wo und bei wem sie ihren Dienst ableisten - grundsätzlich aber ein Lohnerwerbsverhältnis das höchste Gut ist.
Die Menschenwürde wird nur wegen des Fürsorgeauftrags rudimentär über Gutscheine oder Regelsätze im Minimum "erhalten" in den unstrittigen Fällen. Alle anderen versucht man im Mechanismus der Verdrängung anzupassen daran.
Alle, die das nicht wollen, sich folglich erkrankt oder quasi-verbrecherisch - es liegt irgendeine "Fehlfunktion" vor.
Für die Gruppe der "dem Grunde nach nicht (freiwillig) kapitalismusunterwürfigen", deren Einkommen den Bedarf nicht deckt, ist nicht vorgesehen.
Spinnt man die "privatisierung" der Grundsicherungsleistungsidee weiter:
Antragstellende könnten dann - weil gelogen bei der Antragstellung bzgl. ihrer inneren Einstellung- ggf. rückwirkend ausgeschlossen werden. Dann bräuchte es keine Sanktionen und das Strafmittel wäre weit effektiver.
Die Mitarbeiterzahl könnte reduziert werden und Sanktionen würden über Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung anderer Firmen und Behörden abwickelbar.
Schöne neue Welt...
Ich sehe viele Möglichkeiten und Methoden, die gesamte Arbeitslosenverwaltung outzusourcen und nur über die private Schiene laufen zu lassen - vom Staat dann nur noch - konform mit Karlsruhe - Essensmarken oder Essenspakete + ggf. Unterkunft nach gentrifizierter Willkür.
AntwortenLöschenIch könnte denen ein schönes neues Reich errichten ausgehend von der jetzigen Philosophie und sehe auch die jetzigen Fallstricke. Alle diese Löcher könnten sie schließen.*
Nicht nur meine ethischen Subroutinen halten mich davon ab, ich bin auch gar nicht wirklich greifbar für die Umsetzenden solcher Zustände in den höheren Etagen. Außer sie lesen meine kritischen Äußerungen und sagen dann "na das ist doch mal eine gute Idee". Denke aber, die haben schon solche Ideen in diese Richtung - nach all dem, was ich zwischen den Zeilen gelesen und empfunden habe bei meinen Forschungen und Kontakten.
*die effektivsten Möglichkeiten dagegen sind aber auch nicht von der Hand zu weisen. Sie setzen eigene Bewusstseinsarbeit bzw. mehr Vertrauen und Wohlwollen in den eigenwilligen Mitmenschen denn in systemisch vorgebene Strukturen voraus. Kultivierung von Ungehorsam bei Achtung des Mitmenschen.
Ich mag hier nur ganz vorsichtig mal wieder andeuten:
www.akkumensch.de
weiß einer von Euch, ob meine Klage jetzt automatisch ungültig geworden ist, weil ich keine Hartzerin derzeit bin?
AntwortenLöschenKann ich das "retten", indem ich "Fortsetzungsfestellungsinteresse" kundtun werde?
Gruß
FriGGa
Warum sollten Klagen unglütig werden ? Wenn die Klage beim Gericht eingereicht ist wird sie sicherlich irgendwann von den Gerichten ( fleissige Richterschaft ) bearbeitet werden und wenn man sich unsicher ist fragt man beim Gericht nach . Dafür gibt es weitere Instanzen zum Klagen ... Außer man nimmt die Klagen zurück ,dann wars das ..
LöschenIch hatte 2015, als ich in Hartz war, nichtmal eine EGV bekommen. Es existierte einfach keine, auch keine per Verwaltungsakt. Ich kannte meinen Sanktionierer noch nicht einmal persönlich. Ich hatte - wie immer, wenn ich krank war - meine Krankmeldung abgegeben, und dachte, es wär ok, so wie bisher. Schließlich war ja bekannt, dass ich ein 60%-Problem aufgrund meiner Lunge habe. Und trotzdem konnte ich 10mal sanktioniert und auch noch zweimal vom JC angezeigt und verurteilt werden für etwas, was für einen freien Menschen in einer freien Welt eigentlich völlig normal sein sollte, nämlich sich schriftlich zu dem äußern zu können, was ihm angetan wurde... Ging aber nicht, wie man heute weiß... Und das Sozialgericht hat bis heute nix entschieden... Seltsam??? Ich finde NIX mehr seltsam... Habe gerade dieses alte Video entdeckt, ein ZDF-Bericht darüber, wie Selbständige willkürlich auf Basis von Unterstellungen in den Ruin getrieben werden... https://youtu.be/A4eWL575twM
AntwortenLöschenTja, überall das gleiche irgendwie... vom Hartz4ler bis zum Selbständigen... Ja, was soll man da noch sagen... Vielleicht: Das Geiergeldsystem zwingt irgendwann JEDEN unter den Hammer???????? Irgendwann sogar die, die (noch) am langen Hebelgriff des Hammers sitzen?????????? Ich denke, nun, da ich sowieso vorbestraft bin und kein schönes polizeiliches Führungszeugnis mehr vorweisen kann, weil ich dank der (ich vermute) guten Zusammenarbeit von Moneymaker Jobcenter und Staatsanwaltschaft zweimal unschuldig verurteilt und zum Täter erklärt werden konnte, obwohl ich ein sich zu seiner sanktionsbedingt prekären Situation äußerndes Jobcenter-OPFER war, da darf ich diese Fragen stellen... ohne in irgend einem ungemütlichen Schubfach zu landen... Ich meine, wer ein über 17 Milliarden Euro dickes Polster hat, wie die BA (siehe hier https://deutsch.rt.com/inland/72202-neues-aus-unterklassen-gangelapparat-auf-kosten-von-arbeitern/)... der sollte schon darüber informiert werden, was es für ihn evtl. bald schon zu verlieren gibt... oder??? In diesem Sinne... Lasset uns die letzten Tage nochmal fröhlich sein und gemeinsam singen... nach all diesem negativen Stress... https://youtu.be/TS7PkLt5RTY
Die Frage ist hier Frau Cosmol ,wann wurde die Klage eingereicht ? Und haben sie immer mal nachgefragt wie der Sachstand aussiehst ? Gesetzlich hat das Gericht ein Jahr Zeit die Klage zu entscheiden ,nach Klageeingang .Danach kann man die Verzögerungsrüge beantragen ,dafür hat der Gesetzgeber https://dejure.org/gesetze/GVG/198.html ins Gesetz geschrieben . Hartz IV wurde verabschiedet um Arme bedürftige Menschen zu foltern ,gefügig zu machen ( Millgram Experiment ) ,wie weit sie gehen können um den Prekären Arbeitsmarkt zu fördern ,was ja auch gelungen ist .Solange Betroffene nicht gemeinsamlich gegen diese Täter in den Ämtern und Gerichten ,wird so lustig weiter gemacht ,weil doch die Mitarbeiter in den JC glauben sie würden sich an Recht und Gesetz halten . ( Das Grundgesetz dabei völlig ausblenden ) .
AntwortenLöschenChristines Fall zeigt deutlich, dass die EGV nicht das einzige, wenn auch ein sehr gut konstruiertes, "Einfallstor" für die Möglichmachung von Sanktionen ist.
LöschenSanktionen kann man bekommen, wann immer man aus der Sicht der Behörde einen Fehltritt begeht, der einem von ihr verhängten "Verwaltungsakt" widerspricht, etwa einer Meldeaufforderung oder Bewerbungsaufforderung "mitwirkungsaufforderung" nicht Folge zu leisten oder nicht so, wie es entsprechende Mitarbeiter für richtig befinden.
Im Falle Christine, der ja auch der zugrundeliegende Eröffnungsstreitfall dieses Blogs war, ist zudem auch so vorgegangen worden, dass die Lage "krank sein und ausfallen" faktisch ausgenutzt wurde (ich sag nur: Meldetermine verpasst - Pech gehabt).
Dass dann auch noch Anzeigen gegen ihre Hilferufe kamen, ist strukturell wirksames Mundtotmachen (dem sicher kein Gericht Vorsatz unterstellen würde, jaja - vorsätzlich handeln immer nur "die Bürger", nie die Behörden... jaja) - auch wenn es in diesem Fall genau das Gegenteil bewirkt hat, da Christine sich dann umgehört hat nach Verbündeten oder geschaut hat, was andere machen um sich zu wehren.*
Ja, Christine, Du hast Deine Sanktionsverhängenden nicht gekannt - aber sie durch das Sanktionieren mit Strafrechtsnachschlag kennengelernt. Sie waren nichtmal in der Lage, Deinen Brief als Meinungsäußerung und Notruf aufzunehmen und versuchten Dich zu bekämpfen - das zeigt mir, wen ich als eigentlich SCHWACHEN in diesem Spiel betrachte.
Natürlich kann durch die Jobcenter allein nicht so viel Stress gemacht werden, wenn nicht so viele erst in den Konkurs kommen oder ausgeschlossen sind durch die hiesigen erschwerten Bedingungen für kreative Menschen, die etwas umsetzen möchten - wer nicht "groß" ist, soll möglichst auch nicht wachsen oder bedingungslos zugelassen werden- sondern höchstens für andere als Hand, Ohr, Auge, Verstand oder Fuß dessen Wachstum mehren und dann dafür auch noch dankbar sein.
Wunderbar machen da Finanzämter mit und sie werden sagen, das sei alles nicht ihre moralische Bewertung - wie auch die Jobcenter übernähmen sie alle nur ihre Pflicht...
Löschen*Das hat dann auch nur die Gegenreaktion im Gericht möglich gemacht: ein bunt zusammengewürfelter Haufen Obrigkeitskritiker und Sanktionsgegner traf sich (größtenteils zum ersten Mal) und kollidierte dann mit den Interessen des auf Durchsetzung und einseitigen Betrachtung entlang einer aus meiner Sicht sinnschiefen und engstirnigen Sichtweise gestimmten Gerichtes. Die Vorsitzende konnte es nicht zu ihrer Zufriedenheit handeln und diktierte etwas in ein Protokoll, was für die Prozessbeobachter weder in seiner Berechtigung noch seiner Auslegung wirklich klar war und ehe man sich versah, war man zum Straftäter gemacht worden - nun wird Christines Bereitschaft, als Zeugin auszusagen, wieder gegen sie verwendet, so dass nur eine Erkenntnis als Lehre für alle entstehen soll: nicht nur den MUND aufmachen (und nicht alles hinnehmen) ist gefährlich (außer man überträgt alles einem Anwalt und schreibt nix mehr selber), sondern auch sich solidarisieren und seiner Überzeugung und Beobachtung nach wahrheitsgemäß etwas kundzutun. Tangiert es die interessen von Jobcentern oder Gerichten, die an sich selber und ihrer Machtberechtigung keinen Zweifel wahrgenommen sehen wollen, so zieht man den kürzeren und alles war umsonst. So ist das aber nicht. Nichts von alledem war umsonst, wenn auch schmerzhaft, erschreckend, erschütternd und gefährlich für die sozialen Beziehungen und die Existenz einer/s jeden Betroffenen.