Strafanzeige gegen AV wegen Nötigung zur Bewerbung im Erotikbereich


FriGGa Wendt, [Adresse]

Staatsanwaltschaft Berlin
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Postanschrift:
10548 Berlin




04.05.2017

Strafanzeige wegen Nötigung zur Bewerbung im Erotikbereich


Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen P. M., Arbeitsvermittler im Jobcenter Berlin Pankow vom Team 765.

Herr M. ist spätestens seit März 2017 der für mich zuständige Arbeitsvermittler.

Er schickt mir regelmäßig unter Androhung von Kürzungen meines unverfügbaren nicht zu unterschreitenden soziokulturellen Existenzminimums wöchentlich 2 bis 4 sog. „Vermittlungsvorschläge“.
Diese erstrecken sich auf ALLE Bereiche. Unterlasse ich eine Bewerbung oder schreibe die Bewerbung nicht so wie Herr M. es für richtig hält (was er mir nicht vorab sagt, sondern hinterher mittels Sanktionsanhörung verfügt), kürzt er mir die Leistungen.

Am 28. 04. 2017, eingegangen mit Postzustellungsurkunde am 04. 05. 2017, schickte mir Herr M. ein „Angebot“ beim Laden „P. W. Erdbeermund Erotic-Store“ als „Verkäuferin in Teil- und Vollzeit“ tätig zu werden.

Kopie in der Anlage.

Es verstößt gegen die guten Sitten, mich gegen meinen Willen und dann auch noch zensiert in meiner Ausdrucksweise im Erotikgewerbe bewerben zu MÜSSEN– egal ob als Buchhalterin, Putzfrau, Verkäuferin oder Prostituierte.

Es ist davon auszugehen, dass ich es am Arbeitsplatz mit sexistischer und antifeministischer Grundeinstellung zu tun haben würde und weiteren Diskriminierungen ausgesetzt würde.

Ich bin zudem Mutter eines 11jährigen Kindes und arbeite sonst im Bildungsbereich überwiegend mit Kindern und Jugendlichen.
Die Annahme des Arbeitsangebotes würde ggf. langfristig meine Arbeitsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit beschädigen.

ANGEBOTE dürfte Herr M. mir alle machen, die er will – doch da er das „Angebot“ mit einer Leistungskürzung unterlegt, wird dieses zu einer PFLICHT und damit macht er sich strafbar.
Er nötigt mich zu einem Verhalten, das von niemandem verlangt werden kann, unter dem Mittel der Drohung, was insbesondere durch die Verortung in der Erotikbranche gegen die guten Sitten verstößt.

Täglich bin ich gezwungen mich zu bewerben – und soll geheim halten, dass ich für mein Verhalten sanktioniert werden kann.
Nun aber ist Herr M. einen Schritt zu weit gegangen – er nötigt mich mittels Sanktionsandrohung, einen Job als Verkäuferin im Erotikgewerbe anzunehmen – und dafür im Vorfeld so zu tun, als strebe ich diesen Job freiwillig an.

Welchen Wert hat ein JA, wenn ich nicht NEIN sagen darf?

Sanktionen zwingen mich zu einem Verhalten gegen meine innere moralische Überzeugung.
Nicht die Erotikbranche ist dreckig, sondern der Zwang generell.
Erotikbranche gekoppelt mit Zwang ist jedoch (nicht nur nach meiner Auffassung) strafbar und gesellschaftlich verwerflich.

Ich stelle Strafantrag unabhängig davon, ob er ggf. im Nachgang bereit sein wird, Absagegründe meinerseits zu akzeptieren oder „gnädigerweise“ auf ein Sanktionsanhörungsverfahren zu verzichten.
Die Drohung, mein Existenzminimum zu kürzen, wenn ich mich nicht – zensiert von Herrn M. in Wort und Schrift auf „Marktkonformität“ der Bewerbung – bei dem Unternehmen vorstelle, liegt mir JETZT schon vor und wäre in jedem Fall zu unterlassen gewesen!
Für diese bestehende Drohung und nicht erst einen möglichen Sanktionsantritt muss Herr M. bereits strafrechtlich belangt werden. Er hätte wissen müssen, dass man einen Menschen nicht – auch nicht mittels Sanktionen, zwingen darf, im erotischen Bereich tätig zu werden.


Da ich von seinem Kollegen unter seiner Kenntnis bereits sanktioniert wurde und er mich in dieser Situation bereits zweimal erneut in Sanktionsverfahren gebracht hat, die letztlich die vollständige Versagung von ALG-II zur Folge haben könnten, wenn man alle Sanktionen wie in SGB-II üblich addiert, setzt mich jede weitere Zuschrift mit Leistungskürzung unter besonders starken Druck – so dass ich nicht erst abwarten kann, ob er mich sanktionieren wird oder nicht, also ob er Verständnis haben wird oder nicht.
Es ist größte Eile geboten – es muss verfügt werden, dass Herr M. für die Zukunft abgemahnt wird wegen Schikane und Nötigung und ansonsten soll ein ordentliches Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden.

Das Angebot, (als Verkäuferin) im Erotic-Store „Erdbeermund“ tätig zu werden, ist kein ANGEBOT, sondern ein unter Bedrohung mit einem empfindlichen Übel (=Bedarfsunterdeckung durch eine Leistungskürzung von 60% des für mich maßgebenden Regelbedarfs, =245,40EUR/Monat) ernötigtes Verhalten.
Komme ich der Bewerbung nicht nach, werde ich ein (weiteres) Sanktionsanhörungsverfahren bekommen.
Derzeit habe ich schon zwei Sanktionen á 30 % und zwei andere zu 60% sind angedroht, die damit begründet werden, dass ich nicht flexibel für einen Arbeitgeber und einen Maßnahmeträger war, z.B. weil ich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehe und diese Termine bevorzuge.

Die Wortwahl meiner Bewerbungsschreiben ist schon mittels Sanktionen bestraft worden, der Datenschutz wurde missachtet, und nun ist zu erwarten, dass mein Auftreten gegenüber dem Erotikladen trotz Datenschutzverfügungen von Herrn M. erfragt und angezählt wird, wenn die Stelle aus welchen Gründen auch immer nicht vertraglich zustandekommt oder ich von mir aus absage, wie es meinem freien Willen entspricht.

Die Arbeitszeiten im sanktionserzwungenen „Vermittlungsvorschlag“ erstrecken sich im Fall von „Erdbeermund“ aber auch anderen „Angeboten“ unter anderem auf die Abend- und Nachtstunden, in denen ich als (alleinerziehende) Mutter gar nicht (verbindlich) die Kinderbetreuung sicher stellen könnte.

Der Akt des ZWANGS gekoppelt mit der PFLICHT zu Schweigen (ich darf nicht wahrheitsgemäß sagen „ich bewerbe mich unter Zwang“, „auf Willen meines Arbeitsvermittlers“, sondern soll lügen, ich wäre mehr am Arbeitgeber interessiert als an meinen eigenen schon ausgeführten Tätigkeiten), deutet schon bei allen anderen Interaktionen darauf hin, dass Herr M. sich und seinen Einfluss entgegen meines Interesses und entgegen faktischer Tatsachen gern verbergen möchte.

Im Kontext der bereits erlittenen Sanktionen und der akuten Bedrohung durch weitere bei bislang vollständig fehlendem Wohlwollen des Herrn M. für meine beruflichen Entscheidungen stellt sein „Anbgebot“ gebunden an eine Sanktionsauflage einen schweren Eingriff in mein Leben dar.

Es ist unberechenbar, ob Herr M. im Fall des Jobangebots im Erotikbereich von den Sanktionen absieht, wenn ich offen NEIN sage, und auch schon in der Vergangenheit hat er für normale Gründe, ein Beschäftigungsverhältnis nicht aufnehmen zu können oder gar vom Gegenüber abgelehnt zu werden kein Verständnis gezeigt,
etwa dass ich nicht inkl. Fahrtzeiten in ein anderes Bundesland 13 Stunden für eine Umschulung, die ich gar nicht wollte, täglich von meinem Wohnort getrennt sein wollte, auch nicht in jedem Fall verpflichtende Samstagsarbeit (als alleinerziehende Mutter eines 11Jährigen) annehmen möchte und durch die Zuweisungen meine laufenden freiberuflichen Tätigkeiten aufgeben müsste.



Mit besten Grüßen


F. W.


Anlagen:

Stellenangebot inkl. Rechtsfolgenbelehrung

Nachtrag: ein Video im Internet zeigt bei einer anderen Betroffenen die Problematik:

Arbeitszwang im Sex Shop - YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=p0lZR2_EKN8



[...]

Stand Juli/August 2017 inzwischen mir bekanntes AKTENZEICHEN: 232 AR 89/17

Schriftsatz mit Hinweis zum Bordellbetrieb des "Erotikladens" nachgereicht aufgrund der Links aus den Kommentaren und Auskunft eines Anwohners.

Stand 04. 10. 2017: Anzeige liegt zur Bearbeitung der Dezernentin/Amtsanwaltschaft Berlin (Kirchstraße?) vor

AKTZENZEICHEN:
3034Js9549/17





STAND 26. 04. 2018:
Verfahren wurde eingestellt bzw. nicht eingeleitet- AV habe vorschriftsmäßig gehandelt (Rechtsfolgenbelehrung sein vorgesehen, Stellenbörse/-angbeote habe er nicht selber erstellt, mögliche Sanktionierungen lägen außernhalb seines persönlichen Ermessens... ein Vorsatz, mir "mit einem empfindlichen Übel zu drohen" sei nicht nachweisbar...)





Ausblick meiner Ideen: NEUE Anzeige gegen unbekannt - da mit Ermittlungsgrundsatz  nicht eingeständig von der Staatsanwaltschaft angestrebt - Herrn M.s Aussage als Zeugenaussage zur Auffindung der VERURSACHER finden... Frage des Aussagenkonfliktes: Stellenangbeote im Erotikbereich wären grundsäztlich NUR ohne Rechtsfolgenbelehrung herauszugeben - vs. AV habe nach Vorschrift gehandelt, die genau das Bedrohen mit Sanktionen für ungehorsam oder "ungeeignete Bewerbungen" vorsieht.




Hier nun die Antwort der 

 

GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BERLIN










Absage an den Erotik-Shop>>

Blogbeitrag über den Fall>>

Alle Jobcenterdokumente>>

8 Kommentare:

  1. Sehr gut geschrieben, aber die Staaatsanwaltschaften ermitteln nicht gegen Jobcenter-Kriminelle. Nur wenn die z.B
    Gelder unterschlagen könnten diese Schwerverbrecher belangt werden. Einer wurde mal gefeuert weil er Sex von einer Hartz 4 Empfängerin gefordert hatte. Ihr Verfahren wird verschleppt, und danach eingestellt. Die Bekanntmachung im Internet macht diesen Jobcenter Ganstern
    viel mehr zu schaffen


    MfG
    B.K

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  2. Gut so aber leider zwecklos, da die StA Berlin vermutlich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellen wird und die Sache nach einigen Monaten eingestellt wird.

    Ich hab die ganze Angelegenheit mal bei tacheles.de in einem nicht so heftigen Thread:

    Vermittlungsvorschlag und Aufforderung zur Stellenbewerbung eines 50-jährigen Mannes in einer Praxis für Gynikologie verlinkt >> http://tinyurl.com/mhyb7fm

    Es finden sich doch auch Antworten von Usern, die erkennbar dem SB-Bereich zuzuordnen sind. Ein Beitrag von heute (Jacky) mag Dich vielleicht interessieren:

    "Als Mitarbeiterin in einem Sexshop wird man täglich von Kunden verbal belästigt und onanieren in den Ladenecken geschieht häufig.
    Konversation mit Kunden,die frühs um 8.30 dämlich grinsend dastehen und kundtun: Meine Frau wird nicht richtig nass.Können sie mir was empfehlen.Jede Menge Typen kommen nur rein um sich aufzugeilen. Das liegt nicht jedem.
    Wer da nicht abgebrüht ist,bleibt nicht lange. Also zieht hier nicht vom Leder,der Job wäre einfach der Gleiche,wie hinter der Wursttheke. Was ist einer Frau zu empfehlen,die das nicht abkann? Zwangsbewerben,zwangsarbeiten,krankschreiben lassen,bis sich das Thema erledigt hat." http://tinyurl.com/ltpskaq


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    1. Nachtrag: Sorry, die Tinyurl-Links sind leider unbrauchbar

      Hier die 2 Links zu Tacheles.de

      http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2168670

      http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2168819

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    2. ich habe selbst bei Tacheles kommentiert und den NutzerIn, der sachen schreibt wie "ich beweise, dass man mit 30 oder 60% Sanktion überleben kann" oder "schwarz arbeite" eine Mail geschickt, wie er/sie sich zu den Sanktionen positioniert.

      Du hast ja da schon ein wenig aufgeklärt.

      Empörung über diesen VV erreichte mich inzwischen von Befreundeten Menschen - nicht nur bei den Linken, sondern auch von der SPD-Basis sowie von erfolgreichen Unternehmern, Juristen, Ärzten... die alle einen Haufen Steuern zahlen übrigens.

      Doch wo Leute an das System des ZWANGS glauben, verteidigen sie den auch im Falle einer solchen Jobzuweisung und drehen es sich dann zurecht mit "ein Job wie jeder andere".
      Ja eben - ZWANG ist das Problem und das überall!
      Nur wird dieser Zwang breit hin bei den Steuerzahlern im Falle der Erotik als pervers empfunden - im Falle des Putzens usw. spalten sich die Gemüter.

      Fakt ist: wo ZWANG als effektives Mittel genutzt wird, MUSS er offen sichtbar "aushaltbar" sein.
      Wenn ich GEZWUNGEN bin, etwas zu tun - egal was - was ich nicht will, das dann auch mache oder mich vorstelle beim Arbeitgeber, da muss dieser den Erfolg von SGB-II-Sanktionen offen mittragen und dazu stehen.
      Er muss dann akzeptieren, dass ich unfreiwillig bei ihm arbeite und auch das Jobcenter muss das akzeptieren. Für die unfreiwillige Arbeit wurden doch die Sanktionen eingeführt.
      Sie können und dürfen mich auch im Rahmen ihres eigenen Gesetzeskonstruktes nicht "geistig" umerziehen, sondern nur körperlich meine Anwesenheit verlangen.
      Meine intrinsische Motivation können sie nicht erzwingen - ich ihre ja auch nicht... ;-)

      Gruß,
      FriGGa

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    3. Hallo Ferenz, falls Du hier mal wieder vorbeischaust:
      es gibt inzwischen Berichte mindestens eines anderen Betroffenen aus Köpenick, der mit Strafanzeigen Erfolg hat - auch wenn diese mitunter eingestellt werden, so ist teilweise sogar der Einstellungsgrund der Anzeigen selbst eine Aussage, die eine bestimmte Sanktion(sofferte) zersägt.

      Geht man davon aus, dass die Leute im Jobcenter ihren eigenne Pflichten nicht nachkommen oder beim Ausführen der auf Ihnen lastenden Drucksituation beständig Grundrechte brechen, Berwertungen des Bewerberverhaltens oft mit verleumderischen Unterstellungen einhergehen... kann das zwar entkräftet werden, wenn die Qualität der Äußerungen von Jobcentermitarbeitern, rückmeldenden Trägern oder Zeitarbeitsfirmen auf ein "privates Meinungsniveau" heruntergebrochen wird - und damit eine Strafanzeige entfallen... doch ist dann der "Sanktionsgrund" zersägt (wegen privater (abfälliger) Einschätzung oder Äußerung wird keine Sanktion bestand haben - ebenso die bei mir stattgefunden habenden Nötigungsversuche, meine Wortwahl usw. zu ändern - das ist ja eigentlich Vergehen des SYSTEMS - aber das lässt sich nicht greifen - sondern immer nur derjenige, der für dieses spricht und mit mir so verfährt wie Herr. M. hier.

      http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_87.html

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    4. ... und Herrn M. bin ich jetzt vermutlich in der Zuständigkeit (bald) los... obwohl es noch bis Montag hieß, dass das völlig undenkbar sei, ihn von mir abzuziehen und dass nur er für mich zuständig sei...

      Auch wenn das Jobcenter es dann so drehen kann, dass es mich strukturell in ein anderes TEAM packt - wogegen ich aber ggf. protestiere und prozessiere, wenn das nicht für SELBSTÄNDIGE ist, mich geistig oder psychosozial in seiner Kategorie herabstuft oder in irgendeiner Weise schlimmer verfolgungsbetreut für den 1. Arbeitsmarkt (ABC-Team etc.).

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  3. Hi Frigga,

    vielleicht solltest Du dem Herrn L. mal folgende Zeilen per FAX nachsenden ...

    § 180a StGB Ausbeutung von Leiharbeitskräften
    (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Leiharbeitskraft nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 181a StGB Zuhälterei mit Leiharbeitskräften

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
    fünf Jahren wird bestraft, wer
    1. eine andere Person, die der Leiharbeit
    nachgeht, ausbeutet oder
    2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Leiharbeit überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Leiharbeit bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen,
    die Leiharbeit aufzugeben

    § 180a StGB Ausbeutung von Leiharbeitskräften & § 181a Zuhälterei mit Leiharbeitskräften
    https://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/08/flugblatt-weg-mit-leiharbeit-pdf-flyer-flugblatter-ratgeber-broschure/

    Bundesagentur für Zwangsprostitution

    Prostituieren bedeutet auch sich für Geld anbieten, käuflich sein, sich verkaufen und in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und sich dadurch herabwürdigen, sich hergeben für etwas. Ich habe nicht den Eindruck, daß Leiharbeitskräfte etwas anderes, als das o.g. machen, auch wenn die auszuführende Tätigkeit beispielsweise bei einem Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.

    Wenn also einer vorsichtig sein muß, dann das Leiharbeitsunternehmen, welches die Leiharbeitskräfte in wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Es ist vom Leiharbeitsunternehmen nicht gewollt, daß Leiharbeitskräfte in Zukunft beim Entleihbetrieb als Arbeitgeber verbleiben können. Und genau diese Abhängigkeit in der, die Leiharbeitskraft unfreiwillig gehalten wird, beschreibt der §180a StGB (Prostitution), auch wenn die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.

    Wenn darüber hinaus, daß Jobcenter Erwerbslose per Stellenvermittlungsvorschlag mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung zur Leiharbeitsfirma schickt, dann liegt zusätzlich noch der Zwang vor sich für Geld anzubieten (für den Dienst eines niedrigen Zwecks und sich dadurch herabzuwürdigen). Unfreiwilliges sich selbst für Geld anbieten beschreibt ja gerade die Zwangsprostitution nach §181a StGB. Denn jetzt macht sich nicht mehr nur allein die Zeitarbeitsfirma durch das von ihr selbst mutwillig herbeigeführte Abhängigkeitsverhältnis schuldig und auch strafbar, sondern darüber hinaus noch das Jobcenter, welches den Erwerbslosen mit der Rechtsfolgenbelehrung im Stellenvermittlungsvorschlag den Entzug der Lebensgrundlage ankündigt, wenn der Erwerbslose sich nicht bei der Zeitarbeitsfirma gegen Geld anbietet.

    Der Erwerbslose handelt also nicht freiwillig, sondern unter dem Zwang des Jobcenters und damit erfüllt das Jobcenter den Straftatbestand der Zuhälterei nach §181a StGB, auch wenn die Leiharbeitkraft die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausführt.

    Daher ist die Agentur, welche ihre Erwerbslosen ironischerweise und tragischerweise auch noch als Kunden bezeichnet, eine Firma, die eher den Namen „Bundesagentur für Zwangsprostitution“ verdient hätte.

    Bundesagentur für Zwangsprostitution
    https://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/09/bundesagentur-fur-zwangsprostitution/

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  4. Die Sexual- und Erotikbranche könnte noch in der nächsten Zeit ein regelrechtes Jobwunder auslösen!
    Und zwar dann, wenn der Antrag der FDP im Bundestag über staatliche Förderung sogenannter „assistierter Reproduktion“ bewilligt wird.
    Da geht es zunächst um Samenspende und Eizellenspende.
    Als Folge davon kommt dann auch die Legalisierung von Leihmutterschaft (damit z.B. Schwule dann auch “Familie“ spielen können).
    Diese Forderung brachte die FDP bereits in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl ein. Es ist Teil der FDP-Taktik, Schritt für Schritt das strenge Embryonenschutzgesetz aufzuweichen und von der Eizell- bis zur Embryospende alles an Reproduktionstechniken zu legalisieren, was heute technisch möglich ist. Denn - die Reproduktionsmedizin ist ein Geschäftszweig, der zu den lukrativsten für Mediziner überhaupt gehört !

    Also ich sehe da schon auf Hartz4-Bezieherinnen “Jobangebote“ als Leihmutter zukommen… :-/

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