FriGGa Wendt,
[Adresse]
Staatsanwaltschaft
Berlin
- Tel.: +49 (0)30 / 9014 0
- Fax: +49 (0)30 / 9014 3310
10548 Berlin
04.05.2017
Strafanzeige
wegen Nötigung zur Bewerbung im Erotikbereich
Hiermit stelle ich
Strafanzeige und Strafantrag gegen P. M., Arbeitsvermittler im
Jobcenter Berlin Pankow vom Team 765.
Herr M. ist
spätestens seit März 2017 der für mich zuständige
Arbeitsvermittler.
Er schickt mir
regelmäßig unter Androhung von Kürzungen meines unverfügbaren
nicht zu unterschreitenden soziokulturellen Existenzminimums
wöchentlich 2 bis 4 sog. „Vermittlungsvorschläge“.
Diese erstrecken
sich auf ALLE Bereiche. Unterlasse ich eine Bewerbung oder schreibe
die Bewerbung nicht so wie Herr M. es für richtig hält (was er mir
nicht vorab sagt, sondern hinterher mittels Sanktionsanhörung
verfügt), kürzt er mir die Leistungen.
Am 28. 04. 2017,
eingegangen mit Postzustellungsurkunde am 04. 05. 2017, schickte mir
Herr M. ein „Angebot“ beim Laden „P. W. Erdbeermund
Erotic-Store“ als „Verkäuferin in Teil- und Vollzeit“ tätig
zu werden.
Kopie in der Anlage.
Es verstößt gegen
die guten Sitten, mich gegen meinen Willen und dann auch noch
zensiert in meiner Ausdrucksweise im Erotikgewerbe bewerben zu
MÜSSEN– egal ob als Buchhalterin, Putzfrau, Verkäuferin oder
Prostituierte.
Es ist davon
auszugehen, dass ich es am Arbeitsplatz mit sexistischer und
antifeministischer Grundeinstellung zu tun haben würde und weiteren
Diskriminierungen ausgesetzt würde.
Ich bin zudem Mutter
eines 11jährigen Kindes und arbeite sonst im Bildungsbereich
überwiegend mit Kindern und Jugendlichen.
Die Annahme des
Arbeitsangebotes würde ggf. langfristig meine Arbeitsmöglichkeiten
in der Kinder- und Jugendarbeit beschädigen.
ANGEBOTE dürfte
Herr M. mir alle machen, die er will – doch da er das „Angebot“
mit einer Leistungskürzung unterlegt, wird dieses zu einer PFLICHT
und damit macht er sich strafbar.
Er nötigt mich zu
einem Verhalten, das von niemandem verlangt werden kann, unter dem
Mittel der Drohung, was insbesondere durch die Verortung in der
Erotikbranche gegen die guten Sitten verstößt.
Täglich bin ich
gezwungen mich zu bewerben – und soll geheim halten, dass ich für
mein Verhalten sanktioniert werden kann.
Nun aber ist Herr M.
einen Schritt zu weit gegangen – er nötigt mich mittels
Sanktionsandrohung, einen Job als Verkäuferin im Erotikgewerbe
anzunehmen – und dafür im Vorfeld so zu tun, als strebe ich diesen
Job freiwillig an.
Welchen Wert hat ein
JA, wenn ich nicht NEIN sagen darf?
Sanktionen zwingen
mich zu einem Verhalten gegen meine innere moralische Überzeugung.
Nicht die
Erotikbranche ist dreckig, sondern der Zwang generell.
Erotikbranche
gekoppelt mit Zwang ist jedoch (nicht nur nach meiner Auffassung)
strafbar und gesellschaftlich verwerflich.
Ich stelle
Strafantrag unabhängig davon, ob er ggf. im Nachgang bereit sein
wird, Absagegründe meinerseits zu akzeptieren oder „gnädigerweise“
auf ein Sanktionsanhörungsverfahren zu verzichten.
Die Drohung, mein
Existenzminimum zu kürzen, wenn ich mich nicht – zensiert von
Herrn M. in Wort und Schrift auf „Marktkonformität“ der
Bewerbung – bei dem Unternehmen vorstelle, liegt mir JETZT schon
vor und wäre in jedem Fall zu unterlassen gewesen!
Für diese
bestehende Drohung und nicht erst einen möglichen Sanktionsantritt
muss Herr M. bereits strafrechtlich belangt werden. Er hätte wissen
müssen, dass man einen Menschen nicht – auch nicht mittels
Sanktionen, zwingen darf, im erotischen Bereich tätig zu werden.
Da ich von seinem
Kollegen unter seiner Kenntnis bereits sanktioniert wurde und er mich
in dieser Situation bereits zweimal erneut in Sanktionsverfahren
gebracht hat, die letztlich die vollständige Versagung von ALG-II
zur Folge haben könnten, wenn man alle Sanktionen wie in SGB-II
üblich addiert, setzt mich jede weitere Zuschrift mit
Leistungskürzung unter besonders starken Druck – so dass ich nicht
erst abwarten kann, ob er mich sanktionieren wird oder nicht, also ob
er Verständnis haben wird oder nicht.
Es ist größte Eile
geboten – es muss verfügt werden, dass Herr M. für die Zukunft
abgemahnt wird wegen Schikane und Nötigung und ansonsten soll ein
ordentliches Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Das Angebot, (als
Verkäuferin) im Erotic-Store „Erdbeermund“ tätig zu werden, ist
kein ANGEBOT, sondern ein unter Bedrohung mit einem empfindlichen
Übel (=Bedarfsunterdeckung durch eine Leistungskürzung von 60% des
für mich maßgebenden Regelbedarfs, =245,40EUR/Monat) ernötigtes
Verhalten.
Komme ich der
Bewerbung nicht nach, werde ich ein (weiteres)
Sanktionsanhörungsverfahren bekommen.
Derzeit habe ich
schon zwei Sanktionen á 30 % und zwei andere zu 60% sind angedroht,
die damit begründet werden, dass ich nicht flexibel für einen
Arbeitgeber und einen Maßnahmeträger war, z.B. weil ich einer
freiberuflichen Tätigkeit nachgehe und diese Termine bevorzuge.
Die Wortwahl meiner
Bewerbungsschreiben ist schon mittels Sanktionen bestraft worden, der
Datenschutz wurde missachtet, und nun ist zu erwarten, dass mein
Auftreten gegenüber dem Erotikladen trotz Datenschutzverfügungen
von Herrn M. erfragt und angezählt wird, wenn die Stelle aus welchen
Gründen auch immer nicht vertraglich zustandekommt oder ich von mir
aus absage, wie es meinem freien Willen entspricht.
Die Arbeitszeiten im
sanktionserzwungenen „Vermittlungsvorschlag“ erstrecken sich im
Fall von „Erdbeermund“ aber auch anderen „Angeboten“ unter
anderem auf die Abend- und Nachtstunden, in denen ich als
(alleinerziehende) Mutter gar nicht (verbindlich) die Kinderbetreuung
sicher stellen könnte.
Der Akt des ZWANGS
gekoppelt mit der PFLICHT zu Schweigen (ich darf nicht wahrheitsgemäß
sagen „ich bewerbe mich unter Zwang“, „auf Willen meines
Arbeitsvermittlers“, sondern soll lügen, ich wäre mehr am
Arbeitgeber interessiert als an meinen eigenen schon ausgeführten
Tätigkeiten), deutet schon bei allen anderen Interaktionen darauf
hin, dass Herr M. sich und seinen Einfluss entgegen meines Interesses
und entgegen faktischer Tatsachen gern verbergen möchte.
Im Kontext der
bereits erlittenen Sanktionen und der akuten Bedrohung durch weitere
bei bislang vollständig fehlendem Wohlwollen des Herrn M. für meine
beruflichen Entscheidungen stellt sein „Anbgebot“ gebunden an
eine Sanktionsauflage einen schweren Eingriff in mein Leben dar.
Es ist
unberechenbar, ob Herr M. im Fall des Jobangebots im Erotikbereich
von den Sanktionen absieht, wenn ich offen NEIN sage, und auch schon
in der Vergangenheit hat er für normale Gründe, ein
Beschäftigungsverhältnis nicht aufnehmen zu können oder gar vom
Gegenüber abgelehnt zu werden kein Verständnis gezeigt,
etwa dass ich nicht
inkl. Fahrtzeiten in ein anderes Bundesland 13 Stunden für eine
Umschulung, die ich gar nicht wollte, täglich von meinem Wohnort
getrennt sein wollte, auch nicht in jedem Fall verpflichtende
Samstagsarbeit (als alleinerziehende Mutter eines 11Jährigen)
annehmen möchte und durch die Zuweisungen meine laufenden
freiberuflichen Tätigkeiten aufgeben müsste.
Mit besten Grüßen
F. W.
Anlagen:
Stellenangebot inkl.
Rechtsfolgenbelehrung
Nachtrag: ein Video
im Internet zeigt bei einer anderen Betroffenen die Problematik:
Arbeitszwang im Sex Shop - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=p0lZR2_EKN8
[...]
Stand Juli/August 2017 inzwischen mir bekanntes AKTENZEICHEN: 232 AR 89/17
Schriftsatz mit Hinweis zum Bordellbetrieb des "Erotikladens" nachgereicht aufgrund der Links aus den Kommentaren und Auskunft eines Anwohners.
Stand 04. 10. 2017: Anzeige liegt zur Bearbeitung der Dezernentin/Amtsanwaltschaft Berlin (Kirchstraße?) vor
AKTZENZEICHEN:
3034Js9549/17
STAND 26. 04. 2018:
Verfahren wurde eingestellt bzw. nicht eingeleitet- AV habe vorschriftsmäßig gehandelt (Rechtsfolgenbelehrung sein vorgesehen, Stellenbörse/-angbeote habe er nicht selber erstellt, mögliche Sanktionierungen lägen außernhalb seines persönlichen Ermessens... ein Vorsatz, mir "mit einem empfindlichen Übel zu drohen" sei nicht nachweisbar...)
Stand Juli/August 2017 inzwischen mir bekanntes AKTENZEICHEN: 232 AR 89/17
Schriftsatz mit Hinweis zum Bordellbetrieb des "Erotikladens" nachgereicht aufgrund der Links aus den Kommentaren und Auskunft eines Anwohners.
Stand 04. 10. 2017: Anzeige liegt zur Bearbeitung der Dezernentin/Amtsanwaltschaft Berlin (Kirchstraße?) vor
AKTZENZEICHEN:
3034Js9549/17
STAND 26. 04. 2018:
Verfahren wurde eingestellt bzw. nicht eingeleitet- AV habe vorschriftsmäßig gehandelt (Rechtsfolgenbelehrung sein vorgesehen, Stellenbörse/-angbeote habe er nicht selber erstellt, mögliche Sanktionierungen lägen außernhalb seines persönlichen Ermessens... ein Vorsatz, mir "mit einem empfindlichen Übel zu drohen" sei nicht nachweisbar...)
Ausblick meiner Ideen: NEUE Anzeige gegen unbekannt - da mit Ermittlungsgrundsatz nicht eingeständig von der Staatsanwaltschaft angestrebt - Herrn M.s Aussage als Zeugenaussage zur Auffindung der VERURSACHER finden... Frage des Aussagenkonfliktes: Stellenangbeote im Erotikbereich wären grundsäztlich NUR ohne Rechtsfolgenbelehrung herauszugeben - vs. AV habe nach Vorschrift gehandelt, die genau das Bedrohen mit Sanktionen für ungehorsam oder "ungeeignete Bewerbungen" vorsieht.
Hier nun die Antwort der
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BERLIN
Absage an den Erotik-Shop>>
Blogbeitrag über den Fall>>
Alle Jobcenterdokumente>>
Sehr gut geschrieben, aber die Staaatsanwaltschaften ermitteln nicht gegen Jobcenter-Kriminelle. Nur wenn die z.B
AntwortenLöschenGelder unterschlagen könnten diese Schwerverbrecher belangt werden. Einer wurde mal gefeuert weil er Sex von einer Hartz 4 Empfängerin gefordert hatte. Ihr Verfahren wird verschleppt, und danach eingestellt. Die Bekanntmachung im Internet macht diesen Jobcenter Ganstern
viel mehr zu schaffen
MfG
B.K
Gut so aber leider zwecklos, da die StA Berlin vermutlich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellen wird und die Sache nach einigen Monaten eingestellt wird.
AntwortenLöschenIch hab die ganze Angelegenheit mal bei tacheles.de in einem nicht so heftigen Thread:
Vermittlungsvorschlag und Aufforderung zur Stellenbewerbung eines 50-jährigen Mannes in einer Praxis für Gynikologie verlinkt >> http://tinyurl.com/mhyb7fm
Es finden sich doch auch Antworten von Usern, die erkennbar dem SB-Bereich zuzuordnen sind. Ein Beitrag von heute (Jacky) mag Dich vielleicht interessieren:
"Als Mitarbeiterin in einem Sexshop wird man täglich von Kunden verbal belästigt und onanieren in den Ladenecken geschieht häufig.
Konversation mit Kunden,die frühs um 8.30 dämlich grinsend dastehen und kundtun: Meine Frau wird nicht richtig nass.Können sie mir was empfehlen.Jede Menge Typen kommen nur rein um sich aufzugeilen. Das liegt nicht jedem.
Wer da nicht abgebrüht ist,bleibt nicht lange. Also zieht hier nicht vom Leder,der Job wäre einfach der Gleiche,wie hinter der Wursttheke. Was ist einer Frau zu empfehlen,die das nicht abkann? Zwangsbewerben,zwangsarbeiten,krankschreiben lassen,bis sich das Thema erledigt hat." http://tinyurl.com/ltpskaq
Nachtrag: Sorry, die Tinyurl-Links sind leider unbrauchbar
LöschenHier die 2 Links zu Tacheles.de
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2168670
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2168819
ich habe selbst bei Tacheles kommentiert und den NutzerIn, der sachen schreibt wie "ich beweise, dass man mit 30 oder 60% Sanktion überleben kann" oder "schwarz arbeite" eine Mail geschickt, wie er/sie sich zu den Sanktionen positioniert.
LöschenDu hast ja da schon ein wenig aufgeklärt.
Empörung über diesen VV erreichte mich inzwischen von Befreundeten Menschen - nicht nur bei den Linken, sondern auch von der SPD-Basis sowie von erfolgreichen Unternehmern, Juristen, Ärzten... die alle einen Haufen Steuern zahlen übrigens.
Doch wo Leute an das System des ZWANGS glauben, verteidigen sie den auch im Falle einer solchen Jobzuweisung und drehen es sich dann zurecht mit "ein Job wie jeder andere".
Ja eben - ZWANG ist das Problem und das überall!
Nur wird dieser Zwang breit hin bei den Steuerzahlern im Falle der Erotik als pervers empfunden - im Falle des Putzens usw. spalten sich die Gemüter.
Fakt ist: wo ZWANG als effektives Mittel genutzt wird, MUSS er offen sichtbar "aushaltbar" sein.
Wenn ich GEZWUNGEN bin, etwas zu tun - egal was - was ich nicht will, das dann auch mache oder mich vorstelle beim Arbeitgeber, da muss dieser den Erfolg von SGB-II-Sanktionen offen mittragen und dazu stehen.
Er muss dann akzeptieren, dass ich unfreiwillig bei ihm arbeite und auch das Jobcenter muss das akzeptieren. Für die unfreiwillige Arbeit wurden doch die Sanktionen eingeführt.
Sie können und dürfen mich auch im Rahmen ihres eigenen Gesetzeskonstruktes nicht "geistig" umerziehen, sondern nur körperlich meine Anwesenheit verlangen.
Meine intrinsische Motivation können sie nicht erzwingen - ich ihre ja auch nicht... ;-)
Gruß,
FriGGa
Hallo Ferenz, falls Du hier mal wieder vorbeischaust:
Löschenes gibt inzwischen Berichte mindestens eines anderen Betroffenen aus Köpenick, der mit Strafanzeigen Erfolg hat - auch wenn diese mitunter eingestellt werden, so ist teilweise sogar der Einstellungsgrund der Anzeigen selbst eine Aussage, die eine bestimmte Sanktion(sofferte) zersägt.
Geht man davon aus, dass die Leute im Jobcenter ihren eigenne Pflichten nicht nachkommen oder beim Ausführen der auf Ihnen lastenden Drucksituation beständig Grundrechte brechen, Berwertungen des Bewerberverhaltens oft mit verleumderischen Unterstellungen einhergehen... kann das zwar entkräftet werden, wenn die Qualität der Äußerungen von Jobcentermitarbeitern, rückmeldenden Trägern oder Zeitarbeitsfirmen auf ein "privates Meinungsniveau" heruntergebrochen wird - und damit eine Strafanzeige entfallen... doch ist dann der "Sanktionsgrund" zersägt (wegen privater (abfälliger) Einschätzung oder Äußerung wird keine Sanktion bestand haben - ebenso die bei mir stattgefunden habenden Nötigungsversuche, meine Wortwahl usw. zu ändern - das ist ja eigentlich Vergehen des SYSTEMS - aber das lässt sich nicht greifen - sondern immer nur derjenige, der für dieses spricht und mit mir so verfährt wie Herr. M. hier.
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_87.html
... und Herrn M. bin ich jetzt vermutlich in der Zuständigkeit (bald) los... obwohl es noch bis Montag hieß, dass das völlig undenkbar sei, ihn von mir abzuziehen und dass nur er für mich zuständig sei...
LöschenAuch wenn das Jobcenter es dann so drehen kann, dass es mich strukturell in ein anderes TEAM packt - wogegen ich aber ggf. protestiere und prozessiere, wenn das nicht für SELBSTÄNDIGE ist, mich geistig oder psychosozial in seiner Kategorie herabstuft oder in irgendeiner Weise schlimmer verfolgungsbetreut für den 1. Arbeitsmarkt (ABC-Team etc.).
Hi Frigga,
AntwortenLöschenvielleicht solltest Du dem Herrn L. mal folgende Zeilen per FAX nachsenden ...
§ 180a StGB Ausbeutung von Leiharbeitskräften
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Leiharbeitskraft nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 181a StGB Zuhälterei mit Leiharbeitskräften
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine andere Person, die der Leiharbeit
nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Leiharbeit überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Leiharbeit bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen,
die Leiharbeit aufzugeben
§ 180a StGB Ausbeutung von Leiharbeitskräften & § 181a Zuhälterei mit Leiharbeitskräften
https://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/08/flugblatt-weg-mit-leiharbeit-pdf-flyer-flugblatter-ratgeber-broschure/
Bundesagentur für Zwangsprostitution
Prostituieren bedeutet auch sich für Geld anbieten, käuflich sein, sich verkaufen und in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und sich dadurch herabwürdigen, sich hergeben für etwas. Ich habe nicht den Eindruck, daß Leiharbeitskräfte etwas anderes, als das o.g. machen, auch wenn die auszuführende Tätigkeit beispielsweise bei einem Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.
Wenn also einer vorsichtig sein muß, dann das Leiharbeitsunternehmen, welches die Leiharbeitskräfte in wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Es ist vom Leiharbeitsunternehmen nicht gewollt, daß Leiharbeitskräfte in Zukunft beim Entleihbetrieb als Arbeitgeber verbleiben können. Und genau diese Abhängigkeit in der, die Leiharbeitskraft unfreiwillig gehalten wird, beschreibt der §180a StGB (Prostitution), auch wenn die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen durch die Leiharbeitskraft jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausgeführt wird.
Wenn darüber hinaus, daß Jobcenter Erwerbslose per Stellenvermittlungsvorschlag mit sogenannter Rechtsfolgenbelehrung zur Leiharbeitsfirma schickt, dann liegt zusätzlich noch der Zwang vor sich für Geld anzubieten (für den Dienst eines niedrigen Zwecks und sich dadurch herabzuwürdigen). Unfreiwilliges sich selbst für Geld anbieten beschreibt ja gerade die Zwangsprostitution nach §181a StGB. Denn jetzt macht sich nicht mehr nur allein die Zeitarbeitsfirma durch das von ihr selbst mutwillig herbeigeführte Abhängigkeitsverhältnis schuldig und auch strafbar, sondern darüber hinaus noch das Jobcenter, welches den Erwerbslosen mit der Rechtsfolgenbelehrung im Stellenvermittlungsvorschlag den Entzug der Lebensgrundlage ankündigt, wenn der Erwerbslose sich nicht bei der Zeitarbeitsfirma gegen Geld anbietet.
Der Erwerbslose handelt also nicht freiwillig, sondern unter dem Zwang des Jobcenters und damit erfüllt das Jobcenter den Straftatbestand der Zuhälterei nach §181a StGB, auch wenn die Leiharbeitkraft die auszuführende Tätigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen jetzt nicht mit dem Geschlechtsorgan ausführt.
Daher ist die Agentur, welche ihre Erwerbslosen ironischerweise und tragischerweise auch noch als Kunden bezeichnet, eine Firma, die eher den Namen „Bundesagentur für Zwangsprostitution“ verdient hätte.
Bundesagentur für Zwangsprostitution
https://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/09/bundesagentur-fur-zwangsprostitution/
Die Sexual- und Erotikbranche könnte noch in der nächsten Zeit ein regelrechtes Jobwunder auslösen!
AntwortenLöschenUnd zwar dann, wenn der Antrag der FDP im Bundestag über staatliche Förderung sogenannter „assistierter Reproduktion“ bewilligt wird.
Da geht es zunächst um Samenspende und Eizellenspende.
Als Folge davon kommt dann auch die Legalisierung von Leihmutterschaft (damit z.B. Schwule dann auch “Familie“ spielen können).
Diese Forderung brachte die FDP bereits in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl ein. Es ist Teil der FDP-Taktik, Schritt für Schritt das strenge Embryonenschutzgesetz aufzuweichen und von der Eizell- bis zur Embryospende alles an Reproduktionstechniken zu legalisieren, was heute technisch möglich ist. Denn - die Reproduktionsmedizin ist ein Geschäftszweig, der zu den lukrativsten für Mediziner überhaupt gehört !
Also ich sehe da schon auf Hartz4-Bezieherinnen “Jobangebote“ als Leihmutter zukommen… :-/