FriGGa und das JC Teil 22 - bin ich jetzt dran mit Jagen?

Hey Freunde,

soeben flog dieses Schreiben in meinen Briefkasten:


ei was - ICH darf ne Zeugenaussage machen?
Wegen meiner eigenen Anzeige an die Mitarbeiter des Jobcenters, die mir damals die Miete strichen und argumentierten, mein Kind könne ja zum Vater ziehen...

Dass das jetzt mal die POLIZEI interessiert, finde ich ein sehr positives Novum.
Strafanzeigen wegen des krassen Hungerns von Ralph Boes wurden zeugenlos damals abgewiesen... immerhin! Ein Mann, der im Jobcenter unter Wachschutzhinzuziehung genötigt werden sollte, seine EGV zu unterzeichnen, war neulich auch bei der Polizei zur Zeugenaussage!

Der Termin wurde jetzt aber VORVERLEGT auf 7 Uhr - denn am selben Tag findet auch meine Verhandlung im SOZIALGERICHT Berlin statt!

Thema der Termins im Gericht: meine "Mein erstes Mal, er hat es getan" - Sanktion - die erste (30%) Sanktion meines Lebens, die begründet wurde mit dem "Nichtzustandekommen einer Maßnahme" - richtig, ich habe denen beim Träger "Mikro Partner" keine Datenspeichereinwilligung erteilt und zu den anderen Zetteln kamen wir gar nicht - denn das reichte aus, mich nicht "einmünden zu lassen" ;-)

Meine vielen Fragen und Erwägungen, mein Bedürfnis, den guten Herrn L. sich als "Vormund" zu erklären, scheiterten - er rang mir keine erzwungene Unterschrift ab, sondern strafte ergebnisorientiert das nicht Stattfinden der Maßnahme, das ich mit meinem Verhalten (fehlende Unterschrift?) vereitelt hätte.
Nun freue ich mich riesig, dort - das erste Mal auch mit meinem Anwalt - über die 30% Sanktion zu debattieren!

Ich lade mal gleich wieder Herrn L. ein als Zeugen - ich möchte unbedingt, dass er dazu aussagt.
Aber wie ich ihn kenne und seinen strafen Dienstplan vermute, wird das nicht möglich sein für ihn....


MEIN ANWALT DÄMPFT GERADE MEINE EUPHORIE - der Termin ist ein ERÖRTERUNGSTERMIN und nach seiner Kenntnis ist das OHNE ÖFFENTLICHKEIT.

In jedem Fall werde ich Euch darüber unterrichten...
was mich nur nervt: an dem Tag möchte ich eigentlich ein schönes Projekt mit Schülern begleiten - die natürlich einen festen Stundenplan haben und nicht davor oder danach können.
Sprich, es wird dann erstmal ausfallen. Mit dem Entschädigungsgeld mag man einen "Verdienstausfall" ausgleichen, aber nicht den Ruf einer zuverlässigen Projektumsetzerin oder die immateriellen Verluste für die entsprechenden Schüler...
Das ist völlig anders, als wenn ein fest Angestellter mal einen Tag für ein paar Stunden was anderes treibt oder es sich um einen Auftrag handeln würde, den ich auch später für mich ohne Termin abarbeiten könnte wie Rechnungen erstellen, Messungen, Besorgungen oder Planungen durchführen.


02. 02. 2018: ich habe wegen weiterer Einschränkungen meines p-Kontos bei der SPARDABANK Berlin das Jobcenter gebeten, mir im nächsten Monat KEINEN REGELSATZ auszuzahlen. Nein, ich will mich nicht selber sanktionieren ;-)

Meine Honorare und die Sanktionsnachzahlungen im Dezember haben den Pfändungsfreibetrag (wenn auch nur nach und nach und nicht schlagartig) überschritten - so dass bis jetzt immer deutlich weniger als dieser vom Konto geholt werden kann. Das Konto wüde also überlaufen und die Gläubiger (GEZ und Finanzamt im Auftrag für Strafzettel u. ggf. Hamburger Justizkasse?) mir das für das Jobcenter aufzuhebende Geld wegziehen.
Ergo hätte ich irgendwann schlussendlich deutlich zu wenig Geld zur Verfügung - ganz ohne Sanktion. Also bitte ich um eine kleine Pause - da auch weitere Honorare anstehen, so dass ich eigentlich nur noch die Miete brauche und den Sicherheitspuffer vom Jobcenter reduzieren kann.


07. 02. 2018:

Viel Post die letzten Tage.

Zuerst die Trauer über den plötzlichen, mir aber erst einen Monat später bekannt gewordenen, Tod einer anderen Aktivistin, die mit Kunst und sachlichen Analysen eine bessere Zeit besang und die jetzige kritisierte.
Sie lebte bei mir um die Ecke - und war auch beim selben Jobcenter.
Ihr Name: Kerstin Gundt


Die BEISTANDSFRAGE geht weiter! Darf ein Beistand anonym mitkommen zu einer Akteneinsicht? Ein freundlicher Herr aus der Widerspruchsabteilung hat einen Bescheid formuliert, der mir nicht nur endlich (!) den Klagewege eröffnet, sondern auch inhaltlich lustig ist...

Die Sonderrechnung als Schadensausgleich (mein Kind wollte vom Jobcenter Gutscheine für das Tropical Islands ;-) ) wurde abgelehnt - ich habe es als Antrag UND als FORDERUNG abgegeben. Auf die FORDERUNG wurde nicht eingegangen.
Ebenso wurden meine FAHRTKOSTEN abgelehnt - die seien auch im Falle einer (krassen) Sanktion IM GRUNDFREIBETRAG (von 100 EUR) enthalten. Seit wann es eine Zuordnung für Ausgaben innerhalb des Absetzungsfreibetrages gibt?
Keine Ahnung, das konkretisiert man wohl immer erst, wenn jemand sanktioniert wurde?

Und ich habe auch eine umfangreiche Rechnung über 2005 EUR erhalten, die ich von meinen außerparlamentarischen (Neben)Einnahmen zurückgeben soll an die Jobcenterkasse.
Dummerweise wird wieder nix von meinen notwendigen Ausgaben anerkannt bis auf Büromittel (???) weswegen ich widerprechen und klagen werde - ergo erstmal keine Rückzahlung dieser für meine Verhältnisse großen Summen...
Außerdem sieht es für mich so aus, als seien meine Sanktionsabzüge von insgesamt 6 * 122,70 EUR für den betreffenden Zeitraum nicht berücksichtigt - sondern man tut so, als habe ich trotz Einnahmen einfach einen geringeren Anspruch... schon von daher müssen gerichtlich erstmal alle Sanktionen abgearbeitet werden - um dann nochmal alles neu zu berechnen...
Angaben ohne Gewähr...!
Apropos: biete Integrale, komplexe Zahlen, Matrizen...
suche: Mathematik in Übersichten oder Life-Hacks für Leistungsstellenmitarbeiter ;-P


13.02.2018
Heute war ich in der finnischen Botschaft - Gespräch zum Grundeinkommen
mitverfolgen. Interessant, dass fast alle Vorhersagen einer Freundin eintraten - wie die Seite der Verfechter des "solidarischen GE" anstelle eines "bedingungslosen GE" argumentiert. Dazu ggf. mehr auf meinem BGE-Blog bei Zeiten.

Nächster Termin im Jobcenter: 15. 02. 2018 8 Uhr ;-)

Ansonsten bewegt mich das Thema: Vermieterklage auf höhere Miete.
Dazu habe ich heute den Antrag geschickt, dass ich eine mündliche Verhandlung bekomme und nicht nur eine schriftliche Abfertigung.
Weil es keine ZUSATZKOSTEN verursachen soll ;-)
Was kostenlos ist an BÜHNEN, sollten wir mitnehmen. Ich verlasse mich nicht darauf, dass irgend


15. 02. 2018
Die Ergebnisse des heutigen Termins habe ich in einem eigenen Blogbeitrag festgehalten (und ergänze noch):
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/02/ich-darf-mit-ihnen-gar-nicht-sprechen.html

16.02. 2018
Post von einem Mann (Herrn K.) aus der Widerspruchsabteilung! Diese und weitere Schreiben von ihm und anderen sind nun geballt in TEIL 23 veröffentlicht!


21. 02. 2018

Gestern war ich zuerst bei der POLIZEI meine Zeugenaussage machen (siehe Einladung oben in diesem Artikel) - das hatte aus meiner Sicht wenig mit einer "Zeugenvernehmung" zu tun, sondern war eher ein Diskurs/Disput mit dem Polizeibeamten über Grundsätzliches. Lest dazu ggf. im Link längeres Grundsätzliches, was mir auch so an Gedanken kam zu dieser Thematik und dem scheinbar pauschal verstellten Weg über diese Schiene, die schon einige Leute ausprobiert haben.



Meine 30% Sanktion: Erörterungstermin am 20. 02. 2018 um 11 Uhr im Saal 113 im Sozialgericht Berlin:

11 Uhr am 20. 02. 2018 in der Invalidenstraße 52, Saal 113 Sozialgericht Berlin

Dauer: max. 8 Minuten.
Der Richter habe vorgeprüft, dass er die Sanktion für gerechtfertigt hält (mit der Bemerkung, die ich als Begründung ausdeuten könnte,  ich sei ja - wie aus einem Schriftsatz des Anwalts hervorgehe, gegen jegliche Maßnahme eingestellt).  
Ich sagte, ich wolle die mündliche ÖFFENTLICHE Verhandlung und durch alle möglichen Instanzen zu gehen, die mir dafür offenstünden und nötig wären.
Der besagte Schriftsatz war nur einer von vielen und umfasste einen Zeitungsartikel zur Unwirtschaftlichkeit von "Maßnahmen" insgesamt (und hat ggf. den entsprechenden Richter nur "provoziert"?).Ich gab dem Richter zu bedenken, dass das eben nur ein Punkt sei und auch die anderen Punkte beachtet werden müssten - unter anderem dass es bereits Urteile zu ähnlich gelagerten Fälle gäbe, etwa die Nicht-Sanktionierbarkeit von Weigerungen, seine Daten durch einen Dritten erheben und speichern zu lassen...
und es solle hier nicht um ein gerichtliches Urteil zu meiner "Einstellung" gehen.
Auf meine Frage zum Termin Wochen, Monate oder Jahre sagte er Monate.
Er unterschrieb dann auf mein Vorbringen meinen Entschädigungszettel für entgangene Einnahmen. 
Besonders schön war die Frage an meinen Anwalt, wie er das sähe.
Er sagte: "wenn meinen Mandantin eine mündliche Verhandlung will, soll es eine geben." ;-)
Ich erinnere mich gar nicht daran, ob Frau C., die ich schon aus der Widerspruchsabteilung des Jobcenters kannte, was gesagt hat. Sie saß ganz ruhig da. Die Frage ob Verhandlung oder nicht, ging ja auch in erster Linie an mich bzw. meinen Anwalt.

FREUT EUCH AUF DIE MÜNDLICHE Verhandlung IN EINIGEN MONATEN!

Dies und mehr - auch zur VERTAGUNG DER GERICHTSVERHANDLUNG MIT DEM VERMIETER GEWOBAG - auf meinem Politikerinnen-Blog>>


Anmerkung zur Handygeschichte: ich habe mir eine neue Karte mit meiner alten Handynummer geholt - denn es buchte sich nicht mehr ein ins Netz. 

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