FriGGa und das JC Teil 21

Zurück zu Teil 20 (ToDos mit Frau K. aus Team 762)


02.01.2018

Frohes Neues Jahr, Freunde und Mitlesende!

Heute habe ich versucht, persönlich meine Zeugen und auch Fortbildungs-Publikum für die Gerichtsverhandlung zum EGV-VA am 25. 01. 2018 einzuladen.
Nicht alle waren im Haus, ein Teil wurde bei der Geschäftsleitung abgegeben - aber ich habe auch ein paar bekannte Gesichter getroffen - so etwa meine VermittlerInnen vom letzten Jahr.

Hier die Einladung für alle Interessierten:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/01/einladung-ins-sozialgericht-am-25-01.html

Herr L. möge als Zeuge dazukommen und natürlich seine Teamleiterin. Ich freue mich, wenn er kommt ohne Zwang und Vorladungsdruck, sondern um das von ihm verfasste Werk selber zu erklären.
Seine Vertreterin, die aus Zuständigkeitsgründen mit mir nicht über die EGV hatte verhandeln wollen, ist für mich innerhalb des Jobcenters "unbekannt verzogen".

Danach war ich eine niedergelassene Gründerberaterin und Jobvermittlerin besuchen, die aber sehr schnell mit mir fertig war... Siehe hier (bei den Adventsbewerbungen)


03.01.2018
Mail mit Einladung an die gewünschten Zeugen H., L. und W. geschrieben und mich bei Herrn L. entschuldigt, ihn angesprochen zu haben am Dienstag... vielleicht berichte ich wann anders. Herr L. und mein vor langem mal zuständiger Herr Dr. M. tun mir so unendlich leid. Ich komme als freier Mensch erhobenen Hauptes in ihr Gebäude und kann ihnen aus offenem Herzen etwas anbieten - eine Einladung zu ihren eigenen EGV-Prozessen - aber ihnen sind Hände, Münder und Herzen gebunden - noch stärker vermutlich als bei ihren Kollegen in anderen Abteilungen, die teilweise gestern lange mit mir gesprochen haben.


06. 01. 2018
Heute habe ich es endlich geschafft, nach langer Recherche, AMAZON zu kontaktieren - richtig, ich habe meine praktischen und beraterischen DIENSTE angeboten ;-P
 Diese und weitere Bewerbungen folgen - und das völlig ohne die Finger des Jobcenters selber im Spiel.

Ansonsten schrieb ich letzte Woche einige Mails mit meiner neuen Arbeitsvermittlerin Frau K.
Frau K. hat sich bedankt für die Einladung ins Gericht - ich habe ihr vorgeschlagen, unseren EGV-Abschluss nochmal zu verschieben, vorher soltle die Gerichtsverhandlung erstmal geschehen.
Nun, sie möchte mich wohl schon zuvor treffen und hat am 25. Januar eigene Termine auf der Arbeit ;-) So nett hat mir aber noch keiner von den Vermittlern sonst geschrieben... vielleicht hat sie sich über die Origamiblume an der Tür gefreut, an der die Einladung zum Gerichtstermin hing.  Für die Chefs von Frau K.: Die Blume war Teil der Einladung und kein Bestechungsgeschenk. Frau K. kann sie ja ordnungsgemäß abliefern, wenn sie die nicht in ihrem Büro aufheben oder mit nach Haus nehmen oder entsorgen darf.
Ich gehe sie auf ihren Wunsch eine Woche vor der Verhandlung besuchen und werde berichten.
 Ansonsten teilte sie mir mit, dass ein FAX von mir nicht vollständig angekommen sei... seltsam, das klappt eigentlich immer. Als Mail war's aber lesbar. Es handelt sich um eine RECHNUNG meinerseits ans Jobcenter: ich habe für die erfolgreichen einstweiligen Rechtsschütz-Verfahren sowie die gekippte Sanktion meine Mehrarbeit nachts (Recherche, Schreiben, "Überlebenskampf") mit 50 EUR/h für 15 Stunden berechnet ;-)
Ich habe auch gleich mitgeteilt, wie man mir das anteilig wieder abziehen kann ;-)
Und für meinen Sohn habe ich in dessen Auftrag zur Freizeitunternehmungsausfallgeltendmachung Gutscheine für das Tropical Island eingefordert.

Erinnert Ihr Euch noch an meine ANTRÄGE vom 4. Juli letzten Jahres?

Richtig - es wird Zeit für die ERSTEN UNTÄTIGKEITSKLAGEN, die wir dann hier auch als "Adventskalender" erstellen können ;-)))
Herr T. wird sich sicher freuen, er hat damals erst den Eingang der Anträge bestätigt, dann bei unserem letzten Treffen gesagt, er hätte auf alles schon eine Antwort gegeben... komisch, bei mir ist kein einziger Brief darüber eingegangen *ggg* jetzt bin ich dran mit Sanktionieren. Aber natürlich niemandes Existenzminimum!
Ferner schreibt mir täglich das Sozialgericht. Verfahren sollen zusammengelegt werden - wegen der Leistungsklagen. Die zur 60%Sanktion herabgesetzte 100% Sanktion wird vom Gericht als eher aussichtslos für das JC bezeichnet - natürlich hält das JC - stur wie ich -  total daran fest ;-)
Nur bin ich die Grundrechtsträgerin und sie die Grundrechteverpflichtete Behörde.


11. 01.2018
Ich habe eine neue Freundin, mit der ich öfter mal Mails schreibe. Gesehen habe ich sie noch nicht so oft. Richtig, es ist Frau K.

Veröffentlichung folgt (!Hinweis: im SENT-Ordner meiner alten Uni-Adresse sind die Mails korrupt - einige Zeilen und Wörter fehlen willkürlich - ich muss mal sehen, ob ich die Mails trotz dieses lustigen "Pranks" noch wieder zusammen bekomme ;-))) !)

Da ich derzeit von mehreren Honorarvertrags-Interessenten kontaktiert werde, kann ich sie nicht besuchen am 16. 01. (nächsten Dienstag). Sie hat mir auch mitgeteilt, dass bei unserem Treffen demnächst die EGV nur Thema ist und noch nicht gleich alles eingetütet werden müsse... ;-)
Nun: Frau K. denkt auch an die Akteneinsicht, die mir schon lange zustünde...

Ob ich da jetzt auch so Glück habe wie "derschreckenvomjobcentertreptowkoepenick.wordpress.com"

Mein Termin ist der 22. 01. um 8 Uhr - dabei kann ich mit ihr in Ruhe einen neuen Termin bzgl. "Beratung auf ihren Wunsch" vereinbaren ;-)


17.01.2018

Heute soll die Zwangsräumung in der Wohnung eines Freundes gewesen sein - der aber schon lange wo anders lebt - Grund-Unrecht ist es trotzdem - denn die Notwendigkeit seiner Flucht nach vorn - in Abhängigkeit zu anderen Menschen - ist damit ja erst gelegt worden.
Da ich auch derzeit mehr Honoraraufträge habe, erfahrt Ihr hier einiges erst später.

Inzwischen hat sich mehrfach das Sozialgericht gemeldet.
Es möchte mehrere Prozesse zusammenfassen bzgl. des Regelsatzes.
Und über die 60% Sanktion (vormalige 100%-Goldmedaille) nach dem Formfehlererfolg im einstweiligen Rechtsschutz nun auch ohne eine mündliche Verhandlung die Sanktion für ungültig erklären.

Das Landessozialgericht teilte mir mit, dass die Verhandlung nächste Woche wohl doch eher juristisch witzlos sei - vermutlich wird das nur dererseits durchgezogen, um meinem Recht auf rechtliches Gehör genüge zu tun.
Meine Wunsch-Zeugen wurden nicht hinbestellt. Nun, ich hab sie ja trotzdem eingeladen und freue mich auf die Bühne - wenn auch nur zur Übung für die eigentlichen Verhandlungen über die FOLGEN des EGV-VA, wenn der EGV-VA jetzt nicht rückabgewickelt werden kann aus deren Formvorgaben (Kein Feststellungsinteresse nach Ablauf der Gültigkeit des EGV-VA...?)

Bericht wird folgen!


21.01.2018: Morgen ist ab 8 Uhr Akteneinsicht ins VerBIS - ich freu mich drauf!!

22. 01. 2018: Bericht zur Akteneinsicht heute >>


24. 02. 2018: Heute back ich, heute brau ich, morgen hol ich mir meine Akten ab (meine lustige Arbeitsvermittlerin versicherte mir, dass ich (wider Erwarten) keine Schubkarre für den Papierberg brauchen werde)... dann ziehe ich mein Festtagskleid an und fahre ins Theater - pardon - Gericht.
Bericht wird folgen.
Meine Stimme ist allerdings wegen einer Erkältung schon angeschlagen.
Nagellack ist schon aufgetragen (auf meinen Schuhen im BGE-Design) und geschminkt wird (ein T-Shirt) in passendem Spruch auch noch ;-)

Kleiner Hinweis: am 01.02. 2018 bin ich eingeladen als Diskussionsteilnehmerin zur "free lunch society" Filmpremiere in ein Berliner Kino (Kino Zukunft nahe Ostkreuz) - ab 20Uhr Laskerstraße 5.

... und in der Nacht veröffentlichte ich noch rasch diese Bewerbung - weil mein Adventsbewerbungssoll noch nicht rum ist... ;-)
Dieses Bild hat mich dazu mehr als aufgefordert:



25. 01. 2018:

Frau K. hat mir einen Stapel aus von ihr liebevoll zusammengefassten Ausdrucken des VerBIS  überreicht. Auf der rein menschlichen Ebene ist derzeit zwischen uns alles in Ordnung und sie hat auch Humor.
Jetzt fahre ich gleich los ins Gericht und berichte spätestens in einigen Tagen ;-)


26.01.2018:

Der Gerichtstermin begann gestern wesentlich später als geplant - die Kammer muss schon völlig "durch" gewesen sein.
Es ging dann aus deren Sicht kurz und schmerzlos.
Niemand vom Jobcenter war da - bzw. der Generalbevollmächtigte muss unmittelbar nach dem Prozess vor meiner Verhandlung gegangen sein.
Ich hatte mich auf meinen (längeren) Sachvortrag gefreut, da inhaltlich sowieso nichts wirklich zu erreichen war.
Dummerweise hatte ich den Plan, mind. 20 Minuten bis halbe Stunde Raum einzunehmen und der Saal war sehr voll ;-)

Ich trug ein paar wenige Brocken aus meinen vielen Schriftsätzen vor, hatte aber den Eindruck, das interessiere nur einige Leute im Saal hinter mir, die Juristen vor mir schienen nur noch auf das Ende des für sie vermutlich schon langen Verhandlungstages zu warten...
 
... überhaupt fand ich auch komisch, dass der Vorsitzende niemanden fragte, ob er noch Fragen hätte. Er beschloss einfach autoritär für die ganze Kammer, dass nichts weiter passieren würde.


Hier noch mehr Ansichten dazu:

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/01/premiere-im-landes-sozialgericht-ich.html


28. 01. 2018

Hier ein Schreiben bzgl. der BEISTANDSTHEMATIK und zur AUSWEISPFLICHT und AKTENEINTRAGUNG der Beistände!!
Kopieren, sacken lassen, Gesetze suchen, HANDELN ;-)


die Thematik kann auch hier diskutiert werden:
Bericht zur Akteneinsicht heute (22. 01. 2018) >>



Zurück zu Teil 20 (ToDos mit Frau K. aus Team 762>>


Alle Jobcenterdokumente>>


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