am 25. 01. 2018 war Premiere! Ich durfte das erste Mal zu einer mündlichen Verhandlung in ein Sozialgericht in eigener Sache und das gleich im zweiten Level!
Dass man einer Dilettantin nur eine Übungsbühne gibt, musste aber mehr als deutlich gemacht werden. Während andere Leute in mitunter auch "sinnlosen Prozessen" aus juristischer Sicht lange Zeit hatten sich auszumehren, bekam ich für meine Seminarfortbildung anlässlich eines vom Gericht für überflüssig befundenen Verfahrens erstaunlich wenig Raum.
Genausogut hätte ich auch Forschungsmittel beantragen können, etwa zum Bau einer in diesem Fall notwendigen Zeitmaschine.
Ein EGV-Verwaltungsakt sei nur innerhalb der Geltungsdauer überhaupt angreifbar. Bleibt die Zeitspanne ohne weitere (auch später erst umgesetzte) Rechtsfolgen (andere Folgen scheiden sowieso aus), kann juristisch nichts mehr separat gegen so einen EGV-VA getan werden. Ob ein VA grundsätzlich falsch aufgesetzt ist, die Grundlage seines Erlasses unzulässig oder ob er lediglich inhaltlich falsch abgefasst ist: nichts spielt eine Rolle.
Zeitablauf=keine Klagemöglichkeiten.
Weder (Fortsetzungs-)Feststellungsklage noch Abwehrklage.
Ach so, Ihr habt wie ich rechtzeitig geklagt? Das ist Wurscht - das Gericht müsste die Klage rechtzeitig drangenommen haben - noch innerhalb der Gültigkeit des EGV-VA.
Und solange das Gericht den EGV-VA nicht behandelt? "Solangen müssen wir einfach weitermachen" (Zitat Herr M. von damals) und den EGV-VA als gültig ansehen...
Gut, dass auch ich Tatsachen geschaffen habe, von denen ich auf ewig zehre - etwa dem so freudvollen Gedanken, die EGV bei Ebay zu versteigern und dabei erfolgreich gewesen zu sein ;-)
Nun war mein Publikum so weit angereist und hatte so lange
gewartet (die Verfahren davor überzogen zeitlich gewaltig), nur um maximal 10 Minuten bzw. 8 Minuten von mir zu hören und
dabei zu erleben, wie der vorsitzende Richter diese Zeit zusätzlich
eingrenzte, indem er seine Mitzeichnungen langsam in sein Diktiergerät
sprach.
Vielleicht war das die Antwort darauf, dass ich zuvor ein (von ihm abgelehntes) Wortprotokoll beantragt hatte?
Nebenbei eröffnete er mir, dass ich auch innerhalb der selben knapp bemessenen
Zeit all meine Anträge zu stellen hätte, er würde umgehend nach
Zeitablauf alles abbrechen und nichts mehr aufnehmen.
Da dachte ich an einen Lehrer aus der Mittelstufe. Sätze wie: "Ihr habt noch eine Minute und 12 Sekunden für die Kurzkontrolle," hatte er damals auf Lager.
Ich konnte
nur rudimentär ein paar Anträge stellen bzw. beantragte, dass dann die
gesamte Kammer (5 Leute inkl. zwei ehrenamtl. Richtern, für die ja mein
Vortrag menschlich gedacht worden war), alle meine Schriftsätze zuvor
lesen müsste.
Das wurde dann in der Beratung vor der Urteilsverkündung wie alles weitere abgelehnt.
Ansonsten übte ich mich ein wenig mit der Checkliste:
1.Antrag
auf Wortprotokoll - Ablehnung (schriftlich und rechtsmittelfähig)
dokumentieren lassen - dieses in das Protokoll aufnehmen.
2.
Vorlage der Generalterminsvollmacht (entfiel, weil keiner vom Jobcenter
da) - jemand meinte, ich hätte das zusätzlich machen können auch ohne
einen Jobcentermenschen dort. Dazu und zu anderen Punkte ordentlich rügen, rügen, rügen ;-)
3. Antrag auf selbständiges Beweisverfahren (zur Verfass. Widrigkeit von SGB -II) - gab ich in nem roten Umschlag eingepackt ab.
4. Meine konkreten Anträge in Verb. mit dem Antrag zur Wiedereinsetz. in den vorherigen Stand.
Nun, der einzig sinnvolle Antrag, der auch mein Publikum unterhalten hätten, wäre der auf eine ZEITMASCHINE gewesen ;-)
Die Frage (von mir an den Richter) war:
wozu wird ein Gerichtstermin anberaumt, auch wenn KEINE Möglichkeit außer einer Komplettabweisung von allem besteht?
Das
fragte ich den Vorsitzenden. Er gab mir darauf keine richtige Antwort.
Nur sowas wie: "na damit Sie sich hier äußern können und dafür warne 10
Minuten echt viel."
Nun, er und seine volle Besetzung
bekommen aber dafür Geld - mehr vermutlich, als sie nur für eine rein
schriftliche Beschlussfassung bekämen.
FESTSTELLEN, dass
die ZEIT für das entsprechende und überhaupt alle RECHTSMITTEL per def.
ABGELAUFEN WAR, hätte man auch ohne mündliche Verhandlung können.
Jedoch
entbindet das die Sozialrichter nicht davon, selbständige
Beweisverfahren zu eröffnen - egal in welchem Zusammenhang diese als
Nebenschauplatz ggf. nur "bekannt" werden.
War doch auch im
Strafgericht möglich, statt über Sanktionschikane einer Frau Kosmol über
deren Briefe zu urteilen und nebenbei das Vorliegen neuer
Straftatbestände zu definieren.
Übrigens wurde bei
besagtem Prozess in Hamburg aus einem einmalig in der VERGANGENHEIT
angesiedelten Missverständnis bzw. nachträglich dazu gedrehten
"Obrigkeitsgewaltakt" gegen den sich "ungehorsame Bürger" scheinbar
gewehrt hatten - sprich einer maximal 5 Minuten angedauert habenden
"Gesetzesübertretung", die niemandem schaden zugefügt hat, etwas mit
Potential, ganze Biographien und Geldbeutel zu ruinieren.
Aus
einem EGV-Verwaltungsakt, der mindestens 6 Monate gedauert hat, in
seiner Abfassung Lute erschreckt und in ihren Grundrechten eingeschränkt
hat, ihnen Sanktionen bescherte, ist jedoch kein Einlenken oder
späteres "für Ungültig befinden" möglich.
Ich habe dazu wieder ein Bild:
Die
sog. Staatsgewalt steht dem Menschen auf dem Fuß. Dieser ruft: darf
dieser Fuß da stehen - auch wenn er mir wehtut und ich solange er da
drauf steht, selber nicht laufen kann?
Die Justiz schaut weg bzw.
beschäftigt sich mit anderen Dingen. ehe sie guckt ist der besagte Fuß
weg. Vielleicht steht ein neuer Fuß inzwischen drauf. Aber sie sagt: der
damals beklagte Fuß ist weg. Er wird nicht weiter verfolgt.
Rollt
der Betroffene anderweitig mit den Augen oder bewegt sich nicht im
vorgeschriebenen Galopp nac der Pfeife der Justiz, wird das noch Jahre
später eigenmächtig verfolgt und natürlich geahndet.
Messen mit zweierlei Maß.
Für
die unwichtigen Dinge, die aber die Freiheit blockieren, hat man Zeit
und Kraft. Für die wichtigen Dinge, die man der Freiheit aus dem Weg
räumen könnte, ist man blind... die darf man per def. gar nicht
ansehen...
So wurde auch mein Verwaltungsakt von der Justiz erst dann angeschaut, als er per def. gar nicht mehr "behandelbar" war.
Meine
max. 5 Minuten zu lange Verweildauer in einem Hamburger Gerichtssaal
führte zu 4 ganzen Verhandlungstagen und Strafen sowie Rechnungen mit
der Option, nachhaltig meine bürgerliche Existenz zu gefährden.
Da
in den 5 Minuten keine Gerichtsverhandlung gegen mich unmittelbar stattgefunden
hat und ich freiwillig aus dem Saal gegangen war, hätte demnach auch
keine Anklage mit Strafverfahren gegen mich stattfinden können.
Jemand sagte, so könne man das ja mal mit Strafzetteln probieren.
Wenn man den Bußgeldbescheid per Post erhält, dauert in der Regel das verkehrswidrige Verhalten nicht mehr an. Auto umgeparkt. Rote Ampel wieder grün... Definieren wir unsere tagtäglichen Lebensverrichtungen doch auch einfach mal als Verwaltungsakte ;-)
Einen Hinweis: "keine Abmahnung ohne vorherigen
Kontakt" könnte ja auch im Auto hinterlegt werden anstelle einer
Parksscheibe ;-)
Wer jetzt bereut, diesen juristisch sinnlosen und ggf. redundanten Sermon gelesen zu haben, dem rate ich selber eine Zeitmaschine zu benutzen und vom Tag noch was zu haben ;-)
Gruß
FriGGa
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