Freitag, 26. Januar 2018

Premiere im Landes-Sozialgericht: ich hätte eine Zeitmaschine beantragen sollen ;-P

am 25. 01. 2018 war Premiere! Ich durfte das erste Mal zu einer mündlichen Verhandlung in ein Sozialgericht in eigener Sache und das gleich im zweiten Level!

Dass man einer Dilettantin nur eine Übungsbühne gibt, musste aber mehr als deutlich gemacht werden. Während andere Leute in mitunter auch "sinnlosen Prozessen" aus juristischer Sicht lange Zeit hatten sich auszumehren, bekam ich für meine Seminarfortbildung anlässlich eines vom Gericht für überflüssig befundenen Verfahrens erstaunlich wenig Raum.

Genausogut hätte ich auch Forschungsmittel beantragen können, etwa zum Bau einer in diesem Fall notwendigen Zeitmaschine.

Ein EGV-Verwaltungsakt sei nur innerhalb der Geltungsdauer überhaupt angreifbar. Bleibt die Zeitspanne ohne weitere (auch später erst umgesetzte) Rechtsfolgen (andere Folgen scheiden sowieso aus), kann juristisch nichts mehr separat gegen so einen EGV-VA getan werden. Ob ein VA grundsätzlich falsch aufgesetzt ist, die Grundlage seines Erlasses unzulässig oder ob er lediglich inhaltlich falsch abgefasst ist: nichts spielt eine Rolle.

Zeitablauf=keine Klagemöglichkeiten.
Weder (Fortsetzungs-)Feststellungsklage noch Abwehrklage.

Ach so, Ihr habt wie ich rechtzeitig geklagt? Das ist Wurscht - das Gericht müsste die Klage rechtzeitig drangenommen haben - noch innerhalb der Gültigkeit des EGV-VA.
Und solange das Gericht den EGV-VA nicht behandelt? "Solangen müssen wir einfach weitermachen" (Zitat Herr M. von damals) und den EGV-VA als gültig ansehen...
Gut, dass auch ich Tatsachen geschaffen habe, von denen ich auf ewig zehre - etwa dem so freudvollen Gedanken, die EGV bei Ebay zu versteigern und dabei erfolgreich gewesen zu sein ;-)


Nun war mein Publikum so weit angereist und hatte so lange gewartet (die Verfahren davor überzogen zeitlich gewaltig), nur um maximal 10 Minuten bzw. 8 Minuten von mir zu hören und dabei zu erleben, wie der vorsitzende Richter diese Zeit zusätzlich eingrenzte, indem er seine Mitzeichnungen langsam in sein Diktiergerät sprach.
Vielleicht war das die Antwort darauf, dass ich zuvor ein (von ihm abgelehntes) Wortprotokoll beantragt hatte?

Nebenbei eröffnete er mir, dass ich auch innerhalb der selben knapp bemessenen Zeit all meine Anträge zu stellen hätte, er würde umgehend nach Zeitablauf alles abbrechen und nichts mehr aufnehmen.
Da dachte ich an einen Lehrer aus der Mittelstufe. Sätze wie: "Ihr habt noch eine Minute und 12 Sekunden für die Kurzkontrolle," hatte er damals auf Lager.

Ich konnte nur rudimentär ein paar Anträge stellen bzw. beantragte, dass dann die gesamte Kammer (5 Leute inkl. zwei ehrenamtl. Richtern, für die ja mein Vortrag menschlich gedacht worden war), alle meine Schriftsätze zuvor lesen müsste.

Das wurde dann in der Beratung vor der Urteilsverkündung wie alles weitere abgelehnt.

Ansonsten übte ich mich ein wenig mit der Checkliste:
1.Antrag auf Wortprotokoll - Ablehnung (schriftlich und rechtsmittelfähig) dokumentieren lassen - dieses in das Protokoll aufnehmen.
2. Vorlage der Generalterminsvollmacht (entfiel, weil keiner vom Jobcenter da) - jemand meinte, ich hätte das zusätzlich machen können auch ohne einen Jobcentermenschen dort. Dazu und zu anderen Punkte ordentlich rügen, rügen, rügen ;-)
3. Antrag auf selbständiges Beweisverfahren (zur Verfass. Widrigkeit von SGB -II) - gab ich in nem roten Umschlag eingepackt ab.
4. Meine konkreten Anträge in Verb. mit dem Antrag zur Wiedereinsetz. in den vorherigen Stand.


Nun, der einzig sinnvolle Antrag, der auch mein Publikum unterhalten hätten, wäre der auf eine ZEITMASCHINE gewesen ;-)

Die Frage (von mir an den Richter) war:
wozu wird ein Gerichtstermin anberaumt, auch wenn KEINE Möglichkeit außer einer Komplettabweisung von allem besteht?
Das fragte ich den Vorsitzenden. Er gab mir darauf keine richtige Antwort. Nur sowas wie: "na damit Sie sich hier äußern können und dafür warne 10 Minuten echt viel."

Nun, er und seine volle Besetzung bekommen aber dafür Geld - mehr vermutlich, als sie nur für eine rein schriftliche Beschlussfassung bekämen. 

FESTSTELLEN, dass die ZEIT für das entsprechende und überhaupt alle RECHTSMITTEL per def. ABGELAUFEN WAR, hätte man auch ohne mündliche Verhandlung können.
Jedoch entbindet das die Sozialrichter nicht davon, selbständige Beweisverfahren zu eröffnen - egal in welchem Zusammenhang diese als Nebenschauplatz ggf. nur "bekannt" werden.
War doch auch im Strafgericht möglich, statt über Sanktionschikane einer Frau Kosmol über deren Briefe zu urteilen und nebenbei das Vorliegen neuer Straftatbestände zu definieren.

Übrigens wurde bei besagtem Prozess in Hamburg aus einem einmalig in der VERGANGENHEIT angesiedelten Missverständnis bzw. nachträglich dazu gedrehten "Obrigkeitsgewaltakt" gegen den sich "ungehorsame Bürger" scheinbar gewehrt hatten - sprich einer maximal 5 Minuten angedauert habenden "Gesetzesübertretung", die niemandem schaden zugefügt hat, etwas mit Potential, ganze Biographien und Geldbeutel zu ruinieren.
Aus einem EGV-Verwaltungsakt, der mindestens 6 Monate gedauert hat, in seiner Abfassung Lute erschreckt und in ihren Grundrechten eingeschränkt hat, ihnen Sanktionen bescherte, ist jedoch kein Einlenken oder späteres "für Ungültig befinden" möglich.

Ich habe dazu wieder ein Bild:

Die sog. Staatsgewalt steht dem Menschen auf dem Fuß. Dieser ruft: darf dieser Fuß da stehen - auch wenn er mir wehtut und ich solange er da drauf steht, selber nicht laufen kann?
Die Justiz schaut weg bzw. beschäftigt sich mit anderen Dingen. ehe sie guckt ist der besagte Fuß weg. Vielleicht steht ein neuer Fuß inzwischen drauf. Aber sie sagt: der damals beklagte Fuß ist weg. Er wird nicht weiter verfolgt.
Rollt der Betroffene anderweitig mit den Augen oder bewegt sich nicht im vorgeschriebenen Galopp nac der Pfeife der Justiz, wird das noch Jahre später eigenmächtig verfolgt und natürlich geahndet.
 Messen mit zweierlei Maß.
Für die unwichtigen Dinge, die aber die Freiheit blockieren, hat man Zeit und Kraft. Für die wichtigen Dinge, die man der Freiheit aus dem Weg räumen könnte, ist man blind... die darf man per def. gar nicht ansehen...

So wurde auch mein Verwaltungsakt von der Justiz erst dann angeschaut, als er per def. gar nicht mehr "behandelbar" war.
Meine max. 5 Minuten zu lange Verweildauer in einem Hamburger Gerichtssaal führte zu 4 ganzen Verhandlungstagen und Strafen sowie Rechnungen mit der Option, nachhaltig meine bürgerliche Existenz zu gefährden.
Da in den 5 Minuten keine Gerichtsverhandlung gegen mich unmittelbar stattgefunden hat und ich freiwillig aus dem Saal gegangen war, hätte demnach auch keine Anklage mit Strafverfahren gegen mich stattfinden können.

Jemand sagte, so könne man das ja mal mit Strafzetteln probieren.
Wenn man den Bußgeldbescheid per Post erhält, dauert in der Regel das verkehrswidrige Verhalten nicht mehr an. Auto umgeparkt. Rote Ampel wieder grün...  Definieren wir unsere tagtäglichen Lebensverrichtungen doch auch einfach mal als Verwaltungsakte ;-)
Einen Hinweis: "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" könnte ja auch im Auto hinterlegt werden anstelle einer Parksscheibe ;-)

Wer jetzt bereut, diesen juristisch sinnlosen und ggf. redundanten Sermon gelesen zu haben, dem rate ich selber eine Zeitmaschine zu benutzen und vom Tag noch was zu haben ;-)


Gruß
FriGGa

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