Sonntag, 28. Januar 2018

"Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig"

Mal wieder ein Experiment eines Betroffenen von "behördlichen oder amtlichen Schreiben".

Er hat den Spieß einmal umgekehrt... ;-)





Betreff: PKH-Verfahren .... Name Kläger ./. Land Berlin
Datum
Sehr geehrter Herr S.,

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.01.2018, möchte ich folgende Stellungnahme abgeben.

[...] Inhalt der Stellungnahme [...]

Ich tue dieses in der gleichen rechtsverbindlichen Form wie Ihr Schreiben vom 02.01.2018, Ihr Schreiben vom 10.05.2017, und das Schreiben von Dr... vom 23.03.2017 angefertigt wurden.

Diese Schreiben tragen nämlich keine handgeschriebene Unterschrift gemäß § 126 BGB und könnten deshalb gemäß § 125 BGB auch als ungültig angesehen werden, da sie anstelle der handgeschriebenen Unterschrift ja lediglich folgenden gedruckten Satz enthalten:

„Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, weil es mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde“

Es erstaunt mich nicht wenig, dass allein die Tatsache, dass ein Schreiben mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde, ein hinreichender Grund dafür sein soll, dass es auch ohne handgeschriebene Unterschrift gemäß § 126 BGB rechtsgültig sein soll. Welche Rechtsgrundlage liegt dem zu Grunde? Mich interessiert das Thema, und darum werde ich, wie oben erläutert, dieses Schreiben auch nicht unterschreiben, da ich es ja ebenfalls mit einer Datenverarbeitungsanlage (meinem PC) erstellt habe.

Akzeptieren Sie dieses Schreiben so als rechtsgültig, dann weiß ich, dass ich zukünftig Schreiben nicht mehr unterschreiben muss, wenn ich sie mit einer Datenverarbeitungsanlage erstelle, bemängeln Sie jedoch, dass auf diesem Schreiben die handgeschriebene Unterschrift gemäß § 126 BGB von mir fehlt, und es damit für Sie ungültig ist, dann erklären Sie damit aber gleichzeitig auch sämtliche Schreiben als ungültig, die keine Unterschrift gemäß § 126 BGB tragen, und mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Antragssteller
[Nachname]

Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, weil es mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde.
 
Hervorhebungen von mir (FriGGa)


Fazit nach neuestem Stand:

Inzwischen hat der Betroffene Auskunft erhalten, dass dieses Vorgehen NICHT akzeptiert wird - dass Verwaltungsakte ohne Unterschriften erlassen werden dürften, er aber seine Schreiben unterschreiben müsse, um sie "gültig zu machen" (sinngemäß).

In dem konkreten Fall hing davon nichts Gravierendes ab - also nutzte es der Betroffene zur Klärung.

Interessant bleibt aber die Frage, wieso dann mitunter Verwaltungsakte nicht als solche gekennzeichnet sind oder auch von NGOs wie der Rundfunkgebührenstellen o.ä. auf diese Floskel zurückgegriffen wird.
Auch ich habe schon Schreiben so unterzeichnet (mit Hilfe der EDV erstellt und daher ohne Unterschrift gültig - bzw. per FAX meine eingescannte Unterschrift geschickt wie oft Firmenchefs im Anschreiben eines Warenkatalogs ihre Unterschrift massenhaft abdrucken lassen).


6 Kommentare:

  1. "Inzwischen hat der Betroffene Auskunft erhalten, dass dieses Vorgehen NICHT akzeptiert wird - dass Verwaltungsakte ohne Unterschriften erlassen werden dürften, er aber seine Schreiben unterschreiben müsse, um sie "gültig zu machen" (sinngemäß)."

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) singt das Pippi Langstrumpf Lied:

    Zwei mal Drei mach Vier
    widdewiddewitt und Drei macht Neune!
    Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt ...
    Hey - Pippi BA ..... hollahi-hollaho-holla-hopsasa
    Hey - Pippi BA..... - die BA macht was ihr gefällt.

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    1. danke für den witzigen Kommentar - es ist aber diesmal nicht die BA gewesen, sondern irgend ein Verwaltungsgericht oder Amtsgericht, wo jemand wegen einer anderen Sache hingeschrieben hatte, weil die was wollten. War wie gesagt nicht dramatisch - nur eben dass er versucht hat, den Spieß mal umzukehren und die dann schrieben, dass das nicht ginge...

      Aber ungeachtet dessen macht die BA "wie ihr ist" - ob ihr das gefällt, bezweifle ich. Sonst hätten die sich millionen Arbeitsplätzchen gebacken, um eine super Statistik zu haben - natürlich jeden Monat neu, wo alle Leute ständig arbeitslos werden und von der Dynamik des "Job-Umziehens" würde das JC leben wir eine Umzugsfirma.

      Die mit dem Pipi-Langstrumpf- Lied bin doch dann eher ich ;-)

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  2. Anscheinend ist es eine neue Art der Behörden, Schreiben ohne Unterschrift zu verschicken, nicht einmal ein Name ist mehr vermerkt.

    Das Jobcenter verschickt solche Schreiben als "Einladung" auf denen sowohl Unterschrift als auch der Name fehlt...

    Vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice habe ich sogar Schreiben erhalten, da fehlte ALLES. Es fehlte sogar der Vermerk "Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" !!!
    Es stand nur:
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Beitragsservice

    Ich finde das respektlos und auch unmöglich, nicht einmal den Namen zu schreiben der das Schreiben verfasst hat!!!!!
    Und eine Unterschrift ist doch wirklich zumutbar, denn Schreiben werden doch bereits seit zig Jahren mit dem Computer verfasst d.h. maschinell erstellt.

    So hat man keine Ahnung, wer für das Schreiben verantwortlich ist.
    Die Behörden wollen sich anscheinend aus der Verantwortung ziehen....

    Keine Unterschrift unter z.B. einen Verwaltungsakt halte ich für bedenklich.

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    1. Die BA hat "nur" 100.000 Angestellte. Scheinbar sind die mit den ALG I, den ALG II und den Aufstockern total überfordert. Da rächt sich die jahrelange Statistikfälschung, die von der BA ins Leben gerufen wurde, denn ihre JC-Angestellten können den riesigen Berg an Arbeitslosen und Aufstockern scheinbar nicht mehr bewältigen ohne Trickserei und ohne zugeben zu müssen, dass die wahre Arbeitslosenquote schon lange durch die Decke geht.

      Und sicherlich hat die Verweigerung der Unterschrift unter einem Behördenbrief auch damit zu tun, dass die BA sich juristisch nicht in den Karren fahren lassen möchte, denn die Frage ist doch: Wer sitzt da eigentlich als Arbeitsvermittler? Ein echter Beamter (m/w) oder ein arbeitsloser Akademiker, der in einem Schnellkurs den "Beamtenstatus" bekommen hat, um Hartz IV Empfänger drangsalieren zu dürfen?

      Letztendlich ist es aber für ALLE ein gutes Geschäft, außer für die Hartz IV Empfänger. Die BA kann die Arbeitslosenstatistik für das Wohlergehen unserer Politiker fälschen, die 100.000 Angestellten der BA bekommen ihren Gehaltscheck für "geleistete Dienste", die Sozialverbände sind auch gut im Geschäft, genauso wie die Sozialanwälte und die Sozialrichter. Die Zeitarbeitsfirmen bekommen Sklaven "frei Haus" geliefert, die Weiterbildungsinstitute machen mit Hartz IV Empfängern volle Kassen und ganz am Ende, da steht der Hartz IV Mensch, dem sie sein Rückgrat gebrochen haben und der auch noch sanktioniert wird, wenn er nicht brav ist und dafür sorgt, dass ALLE weiterhin gut an seinem Leid verdienen.

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    2. http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kursangebot-der-jobcenter-das-milliardengeschaeft-mit-den-arbeitslosen/20800654.html

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    3. Spätestens nach dem Lesen des Artikels, sollte auch dem letzten Hartz IV Empfänger klar geworden sein, um was für eine "Behörde" es sich bei der BA und den Jobcentern wirklich handelt.

      Das Milliardengeschäft mit den Arbeitslosen

      Kursanbieter und Jobcenter-Angestellte haben ein System etabliert, das die Arbeitslosen-Statistiken schönt und der eigenen Karriere dient. Eine Analyse.

      http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kursangebot-der-jobcenter-das-milliardengeschaeft-mit-den-arbeitslosen/20800654.html

      „Erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung mit 'A' bzw. eine entsprechende individuelle Leistungseinschätzung im Rechtskreis SGB II, kommt eine Leistungsprämie in Höhe von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts in Betracht“, heißt es im Handbuch Personalrecht der Arbeitsagentur. Für ein „B“ gibt es 15 Prozent. Diese Prämien stehen verbeamteten Führungskräften zu. Angestellte Führungskräfte erhalten laut Tarifvertrag für ein „A“ eine Prämie von 20 Prozent des Grundgehalts.

      Die einfachen Mitarbeiter – Arbeitsvermittler und Fallmanager - bekommen zwar kein Geld für ausgebuchte Kurse. Für sie hängt an den Statistik-Zielen aber oft der Job. „Wer am Ende des Jahres die Note A oder B bekommt, der muss zum Gespräch über eine Beförderung eingeladen werden“, sagt Friedrichs. Wer befristet angestellt sei und ein C oder gar ein D bekommt, gerate in Gefahr, bald selbst Kunde des Jobcenters zu werden.

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