*UPDATE* 06. Juni 2018, 11:30
FriGGa wird vom Vermieter zur Mieterhöhung verklagt - Verhandlung im
Amtsgericht Mitte in der Littenstraße 12-17, Gebäude südl. vom "Alexa", Saal 2807
... wie frei ist ein Vertrag, wie aufrichtig ein Angebot, wenn die Alternative das zwangsweise Aufnötigen einer einseitigen Vertragsänderung ist - und das vor allem ohne jeglichen Vorteil oder Nutzen für mich?
Und wieso kann da nicht einfach banal eine Rechnung (wie bei Betriebskosten) geschrieben werden, wenn die Kosten der Grundmiete steigen - die man auch inhaltlich zu begründen in der Lage sein müsste?
... auch wenn es hier sicher einige der "juristisch Versierten" sinnlos finden - was gesagt werden muss, muss gesagt werden - und das auch mal etwas länger... weil an den wesentlichen Punkten gern vorbeidiskutiert wird.
Willkürliche MietZINSerhöhungsverlangen sind ZWANG und kein Gesetz oder Pseudo-Recht, das verbrieft "dem Mieter eine Zustimmungsunterschrift abverlangen kann", macht es gerechter!
Nachfolgend meine Reaktion auf die kürzlich erhaltene Klage meines Vermieters ans Amtsgericht bzgl. meiner bisher nicht erteilten Zustimmung zur Mieterhöhung,die ausschließlich mit "wir dürfen, weil der Mietspiegel steigt" begründet worden war.
Ich bin mal gespannt, wie man auf meinen Brief reagieren wird.
- Dokumente des Vermieters sowie des Amtsgerichtes folgen bei Zeiten -
Gewobag PB
FAX: 030 4708-4510
Amtsgericht Mitte – Littenstraße 12-17, Fax: 030 90 23 2223
Ihr Verlangen nach einer Unterschrift unter Ihren Mietvertragsentwurf zu
MV 1000/00168/0108/04
Sowie die dazu erhobene Klage
mit dem Zeichen des Amtsgerichts Mitte: 9 C 478/17
Bitte verwenden Sie stets mein Zeichen: KLAGE_erzwungene_Unterschrift_Mietspiegel
14.01.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich mit, dass ich nicht die Forderungen des Vermieters in der Form, wie er sie stellt, akzeptiere. Dass ich überhaupt auf all diese Korrespondenzen eingehe, ist dem Umstand geschuldet, dass ich keinen weiteren Nachteil erleiden will und nicht irrigerweise in den Akten stehen soll, dass ich ein Rechtsmittel versäumt hätte.
Die Tatsache, dass ich aber zur Reaktion gezwungen werde, rüge ich ausdrücklich.
Ein Rechtsstreit ist nicht in meinem Interesse und ich werde dafür nicht bezahlt. Es geht mir um das sichtbarmachen von ZWANG und somit auch ERZWUNGENEN UNTERSCHRIFTEN, was ich im Folgenden darlegen werde.
Ich erkenne den Klageanspruch NICHT an.
Meine NICHT-Anerkenntnis ist aber ebenfalls nicht einer Einlassung gleichzusetzen, dass ein Klageprozess, den ich dann womöglich noch bezahlen muss, mit Juristen als Dienstleistern, die darüber ihre Existenz legitimieren, in meinem Sinne beauftragt habe!
Die einseitige Unter-Druck-Setzung, innerhalb von 14 Tagen zu reagieren, rüge ich ebenfalls – ohne meine Aussage ist meine Antwort „nein“ und nicht, nur weil ich nichts gesagt habe, „ja“. (Anm.: Das stelle man sich bei Gelegenheit mal in einem Sexualthema vor. Stimmen Sie zu? Keine Antwort in der Frist – na dann darf der Frager ran…)
Ebenso rüge ich das Behandeln wirtschaftlicher Interesse auf gleicher oder höherer Ebene als das Schützen des Interesses eines Grundrechts (wie dem auf Wohnen sowie die Vertragsfreiheit) und erinnere Sie als staatlich Beauftrage im Sinne der MENSCHENWÜRDE zu entscheiden und zu handeln. Dem Vermieter mag es um 12 EUR/Monat gehen. Mir geht es um (m)ein Grundrecht.
Für den Wunsch einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist allein der Vermieter verantwortlich!
Es ist der Vermieter, der kein Interesse hat, eine VERHANDLUNG, also etwas, das diesen NAMEN verdient, führen zu wollen.
Ich war durchaus bereit, eine ernsthafte Vertragsverhandlung durchzuführen, in der nicht einseitig höhere Kosten ohne jegliche messbare Gegenleistung für mich erhoben werden und ich dann auch noch zum Nachteil der Allgemeinheit einen Mietspiegel beitrage mit anzuheben.
Ich habe dazu den Vermieter hinsichtlich der inhaltlichen Rechtfertigung höherer Kosten erfolglos befragt – auch wenn dies „nur“ höhere Personalkosten bei der GEWOBAG betreffen würde, die alle von ihrem Lohn leben und nicht in Hartz IV rutschen sollten. Doch dazu erfolgte keine Auskunft – keine Niederlegung der Zahlen. Wenn ich Anträge stelle, soll ich Zahlen offenlegen. Mich rechtfertigen. Nicht mehr und nicht weniger verlange ich von meinem Vermieter. Ebenso auch die Gerechtigkeit in den Forderungen – kein verstecktes nachträglich eingeräumtes Staffelmietverhältnis, wenn ich ständig genötigt werde höhere Grundmieten abzuzeichnen, weil ich Angst habe, sonst meine Wohnung zu verlieren.
Ich möchte hier kein Messen mit zweierlei Maß zum einseitgen Vorteil und zur Willkürausübung des Vermieters.
In meinem Haus fallen die Mieten einiger anderer Parteien geringer aus als meine – auch nach deren Erhöhung würden manche Haushalte weniger zahlen als ich derzeit an Kaltmiete zu bezahlen habe.
Als Bezieherin von Hartz IV bin ich angehalten, möglichst geringe Mietausgaben zu verursachen.
Jede steigende Miete erzeugt zudem auch ein „Abmeldungshindernis“ vom Jobcenter, so dass ich wegen der grad mal so selbständig erwirtschafteten Gelder länger in Hartz IV verweile und mehr ranschaffen muss, um den Sprung in die leistungsbezungslose Phase anzudenken. In einem halben Jahr Bewilligungsabschnitt sind das schon 12mal6 = 72 EUR.
Der Berliner Mietspiegel wurde vom Vermieter als einziges Argument einer Preissteigerung angeführt.
Doch ist dieser Mietspiegel ständig am steigen, um so mehr Mietparteien sich auf höhere Mieten einlassen. Steigen auf meiner Straßenseite – auch durch meine Zustimmung- die Mieten, hat die andere Straßenseite das Argument, wir leben in einer teureren Gegend und es werden dort die Mieten gehoben. Das wiederholt sich dann fortwährend auch auf meiner Seite.
Der Vermieter hat angeführt, er könne die Miete erhöhen. Sollte das ein einseitiges erstellen einer höhreren Rechnung sein, bedarf es dazu keiner expliziten Zustimmung oder abschluss eines veränderten Vertrages.
Wie bei Betriebskostenabrechnungen wäre auch bei höheren Grundkosten, die einfach nur an mich weitergegeben würden, keine gesonderte Unterschrift nötig – man könnte eine Rechnung schreiben, die ich begleiche, abstottere oder ans Jobcenter weitergebe.
Die Tatsache, dass er von mir eine Unterschrift möchte, zeigt, dass er auf meine freiwillige Annahme eines Vertrages setzt.
Vertragsfreiheit ist eben durch Freiwilligkeit gekennzeichnet, es darf keine Auswahllose oder erpresserische Ausgangslage vorliegen.
Erhalte ich allerdings wie von der GEWOBAG ein Schreiben, das mir in Aussicht stellt – wie nun geschehen – verklagt zu werden, sofern ich nicht „freiwillig“ unterschreibe und mir damit „freiwillig“ höhere Kosten aufzuerlegen zur einseitigen Gewinnmaximierung des Vermieters ohne einen individuellen Mehrgewinn und ohne eine zuvor verabredete Verbesserung in der Wohnung.
Das ist nicht in meinem Verbrauchersinne und nicht in meinem Sinne als außerparlamentarische Politikerin.
Das einzige, was mich hätte bewegen können, eine Unterschrift GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN zu erteilen, ist die ANGST vor OBDACHLOSIGKEIT in Folge eines von mir ggf. nicht mehr beeinflussbaren Prozesses, der mich überrennt und mich permanent mit Kosten und Nachteilen für mich und mein Berufs- und Familienleben überrollt.
Ich hatte überlegt, diese Unterschrift mit dem wahrheitsgemäßen Zusatz ihres Zustandekommens zu erteilen:
„ich habe keinerlei Nutzen, nur höhere Ausgaben und füttere damit die Gewinnabschöpfungsaussichten des Vermieters – ich unterschreibe einzig zu dem Zweck, schlimmeres Übel wie juristischen Ärger, damit verbundene Mehrkosten, weitere Verschuldung und letztlich Obdachlosigkeit abzuwenden.“
Doch davon habe ich erstmals abgesehen, weil ich ja angeblich nach Auskunft des Vermieters nicht „gezwungen“ bin zu unterschrieben, sondern auch ohne meine Unterschrift ein Weg bestünde, einseitig die Miete zu erhöhen.
Eine Verhandlung, die als einzige Alternative die gewaltsame Umsetzung mittels Gerichten hinsichtlich einer Forderung hat, ist nie eine Verhandlung gewesen – sondern nur ein Deutlichmachen der eigenen Macht.
Eine Unterschrift – egal wo und für was – die einzig zum Zwecke der Abwendung von Nachteilen oder aus Angst erfolgt, ist nicht freiwillig erteilt. Verträge, die erzwungen wurden, müssen rückwirkend abgewickelt und für ungültig erklärt werden.
Bei Abschluss meines Mietvertrages Ende 2007 bin ich freiwillig einen Vertrag mit dem Vermieter eingegangen. Dieser sah nicht vor, dass ich weitere Verträge in der Zukunft immer wieder neu hätte schließen müssen. Bei einem einseitigen Recht des Vermieters, weitere Kosten abzurechnen oder zu erheben, reicht eine Rechnung einseitig – es ist nicht vonnöten mich in einen neuen Vertrag zu zwingen. Mein Vertrag war für immer abgeschlossen – solange ich zumindest mein GRUNDRECHT auf WOHNEN hier ausüben möchte und das technisch seitens des Vermieters auch realisierbar ist (solange das Haus bewohnbar ist). Laufende Kosten werden ständig erhöht. Alles, was zur Mietzinssteigerung gehört, ist nicht in meinem Interesse. Ich hätte ja rein rechnerisch innerhalb einer längeren Wohnfrist die Wohnung auch erwerben können, auch wenn das – gerade für eine Jobcenterkundin – so nicht angedacht ist.
Meine Wohnung hat seitens des Vermieters keine Aufwertung in den letzten 10 Jahren erfahren – die Elektrik war damals schon und ist uralt, die nicht abschließbare Toilettentür habe ich so belassen, wie ich sie übernommen habe – die Heizungen sind oft nicht entlüftet und werden nicht wirklich warm, ich kann auch noch mehr suchen.
Bei einer Spülkastenreparatur bei der ich auf undichte Rohre hinwies, wurde nichts weiter unternommen.
Es gab im Haus öfter Rohrbrüche – auch über mir – und die Nässeflecken, die ich im Zuge der Rohrbruchreparatur vor etlichen Jahren meldete, wurden nicht behoben.
Ich habe mich da auch nicht hintergeklemmt.
Es stört da aber schon eher, dass es weder einen Hof gibt noch einen Fahrradabstellbereich, Licht im Kellerraum ist nicht vorhanden und der Müllplatz sehr weit entfernt.
Unter unserem Fenster zum Hof ist der Gewerbebetrieb Roller Scholz – wo zuvor ein Kaisers war mit entsprechenden Gerüchen fauliger Lebensmittel – und Pfandflaschen, erreichen mich jetzt Benzingerüche, die gerade in den Sommermonaten dazu nötigen, die Fenster geschlossen zu lassen – weil ich mit Übelkeit auf Benzingerüche reagiere.
Ich habe das alles angenommen und mich nicht großartig beschwert – weil ich so viel anderes und wichtigeres zu tun habe. Weil ich bescheiden bin und es mir nicht um das abzocken der schönsten Bude geht, sondern weil ich ein Dach über dem Kopf behalten will. Ich will auch diese Wohnung behalten und mich nicht verkleinern oder gentrifizieren lassen, mein Sohn fühlt sich hier zu Hause und sie ist wegen der langen Mietdauer unsere Heimat.
Ich verlange keine kostenintensiven Modernisierungen – im Gegenteil, ich möchte mit wenig Geld in einer einfachen Wohnung ohne Umzug leben können. Lieber unkompliziert selber etwas machen, als ständig in Kostensteigerungen und regelmäßige Dauererhöhungen zu geraten.
Mein Argument, dass andere Mieter weniger zahlen würde, wurde abgeschmettert, dass das ein Recht in Bezug auf den einzelnen Mietvertrag mit mir genutzt werden solle. Der qm-Preis allein war also nicht das Argument. Sonst müsste man für gleiche Wohnungen auch gleiche Preise verlangen und erstmal alle auf ein Niveau heben.
Andererseits wurden zur Mieterhöhung nicht nur meine Mitmieter im Haus herangezogen, sondern gleich der gesamte Mietspiegel – belassen wir es auf individuellen Absprachen, hat auch ein Mietspiegel nichts in der Argumentation zu suchen – den was geht mich ein für die Interessen von Unternehmen angelegte Mietspiegel an? Ich will doch meine Kosten möglichst günstig handeln.
Zählt man meine Nachbarschaftsrecherche zu Mietzahlungen nicht als Argument gegen einen Erhöhung, weil halt andere weniger Grundmiete zahlen, so kann man dann nicht die Gesamtheit aller Mieter eines Wohnviertels zum Argument erheben. Das ist Messen mit zweierlei Maß.
Weiterhin hat die GEWOBAG mitgeteilt, nicht mit dem Jobcenter sondern mit mir den Mietvertrag zu haben und daher meine und nicht die Zustimmung des Jobcenters zu benötigen, um die Miete zu erhöhen. Da ich aber nicht „frei“ bin in meiner Mietvertragsgestaltung, sondern das Jobcenter die Kosten zur Vermeidung einer plötzlichen Obdachlosigkeit bei mir trägt, zumindest, wenn es mich nicht gerade sanktioniert oder mir meine steigenden Honorareinnahmen anteiligt abzieht, bin ich von einer Kostenübernahme des Jobcenters abhängig.
Ich betone erneut, dass die einseitig vom Vermieter verhängten Forderungen nicht im Sinne einer Vertragsanbahnung auf Augenhöhe stattgefunden haben, sondern nur gezeigt haben, dass einseitig Macht ausgeschöpft wird. Das kann nicht im Sinne des Zusammenlebens sein in einer Gesellschaft, die sich gegenseitig voranbringt und stärkt, wenn schon die Grundprinzipien des Grundgesetzes für einseitige Rendite fortgedrückt werden.
Dass viele Menschen aus Angst oder Alternativlosigkeit zur Vermeidung von persönlichen Nachteilen oder aus Verunsicherung und „brav-sein-wollen“ unterschreiben, macht es noch wichtiger, dass endlich jemand mal die Dinge benennt und sich wehrt.
Als Menschen- und Bürgerrechtlerin sowie als betroffene Mieterin werde ich selbstverständlich über alles bloggen und öffentlich berichten, was mir im Zuge dessen hier noch geschieht.
Ich würde daraus auch einen entsprechenden Musterfall für Arbeitsgruppen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit machen wollen, sofern ich weiter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gezwungen werde, die man mir dann auch noch in Rechnung stellen wollen wird.
Kopie dieses Schreibens geht an unsere Wahlkreis- Bundestagsabgeordnete, die Rechtsanwältin Canan Bayram.
Ich wünsche mir, dass das Gericht, wenn es die Klage nicht einfach abweist, was das klügste aus meiner Sicht wäre, sich mit dem Punkt der ERZWUNGENEN UNTERSCHRIFT eingehender befasst, wenn es schon Fragen hat, die nicht formalistisch pauschal vom Tisch gewischt werden sollen.
Dazu beachten Sie bitte den Anhänge.
Weiterer Argumentationen und Begründungen behalte ich mir und von mir beauftragten oder solidarischen Dritten vor.
beste Grüße,
FriGGa Wendt
-Mensch-
-Grundrechtsträgerin-
Als Anlage füge ich meine Fragen an den Vermieter GEWOBAG vom 24. 11. 2017 an sowie vom 20. 11. 2017
Mein Schreiben vom 24. 11. 2017 (darin vieles, was Ihr schon in der Reaktion auf die jetzt erhobene Klage gelesen habt):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ersuche ich Sie um Auskunft, was genau der Unterschied ist zwischen folgenden zwei Vorgehen:
1) dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen und dann unmittelbar dazu das Widerrufsformular unterzeichnen und beides abgeben
2) dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen und gar kein Formular dazu einreichen
Bitte beschreiben Sie mir, ob und wenn ja wie sich das unterschiedlich auswirkt hinsichtlich der Vertragsverhältnisse und Vorgehensweisen in der kommenden Zeit.
Vielen Dank und beste Grüße,
FriGGa Wendt
-Mensch-
-Grundrechtsträgerin-
Anm.: man teilte mir mit, dass ich das Widerrufsformular "ausfüllen dürfe", also nicht zur Unterschrift gezwungen sei. Aber es faktisch das Gleich sei, wie nicht zu unterschreiben (letzteres tat ich) - die Klage würde dann halt folgen.
Schreiben vom
20.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich freiwillig, sprich intrinsisch motiviert, nicht Ihrem Ansinnen, die Grundmiete zu steigern, zustimme.
Wir können gern auch andere Verträge ausarbeiten, etwa eine Anpassung meiner Grundmiete an den Satz anderer Mieter, die jetzt und auch im Falle einer Erhöhung weniger Grundmiete zahlen als ich.
Sie haben mir auch nicht versucht zu erklären, wofür die erhöhte Miete ein Vorteil für mich als Mieterin wäre. Noch haben Sie Verständnis in mir geweckt für höhere Grundausgaben, die im Sinne aller Mieter sowie im Sinne der bei Ihnen abhängig Beschäftigten sind, die darüber ihre Existenz sichern.
Mieten zumindest einiger Nachbarn liegen im Grundbetrag (Kaltmiete) noch unter meinem Satz. Die Mietsteigerungen bei anderen Mietern würden nach der Steigerung noch unter dem von mir jetzt zu zahlenden Betrag für die Grundmiete liegen. Ich bin also nicht so weit am unteren Ende des Mietlevels, wenn es noch andere gibt, die weniger zahlen als ich.
Demzufolge ist es auch nicht gerechtfertigt, meine Miete zu erhöhen.
Eine Nachbarin wies mich freundlicherweise darauf hin, dass sie zuerst der Vertragsänderung zustimmen solle, dann aber auf einem anderen Blatt diese widerrufen könne. Wieso das dann nicht generell – also gleich „Nicht-Zustimmung“ – möglich sei, ist mir in anbetracht dessen schleierhaft.
In meinem Fall haben Sie diese Widerrufsblatt einfach vergessen – das war sicher ein Versehen und soll keine Ungleichbehandlung darstellen?!
Haben wir zuvor einmal vertraglich vereinbart, dass ich in Zukunft einer Mieterhöhung zustimmen werde? Meines Wissens nach nicht.
Unabhängig von alledem geht es aber hier um die Vertragsfreiheit und die Freiwilligkeit einer Unterschrift.
Unterschriften bekunden den freien Willen eines Menschen.
Sie sagen, ich müsse unterschreiben. Wenn ich nicht unterschreibe, klagen Sie sich die höhere Miete ein und ich müsse dann auch für die Kosten dieses Verfahrens aufkommen.
Das ist eine Ausgangslage, in der eine freiwillige oder freie Entscheidung meinerseits vollständig unmöglich ist.
Jegliche Unterschrift, die ich unter diesen Umständen leisten würde, wäre eine „erzwungene Unterschrift“ und würde von mir wahrheitsgemäß mit den Worten gekennzeichnet werden:
„Diese Unterschrift entspricht nicht meiner freien Entscheidung, dem zuvor genannten zuzustimmen, sondern wird lediglich – unter Vorbehalt der rechtlichen und gerichtlichen Prüfung – geleistet, um Schlimmeres, wie unfreiwillig auferlegte Gerichtsverfahren, zu vermeiden.“
Mit einer erzwungenen Unterschrift entwertet sich aber meiner Kenntnis nach ein Vertrag.
Das ist auch dann der Fall, wenn ich die Unterschrift nicht als „erzwungen“ kennzeichne, faktisch aber „keine echte Wahl hatte“, faktisch also nicht ihm Rahmen der Vertragsfreiheit gehandelt habe, sondern nur aus Angst vor einem Nachteil.
Da Sie „Unterschriften unter Vorbehalt“ grundsätzlich ausschließen, wäre ich gezwungen, eine Klage Ihrerseits oder andere Nachteile zu vermeiden, diese Wahrheit zu verschweigen und zu schreiben: „diese Unterschrift ist unter Zwang bzw. zur Abwendung weiterer Nachteile entgegen meiner eigentlichen Interessen von mir geleistet worden“ und dann ggf. eine eigene Klage gegen diese Praxis einzureichen.
In wie fern Sie mich mit diesem Einwand wesentlicher Rechte berauben, indem Sie a priori festlegen, dass ich unterschreiben müsse und zudem nichtmal vorbehaltlich (rechtlicher Prüfungen!) zustimmen darf, wäre dann ebenfalls rechtlich oder gerichtlich zu klären.
Hinweis zum Mietspiegel:
dieser ist nur dadurch ständig am Steigen, dass sich alle Vermieter immer an den höheren Preisen in der Nachbarschaft oder auf der jeweils anderen Straßenseite orientieren.
Ebenso könnte der Mietspiegel sinken, wenn alle Mieter und Vermieter sich auf die günstigen Angebote für Wohnraum beziehen. Ein Abwärtstrend der Grundmiete und reale Betriebskosten, die für echten Ressourcen- und Arbeitskraftaufwand stehen, liegt dagegen in meinem persönlichen Interesse.
Um da zumindest auf Augenhöhe zu verhandeln und steigende Mieten mit real steigenden Kosten zu begründen wie das bei den Betriebskosten der Fall ist, kann es keine einseitigen Mieterhöhungsverlangen Ihrerseits geben.
Wo nicht das Recht NEIN zu sagen, vorgesehen ist, auch wenn es formal noch existiert, besteht per definitionem keine Freiwilligkeit und kein Einvernehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und beste Grüße,
FriGGa Wendt
-Mensch-
-Grundrechtsträgerin-
P.S.: durch meinen Bezug von Leistungen nach dem SGB-II bin ich grundsätzlich angehalten, meine Miete nicht zu erhöhen, sondern wenn es geht eher zu senken.
diese und andere Termine in dieser "Reihe"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen