Sonntag, 7. Januar 2018

Musterklage Strafanzeige gegen "GEZ"

Ein freundlicher Freigeist schickte mir diese Musterstrafanzeige - zur freien Verwendung - einer modifizierten Fassung von 2015"


Natürlich ohne Garantie oder Haftung jegicher Art.
Warnung: wer klagt, fragt, Mittel des Rechtsstaates entgegen eines ungeschriebenen "Untertanenkodex" einsetzt oder bemüht, könnte als "Reichsbürger" oder sonstig titulierter "Papierterrorist" in die Annalen der Verfassungsschützer eingehen - denn laut Tagesspiegel 

"fängt eine Reichsbürgerkarriere oft mit dem Verweigern der Fernsehgebühren an"...
Vorbemerkung zur Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte vorweg schicken, dass es mir gar nicht eingefallen wäre, Strafanzeige gegen die betr. Institution zu erstatten, wenn ich durch deren Gangart nicht buchstäblich dazu gezwungen würde: Ich lebe von einer durch Grundsicherung gestützten Minimalrente und bin seit 2012 laut Sozialamt ausdrücklich vom Rundfunkbeitrag befreit! Das der Beitragsservice diese Tatsachen beharrlich ignoriert und sich immer wieder darüber hinwegzusetzen versucht (s.d. Anlagen), legt den Verdacht nahe, das dort geltende Gesetze nicht geachtet werden. Diese Gangart bedarf m. E. der strafrechtlichen Überprüfung und hat mich veranlasst, auch über meinen speziellen Fall hinausreichenden Aspekte zusammenzutragen.
Diese Vorbemerkung soll ausdrücklich klarstellen, dass diese Anzeige nicht etwa gesinnungspolitisch (i.S. irgendwelcher politischen Bewegungen), sondern ausschließlich i.S. des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland motiviert ist.



Max Mustermann, Gneisenaustraße 75, 10961 Berlin
An die
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Datum: XX.XX.2018

Betreff: Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln) - die vormals mit derselben Umsatzsteuer-ID unter GEZ firmierte – wegen des Verdachts auf gewerbe- und bandenmäßigen Betrug, Nötigung, Nachstellung sowie aller anderen relevanten Straftatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag.

Begründung:

Seit Jahren werden mir trotz gesetzlicher Befreiung (!!!) Schreiben unter dem Titel „Zahlung der Rundfunkbeiträge“, einer Beitragsnummer und immer höheren Forderungen zugestellt (s. d. Beweismittel), obwohl ich mit dieser Firma weder einen Vertrag geschlossen, noch ein diesbezügliches Beitragskonto eröffnet habe und es keinerlei andere Berechtigung für diese Forderungen gibt.

Ausweislich des Impressums (auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de) handelt es sich bei dieser Firma um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, die demzufolge keine Forderungen erheben darf. Auch ist der Beitragsservice kein Amt mit Beamtenstatus, weshalb er (ohne meine Einwilligung) auch keinerlei Zwangsverordnungen erlassen und einseitige Verträge abschließen darf. D.h., dass es keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Forderungen gibt. Ein „Staatsvertrag“ kann diese Bedingung nicht erfüllen und ist zudem sittenwidrig, da einseitige Verträge (ohne die Mitwirkung und zu Lasten Dritter) nicht abgeschlossen werden dürfen. Die privatrechtliche Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist demnach eine Geldeintreiberfirma in Form einer „Drückerkolonne“, welche den Anschein von Staatlichkeit vortäuscht. Das ist m. E. Nötigung und organisierter Betrug.

Aus dem Impressum der o.g. Internetseite ist zu ersehen, dass es sich um eine privatrechtliche Firma mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und einem Geschäftsführer handelt. Wer eine UstID erhalten darf, geht klar aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a hervor.

Dort steht:

(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Demnach erhalten Unternehmen und andere juristische Personen eine UStID.
Bemerkenswert ist auch, was unter dem Impressum steht:

ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. - Wie kann etwas öffentlich-rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?

Die AZD verkündet, dass der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde. Dies ist zwar richtig, doch fehlen auf den Gesetz- und Verordnungsblättern Unterschriften.

1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz

BGB § 126 Schriftform: (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

Es steht nirgends, welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben und wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses „Gesetzes“ gibt. Dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage hätte ein Parlament ein rechtsgültiges Gesetz verabschieden müssen. Dies ist hier nicht geschehen, da es weder auf dem RBStV noch auf den Beschlüssen der Länder Unterschriften gibt.

2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden

Unter www.gesetze-im-internet.de sind alle Gesetze und Verordnungen zu finden. Die AZD beteuert immer wieder, dass die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.

3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz

Die AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz und tut damit, was nur Behörden dürfen. Wenn der Bürger Unterschriften und direkte Ansprechpartner verlangt, wird umgehend mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung gedroht. Das ist nicht nur Nötigung, sondern mafios, denn ohne Unterschrift kann nach den geltenden Rechtsnormen kein Dokument rechtsgültig sein.

4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen

Das Landgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags bestätigt. Das alte Urteil des Amtsgerichtes wurde am 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) aufgehoben. Dabei wurde noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt (!).

5. Gesetze können nicht gekündigt werden

Zum weiteren Beweis, dass die Geldforderung ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird und somit Nötigung und Betrug vorliegt, sei auf § 15 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (Vertragslaufzeit/ Kündigungsfrist) verwiesen. Gesetze sind nicht kündbar und haben auch keine Vertragslaufzeit!

Die Firma „AZD Beitragsservice“ handelt also rechtswidrig, erfüllt die Tatbestände der Nötigung (u.a. durch Säumniszuschläge und versuchte Zwangsvollstreckungen) und des banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch Vortäuschung von Staatlichkeit und Rechtsfähigkeit sowie unberechtigte Zahlungsaufforderungen.

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen der Ermittlungen und den Ausgang des Verfahrens mit.



HINWEIS zum Verlauf und AUSGANG des VERFAHRENS

Der Initial-Kläger schrieb mir soeben:

Am 1. März teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Ermittlung eingestellt habe (Dokument 1)

Daraufhin machte ich von dem mir zustehenden Beschwerderecht bei der Generalstaatsanwaltschaft Gebrauch (Dokument 2)

Am 13. März wurde mir ein neues Aktenzeichen mitgeteilt (Dokument 3)


Am 9. April erfolgte die m. E. unbegründete endgültige Einstellung des Verfahrens (Dokument 4).

Damit macht sich die Staatsanwaltschaft aus meiner Sicht die Rechtsbeugung des Beitragsservice zueigen.
Ich gedenke nun, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

10 Kommentare:

  1. Es stimmt, der ARD ZDF Deutschlandradio ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Es keine Behörde wie z.B. ein Finanzamt. Einen Geschäftsführer haben z.B. auch die Jobcenter...

    Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wird aber nur für Geschäfte gebraucht, beispielsweise muss der Beitragsservice ja auch diverse Büromaterial kaufen.

    Soweit so gut.
    Aber:
    Auf einen dubiosen RBStV kann sich, wenn überhaupt, nur die jeweilige Rundfunkanstalt (ARD,ZDF,Deutschlandradio) berufen, nicht aber der Beitragsservice. Der Beitragsservice ist hier lediglich quasi ein Inkassounternehmen (eine Geldeintreiberfirma) der Rundfunkanstalten. Der Beitragsservice fungiert dazu fast wie die ehemalige Stasi in der DDR, damals hatte die GEZ Kontrolleure geschickt und heute hat der Beitragsservice Zugriffe auf ALLE in Deutschland gemeldeten Bewohner bei den Einwohnermeldeämtern. Was der Beitragsservice mit diesen Daten außerdem so macht, kann niemand kontrollieren...

    Ich hatte 2015 ebenfalls eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gestellt gegen den Beitragsservice bzw. dessen Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf wegen Betrug. Der Beitragsservice buchte ohne mein Wissen, von einem alten Konto das nicht mehr mir sondern meiner Ex-Freundin gehörte, heimlich ohne mich zu informieren, ohne Bescheid, über Monate hinweg Rundfunkbeiträge ab. Nur durch Zufall erfuhr ich es von meiner Ex-Freundin. Diese hatte es auch zu spät gemerkt, beim Beitragsservice angerufen und zumindest eine Abbuchung rückgängig machen können und den Lastschriftauftrag sofort storniert. Es gab keinen aktuellen Lastschriftauftrag bzw. kein SEPA-Mandat für dieses Konto! Es gab nur einen sehr alten Lastschriftauftrag mit der GEZ. Der Beitragsservice teilte mir dann mit, dass meine Ex-Ehefrau!telefonisch diese alte Einzugsermächtigung storniert hätte, als sie eben diese Abbuchungen (leider zu spät) von ihrem Konto feststellte.

    Der Beitragsservice teilte mir weder mit, dass er die Beiträge abbuchte, noch erhielt ich jemals einen Beitragsbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen konnte, obwohl ich ja damals mehrmals mit dem Beitragsservice schriftlich wegen andere Sachen Kontakt hatte.

    Unglaublicherweise hatte ich damals zu dieser Zeit wegen einem Antrag auf Befreiung mehrmals mit dem Beitragsservice Kontakt, ohne dass mir dieser von den Beiträgen die er zuvor monatelang abgebucht hatte geschrieben hatte. Nie hatte ich einen Bescheid erhalten...

    Zum nicht erteilten SEPA-Mandat teilte mir der Beitragsservice dann mit, er hätte die Umstellung auf einem Kontoauszug damals mitgeteilt...natürlich hatte ich ja niemals einen Kontoauszug gelesen, da es ja schon lange nicht mehr mein Konto war, sondern das meiner Ex-Freundin.

    Nach § 263 StGB macht sich strafbar, wer durch Vorspiegelung falschen oder durch durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
    1.Täuschung über Tatsachen
    2.Irrtum
    3.Vermögensverfügung
    4.Schaden

    Übrigens wurden wegen meiner Strafanzeige gegen den Beitragsservice keine Ermittlungen wegen Betrug eingeleitet...es lagen keine tatsächlichen Anhaltspunkte wegen einer verfolgbaren Straftat vor schrieb die Staatsanwaltschaft Köln.

    Ich bin KEIN Reichsbürger.

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    1. Eine Befreiung von den Rundfunkbeiträge wollte ich damals haben, weil meine Erwerbsminderungsrente so gering war, dass ich zusätzlich Anspruch auf 14,71 Euro Leistungen vom Jobcenter gehabt hätte, auf diese aber wegen der Streiterei und Belastungen mit dem Jobcenter freiwillig verzichtete und lieber Wohngeld beantragte. Der Beitragsservice lehnte eine Befreiung ab, Wohngeld zählt nicht und da ich keinen gültigen Bescheid vom Jobcenter hatte (natürlich auch keinen Ablehnungsbescheid, weil ich ja freiwillig auf die 14,71 € vom Jobcenter verzichtete) und der Beitragsservice meine Einkommensverhältnisse nicht anerkannte, eben für einige Monate Rundfunkbeiträge zahlen musste bzw. diese wurden ja vom Konto meier ex-Freundin abgebucht! (s.o.) Einige Zeit danach, hatte der Beitragsservice dann folgendes dazu geschrieben und plötzlich auch auf seiner Internetseite veröffentlicht: Eine Befreiung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge könne nur stattfinden, wenn ich Leistungen vom Jobcenter beantragt hätte, dazu einen Bescheid erhalten hätte und wenn ich aber freiwillig darauf verzichtet hätte, schriftlich dem Jobcenter das mitgeteilt hätte und danach dann eben einen neuen Bescheid vom Jobcenter erhalten hätte auf dem ersichtlich wäre dass ich auf Leistungen verzichte.
      Meine Einkommensverhältnisse könne der Beitragsservice nicht überprüfen, ein Rentenbescheid genüge nicht.
      Das alles ist so passiert.

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    2. Nebenbei bemerkt:
      Ich musste dann auch noch die Rücklastschriftkosten von 3,90 Euro bezahlen, für die eine stornierte Lastschrift von dem Konto meiner Ex-Freundin. Davon wusste ich zwar nichts und konnte mir auch nicht erklären welcher Lastschrifteinzug nicht möglich war, hatte ich doch dem Beitragsservice nie mein Konto mitgeteilt und natürlich auch kein SEPA-Mandat erteilt! Nie hatte ich ja vorher auch einen Bescheid erhalten oder auch nur eine Mitteilung dass ich Beiträge zahlen musste...
      Der Beitragsservice teilte mir mit:
      Bundesweit wurden bislang sämtliche Klagen, die mit der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages begründet wurden, abgewiesen.
      (das alles ging über 2 Jahre, ich gab dann auf und zahlte)

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    3. Der Beitragsservice ist aber auch kein rechtliches Inkasso-Unternehmen, da dies eine Genehmigung haben müsste.

      Die Erbringung von Inkassodienstleistungen setzt eine Registrierung des Inkassounternehmers bei der jeweils zuständigen Behörde voraus (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG).

      Aufgrund meiner Anfrage, gibt es kein registriertes Inkassounternehmen namens Beitragsservice Köln...

      Inkassounternehmen müssen zwingend im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein (§§ 16 i. V. m. 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG).

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  2. Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht! Demzufolge ist ja alles noch schlimmer als ich bisher dachte. Solche Dreistigkeiten sind mir nicht mal von der Stasi bekannt.

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    1. Ich glaube, im Beitragsservice (früher GEZ) arbeiten viele ehemalige Stasi-Mitarbeiter...

      Auf mein Schreiben an den Beitragsservice am 15.12.2014 habe ich vom Beitragsservice erst am 27.07.2015 eine Antwort erhalten!!!! Es ist kein Fehler im Datum...
      Der Beitragsservice entschuldigt sich, dass er sich erst jetzt bei mir meldet...

      Die Schreiben vom Beitragsservice enthielten weder einen Namen noch eine Unterschrift!!!

      Die damalige Einzugsermächtigung galt für die Rundfunkgebühr der GEZ. Jedoch wurde diese ja damals in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt und aus der Rundfunkgebühr wurde der Rundfunkbeitrag. Außerdem war damals die Umstellung auf SEPA-Lastschrift. Somit war der Beitragsservice verpflichtet, ab da ein SEPA-Mandat einzuholen. Übrigens bekam ich damals das Schreiben mit Überweisungsbeleg und SEPA-Mandat als Anlage zum ausfüllen...

      Der Beitragsservice aber schreibt dazu: "...meine damalige Lebensgefährtin wurde nach der Umstellung auf den Einzug per SEPA-Lastschriftmandat auf dem Kontoauszug über die Umstellung informiert."

      Das macht keine seriöse Firma so, auf dem Kontoauszug....
      unglaublich aber wahr, jede normale Firma muss sich hierzu schriftlich ein SEPA-Mandat einholen. So wäre die legale Praxis gewesen. Aber der Beitragsservice schreibt es auf dem Kontoauszug, den ja jeder nicht immer so genau durchliest, jedenfalls nicht solche zusätzlichen Infos...
      Das ist einfach unseriös...

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  3. Hallo allerseits - ich habe inzwischen Post bekommen vom Gericht, dass die Anzeige abgewiesen bzw. das Verfahren eingestellt wurde.
    Aber beschäftigen der Gerichte bzw. die politische Botschaft, sich gegen diese Raubzüge und Zwangsverträge zu Lasten Dritter zu wehren, macht vielleicht für den einen oder anderen dennoch Sinn.

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  4. Es war schon immer ein Betrug am Bürger und wird es auch immer bleiben.

    Sämtliche Parteien und der gesamte Staatsapparat ist nur darauf ausgerichtet, den "richtigen" Personen sämtliche finsnziellen Mittel zuzuspielen. Leider gibt es kein ausgleichendes politisches Potential mehr, das für die "natürliche" Gewichtsverteilung sorgt.

    Leider - obwohl Grundrechtlich verbrieft - kann man gefahrlos keine Meinungsäußerung mehr vollziehen. Und, das ist nur der Anfang!

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  5. Alle "GEZ" Gegner*innen und ein guter einstieg Volksentscheide zu üben anhand der Rundfunkgebühren: https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_berlin.html

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  6. Ich wehre mich seit ca. 2 Jahren gegen die GEZ, angefangen habe ich durch die YouTube Videos GEZ dauerhaft kündigen 2020 (Teil 2) – wie ihr euch richtig wehrt und mit dem Heft “Raus aus dem Zwangs TV”
    Wahrscheinlich erfolgreich gegen OGV gewehrt:
    Bis jetzt hatte ich mich sogar gegen den OGV erfolgreich gewehrt und mit dem letzten Brief in dem ich dem OGV erkläre, dass er ein Gesetzesbruch begeht, wenn er weiterhin gegen meine Person vorgeht, da die GEZ ein nicht rechtsfähiges Unternehmen ist und es keinen gültigen Vollstreckbaren Titel mit einer gültigen Unterschrift von einem Richter gibt, darf der OGV nicht mein Konto Pfänden oder sonstige Drohungen verwirklichen.
    Des Weiteren habe ich meine Aussage mit dem Tübinger Urteil “LG Tübingen 5 T 162/15", was ich dem Schreiben an den OGV beigefügt habe, bekräftigt.
    Mit einer Frist von zwei Wochen, habe ich dem OGV die Möglichkeit gegeben, sich diesbezüglich zu äußern, falls nicht, sehe ich die Sache als erledigt und an und beantrage die Zurückweisung der Vollstreckung.
    Soweit ich weiß hat der OGV sich auch zurückgezogen und das Verfahren wieder an den BS zurückgegeben.
    Das zeigt doch, dass an der Rechtswidrigkeit etwas dran sein muss.
    Erstes erneutes schreiben nach OGV vom BS - Kontopfändung:
    Am 31.08.2023 ca. 6 Wochen später, nachdem sich der OGV nicht mehr bei mir gemeldet hatte, hatte ich erstmals wieder einen Brief von der GEZ im Briefkasten. Darin ist beschrieben, dass die GEZ (persönlich verantwortlich Michael Renz) jetzt mein Konto Pfändet.
    Ich habe sofort reagiert und habe mein Konto in ein sogenanntes P-Konto von meiner Bank umwandeln lassen.
    Weiteres schreiben vom BS:
    Am 31.10.2023 kam erneut ein Brief, worin der BS mir Paragraphen aufzeigt und auf Ihr angebliches Recht beharrt, das Geld von mir einzutreiben, ohne tatsächliche rechtliche Aussagen wie einen vollstreckbaren Titel nachzuweisen.
    Des Weiteren wird auch in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass ich mich bis jetzt nicht bei denen gemeldet habe oder ich die Möglichkeit hatte, mich abzumelden.
    Dieser Brief ist so falsch und voller Lügen, dass ich nicht weis, was ich darauf antworten soll und vor allem Emotionslos antworten mit gegen Paragraphen.
    Des Weiteren ist in dem Schreiben vermerkt, dass ich nicht nur Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen kann, sondern sogar eine Klage gegen den BS einreichen könne. Da zeigt sich, wie bizarr dieses Schreiben ist.
    Ich bin jetzt mit meinem Juristischen Wissen und meinen Nerven am Ende, auch die Websuche hilft nicht mehr all zu viel.
    Meine Fragen zur Kontopfändung und gegenwehr:
    Was kann ich jetzt machen?
    Laut Bank hat nicht der OGV wie üblich, sondern der BS (Michael Renz) selbst die Pfändung beantragt.
    Da die GEZ aber nicht rechtsfähig ist, kann ich diese nicht anklagen. Bisher habe ich nur gehört, dass der OGV die Pfändung beantragt und somit laut Bundesbeamtengesetz §63 und Beamtenstatusgesetz §36 eine Straftat begehen würde, da der OGV verpflichtet ist, die Rechtsfähigkeit zu prüfen (Remonstrationspflicht).
    Da jeder OGV als private Person handelt und somit auch sein Handeln rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, geben die meisten OGV auf (laut dem Heft “Raus aus dem Zwangs TV” von Marco Fredrich). Und wie beschrieben, hat Michael Renz vom BS und nicht der OGV mein Konto gepfändet.
    Die Bank ist jedoch nur Servicekraft und veranlasst nur die Pfändung und ist nicht verpflichtet, die Pfändung auf Rechtsfähigkeit zu prüfen.
    Meine Überlegung zum stellen eines Strafantrags:
    Einen Strafantrag gegen Michael Renz auf Nötigung, Amtsanmaßung, Erpressung als Bande und Falschbeurkundung zu stellen.
    Ich weiss, dass eine Strafanzeige gegen den BS zurückgewiesen wird, da der BS eine nicht juristische Person ist und nicht rechtsfähig ist, dass wird auch im Heft so beschrieben
    Meines Wissens nach ist Michael Renz eine juristische und natürliche Person, der zwar im Auftrag vom BS handelt aber hier sollte doch ein Strafantrag ganz normal funktionieren?
    Liege ich damit richtig? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

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