Einladung zur
Fortbildung
+ Wahrheitsfindung
„EGV-VA“
25. 01. 2018, ab
13:45
Landessozialgericht
Berlin/BB
Etage 1 Saal 2
Försterweg 2-6,
Potsdam
mit FriGGa Wendt
Hallo hochverehrtes Publikum dieses Blogs,
liebe Freunde, Bekannte, liebe Jobcentermitarbeitende aller Ebenen und an Grundsatzfragen Interessierte!
Ich lade Euch und Sie alle ganz herzlich ein, an meinem ersten Auftritt in einem Sozialgericht teilzunehmen!
Die Zuschauerplätze sind zahlreich, vermutlich aber nicht unbegrenzt.
Die Berichterstattung wird auch nach den Mitschriften und Erinnerungen hier erfolgen.
Am 25. 01. 2018 um 13:45 wird es um meinen ersten von Herrn L. 2016 erlassenen EGV-Verwaltungsakt gehen, den ich mittels Feststellungsklage angegangen habe und dessen Papierform ich erfolgreich als Origami verkauft habe.
Ich erinnere hier an die Klageschrift vom letzten Jahr (unten verlinkt).
Diese wurde vom Sozialgericht Berlin abgelehnt - sie hielten das Klageformat für unzulässig und argumentierten, dass die Art und Weise, wie es zum EGV-VA gekommen sei, völlig unerheblich wäre - der Verwaltungsakt sei eben korrekt.
Dass er das nicht wahr - etwa hinsichtlich Bewerbungskostenübernahme und vielem weiteren, interessierte dann auch nicht mehr - das wurde ja erst beim neuen Verwaltungsakt des Herrn M. thematisch greifbar.
Ich lade hiermit auf freiwilligem Wege HERRN L., dessen Vertretung Frau W. sowie die vorherige Selbständigenberaterin Frau L. ein, diese Veranstaltung wahrzunehmen und sich dafür von Ihren Arbeitgebern freistellen zu lassen.
Ich werde genau diese 3 Herrschaften auch anfragen über einen Zeugenauftritt via Sozialgerichtsladung.
Ich entschuldige mich schon dafür, falls das LSG mittels Strafandrohungen diese Leute vorlädt, denn damit würde deren freiwilliges Mitwirken untergraben und was ich nicht will, das man mir tu, das füg ich von mir aus auch keinem anderen zu.
Denn es geht -unter anderem- um die Frage: hat eine ernsthafte Verhandlung seitens des Jobcenters stattgefunden?
Die anderen GRUNDSATZFRAGEN werden natürlich alle dem LSG angeboten werden - auch wenn ich damit rechne, dass es daran weniger Interesse haben wird. Ich ERWARTE nichts - aber wer weiß - Überraschungen können auch mal positiv sein* ;-)
Hier zur Erinnerung die Berufungsschrift (inkl. kleiner Rechtsschreibkorrekturen)
Hiermit lege ich
fristwahrend Berufung gegen den im Betreff genannten Gerichtsbescheid
ein.
Ich stelle die
gleichen Anträge wie in der ursprünglichen Klageschrift vom 10. 11.
bzw. 14. 11. 2016, auch hier nachzulesen:
Begründung:
Ich war durch den EGV-VA mehrfach, auch jetzt anhaltend, beschwert.
Der EGV-VA ist nicht nur auf nichtige Weise im konkreten Fall zustande
gekommen, so dass er nach hiesiger Auffassung für nichtig gehalten
wird, sondern er ist auch in seiner Abfassung in vielfacher Weise
gesetzeswidrig. Es besteht Festellungsinteresse an einer Nichtigkeit
von SGB-II wegen eklatanter, immer wiederkehrender Grundrechts- und
Völkerrechtsverletzungen sowie der Verfassungswidrigkeit von SGB-II
insgesamt. Da mir als Klägerin kein anderer Weg offen steht, als
durch meine eigenen Betroffenheit juristisch dagegen vorzugehen,
möchte ich diesen Weg – begonnen mit dieser in erster Instanz
abgelehnten Klage – beschreiten.
Ist ein EGV-VA
formal oder formalrechtlich auf IRGENDEINER Ebene ungültig,
unrechtmäßig oder nichtig, kippen damit automatisch die daraus
resultierenden Leistungskürzungbescheide. Das setzte mich – gerade
im Falle schärferer Sanktionen in Höhe von 60% oder 100% - in einen
vorherigen, besseren Stand. Ich habe also sehr konkretes,
persönliches, mein Schicksal betreffendes Interesse an der Auflösung
oder Aufhebung eines nichtigen Verwaltungsaktes.
Sie haben sehr viele
Experten bei sich im Hause – die alle schon Sanktionen wegen
SOLCHER in sich unstimmiger Verwaltungsakte haben kippen müssen oder
dürfen – ich verlange, dass sich nun das LSG umfassend mit dem
Thema befassen wird.
Ich erwarte nicht
(im Sinn von „ich traue Ihnen nach eigener Beobachtung nicht zu!“),
dass Sie meine „rechtlichen Argumentationen“, die mitunter auf
Zuarbeit von Frau Dietlind Schmidt zurückgehen, die seit Jahren
gegen die fehlende Verfassungsgemäßheit usw. von SGB-II klagt,
teilen – aber ich berufe mich auf die GLEICHBEHANDLUNG durch das
Gesetz, das SOLCHER Art Verwaltungsakte schon aus den KLEINSTEN
Gründen hat kippen können, die NICHT SO GEBALLT auftraten wie bei
mir – z.B. um damit etwa umfassenderen Rechtsbruchthematiken, die
aus Sanktionen resultierten, aus dem Weg zu gehen...
Ich habe leider
keine schönere „juristischer“ abgefasste Formulierung für Sie
und beschreite auch nur UNGERN einen Weg in einer Sprache, die mir
wesensfremd ist. Daher mache ich das hier in meinen eigenen Worten.
Aber Klagen scheint
das einzige Mittel zu sein, das in der
die sich auch im
Jobcenterkontext immer wieder deutlich zeigt, überhaupt wahrgenommen
wird.
Alle
Prozessunterlagen des Verfahrens vor dem Sozialgericht Berlin sind
diesem Verfahren als MEINE BEGRÜNDUNG beizuziehen – inkl. Aller
Rügen, die ich darin aufgeführt habe und inkl. aller Anträge.
Fischen Sie sich
doch das heraus, was IHRER MEINUNG nach Aussicht auf Erfolg hat -
und führen mit mir und dem Jobcenter in einigen Monaten oder Jahren
(?) eine mündliche Verhandlung durch. Ich fordere mein Recht auf
rechtliches Gehör in dieser Sache!
Die Welt wird durch Klagen nicht gerechter, aber niemand kann
hinterher mehr sagen „er habe von nichts gewusst“ - oder den über
mich verhängten VA (der übrigens Grundlage eines derzeitig
anschließenden VA ist) einfach aus der Welt schaffen, obne dass
meine Widersprüche und Klagen dann als „Fehleinschätzungen“
abgetan werden können.
Kippen meine Sanktionen, wird es auch um den VA gehen, der sie
hervorgebracht hat.
Mit bestem Gruß,
FriGGa
Wendt
P.S.: eine Freundin von mir wollte schon vor Jahren eine „Umdenkbar“
für Politiker und Juristen einrichten/eröffnen, wo sich
Institutionalisiert handelnde und MENSCHEN begegnen. Leider war sie
in diesem Gründervorhaben nicht erfolgreich, da sie keine
nennenswerte Unterstützung fand.
In so einem Umfeld ließe sich viel besser über alles reden –
gerade wenn keine PKH gewährt wurde.
Aber ich werde mich bemühen, meine Anliegen auch ihren
Zuständigkeiten zu erklären. Daher bitte ich um richterlichen
Hinweis gemäß 139 ZPO
Fotos von den Einaldungskarten:
kleine Minizettel -
für Frau K. hing eine Papierblume dran...
die als Zeugen Gebetenen vom Team 765 erhielten solche Sterne als Einladungsschreiben.
Anmerkung für Herrn L.: das hier ist ein Weihnachtsstern. Das andere damals war ein "Bascettastern" ;-)
Wie sinnlos und blöd mögen solche Aktionen wie das Überreichen von solchen "Kärtchen"erscheinen?
Nein, es sind Ausdrücke meiner Liebe. Aus Liebe handle ich.
Passen Sie gut auf, Frau K. aus 762, Sie haben ja auch schon eine kleine Kostprobe erfahren:
Mein Vorsatz für dieses Jahr GAR NICHT mehr FUNKTIONIEREN, wo es an LIEBE fehlt. Darin war ich schon recht gut. Aber ich kann noch besser werden.
Schließlich gilt auch für mich - Zitat Ralph Boes - "Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe".
Bericht vom Verhandlungsgeschehen >>
Einordnung in die Jobcenter- Dokumentensammlung Teil 21>>
Möge es ein sternklares Ende geben!
AntwortenLöschenDas LSG in Potsdam hat mehrfach an mir MR-Verletzungen begangen. Da wird einfach durch 3 Richter UNANFECHTBAR Beschlossen , jetzt ist mir sogar mein MR " mich gegen Übergriffe zu schützen" aberkannt worden. Vorher schon Recht auf fairen Prozeß und wirksame Beschwerde. MR-Verstöße durch die Richter des LSG B/BB sind NIE Unanfechtbar !!! Bei Interesse mehr, trotzdem VIEL GLÜCK ! Vom LSG zur EU : https://www.change.org/p/b%C3%BCrgermeister-michael-m%C3%BCller-einhaltung-der-b%C3%BCrger-und-menschenrechte-gew%C3%A4hrleisten/u/22235890?recruiter=182844736&utm_source=share_update&utm_medium=facebook&utm_campaign=facebook_link
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AntwortenLöschenHey Leute - mein Kommentar verschwand eben im Nirvana ;-(
AntwortenLöschenhabe Post vom LSG erhalten.
Offenbar ist es so, dass ich aus deren Sicht eine Frist versäumt habe letztes Jahr, so dass meine Berufung (die jetzt die Verhandlung hat) gegen den VA nicht das wirksame Mittel war, sondern eine Anschlussklage, die ich (vor der 1. Instanz?!) hätte erheben müssen nach Ablauf der Gültigkeit des EGV-VA.
Das LSG wird also keine Zeuge einladen - sie raten mir aber, das in den anderen Verfahren zu machen, wo es dann um die Sanktionen und den EGV-VA als Grundlage dazu gehen wird.*
Von daher wird es juristisch betrachtet eine überflüssige Veranstaltung sein im LSG am 25. 01.
Aber ich werde natürlich die Bühne nutzen - das Recht auf rechtliches Gehör in der Öffentlichkeit wahrnehmen - weil das weder zu Haus vor dem Spiegel noch in derzeit mir nicht so gut produzierbaren youtubvideos möglich ist bis ich miteinander kompatible und meinen Wünschen gehorchende Technik dafür habe.
Spart Euch das Fahrgeld, wenn Euch nur trocken-juristische Ergebnisse interessieren - wenn Euch die Fortbildung von mir und als Wechselwirkung: FriGGa-Gericht interessiert, kommt alle!
Natürlich ist das auch eine ernstgemeinte Einladung an Jobcenter(ehren)gäste! Auch wenn diese vermutlich nicht von Ihem Arbeitgeber positiv dazu unterstützt werden...
Die beiden von Herrn L. unter dem Druck der von ihm gesehenen Rechtsauslegung verhängten Sanktionen werden -inshallah - noch dieses Jahr verhandelt im SG Berlin und natürlich wird es da von mir aus um alle Aspekte der Zwangsverträge und Zwangsstrukturen gehen.