Es ist ja schön, dass die mir so schöne Rechnungen schreiben - vielleicht sollte ich auch mal mit meinen Honorarvorstellungen für die 4 Verhandlungstage (zwei in der ersten Instanz, 2 in der zweiten) aufwarten?
Ich käme auf mind. 1000EUR - Überzahlungen natürlich direkt an das Jobcenter ;-)
Allerdings: es ist der Preis noch 228 EUR geringer als die 900 EUR, die im ersten Strafbefehl pauschal gefordert wurden.
Von daher hat sich mein "nicht Annehmen" des Strafbefehls in jedem Fall gelohnt. Für 228 EUR kann man sich schon einen neuen Laptop kaufen, der nicht so ständig hängen bleibt ;-)**
Es wäre allerdings alles kostenfrei gewesen, wenn hier niemand eine Berufung eingelegt hätte. Die Staatsanwaltschaft wäre nicht dazu verpflichtet gewesen. Und dann wäre es kostenneutral bei dem Freispruch geblieben.
Weiterhin habe ich niemanden dazu angehalten, eine ausgewachsene Gerichtsverhandlung wegen NICHTS zu veranstalten. Als ich aber schonmal da war, habe auch ich tüchtig an den Ermittlungen mitgewirkt und dabei eine umfassende Fortbildung veranstaltet.
Meine Vorstellungen: grundsätzlich zahle ich das nicht - ich hatte schon genug Aufwendungen, diese Auswüchse des "Rechtspostivismus" mitzumachen (weil ich mich nicht alternativ zu Haus mit Überfallbefehl einkassieren lassen wollte an irgendeinem unpassenden Tag).
Außerdem ist sowas im Regelsatz nicht vorhanden und ich darf vermutlich sowas nicht über meine schicken neuen Honorarverträge absetzen
(das wäre dann Staatskasse gegen Staatskasse (ohne faktischer Unterschreitung meines Existenzminimums, nur mit meiner Arbeitsleistung dazwischen, also quasi sowas wie "Arbeit statt Strafe" in Eigenregie - ich würde dann einfach für Geld arbeiten, das anderen zusteht und gar nicht meine Bücher tangieren würde).
Nun, ich glaube nicht, dass ich in gemeinnütziger Arbeitsleistung die Justizkasse entlasten darf, um eine Lösung zu finden, die auch konservative Gemüter, die immer bestrafen und beschuldigen müssen, zufriedenstellt.* Aber vorschlagen kann ich das ja trotzdem. Als positiv denkender Mensch kann ich mich hier und da engagieren oder mir über Jahre vorgestrecktes Engagement gutschreiben lassen.
Eine andere Idee ist natürlich: einfach rauf damit auf den bereits NUR AUS Konflikten mit GEZ und Obrigkeit entstandenen Schuldenberg und das da verkommen lassen - wie das große ehrbare und ehrgeizige Unternehmen auch tun, die damit mitunter auch noch Geschäfte machen.
Natürlich kann ich diese Rechnung auch wieder irgendwo feilbieten. Als Origami oder sonstwas.
Ich könnte auch dazu einladen, eine Soliparty zu machen.
Natürlich kann ich erstmal dagegen vorgehen.
Es ist auch lustig, wenn ich trotz fehlenden Anerkenntnisses, für diese Rechnung zahlen zu müssen, in Raten Überweisungen mache. keine Rate wird höher sein als 1 EUR.
Das würde ich natürlich auch für etwaige Solispenden Dritter erbitten, die diesen Blogbeitrag lesen und spontan Lust bekommen, die Justizkasse zu bedienen, damit diese nicht ggf. mal wieder einen freundlichen Gerichtsvollzieher zu mir schicken möge.
Dem Betreff möge dann "Zahlung unter Vorbehalt und rein zur Vermeidung schlimmerer Nachteile der Verurteilten" hinzugefügt werden.
*Auf diese Idee ist ja auch niemand bei meiner sog. Verkehrsordnungswidrigkeit damals eingegangen. Da wusste man noch nichtmal einen kreativen Spruch auf meinen Vorschlag, mir eine FLATRATE anzubieten für regelmäßige Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Dritten nicht schaden.
** Ihr kennt diese Witze aus der Werbung - 1 Stück kostet 50 EUR, 2 Stück 80 EUR - Sie SPAREN 20 EUR - nö. ich spare gar nichts. Ich habe nur geringere Ausgaben. Sparen hieße nämlich GAR KEIN GELD auszugeben ;-)
Meine Antwort vom 04. 02. 2018:
Abs.: FriGGa
Wendt
Justizkasse
Hamburg, Fax: 040 4279 43400
und
Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall, Fax: (040) 4 27 98 –
1002
Ihre „Rechnung“,
Thema:
Strafsache Wendt
AZ 7101 Js 464/16
Kassenzeichen:
2918900005118
„Ihr Zeichen“
891936334594-7101 Js 464/16
Sehr geehrte Damen
und Herren beider oben angeschriebener Stellen,
vor einiger Zeit
habe ich eine „Rechnung“ mit den o.g. Zeichen erhalten.
Erstmal gehe ich von
einem Missverständnis aus.
Ich stelle Ihr Recht
in Frage, mir unbestellt Rechnungen zu schicken – für
Dienstleistungen, die ich weder bestellt noch verursacht habe –
noch mich mit „Schuld“ zu überhäufen, die ich nicht annehme.
Zu dem
zugrundeliegenden Aktenzeichen der benannten „Strafsache“:
an einem
durchgeführten Revisionsprozess war ich nicht beteiligt. Wann soll
da ein Verfahren stattgefunden haben? War ich dazu eingeladen oder
mein Anwalt – den ich nur wegen des „Anwaltszwangs“ damit
betraute?
Ich war in erster
Instanz freigesprochen worden (also kann darüber keine Rechnung
erfolgen?!) und zweifle die Verurteilung oder Verwarnung im
Berufungsverfahren – nicht nur wegen der formalen Verfahrensfehler
– sondern vor allem auch inhaltlich- weiterhin an und bin für eine
Wiederaufnahme des Verfahrens unter einem ganzheitlichen, auf den
Idealen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung basierenden
Blickwinkel – unter einem Blickwinkel, für den die Aussage
„Menschen sind nicht für Gesetze gemacht, sondern Gesetze für
Menschen“ bindend ist und unter dem es nicht um Verurteilungen
sondern Lösungen geht – also nicht um die Aburteilung von
Öffentlichkeitsteilnehmern, sondern um die Einräumung prozessualer
Fehler von Anfang an – die im Resultat nicht mir von meinem
Existenzminimum abgezogen werden.
Falls es Ihren
Formalitäten damit genügt, lege ich hiermit Rechtsmittel ein und
bitte dazu um konkreten Hinweis, was dazu formal für Ihre
Zufriedenheit nötig ist, weil soweit habe ich mich jetzt erstmal
noch nicht hereingedacht in Ihre Welt.
Zum Hintergrund
für Ihre Information, da Sie als LeserIn den Fall vermutlich (noch)
nicht kennen:
Ich war am 2.2. 2016
als Prozessbeobachterin in einem Gerichtssaal am Lübeckertordamm, in
welchem eine scharf gegen die Menschenrechte von ihrem Jobcenter
sanktionierte Frau wegen eines Hilferuf-Appells verurteilt werden
sollte, der ihr als Beleidigungsschreiben gegen das Jobcenter
ausgelegt worden war. Dabei kam es durch einzelne Leute im Publikum
zu Störungen – welche eigentlich nur Fragen waren- bevor die
Verhandlung recht eigentlich begann.
Ich habe niemandem
im Gerichtssaal am Lüberckertordamm am 2.2.2016 ein Leid zugefügt,
noch ordentliche prozessuale Abläufe behindert, in denen sich damals
das Hartz-IV-Sanktionsopfer Christine Kosmol befand. Ich war auch
nichtmal den sog. „Störern“ zuzuordnen.
Ich bleibe immernoch
dabei, dass ich keinen Hausfriedensbruch begangen habe, sondern
lediglich als eine von vielen VertreterInnen der ÖFFENTLICHKEIT dem
Prozess beiwohnen (und der Angeklagten Beweismittel zu ihrer
Verteidigung liefern) wollte.
Im Zuge bedrohlicher
und sich versperrender Taktik des Gerichtspersonals sowie der
ratlosen Reaktionen der vorsitzenden Richterin mit einzelnen
„Fragestellern“ aus dem Publikum umzugehen, hatte ich von mir aus
den Saal verlassen und kein Interesse daran, irgend ein (privates?)
Hausrecht zu brechen. Pro-Aktiv hatte ich mich darüber erkundigt.
Als ich den Saal mit
meinem Gepäck und meinem Kind verlassen hatte, wurde ich am Gehen
gehindert und künstlich festgehalten, mit dem Ziel mir eine Straftat
zu unterstellen und meine Mitwirkung am reibungslosen Ablauf dazu zu
erzwingen. Ich wurde dabei Zeugin von ähnlichem Vorgehen gegen
weitere Menschen, die ebenfalls nur als friedliche Öffentlichkeit
dem selben Prozess hatten beiwohnen wollen.
Im Nachgang hatte
ich viele Ausgaben und Aufwendungen, um mich gegen Anschuldigungen zu
verteidigen und Teil einer Wahrheitsfindung zu sein, die niemals
wirklich den Menschen im Blick hatte, sondern immer nur im
„rechtspositivistischen“ Sinne fragte: „wo steht der Fuß zu
welcher Zeit“.
Dabei wurde
rückwirkend in der gerichtlichen Bestandsaufnahme bei mir blinder
(sogar in der faktischen Unsicherheit im Trubel des Geschehens
„vorauseilender“!) Gehorsam verlangt.
Einen Mensch, der
sich kooperativ zeigt, rückwirkend zu bestrafen, weil er nicht
vorauseilend gehorsam war, sondern erst in unübersichtlicher Lage
alle Fakten für sich sortieren musste, ist aus meiner Sicht nicht
hinnehmbar. Ferner ist auch die Methodik, Menschen erst durch
willkürliches Handeln zu „kriminialisieren“ arg bedenklich.
Mit dem Ausschluss
der friedlichen Öffentlichkeit vom Prozess gegen Christine Kosmol
wurde – auch rückwirkend betrachtet – damit ein Verfahren
behindert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit wurde behindert!
Nicht genug – nach
gelungener Vertreibung und Einschüchterung beobachtender und
grundsätzlich vorgesehener Öffentlichkeit, die sich (überwiegend)
eigenständig vor einer möglichen und prozessual völlig grundlosen
Saalräumung freiwillig fortbewegte, wurde diese künstlich
strafrechtlich verfolgt.
Wirkt auf einen
Menschen ein behördlicher Verwaltungsakt, ist dieser faktisch nicht
mehr angreifbar mit gerichtlicher Hilfe, sobald dieser zeitlich
vorüber ist.
Sprich: wenn ein
Gerichtsverfahren nicht unmittelbar stattfindet, erledigen sich fast
alle solchen Beschwerden oder Klagen durch Zeitablauf.
Selbst wenn
besagter Verwaltungsakt unrichtig oder unangebracht wäre – ganze
Sozialgerichte weigern sich mitunter, nach Zeitablauf dagegen
vorzugehen. Lediglich im Falle einer konkreten Beschwerung, etwa
einer verhängten Sanktion, wird der zugrundeliegende Verwaltungsakt
geprüft.
Menschen können
dabei obdachlos werden, verhungern oder anderen Schaden nehmen –
vorbei ist vorbei hinsichtlich des Verwaltungshandelns.
Ebenso müsste
sich mit Zeitablauf erledigen, dass ein Mensch ja den Raum verlassen
habe, den eine Richterin gern leer sehen wollte. Der Wunsch bzw. die
(akustisch und formulierungstechnisch nicht eindeutig verständliche)
Anordnung der Vorsitzenden war schlussendlich in Erfüllung gegangen.
Damit bestand
kein Grund mehr zur Beschwerde oder Gegenwehr. Jemanden künstlich
festzuhalten, ja einen Betroffenen sogar wieder mit seinem Rollstuhl
in den Saal zurückzuziehen, nur um ihn und die anderen „Bestrafen
zu können und dafür die Personalien abzuverlangen“ - stellt einen
enormen Einschüchterungsversuch unbescholtener Bürger dar, die das
Recht auf die Teilnahme an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung
wahrnehmen wollten.
Ich berufe mich
weiterhin und durch Zusendung dieser Rechnung und deren möglichen
mir beim jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Folgen, verstärkt auf
Art 20 Abs. 4 GG – und möchte als mündige Bürgerin im Sinne der
freiheitlich demokratischen Grundordnung mein Recht auf Widerstand
gegen „rechtspositivistisch maßregelnde Kräfte“, wie ich sie am
2.2.2016 erlebt habe und wie sie auch im Falle der Sanktionen der
Christine Kosmol auftraten, geltend machen.
Eine Rechnungssumme
für mich für meine umfassende Bewusstmachungssarbeit auf dem Sektor
habe ich mir bislang noch nicht überlegt, da das Wahrnehmen von
Grund- und Menschenrechten sowie menschlicher Solidarität außerhalb
irgendwelcher Kostennoten stehen und jedem Individuum möglich sein
sollte!
Von daher habe ich
meiner intrinsischen Motivation folgend keinerlei Interesse, die von
Ihnen gestellte Rechnung zu begleichen.
Falls ich oder
Dritte- da ich den Fall veröffentlich habe – aus Gründen der
(solidarischen) Gefahrenabwehr/Nachteilsabwehr (anteilig) Gelder
überweisen, geschieht dies nur aus Sorge, dass ansonsten meine
bürgerliche Existenz – verbunden mit dem Erhalt meiner Wohnung und
meiner Hartz-IV-aufstockenden Berufstätigkeit – gefährdet wird.
Jegliche Zahlung z.
o.g. Rechnungsnummer erfolgt demnach wenn dann nur gegen den freien
Willen aus Angst – und vorbehaltlich einer gerichtlichen
Rückabwicklung dieses Verfahrens im Sinne meiner Menschen- und
Bürgerrechte sowie des öffentlichen Interesses an einer fairen, die
Öffentlichkeit nicht ausschließenden Gerichtsverhandlung, die alle
Aspekte würdigt, ohne Straflust gegen Geschädigte des
Hartz-IV-Sanktionssystems und deren zivilcouragierte
UnterstützerInnen zu entfalten.
Da Sie mich in Ihrem
Schreiben nicht auf Gefahren und Risiken hingewiesen haben, gehe ich
davon aus, dass es folgenlos bleibt, wenn ich nicht reagieren werde.
Sollte ich binnen 14
Tagen nach Zustellung dieses Schreibens keine klärende Reaktion
Ihrerseits haben, betrachte ich o.g. Rechnungsschreiben als
gegenstandslos und weise zukünftige darauf basierende Rechnungen als
ungültig zurück.
Möglichkeiten, sich
ohne künstliche Ärgernisse zu einigen, sprich sinn- und
fähigkeitenangebracht über Nachteilsausgleiche zu verhandeln,
bestehen viele!
Diese betreffen aber
in keinem Fall ein mir in meiner Lage eng geschnittenes und bereits
von künstlichen Verschuldungen heimgesuchtes Geldvolumen – sondern
orientieren sich an meiner Bereitschaft, ehrenamtlich tätig zu sein
und dem Gemeinwohl zu nützen.
Ich würde also, nur
damit Sie, falls Sie zuvorderst dem Papier und Gesetz dienen wollen
statt der Heilung und Weiterentwicklung freier Menschen auf Augenhöhe
untereinander – und demzufolge Ihre Auftraggeber zufrieden stellen
wollen mit einem „Ausgleich“ oder einer „Opfergabe“
meinerseits, freiwillig gemeinnützig tätig in einem dem (neu
berechneten und nicht künstlich aufgeblähten) Geldvolumen
entsprechenden Umfang, um den aus Ihrer Sicht durch mich entstandenen
„Schaden“ auszugleichen.
Dazu mögen Sie mich
bitte kontaktieren.
Ich bin ein
hilfbereiter und freundlicher Mensch, habe aber HERRSCHAFT als
Erwachsenen-Erziehungsmittel nicht bestellt.
Sinngemäße
Hinweise wie: „wenn Dir unsere Gesellschaft nicht gefällt, dann
steige doch aus und ziehe in die Wildnis“ weise ich pauschal zurück
mit der Gegenfrage, mir eine solche Wildnis auf deutschem Boden oder
anderswo zu zeigen, in der ich so überhaupt leben DÜRFTE, ohne dass
herrschaftlich dagegen durchgegriffen würde.
Ich stelle es
vielmehr dem Gericht und anderer Obrigkeit anheim, einen gewaltfreien
Umgang mit mir bzw. auch den vermeintlich durch mich entstandenen
Kosten zu finden und die von mir nicht innerlich anerkannte, sondern
allerhöchstens diffus gefürchtete Geldforderung aufzuheben – oder
wenn an Ihrer Stelle nicht möglich -zumindest einstweilig-
auszusetzen.
Ich
verlange/bitte/schlage vor (suchen Sie sich passendes bitte aus) von
jeglichen Zugriffen auf mein p-Konto, meine Habseligkeiten in meiner
Wohnung oder meine persönliche Freiheit und Unversehrtheit
abzusehen.
So höhere/andere
Zuständigkeiten erst das Mittel in der Hand haben, diesem meinem
Begehr auf Unterlassen zu folgen, geben Sie das Schreiben bis an
entsprechende Stelle(n) bitte weiter.
Mit besten Grüßen,
Ihr Mitmensch
FriGGa Wendt
P.S.: um etwaigen
durch die Medien geförderten verleumderischen
Begriffs-Miss-Nutzungen vorzubeugen, die ebenfalls schon im Hamburger
Gericht aufgetreten sind und diesen Prozess erst angestoßen haben:
nicht jeder Mensch, der staatliches Gebahren, Obrigkeit als solche
und Herrschaft mit Fragen, Fragezeichen und Skepsis versieht, Gesetze
als moralisch-technische Hilfmittel und nicht dem Lebendigen
übergeordnet ansieht, verdient die Betitelung „Reichsbürger“*
Ich distanziere mich
von den Anschauungen und Forderungen, die dem wirklichen
„Reichsbürgertum“ entsprechen! Ebenso distanziere ich mich von
vorsätzlicher Gewaltanwendung gegen meine Mitmenschen.
* dieser Begriff ist
in seiner richtigen Bedeutung weniger Ausdruck bestimmter
„infragestellender Methoden“** als Ausdruck einer (angestrebten
oder ausgedrückten) Zugehörigkeit zu einer
rechtsradikal-konservativen Ideologie.
** für solche gäbe
es andere, neutrale(re) Namen und ggf. auch passendere Schubladen,
die nicht an völkisches oder Individual- und Menschenrechte
feindliches Gedankengut erinnern.
„Mündige Bürger“,
wie sie das Ideal der 68er und auch der Bundesrepublik in den 70er
und 80er Jahren waren, lassen sich nicht einfach von etwas
schikanieren oder bevormunden, sondern sie stellen in Frage und
positionieren sich- was ihrer Auffassung einer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht.
Sich vor
„rechtspositivistischen Tendenzen“, wie sie sich in struktureller
Gewalt und dem „Übergehorsam“, der „Fatalität von
Festgelegtem“ gegenüber der „willkürlichen Auslegung von Recht
und Unrecht“ durch die einseitige Bewertung von „Herrschenden“
zeigen, zu schützen und im Falle auftauchender struktureller
Gefährdungen eines freiheitlich-demokratischen Miteinanders nicht
von Dekontextualisierung und Machtdurchgriff beeindrucken zu lassen,
sondern sich auf die Menschenrechte, für die BRD verbrieft im GG
inkl. des Art. 20 Abs. 4 GG, zu berufen, stellt nach meiner
Auffassung weder respektloses „individual-anarchisches Chaos“ dar
noch sonst einen von Ressentiments überzogenen Rückgriff auf eine
terroristische Ideologie.
Gesetze sind für
Menschen gemacht und nicht Menschen für Gesetze.
Dies gilt auch für
Umsetzungen von Gesetzen und Vorschriften, die auf einer bestimmten
Ebene „blind“ durchgesetzt werden sollen - denen aber in ihrem
Zustandekommen höhere Rechte und „Gerechtigkeit“ als
ganzheitliche Idee überstehen und an deren Umsetzung jeder an jedem
Punkt einer Entwicklung mit seinem Wissen und Gewissen sich vor sich
selber verantworten muss.
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