Sonntag, 18. Februar 2018

Für alle Maßnahmegeschädigten, -bedrohten und deren FürsprecherInnen!

wie geil ist das denn?! 


http://www.sozialticker.com/trotz-selbststaendig-taetig-schickt-jobcenter-betroffene-in-massnahme-zur-aktivierung-und-vermittlung/

Frau (Selbständige/Aufstockerin) wurde von Maßnahme "freigesprochen", weil sie nicht motiviert dazu war und die Maßnahme ergo ungeeignet...


Ich teilte das in Vorbereitung meiner eigenen "Maßnahmeklage" meinem Anwalt mit, der wie er mir dann lachend mittteilte offenbar selber diesen Fall vertreten hatte ;-))))

http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/01/S53AS17169_16ER.pdf

Nutzt seine bzw. der Mandantin Vorarbeit ggf. für Eure eigenen Fälle
und verbreitet gern das Urteil bzw. den Beschluss (es war ein
ER-Verfahren).

Lustige Grüße,
FriGGa

(na - prämiert mich das Jobcenter jetzt auch zur "Unmotivierten", bei der solche Maßnahmen wie "Bewerbungstrainings" "ungeeignet" sind? Vorsichthalber für meine FANs dort im JC: für mich ist ZWANG ungeeignet - außer man sehnt sich danach, dass ich mich kreativ und gerichtlich wehre und dazu erteilt man mir mit jeder Zwangsmaßnahme einen ARBEITSAUFTRAG ;-)))



Auszug aus dem Text des ER-Beschlusses:

"Es ist für das Gericht nicht erkennbar, dass die zugewiesene Maßnahme
für die Antragstellerin geeignet gewesen wäre, sie in eine
Beschäftigung zu bringen. Offensichtlich fehlt es der Antragstellerin,
die selbst im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit Aufträge
verschiedenster Inhalte akquiriert, nicht an der Fähigkeit, sich zu
bewerben, sondern an der Motivation. Die Arbeitsvermittlerin bei dem
Antragsgegner hat - wie der Verbisvermerk vom 17. März 2016 zeigt -
selbst festgestellt, dass es der Antragstellerin an der Motivation für
Veränderung fehlt, da sie mit ihrer aktuellen Situation zufrieden ist
Die Maßnahme bei dem Träger GmbH war nicht darauf ausgerichtet,
derartige Motivationsdefizite zu verringern, sondern hatte aktive und
systematische Stellensuche und Feststellung der Vermittlungshemmnisse
zum Inhalt."



Beste Grüße an die BETROFFENE - das ist GENIAL, dass das geklappt hat! 

2 Kommentare:

  1. Motivation = "Zustand einer Person, der sie dazu veranlasst, eine bestimmte Handlungsalternative auszuwählen, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen und der dafür sorgt, dass diese Person ihr Verhalten hinsichtlich Richtung und Intensität beibehält. Im Gegensatz zu den beim Menschen begrenzten biologischen Antrieben sind Motivation und einzelne Motive gelernt bzw. in Sozialisationsprozessen vermittelt. Der Begriff der Motivation wird oft auch im Sinn von Handlungsantrieben oder Bedürfnissen verwendet."

    Dann wird die Bundesagentur für Arbeit wohl demnächst „Weiterbildungskurse“ in Motivation für viel Steuergeld einkaufen, damit man wieder Tausende von Arbeitslosen aus der Statistik löschen kann. Man muss dem Irrsinn nur einen anderen Namen geben und schon geht der Irrsinn weiter.

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    1. Danke für das Zitat (das dem Wirtschaftslexikon, wie eine Suche ergab? ;-) )

      Ich schreibe das dazu, denn wir hatten das auf diesem Blog schonmal, dass jemand ne Quelle nicht genannt hatte ;-)

      Ja, das könnte möglich sein, dass es solche Kurse gibt oder schon gab (dann heißt das aber anders?!) - auch bei mir stand in der Akte, dass "aufgrund meiner persönlichen Einstellung" eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt in einem Jahr unwahrscheinlich erscheine.
      Auch waren meine Fragen, die den "Bewerbungstrainingszuweisungsreflex" ausgelöst haben könnten, RECHTLICHER Natur bzw. "auslotend in Hinblick auf die Erfordernisse im Umgang mit dem Jobcenter" und nicht zielführend, mir beizubringen wie ich schreibe, was ich überhaupt nicht denke und dann so tue als würde ich es vertreten ;-)
      Sprich ich hatte wie die Betroffene - und jemand weiteres, von dem ich gerade erfuhr - ebenfalls keine Motivation zu einer Maßnahmeteilnahme außer der Sanktionsabwendungen und Bewusstmachungsarbeit auf dem Wege - begleitet von diversen (nicht bearbeiteten oder abgelehnten) Anträgen zu dieser Thematik im Vorfeld.

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