Die Kettensäge ist angeworfen (FriGGa und das Jobcenter Teil 18)

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09. 11. 2017


Nach Prozessbeobachtung im Falle Horst Murken (Opferentschädigung nach Polizeigewalt) musste ich vorzeitig gehen zu meiner Akteneinsicht im Jobcenter.

Ich treffe gegen 15 Uhr meine Beistandsmenschen und wir gehen mit einer kleinen Planänderung zu Herrn R. in die Leistungsabteilung.

Herr R. ist natürlich davon ein wenig überrumpelt, als ich ihm mitteile, dass ich heute gern zahltag hätte, wo doch die 60% Sanktion zersägt worden ist durch Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes in 2. Instanz.
Ich kann dem freundlichen Herrn R. seine Überrumpelung nachvollziehen, auch wenn seine Bemerkung über die geordneten Kommentare meines Beistandes nur SEIN subjektives Empfinden ausdrücken und kein Rechtsanspruch auf ein Gespräch mit mir allein besteht -  und reagiere mit  einer klaren Ansage:

"Ich gehe jetzt 10 Minuten vor der Tür warten, ob Sie heute in Sachen Sanktionsauflösung schon tätig werden können. Dazu können Sie jetzt in Ruhe telefonieren.
Danach holen Sie mich bitte herein, auch wenn das noch ohne Ergebnis ist, so dass ich noch genug Zeit für die Akteneinsicht habe."

Herr R. macht das mit. Er möchte scheinbar auch, dass ich in den 2 Stunden fertig werde mit den Akten und scheint zu verstehen, dass ich weder auf die Akteneinsicht verzichten, noch meinen Dringlichkeitsanspruch auf sofortiges Handeln nach der Sanktionsauflösung fallen lassen möchte.
Offenbar erreicht er in noch kürzerer Zeit sein Ziel und hat sich mit der Rechtsabteilung in Verbindung gesetzt. Er bittet uns wieder herein und wir filzen zu viert alle meine noch nicht völlig durchschauten Aktenordner.
Ich muss die Fotos digital verarbeiten.
Am Ende halten Herr R. und ich schriftlich fest, dass diese Akten vollständig vorgelegen haben und ich damit den Stand 09.11.2017 gesichert habe - während er ehrlich kundtut, nicht andere separaten Vorgänge gegen mich - z.B. über die hausinterne OWiG-Stelle oder die SGG-Stelle sowie das VERBIS zu kennen. Er gibt mein Begehr weiter, auch in diese anderen Unterlagen, von deren Existenz weder er noch ich ggf. wissen, Einblick zu erlangen und auch die jeweils zuständige Stelle genannt zu bekommen.






Aktenvermerk über ein persönliches Gespräch am 9. 11. 2017

vorgesprochen hat Frau Wendt
                                                                                                            
Gesprächsinhalt:                                                                                 
                                                                                                            
Frau Wendt hat am 06. 11. 2017 und am 09.11.2017 Akteneinsicht in      die vollständige Leistungsakte von Band I bis VII (Blatt1 bis 2001).        Weitere Akten sind mit Stand 09.11.2017 in der Leistungsabteilung im  Jobcenter Pankow nicht vorhanden.                                                      
                                                                                                             
Frau Wendt stellt einen Antrag auf Auskunft, ob weitere Akten bzw. Nebenakten in Papierform oder auch digital vorhanden sind und um Benennung der zuständigen Ansprechpartner. Frau Wendt begehrt eine vollständige Akteneinsicht in alle weiteren sie betrefenden und vorhandenen Vorgänge.                                                                     

DANKE Herr R. - das haben Sie klasse geschrieben - vor allem zu loben, dass Sie da auf unsere Formulierungswünsche unmittelbar eingingen!


Während der Akteneinsicht führt Herr R. mehrere Telefonate zu meinem Anliegen und teilt mir mit, die Miete für November unmittelbar anzuweisen. An der Berechnungsgrundlage (Mietkürzung auch bei unter 100% Sanktion wegen meiner Einnahmen) hält er aber fest.
Die 100% Sanktion, die noch nicht aufgehoben wurde, ist auf eine 60er herabgerutscht und die beiden Meldeversäumnisse sind nach seinem Stand auch noch aktuell.
Nun ja, die Nachhilfe auf dem Sektor ist noch nicht abgeschlossen und muss weiter oben erteilt werden.

Aber die KETTENSÄGE gegen die SANKTIONEN ist aktiv und wird auch nicht nach dem ersten saftigen Schnitt ausgeschaltet.
Jetzt macht es erst richtig Spaß.
Und bei allem darf man nicht vergessen, dass es sich bei meinen Sanktionen um Zusatzgestrüpp handelt, das den Blick auf Karlsruhe verhängen soll.
Doch um so mehr Gestrüpp wie meine Sanktionen das Jobcenter sprießen lässt, und dabei seine Kernanliegen und Kernmoral sichtbar macht, um so mehr Kraft entzieht es selbst auch seinem eigentlichen "Sanktionskernholz", das es letztlich zu spalten gilt.

Sie nehmen Sanktionen aus FORMFEHLERN zurück - haben aber ggf. unmittelbar zuvor in ihren Schreiben oder Beschlüssen ihr Sanktionssystem gerechtfertigt und ihre Haltung offenbart.


10.11. 2017

Ich habe heute meine EKS endlich abgegeben - abends in den Briefkasten - morgens per Mail die Zahlen geschickt - Nachmittags per online- Fax die Kontoauszüge, nachdem mein Drucker hier gestreikt hatte.

Ich möchte auch im Falle der leistungsrechtlichen Überprüfung 

einmal meine Zahlen offenlegen,  (für 01/2017-06/2017)


damit auch andere - z.B. Sachbearbeiter anderer Jobcenter oder "Leistungsrechtler" - dort raufschauen können.


Schließlich liege ich schon für das gesamte Jahr 2016 wegen der Punkte:  
nicht bewilligte Ausgaben
Posten WERBUNG (Sponsoringvertrag)
Posten Fahrtkosten (Differenzbetrag des Sozialtickets zum Budget des Regelsatzes) in Rechtsstreiten.
Sowie wegen der bisher nicht anerkannten Schenkungsfreibeträge (50EUR/Jahr anzurechnen auf das von mir bezogene "Gfa" (Grundeinkommen-für-alle.org))




Ich habe mich auch wieder verstärkt an das Jobcenter und die Senatsverwaltung gewandt, um meine Dienste als Coach, Arbeitsvermittlerin usw. anzubieten - um ihnen entgegenzukommen und die mir dargebotene knallharte Sanktionsgewalt auf ein Level zu transformieren, auf dem sie AKTIV und mit "gutem Gewissen" mich finanziell umparken und zu Weiterbildungszwecken (in Sachen GRUNDRECHTE in der PRAXIS) eben auch nutzen können.
Aber sie scheinen einen Weg der "Trennung" weiterhin festzuhalten.
So etwa schickte mir die eine Arbeitsvermittlerin, die mir schonmal eine Mail schrieb, vom Briefkopf meines Herr M. ein Jobangebot, in einer privaten religiösen Schule zu arbeiten - diesmal allerdings mit 30% Sanktionsdrohung (oho-  30% und nicht mehr? Na da kann ich mir ja wieder von vorne startend alles erlauben - und dabei vielleicht sogar besser als ohne dem die Leitung der besagten Schule erreichen?)

Darüber, ob meine kostenpflichtige ABMAHNUNG an einen besagten Arbeitsvermittler damit zu tun hat, dass das jetzt geschieht, kann ich nur Vermutungen anstellen.

;-)))



13. 11. 2017

aus dem INFOTERMIN zum ZUSTÄNDIGKEITSWECHSEL für mich wurde zuerst ein ZWANGSTERMIN - der aber mit meiner Arbeit kollidierte. Nun forderte der Bereichsleiter, dass ich darüber einen Anwesenheitsnachweis zu bringen hätte - was sie noch nie verlangt hatten. Es werden dabei ja auch Daten und Namen von Honorarpartnern sichtbar und ich musste - um so einen an sich nicht üblichen Kontrollnachweis zu erlangen - die Honorar-/Geschäftspartner von der Forderung des Jobcenters unterrichten. Damit wird in wirtschaftliche Abläufe eingegriffen, so dass ich eben NICHT wie eine "Nichtleistungsbezieherin" auf dem Markt stehe und auch nicht als solche wahrgenommen werde.
(Zur Erinnerung: Herr L. hatte mir zur Begründung seiner SAnktion bzgl. meiner Bewerbungsschreiben (erst nach Vollzug der Sanktion) mitgeteilt, dass ich mich "grundsätzlich so zu bewerben hätte, wie das eine "Nichtleistungsbezieherin" tun würde - was aber 1.) Verschweigen wichtiger real zutreffender Umstände ist und 2.) wie man sieht durch die eigenen Verlangen der Jobcenter selber torpediert wird und einmal mehr die Forderungen nach "Marktkonformität" als "verinnerlichtes Gefängnis" demaskiert*).


*Darüber referiert z.B. Prof. Mausfeld (siehe Nachdenkseiten) aber auch die Erziehungswissenschaftlerin und Rassismusforscherin Aretha Schwarzbach-Apithy.


die Leistungsabteilung schrieb mir einen ABLEHNUNGSBESCHEID hinsichtlich der KOSTENÜBERNAHME für FAHRTKOSTEN zu den Honorareinsätzen!
Somit muss ich - auch im Falle einer Vollsanktion und der gleichzeitigen Verpflichtung, meine gesamten Einnahmen "vorrangig in die Miete zu stecken" - "aus dem Regelsatzbudget" meine Fahrkarte bestreiten.
Dass die Fahrkarte Berlin Ticket S subventioniert ist, wie das Jobcenter argumentiert  - spielt dabei aber keine Rolle - denn es ist ja gar nicht kaufbar ohne einen "Regelsatz" oder an dessen Stelle einsetzbarer freiberuflicher Einnahmen.
Ich habe auch die "fachlichen Weisungen" gefunden, die "im Einzelfall" dieses Vorgehen wie in meinem Fall abdecken würden. Diese aber legen nahe, davon auch abzusehen, "weil ja der Anreiz einer Weiterführung der Berufstätigkeit geschmälert werden könnte".


14. 11. 2017

Langer Tag im Jobcenter!
Nach meinem Honorareinsatz morgens fuhr ich zum Jobcenter und spielte dort mal "Asterix und Obelix" in allen Abteilungen... ich hatte folgende Anliegen:



-Meldetermin verspätet wahrnehmen und ggf. dabei auch das Gespräch mit Frau H. und Herrn T. nachholen (wo es um den Zuständigkeitswechsel gehen sollte)
-Auflösung der 100% Sanktion wegen des gleichen Formfehlers wie die 60% und eine der 10% Sanktionen (=keine automatische Gewährung von Gutscheinen im Bescheid) in der Rechtsabteilung
-Klärung der Bewerbungskostenübernahme im Voraus nachdem eine Vertreterin des AV Herrn M. mir zum zweiten Mal eine Stelle zur Bewerbung empfehlen wollte (das erste Mal war während der Wahlzeit und kam per Mail - dieses Mal kam das Angebot inkl. Rechtsfolgenbelehrung).
-Gespräch mit Herrn B. über sein Schreiben zum Vermittlungsbudget angesichts der diesem Schreiben widersprechenden Tatsache der vorübergehenden Aufhebung des EGV-VA



...und wanderte dann mit meinen Beiständen durch alle Abteilungen - wo es mitunter sehr turbulent zuging.
Nachdem die Leiterin der Widerspruchsabteilung meinen Beiständen das Rederecht untersagen wollte, sofern diese nicht ihre Ausweise (zum Aufschreiben!) vorzeigten, insistierten wir und verlangten auch dafür mal wieder die Rechtsgrundlagen. Ich ernannte meine Begleiter als Beistand und erklärte ihr, dass alles was die sagten als von mir gesagtes gälte - bis ich widerspräche. Dazu könnten wir zu unserer Absicherung (sie meinte falls es zu einem Rechtsstreit käme müsse man ja die ladefähigen Adressen haben...) alles, was rechtsverbidnlich sein solle aufschreiben und hinterher beide unterzeichnen.
 Das wurde mir als "belehrender Tonfall" angekreidet und die Dame verlangte von mir "sachlich beim Thema zu bleiben" - woraufhin ich ihr vorhielt, nur wegen des sachlichen Anliegens zu ihr gekommen zu sein, zu dem ich von ihr verlangte überzugehen und es nicht nötig zu haben von ihr belehrt und zurechtgestutzt  zu werden. Sie meinte, sie verlange Höflichkeit - was aber kein Gesetz ist (siehe Herr L. - "ich muss Ihnen nicht die Hand geben" ;-)) und ließ nicht locker - wollte von mir verhörartig wissen, ob ich denn nun bereit sei, den belehrenden Ton zu unterlassen und sachlich mit ihr zu reden.
Darauf bedankte ich mich und sagte, ich würde jetzt zu einem anderen Widerspruchsstellenmenschen gehen. Sie kam mir/uns hinterher und untersagte mir, einen ihrer Mitarbeiter von der Arbeit abzuhalten. Daraufhin gingen wir dann gleich zur Dientsaufsichtsbeschwerde zu Geschäftsleitung. Betroffene Frau P. flitzte vor in die selbe Richtung
Die Fachassistentin machte sich Notizen von meinen Aussagen, daran gehindert worden zu sein meinerseits eine sachliche Klärung der Santkionsauflösung veranlasst haben zu können. Frau P. hatte dann noch Gesprächsbedarf und die Stimmung näherte sich wieder ein wenig an, so dass sie dann auch mein Anliegen zur Sanktionsauflösung ween Formfehlern mitnahm.

Während wir dort alle standen, kam ein Mann aus einem der abgetrennten Geschäftszimmer und bemerkte "ach das Problem wieder", als er an uns vorbeiging.

Danach wurde uns von Frau M., der Geschäftsleitungs-Fachassistentin, beschrieben, eine umgehende Sanktionsklärung höchstens über die Eingangszone anstreben zu können.
Also gingen wir hin und kaum hatte ich meine Wartemarke gezogen, wurden wir aufgerufen.
Ich war bei den falschen Buchstaben gelandet - und wurde dann rübergeshcickt in den anderne Wartebereich, wo dann schon fast eine Kollegin auf mich wartete.
Mit dieser sprach ich das Anliegen der Sanktionsauflösung durch.
Sie führte dazu einige Telefonate, denn sie meinte, der zuständige Arbeitsvermittler müsse da raufschauen.
Es stellte sich heraus, dass immernoch Herr M. für mich zuständig sei und darüber legten wir dann später noch Widerspruch und Beschwerde ein- bei eben jener Frau P. Teamleiterin aus der SGG-Abteilung, die dann aber ganz umgänglich war und sich inwzischen auch in Sachen Beistände etwas erkundigt hatte, um uns ein Urteil zu präsentieren, das die Ausweisvorlage anstrebte in einem Einzelfall - jedoch kein generelles Gesetz sei.
 Nochmal zur Eingangszone: die Mitarbeiterin telefonierte dann rum, wer Herrn M. vertreten könne, als ich ihr sagte, dass ich mit ihm nicht reden wollen würde und Herr M. selber auch nicht anwesend sei.
Frau F. war nicht da sondern bei einer Schulung, der weitere Vertreter war mein allerbester Herr L. Der sagte ihr dann aber am Telefon, inzwischen sei eine andere Vermittlerin die zweite Vertretung für Herrn M. und auch diese war nicht greifbar für das Thema. Ich wunderte mich, wieso ich überhaupt zu den Arbeitsvermittlern sollte und nicht zur SGG-Stelle.
Die gute Eingangszonen-Mitarbeiterin war dann allerdings etwas verwirrt, als ich nach diesem Anliegen noch ein weiteres an sie hatte, nämlich ein Treffen mit der Arbeitsvermittlerin Frau F., die mir den Bewerbervorschlag unterbreitet hatte, mich als Lehrererin zu bewerben (an einer religiösen Privatschule).
Als sie dann verstanden hatte, dass es um den Bewerbungskostenvorschuss und nicht eine "Rückerstattung" ginge, schickte sie uns direkt hoch ins Wartezimmer.
Ach ja, in diesem Wartezimmer hatte alles angefangen - damals, am 8. 09. 2016 mit Herrn L.
Etliche Wartezeit später kam dann die Teamleiterin Frau H. vorbei und schien schon ein wenig angekratzt. "Sind Sie IMMERNOCH da?"
"Ja, auf dem ganz offiziellen langen Dienstweg."
Kein "was wollen Sie denn jetzt" - sondern nur eine Kaskade von Rechtfertigungen vor ihren zwei sie begleitenden Kolleginnen, dass jetzt keine Zeit sei, man Termine brauche.
Als ich endlich mal wieder zu Wort kam, klärte ich die 3 Damen darüber auf, dass ich Bewerbungskostenvorschuss begehre -und zuvor geklärt haben wollte, ob die Bewerbung wie ursprünglich freiwillig sei - und dazu die Rechtsfolgenbelehrung entfiele - oder ob darauf bestanden würde. Eine der Vermittlerinnen gab sich dann als Frau F. zu erkennen - die gemeinsam in größerer Runde für mich dieses Angebot herausgesucht hätte.
Frau H. äußerte mit nach Entrüstung klingender Stimme, dass es gar keinen Grund gäbe, die Rechtsfolgenbelehrung zurückzunehmen.
Frau F. äußerte, dass nicht das Sanktionieren ihr Interesse sei, sondern dass ich mich bewerben solle.
Frau H. forderte mich auf, mich doch einfach zu bewerben! Ich wäre doch bereit mich zu bewerben, also solle ich das doch endlich tun.
Ich insistierte hinsichtlich der komplexen rechtlichen Fragen, bezogen auf die ich auch meinen vollen Spielraum ausschöpfen wollte.
Schließlich drehe sich alles nur um die Sanktionen, die sie mir auch eingebrockt hätte. Sie wollte es leugnen und warnte mich, mich zu mäßigen, sie hätte mir nichts eingebrockt, sondern nur die "Rechtsfolgen aufgezeigt".
Ich erinnerte sie daran, bei der Akteneinsicht - die bei ihr ja für VERBIS auch noch anstünde (!), unter den Sanktionsblättern auch überall ihre Unterschrift gesehen zu haben - sie also sehr wohl höchstpersönlich für diese Bescheide (mit) zu verantworten sei. 
Frau H. schien es kaum noch auszuhalten, denn offenbar hatten sie einen anderen Termin.
Sie meinte, ich solle eine Mail schreiben als Bewerbung, was günstiger sei oder über die jobcentereigene Computerausstattung im Bewerberprofil alles erledigen.
Ich erklärte, so etwas im Falle erzwungener Bewerbungen niemals freiwillig zu tun - es sei auch in himmelweiter unterschied, ob ich mich frei - wie ich eben wolle- bei jemandem auf einen Tipp hin vorzustellen oder einer Zwangsbewerbung Folge zu leisten.
Frau F. bestätigte mir dann auf meinem eigenen Formular, 3 EUR an Kosten zu übernehmen für die Bewerbung. Man wolle das in den nächsten Tagen überweisen.
Einen Vorzeigemodus der Bewerbungsbemühungen vereinbarten wir nicht.
Sie sagten auch nicht, den Bewerbungstext vorab kontrolllesen zu wollen um das Geld anzuweisen...

 Nun gingen wir nochmal zu Frau P. - die meinen Widerspruch gegen die Vermittlerzuständigkeit schriftlich aufnahm -  und danach zur Geschäftsleitung , um einen Termin mit Herrn B. für den 23. 11. auszumachen. Dieser soll dann am Tag sein, an welchem auch das von Bereichsleiter Herrn T. und Teamleitung Frau H. anberaumte Gespräch zum Vermittlerwechsel stattfinden soll.


UND NUN DER HAMMER DES ABENDS:

ICH habe eine ANZEIGE wegen VERLEUMDUNG bekommen.
Tatort und Tatzeit: Jobcenter Pankow 
10. März 2017 6:08 bis 12. März 2017 13:01

Ich habe eine Vermutung, aber es ist erstmal GEIL, dass da eine seltsame Form von Aufmerksamkeit allem zuteil wird, was vielleicht alles noch mal endlich wieder an die Presse holt.

Auch von mir laufen ja einige Strafanzeigen gegen (Mitarbeiter) des Jobcenters.


Vermutlich ist es eine REAKTION darauf bzw. auf den Blog?!

am 27. 11. habe ich Gelegeneheit, mich dazu zu äußern bei der Polizei - nur sollen die mir erstmal mehr Details dazu mitteilen ;-)


16.11. 2017
Frau M. schrieb mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Frau P. aus der Rechtsabteilung - die ich aber korrigieren musste, weil Frau P. dort missverständlich zu Unrecht beschuldigt wurde, mich ihrerseits abgewiesen zu haben. Ich war gegangen, als ich merkte, dass es nicht funktionierte mit uns. Weil sie mich dann vom Vorsprechen bei ihren Kollegen abhalten wollte, war ich sofort zur Geschäftsführung gegangen. Frau P. ebenfalls dorthing "geflitzt" - war zwar nicht begeistert von mir, nahm aber die Tätigkeit zum eigentlichen Anliegen auf und erwies sich später am Tage als zugänglich.


18. 11. 2017

Im Regen haben wir ca. 2 Stunden heute die "Bundesnacht" gefeiert - Grog, Olaf und Co. hatten einen SARG dabei, der als "billige Mietwohnung" für Prenzl.-berger angeboten wurde - das Motto war "Sanktionen für alle" (und zwar umsonst ;-)) - es war dabei auch möglich "über Leichen zu gehen" und Leichen wurden aufgefordert zu laichen. Im Sarg wollten einige Passanten probeliegen.
Nebenbei stellten wir uns natürlich mal wieder vor - ich als Coach für Bewerbungs(asage)training und Unternehmensberaterin für Neoliberalismusaussteiger. Natürlich waren auch wieder einige (Ab)Wahlsprüche sichtbar und Bilder vom Bilderbuch der Wahrheitspatenschaften
Außerdem fielen gerade auf das Mietthema/"Kind kann zum Vater ziehen" solidarische Äußerungen. Ich berichtete auch von der Anzeige, die gegen mich erstattet wurde.
Eine auf den ersten Blick "unauffällig" ausschauende Frau fragte uns, was das solle - noch ehe einer von uns Auskunft geben konnte, brüllte sie aber im Weggehen: "Verpisst Euch!"
Nun, das war sehr aufmerksam von der Dame *ggg* - auch wenn ihre politische Haltung dabei so gar nicht ergründet werden konnte.

Es kamen inzwischen mehrere Dinge per POST:

*Terminfestlegung 15. 12. 2017 11:30 Sozialgericht Berlin - mündl. Verhandlung über den EGV-VA, der gerade bei mir ausgesetzt wurde

*Schriftliche Mitteilung über die Kostenübernahme für eine Bewerbung in Höhe von 3 EUR (die gestern auf meinem Konto eingingen), über deren "zweckgemäße Verwendung" ich mittels VORLAGE DES BEWERBUNGSSCHREIBENS Rechenschaft abzulegen hätte.
Anm.: nach meiner Rechtsauffassung muss ich belegen, dass ich die Bewerbung abgeschickt habe - nicht WIE ICH SIE FORMULIERT habe!
Aber dazu greife ich die Idee aus dem Freundeskreis auf: Bewerbungsschreiben VORFORMULIEREN und der Vermittlerin des Stellenangebotes zur VORPRÜFUNG vorlegen mit der Bitte um Antwort VOR Verstreichen der Frist!
Natürlich werde ich darüber ÖFFENTLICH BERICHTEN.

*Auskunft über die in meinem Beisein getätigte anteilige MIETZAHLUNG in Höhe von ca. 327 EUR - mit Verweis darauf, dass ich ja noch weiterhin sanktioniert sei und mein Einkommensüberhang eingerechnet sei. DIESEN Ansatz könnte ich neben den Aktivitäten meines Anwalts auch mal "hartz4widerspruch.de" vorlegen...
->mein Schreiben an die Politiker des scheidenden alten Bundestages, die teilweise noch ne Runde weiter mitmachen, ist schon fast fertig.

*Jobcenter wies diverse "Widersprüche" vom Sommer von mir zurück - diese waren als Eröffnung einer Konversation per Mail geschickt worden (ich wolle die Maßnahme nicht machen, sondern lieber eine andere individuelle wenn überhaupt...) weil ich nicht FORMAL UNTERSCHRIEBEN hatte.
Nun ja, auf diese Weise werden schön "Inhalte vermieden".
Ist ja nicht das Problem - gibt genug Widersprüche mit Unterschrift gegen alles Mögliche... es sind auch weiterhin etliche FORMFEHLER in SÄMTLICHEN Sanktionsbescheiden und Sanktionsprozeduren... welche "juristische Expertise" wohl der Herr hatte, der sie unterzeichnet hat ;-P ?
Das ist übrigens keine Verleumdung - sondern eine rhetorische Frage... ;-))

Ich verweise an der Stelle mal (wieder) auf folgenden etwas älteren Artikel:
https://lollipops4equality.wordpress.com/tag/frigga-wendt/
geil was?
Da käme ich NIE auf die Idee dagegen zu KLAGEN (nicht nur weil es unterhaltsam ist sich in die Denkstrukturen mancher Leute hereinzudenken) - sondern weil sich daraus kein grundrechteeinschränkender Angriff auf meine Existenz ableitet - solange der Autor keine Gesetze erlässt.

*Ich erhielt die Sachstandsauskunft der Amtsanwaltschaft, dass bezogen auf  einen gewissen Arbeitsvermittler "das Ermittlungsverfahren noch laufe".















21. 11. 2017


Der EGV-Verwaltungsakt wurde ZURÜCKGENOMMEN und daher werde ich nichtmal eine mündl. Verhandlung führen müssen... 
Die daraus resultierende Sanktion ist ungültig und die 100% Sanktion auf 60% herabgerutscht.
Heute ging einiges Geld davon ein und mein Sohn hat sich gleich eine Second- Hand Eismaschine gekauft um das mit selbstgemachten Eis mit mir zu feiern ;-)

Jetzt hoffe ich, dass mein Anwalt nicht zu ewig seinem Geld hinterherrennen muss - soll wohl auch vorkommen, dass das mal nich so einfach ist - und wir vor dem Urteilsspruch in Karlsruhe erstmal Sanktionspause haben...

es ist ja auch so viel zu tun - die gesamten Strafanzeigen müssen bearbeitet werden. Heute auch dazu neue Erkenntnisse...

"es handelt sich um Veröffentlichungen im Internet - betrifft einen Mitarbeiter des Jobcenters, bei dem ich damals schon terminierte Gespräche geführt hatte... im Zeitfenster und im Jobcenter ist ihm die Tat dann aufgefallen...

meine eigenen Anzeigen sind alle noch offen.


Ich "darf" mich hier und da bewerben - eine Vertreterin des Herrn M., Frau F. schickt mir jetzt öfter Jobangebote im Bereich Physiklehrer usw. und da können wir Bewerbungsschreiben durchsprechen. Frau F. wünschte mir viel Erfolg
"... sollte ich tatsächlich an vorrübergehender Erwerbstätigkeit mit Einkommen (bis zur Durchsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens) interessiert sein..."
 die Gute beanstandet meine Hinweise in der Bewerbung "dass ich das Angebot vom Jobcenter interessiert wahrgenommen habe" - das könne den Eindruck erwecken, ich würde mich nur auf Druck des Jobcenters bewerben (na da wäre wohl wieder eine aufklärender Satz nötig "auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote"....) und dass ich allein keine Stellen finden würde... nun ja, es macht aber Spaß mit ihr zu schreiben.
Sie ist nicht in der Sanktionsrolle für mich und auf ihr lastet sicherlich nicht der Druck wie auf dem Zuständigen Vermittler, der mich "loswerden muss" für die Statistik, Sie kann sich also "ausgleichend" probieren.


Den Absatz über das Hinzuziehen eines Fachwalts für Arbeitsrecht (im Bewerbungsgespräch, das ja auch Tarifsondierungen beinhalten kann, ist das mitunter sogar ÜBLICH (gerade bei Lehrern - die nehmen wen von der Gewerkschaft mit...) missfällt ihr auch - sie sieht das kontraproduktiv. Nun, da müssen Arbeitgeber halt mit umzugehen lernen, Sollten immer mehr Leute so handhaben... und sich wie "der schrecken vom Jobcenter Treptow-Köpenick" nicht dafür sanktionieren lassen!

...

23. 11. 2017

Hier meine Erlebnisse des Tages unter dem Titel "Grundrechteschutz im Außendienst":
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/11/grundrechteschutz-im-auendienst.html


Offen: 
-Umgang mit den Formfehlern in den restlichen Sanktionen "kein Anbieten von Gutscheinen" (die musste ich mir ja erst hartnäckig mit diversen Parallelanträgen "erkämpfen").
 -Reaktion auf mein erneutes Ersuchen und Rügen, dass Herr M. noch immer der Ansprechpartner sei!
-Terminvorschläge zur Akteneinsicht in andere "Akten" elektronischer und papierner Form in den anderen Abteilungen AUSSER der Leistungsabteilung (Team 755, wo ich schon war).


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1 Kommentar:

  1. Keine Ahnung, ob Du hier Kommentare freigibst, aber Lesen wist Du ihn wohl...

    Als Autor des oben verlinken Artikels verstehe ich zwar nicht, wieso oder weswegen man da auf die Idee kommen könnte, da gegen mich zu klagen - oder wegen was - aber ich konzentriere mich mal auf das Thema:

    Meine Posts richten sich tendenziell weniger gegen Personen als gegen das System, was "solchen" Leuten (wie hier: Dir) eine Plattform bietet, aber wenn Du mich so (ungewohnt) fair liest, ist da mal eine Klarstellung fällig:

    Ich würde Dir mit Sicherheit keines Deiner Grundrechte wegnehmen, selbst wenn ich Gesetze machen würde (mir dem Caveat, dass wir wahrscheinlich *sehr* unterschiedliche Vorstellungen zu Grundrechten haben). Du bist nur ein ganz wundervolles Beispiel dafür, wie verlogen das Hartz4-System ist, da - und ich bin nicht nur einer von den Neoliberalen, gegen die Du so kämpfst, sondern einer von den _wirklich_ Liberalen - es absolut Null Sinn macht, Hartz4 als Lalala-"Hilfe" zu deklarieren und es dann Leuten zu geben, die gar keine - in diesem Fall "Eingliederungs"-Hilfe (mit Betonung auf _Hilfe_ - *wollen*, und dann ebendiese Personen in einer Form zu "sanktionieren", die den ganzen Stuss nur *teurer* macht.

    Ich finde es halt nur etwas bigott, dass Du auf der einen Seite so tust, als würdest Du Arbeiten, obwohl das nicht ansatzweise Deinen Lebensunterhalt finanziert, und dann groß rummaulst, dass das nicht alle toll finden. Weil man sich halt doch mal die Frage stellen muss: "was, wenn das alle so machen" - also, wer zahlt denn dann noch was?

    Was auch nicht bedeutet, dass ich was gegen ein BGE hätte - ich würde gerne mal einfach nur 3 Jahre auf anderer Leute Kosten segeln gehen; ich bin keineswegs _so_ sozial. Ich bin mir halt nur ziemlich sicher, dass nach den drei Jahren alles Geld alle sein wird.

    Sich in meine "Denkstrukturen" reinzulesen ist für Dich also sicher nicht schwierig - Du denkst, es geht uns hier eigentlich gut genug, um Dir mehr zu geben, und ich denke halt das genaue Gegenteil. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, zumindest zu versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, während Du - tjo, musst Du selbst sagen. Aber nochmal: Ich habe vollstes Verständnis dafür, was Du machst, und eigentlich sogar irgendwie bewundernswert - Du könntest ja nun einfach die Klappe halten und rumlungern, und niemand wollte Dir was (wenn Du ab und zu hinreichend lügst, was nun nicht so schwer sein sollte).

    Ich habe nur ganz ehrlich nicht den Hauch einer Ahnung, wie Du auf die absurde Idee kommen kannst, dass das irgendwie funktionieren könnte. Und das nichtmal bzgl. Deiner Forderungen - Du kommst ja sogar ins TV. Sondern bzgl. des Endziels.

    Ehrlicherweise habe ich aber auch keine Lust mehr, was "produktiveres" zu tun als rumzumaulen.

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