FriGGa und das Jobcenter Teil 17

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24. 10. 2017

Nachdem ich bei JÜRGEN WEBER vom HArtz IV Betroffenen e.V. folgendes fand:

http://www.hartz-4-betroffene.com/imagebrowser/ib_home_0_4.png

erinnerte ich mich an meine Gedanken von 2009, gezielt dem ZWANGSEHE-Deklarieren der Jobcenter (und Jugendämter im Falle von Unterhaltsvorschussverweigerungen) Einhalt zu gebieten...

es erschreckt zutiefst, dass wegen SOLCHER UNTERSTELLUNGEN - egal wie intim die Betroffenen miteinander sein mögen oder auch nicht - ein DURCHSUCHUNGSBEFEHL vom Gericht erlassen wird... und die Sachen der Leute -gerade die Informationsträger wie Fotos und TEXTE  kontrolliert und BEWERTET werden hinsichtlich der FREMDDEKLARATION einer "Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft" bei NICHT-Unterhaltsverpflicheten!

Zur Erfrischung lese ich gerade diese schönen Reaktionen auf einen (fiktiven) Sexualfragebogen durch das Jobcenter an einen (ficktiven) Leistungsbezieher:
https://aufgewachter.wordpress.com/2016/10/26/erwerbsloser-fuellt-fragebogen-ueber-sexualverhalten-aus-wie-es-ihm-vom-jobcenter-befohlen-wurde/


24.10.2017 NACHMITTAGS im Briefkasten:
Heureka, die Post ist da - warum muss ich für meinen Vermieter speziell bei Sanktionen Geld (r)anschaffen??!

(--> Während ansonsten unter normalbedingungen das verdiente Geld sukzessive erst den Regelsatz ersetzt, dann die Bedarfe des Kindes und DANN erst in die Miete fließt??)


Dazu gibt es jetzt eine EINSTWEILIGE ANORDNUNG (heute, am

25. 10. 2017
ans Gericht gefaxt):


Sozialgericht Berlin
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

FAX: (030) 39748630



Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) gegen den Bescheid des Jobcenters vom 12. 10. 2017 wegen verweigerung von existenziellen Leistungen (rechtwidriger Kürzung der Mietzahlung)

Antag auf die sofortige vorläufige Aussetzung der Vollziehung

24. 10. 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich hiermit gegen die Leistungskürzungen von insgesamt 80% ab November 2017.
ich mache gravierende Regelbedarfsunterdeckung geltend und beantrage das Eilverfahren, da ich nicht einen erst in vielen Wochen zu erwartenden Widerspruchsbescheid abwarten kann, gegen den ich dann erst klagen könnte – bis dahin könnte ich ggf. durch Mietschulden bereits meine Wohnung verloren haben.
Es haben sich durch das zuvorige Vorgehen des Jobcenters ab der aufaddierten 60% Sanktion bereits Mietrückstände ab September angesammelt.

Das Jobcenter beruft sich in einem ablehnenden Bescheid zu meiner Mietkostenübernahmebeantragung darauf, dass ich vorranig meine Einnahmen aus selsbtändiger Tätigkeit (die in Höhe von 160EUR/Monat prognostiziert wurden) für die Deckung der Unterkunftskosten einzusetzen hätte.
Dies widerspricht eklatant dem § 19 Abs. 3 SGB-II, wonach das Einkommen zuerst auf den Lebensunterhalt und nicht auf die Miete anzurechnen ist.
Ferner rüge ich, dass überhaupt die Miete bei 60 oder 70% Sanktion schon angetastet wurde, obwohl dies erst bei 100% möglich wäre.*

Zu meinem Haushalt zählt neben mir mein minderjähriges Kind, das hier automatisch in Sippenhaft genommen wird, indem die gemeinsame Wohnung durch das widerrechtliche Verwaltungshandeln des Jobcenters gefährdet wird.

Das Gericht möge mit sofortiger Wirkung beschließen, den Bescheid vom 12. 10. 2017 sowie den Bescheid vom 19. 10. 2017 aufzuheben und die Zahlung der vollständige Miete an den Vermieter anordnen.


Mit freundlichen Grüßen

F.W.

*Eine Sanktion soll erst bei einer Sanktionshöhe von 100% auch die KdU umfassen. Hier stellt der Gesetzgeber klar, dass die KdU gesondert zu betrachtende Leistungen darstellen.

Der Wortlaut des §19 lässt keinen Raum für Interpretationen:
Zu berücksichtigendes (...also NACH Bereinigung der Freibeträge!) Einkommen deckt zunächst die Bedarfe (... und die verringern sich auch nicht durch die Sanktion!) nach den §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus (wenn die Bedarfsdeckung gemäß der Regelleistung besteht) die Bedarfe nach § 22 ,(also KdU).

In meinem Fall deckt das anzurechnende Einkommen nicht die Bedarfe nach § 20, 21 und 23 für meinen Sohn und mich. Die Bedarfe sind aber trotz Sanktion vorhanden.

mehr vom 25. 10. 2017

Zuarbeit von außen! Jemand erstellt als Muster folgende KLAGESCHRIFTEN, die man für seine persönlichen Verwicklungen mit Zeitarbeitsfirmen verwenden kann.

Hier sind 3 Entwürfe:

Mensch fragt die besagte Firma, die persönliche Daten bekommen soll (vor einer Bewerbung oder nach einer Datenweitergabe an das Jobcenter) Folgendes:
http://dokumentwerkstatt.blogspot.com/p/blog-page_49.html


Mensch zeigt nach einer (ihm durch Sanktionsanhörung bekannt gewordenen Datenweitergabe) eine Firma deswegen an, die Beihilfe zur Sanktion(sanhörung) geleistet hat - das geht allein aus Datenschutzgründen - nicht unmittelbar auf dem Felde des Sozialrechts:

strafrechtlich wegen Verdachts* auf Verleumdung>>
(etwa wenn vom AG formuliert wurde, dass Bewerbungspassagen zeigen, dass man "arbeitsscheu" sei, diese aber realiter ohne Gesinnungszensur solches nicht ausdrücken)

bei der Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes>>

*wichtig: immer VERDACHT äußern - nicht unterstellen - man will ja nicht selber andere irgendwelcher Dinge vor Gericht bezichtigen, wenn man es nicht belegen kann. Meist werden solche Anzeigen wohl irgendwann eingestellt - oftmals aber mit Begründungen, die mitunter die Sanktionen obsolet machen oder "zersägen".

Ich halte das alles für NOTLÖSUNGSVERSUCHE (ohne Haftungs- oder Garantieübernahme!!)- es mag effektiv sein im Moment - langfristig aber darf es nur begleiten, dass wir ein wirklich menschenfreundliches Sozialsystem einrichten - daher lade ich Euch alle ein, diesen meinen neuen weiteren BLOG zum Diskutieren der Anliegen von GRUNDEINKOMMEN-FÜR-ALLE.org zu besuchen:

https://gfagrundeinkommenfueralle.blogspot.com/



26. 10. 2017

Um 8:00 hatte ich einen Termin zum Besprechen meiner Leistungsanliegen.
Themen: Lebensmittelgutscheine heute und in zwei Wochen, Abgabe der EKS demnächst. Ich sprach auch das Mietthema an. Welche Geldverdienmotivation soll jemand haben, der seine Einnahmen vorrangig für die Miete ausgeben soll - sprich keinen "Vorteil" von der Berufstätigkeit hat, wenn er stark sanktioniert ist - und dann nur Lebensmittelgutscheine erhält, von denen er aber auch nicht zur Arbeit fahren kann? Werden dann endlich die Fahrtkosten in Höhe einer Berliner Sozialticket-Monatskarte als "Betriebsausgaben" anerkannt?

Nebenbei sprachen wir sehr konstruktiv über Anträge in der Pipeline und forschten auch zu offenen Sanktionsverfahren.


Somit wurde mir offenbart, dass zu mir ein netter Brief utnerwegs ist, für den ich gleich den Vorausdruck bekam.

100% sind im Kasten! Mehr in einem bald folgenden Blogbeitrag dazu!


27. 10.2017

Der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes hatte am 12. 10. erklärt, meine Wohnung unter der Aussicht auf Kameramitschnitt nicht - auch nicht zukünftig- betreten zu wollen. Zur Vermeidung eines möglichen Wohnungseinbruchs bei weiter steigenden Kosten der ursprünglich 25 EUR Geldbuße hatte ich ihn mit einem Zeugen aufgesucht in seinem Arbeitszimmer im Finanzamt.

Er wurde mit meinen Hartzbescheiden und Sanktionsbescheiden, die er sich nicht wirklich ansehen wollte, zufriedengestellt (und gibt den Vorgang zurück an den Gläubiger "den Polizeipräsidenten"). 
Lustigerweise forderte er erst die Nennung meiner BG-Nummer - dann aber als ich vorsorglich mündlich der Weitergabe dieser Daten widersprach, benötigte er die dann doch nicht.
Im Zuge des Gesprächs über Gott und die Welt, bei dem er oft gar nicht merkte, wie ähnlich er unserer Haltung war, war er unter anderem verärgert und drohte mit Klage, wenn ich - wie damals am 12. 10. am Mikrofon vor meiner Wohnung angekündigt - öffentlich "für ihn Spenden sammeln würde".
Ich versicherte ihm, bei der Nennung seines Namens, der auf dem Behördenbrief steht (was er mir auch gar nicht verweigern wollte - da es ja "mein erhaltener Brief sei"), darauf zu achten zu betonen, dass um es keine private Spendensammlung für den Beamten ginge, sondern um die von ihm beizutreibenden Forderungen.
Dies missfiel ihm immernoch, denn es könne noch missverstanden werden, wenn ich nicht sagen würde, ich würde für mich die Spenden sammeln um sie dem Gläubiger übergeben zu können - was ich als Formulierung aber ablehnte.
Als ich ihn und seine hinzugetretene Zeugin ermunterte, mich doch strafrechtlich anzuzeigen,  weil das die Sache noch viel mehr aufblähen würde, ruderten sie beide zurück, das nicht vorzuhaben.
Sehr positiv ist aber anzumerken, dass der Vollziehungsbeamte sich wunderte, wieso mit dem Knastsitzen der Strafzettel nicht verbüßt gewesen sei - ich das Bußgeld hätte umwandeln können in Absitzstrafe oder gemeinnützige Arbeit... offenbar war er darüber, dass das in meinem Fall nicht möglich war oder generell nicht, ebenso erstaunt wie ich selber... und beklagte sich auch, teilweise 5 EUR Kleckerbeträge beitreiben zu müssen, wo sich der Aufwand gar nicht lohne...


Nach diesem Erlebnis ging ich einen Teil meiner Lebensmittelgutscheine einlösen im Kaufland neben dem Jobcenter.  Der Kauf einer Papiertüte zum Transport der Gutscheine war zuerst nicht möglich, wir fanden aber eine Lösung über das RESTGELD.

28. 10. 2017

Heute ging ich erneut einen Teil von Gutscheinen einlösen - bzw. wollte das. Penny akzpetiert offenbar auch nur "pro Tag und pro Einkauf" nur einen Gutschein! Dass ich keine "Bonuspünktchen" damit einlösen, sondern "Verhungerungsschutz" genießen wolle, war der Kassiererin nicht "ihr Problem" - sie habe Angst, persönlich für die Abrechnung der Gutscheine in Haftung genommen zu werden.


Ich verfasste zwei Mails an das Jobcenter (werden ggf. noch gefaxt):

1)
an Leistungsabteilung Team 755 und Selbständigenvermittung Team 765

Hinweis vorab: Herr M. ist von dieser Konversation und Thematik
auszuschließen!!!

Betrifft: FriGGa Wendt, 033A261642

Im Monat November werde ich das erste Mal zu 100% sanktioniert sein.

Um zu erwägen, ob ich mir unter diesen Umstände überhaupt noch
ERWERBSTÄTIGKEIT oder Anbahnungen zu dieser leisten kann, beantworten Sie
mir vorab möglichst VERBINDLICH folgende Frage:

wird die Ausgabe der MONATSKARTE in Höhe von 27,50 EUR vollumfänglich als
"Ausgabe für die Mobilität für meine Selbständigkeit" anerkannt werden?
Einen REGELSATZ, aus dem ich diese ANTEILIG bestreiten könnte, habe ich
dann nämlich NICHT zur Verfügung!

Da ich zudem auch noch entgegen §19 SGB-II und entgegen meiner eigenen
Rechtsauffassung VORRANGIG meine Honorareinnahmen aus Sicht Ihres Hauses
für die MIETE ausgeben soll (!?!), weise ich vorsorglich darauf hin, dass
Gelder meines SOHNES nicht in Sippenhaft für meinen STROM, meine
Kommunikationskosten oder die Anschaffung von meiner Fahrkarte ausgegeben
werden können.


Als Antwortende aus den Abteilungen 755 und 765, von denen ich mir
kompetente rasche Auskünfte vorstellen kann, so Sie die Zeit finden, kann
ich mir Herrn L., Frau T. oder Herrn R. vorstellen.
Ich akzpetiere auch Auskünfte von Frau L., Herrn Dr. M., Frau
F. oder Frau S..
Falls Frau H. zu antworten gedenkt, weise ich Sie darauf hin, dass
Antworten wie damals Weihnachten 2016 oder Redewendungen wie "nach bestem
Wissen und Gewissen" und weitere Nettigkeiten keinen verlässlichen
rechtsverbindlichen und für mich eindeutig nachvolziehbaren Rahmen
darstellen. Natürlich darf Frau H. wie auch jeder andere all dies
BEIFÜGEN und in eigenen Worten erläutern, sich positionieren oder
distanzieren - doch muss die Antwort zielführend im Sinne meiner
Antragsstelung auf behördliche Rechtsauskunft sein.
Diese ist konkret fallbezogen anzuwenden und erschöpft sich nicht im
Zitieren abstrakter überall nachlesbarer SGB-II-§§, die "im Einzelfall"
gummiparagraphig angewandt werden ("Ermessen").

Herrn K. aus der Widerspruchsabteilung kann ich mir ebenso als
kompetent oder zumindest hilfsbereit in einer Klärung dieser Fragen
vorstellen.

Ich danke für eine schnelle Bearbeitung bis einschl. 1. 11. 2017!

Beste Grüße
F.W.


2)
an Chancengleichheitsbeauftragte, Jobcenterteam, TL Frau H., Herrn M. höchstpersönlich unter seiner Jobcenter-Mailadresse

Betrifft Vorname Nachname HERR M.
[...]
Herr M. darf mich nicht mehr kontaktieren oder über mich Akteneinträge lesen!
Damit habe ich ihm erneut MEINE 100% Sanktion erteilt.
Hier die nachgeschickte und um das Monetäre ergänzte Faxversion:



Unterlassungsaufforderung/Abmahnung an P. M.

30. 10. 2017





Hiermit verbiete ich binnen sofort (Unterlassungsaufforderung/Abmahnung) Herrn M. jegliche von ihm ausgehende Form der Kontaktaufnahme mit mir, FriGGa Maja Wendt, für die Zukunft -



einzige Ausnahme: er möchte sich persönlich und privat bei mir entschuldigen und im Fortgang aus menschlichen Gesichtpunkten über die gesamte Thematik jenseits behördlicher Machtausübung sprechen.



Ich verbiete -mit Bezug auf mein informationelles Selbstbestimmungsrecht - dem Menschen und der juristischen Person Herrn M. Einblick zu nehmen und Zugang zu haben zu meinen personenbezogenen Verbis- Unterlagen, Bewerberdatensätzen, Profilen, allen gespeicherten Unterlagen im Jobcenter oder der BA sowie allen Vertragspartnern dieser.

Dies betrifft auch alle Unterlagen, die über meinen Sohn angelegt wurden.



Falls er Interesse an meinem weiteren Lebenswege hat, kann er sich darüber wie alle anderen Menschen über öffentlich frei zugängliche Informationsquellen unterrichten.



Sollte Herr M. der Ansicht sein, er müsse weiterhin (behördliche) Briefe an mich schreiben, insbesondere solche, die einen existenzbedrohenden/leistungskürzenden oder fordernden Charakter haben, obwohl Herr M. durch sein zuvoriges Verhalten schon mehrfach meine persönlichen roten Linien überschritten hat, weise ich ihn darauf hin, dass in diesem Fall 10 000,00 EUR pro Vorgang an Abmahngebühren ihm in Rechnung gestellt werden.

Die genannte Summe wird auch fällig gegen alle, die Herrn M. trotz dieser dem Hause bekanntgegebenen Unterlassungsaufforderung weiterhin auffordern oder anweisen, sich dienstlich mit den mich betreffenen Vorgängen im Jobcenter zu befassen.



Hinweise: dieses Schreiben ist meiner Akte zum Beweis beizufügen.

Auf die Konversation (in E-Mail, persönlich oder postalisch) mit anderen JobcentermitarbeiterInnen sowie die Aufrechterhaltung meiner Anträge auf Grundsicherungsleistungen hat diese Abmahnung keinen Einfluss!

F.W.


weitere Korrespondenzen mit dem Jobcenter wegen der 100% Sanktion - Widerspruch und Antrag auf einstw. Anordnung http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_34.html

Zuarbeit leistete eine Klägerin, die erfolgreich mittels Strafanzeige ihre 100%Sanktionen wegen "Maßnahmeverweigerung" u.ä. blockierte>>


"Wernerismus" schreibt mir seine Einschätzung zum Wesen der Sanktionen



1. 11. 2017:

soeben erreichte mich ein Brief des Bereichsleiters BL76 vom Jobcenter Pankow, dass ich am 14. 11. um 19:30 bei ihm einen Termin hätte wegen:
ZUSTÄNDIGKEITSWECHSEL
Ich habe ihm diese Antwort auf das sanktionsbewehrte Schreiben geschickt:


Werter Herr T.,


vielen Dank für Ihre "Einladung" zum 14. November um 9:30, um über den
Zuständigkeitswechsel zu sprechen, die Sie am 27. 10. an mich schickten
und die mir soeben postalisch zuging.

Leider garniert auch diese sich mit einer mich bedrohenden weil
sanktionsbehafteten Rechtsfolgenbelehrung, die allerdings unter den
derzeitigen Umständen nahezu wirkungslos ist, da ich sowieso schon sich
addierende Leistungskürzungen von 180% innehabe.

Ich möchte Ihnen hiermit zusagen, dass ich den Termin wahrnehmen werde -
allerdings - wenn dieser länger als 10 Minuten dauern soll und ernsthaftes
Diskussionsinteresse Ihrerseits ausdrücken soll - muss er vorgezogen
werden.

Ich habe nämlich am selben Tag einen Honorarauftrag, zu dem ich - (nicht
nur wegen ÖPNV-ausfallbedingten längeren Fahrtzeiten) spätestens um 9:40
abreisen müsste von Ihrer Location.

Können Sie es intern so regeln, dass wir uns schon um ca. 8:30 treffen?

Ich erinnere in diesem Zuge auch an die schriftliche Bearbeitung meiner 37
Anträge durch die sachlich und fachlich zuständige Abteilung.

Insbesondere die Erläuterungen von Rechtsgrundlagen für eine willkürlich-
autoritäre Beschränkung der Beistandszahl entgegen meiner Rechtsansprüche
und Rechtewahrnehmungen in Bescheidform bzw. ein entsprechen meiner Rechte
wären ein konstruktiver Beitrag Ihrerseits.
Anmerkung: Die Antwort des Herrn B. via Assistentin Fr. M.
"an der Hausordnung wird festgehalten" ist diesbzüglich weder
zufriedenstellend noch rechtsverbindlich als Bescheid zu werten.


Mit besten Grüßen als Mitmensch,
FriGGa Wendt


und heute abend feiere ich um 19:30 meine 180%- Sanktionsparty>>



02. 11. 2017

Wer ist zuständig für die "interenen Weisungen" bzw. "internen Vorgehensweisen" bzgl. Mietsanktionen?
Ich rufe an im BMAS - Bürgertelefon und erfahre: Rufen sie die BA an - unter dieser Numer:0911 1790
mache ich.
Dort erzähle ich meine Mietsanktionsgeschichte. Man verweist mich "an das jeweilige Jobcenter", denn "die Miete wird in Kooperation mit dem kommunalen Träger übernommen" - somit gibt es keine "verbindliche Anweisung von der BA-Zentrale" zur konkreten Auslegung des SGB-II in dieser Frage.

Anruf unter der Hotline (Jobcenter-ServiceCenter): 030 5555342222

Die Auskunftserteilende hat keine Ahnung. Sie verweist an eine Teamleiterin, Frau S., BL75, die Bereichsleiterin des zuständigen Leistungsteams für die Miete/Mietsanktionen/dazugehörigen fachlichen (internen) Weisungen

Nebenbei erfahre ich, dass für November lediglich 61,56 EUR von 489EUR Miete gezahlt wurden! Das ist nichtmal der Satz für mein KIND - wie man DARAUF nun kommt, ist mir gänzlich schleierhaft und ich stelle sofort einen Überprüfungsantrag dazu und zur gesamten 100% Sanktion (worüber mir noch ein "Berechnungsbogen" fehlt!) per Fax.


03. 11. 2017

Ich habe Post bekommen. Herr R. aus der Leistungsabteilung schreibt mir,  
dass dem JC Pankow keine Übersichten über Akzeptanzstellen des Gutscheinvertreibers Sodexo zur Verfügung gestellt werden. 
Er fügt eine Liste aktueller Akzeptanzpartner anbei, die man auch im Internet bei SODEXO auf der Seite finden kann....
www.sodexo-akp.de
darunter sind Schuhläden oder Juweliere aber auch Imbisse/Cafés und auf die Thematik "nur ein Gutschein pro Einkauf" wird da selbstverst. auch nicht eingegangen. "Gutschein PASS GmbH" heißt es da -13 Seiten umfasst sie.
Nun, es wird wieder das eine oder andere zu TESTEN geben!


Weiterhin teilt mir Herr R. mit: "Ein Ansprechpartner hinsichtlich der Vertragsproblematik mit Sodexo kann durch die Leistungsabteilung nicht benannt werden. Ich habe Ihren Antrag mit der Bitte um Beantwortung an Herrn T. (mir bekannter Bereichsleiter) weitergeleitet.

Sachstand Anträge vom 04. 07. 2017: Ihre Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung bei Herrn T. Ein Antwort wird noch erfolgen. Nähere Auskünfte kann ich Ihnen leider nicht geben."

Ich habe auch Post von Herrn B., dem Leiter der Geschäftsführungsebene, der sich der Frage nach den BEWERBUNGSKOSTEN widmet...
Eine meiner Einstufung nach gruselig verkürzte und durch bekannte Zitate aufgeblähte Antwort, die nicht im MINDESTEN die Thematik tangiert, dass VORAB eine Bewilligung der Kosten KLAR sein muss. Sein Brief geht mit den "Argumenten" von Teamleiterin Frau H. und Sanktionsvermittler Herrn M. ziemlich d'Accord.
Hier der SCAN:



 



Jedenfalls steht auch drin - tadaaa - dass ich eine neue Vermittlerin bekommen werde - eine Frau K. - aus welchem Team auch immer (?) - die mich "in Kürze zu einem Beratungsgespräch einladen" wird.

Mir wird das alles am 14. 11. erklärt, Herr T. hat mich da ja vorgeladen (siehe Eintrag von vorgestern) und Frau H. wird dabei sein.


06. 11. 2017

AKTENEINSICHT!
2 Stunden habe ich mich durch 3 neue Akten seit letztem Jahr gewälzt - dank der Vorabeit meiner Unterstützer, konnte ich schon einiges fotografieren - aber es steht ein weiterer Termin an.
Ebenso natürlich mit den Leuten aus der Arbeitsvermittlung, die selber keine Papierakten halten, dafür aber die ganzen Verbis-Vermerke speichern.
Ansonsten holte ich mir für 144 EUR LEbensmittelgutscheine ab.
Diese und 61,56 EUR an MIETE für mein Kind sind das einzige, was das Jobcenter mir noch gibt.

61,56EUR sind ca. 1/8 der Warmmiete.

ein unsägliches Schreiben, das ich als alles betiteln mag, was hier nur als Beleidigung aufgefasst werden würde, wurde von der SGG-Stelle des Jobcenters ans Sozialgericht geschickt. Ich habe es am WE bekommen und es besagt sinngemäß, dass mein Kind zum Vater ziehen könne, um sein Grundrecht auf Wohnen sicherzustellen. 
Darauf basiert die gesamte Argumentation. Kein Wort über MEINE Grundrechte (auf wohnen) - oder über die logische Folge der Zerstörung der Familie, bzw. familiären Gemeinschaft mit dem Kind, wenn ich als Mutter vom Jobcenter "entsorgt" werde über den Weg der Obdachlosmachung.
Besser im Sinn von fieser hätte ich mir das selber auch nicht schreiben können - und ich habe viel Phantasie.
Nun, ich werde natürlich auch dazu was schreiben - ganze 2 Tage habe ich noch, das umgehend ans Gericht zu schicken.

Aus Potsdam erreichte mich vom Hartz IV Betroffenen e.V. die Nachricht des Vorsitzenden über seine faktische "Begleitete Arbeitslosmachung" bzw. "Arbeitslosbleiben" durch zutun des Jobcenters. So ähnlich ist es dann bei mir, wenn ich wegen der Unterlassungen des Jobcenters und der fehlenden Anerkennungen ggf. meine Selbständigkeit nicht mehr ausführen kann.
Der nette Herr R. aus der Leistungsabteilung, der mir öfter schon Sanktionsbescheide schickte, meinte, die Fahrtkosten für die Selbständigkeit würde man mir vorauss. nicht als Ausgabe anerkennen - dazu sei der Regelsatz da - wenn auch der gerade wegsanktioniert wurde.
Bei der ersten Durchsicht der Akten fiel mir auf, dass eben jener Herr R. offenbar derjenige war, der damals den Brief mit dem Wort "Sanktionsbescheid" beschriftet hatte (Ihr erinnert Euch - die Abschiedssanktion unseres  geliebten Herrn L.).

Herr R. gab das auch ganz offenherzig zu. Ich fragte ihn, was denn da dann von oben geschehen sei. Er meinte, es hätte eine Ansage gegeben, wie es denn in Zukunft zu beschriften sei. Aha.  Weiterhin sagte Herr R., dass es zuvor keine eindeutige Regel dazu gegeben hätte - und dass da noch ganz andere Dinge auf die Briefe geschrieben worden seien... nun ja... hab ich also zur Serviceverbesserung und Brwusstmachung im Hause beigetragen. Denn die Ansage war sicher nicht nur für den netten noch recht jungen Herrn R. gedacht.

Ja, meine Akten freuen mich. Da sieht man schön, wie Herr L. damals versucht hat, mich weiter wegen der Grundeinkommens UG anzugehen. Mit Textmarker haben sie in unserer schönen Satzung die Namen der Geschäftsführer angestrichen - zum Zeitpunkt der Auskunft war ich im Handelsregister aber noch nicht als 3.(ehrenamtliche)  Geschäftsführerin  vermerkt. Der Eintrag hatte uns Hartzgesegnete Unternehmer auch wieder was gekostet und somit fand der erst nach Herrn L.s veranlasstem Zugriff darauf statt. Ob deswegen seine Klagen gegen unsere BGE-Lobby ausblieben?
Ansonsten war auch schön, seinen Brief an den Geschäftsführer zu lesen, wo er um weitere Veranlassung bittet bzgl. der Tatsache, dass ich Verwaltungsakte bei ebay anbiete ;-)))
Ach der Kleeene... was hat der sich für ne Mühe gemacht... meine Dankes- und Liebesbriefe hab ich aber noch nicht gefunden in der Akte...  ;-)
Ab der Zuständigkeit des Herrn M. explodiert die Akte noch mehr. Ich finde fast alle meine Schreiben darin und wunderbar seine vielen Sanktionsstellungnahmen. Die Jungs haben die Sanktionsveranlassungen - gern mit der Teamleiterin Frau H gemeinsam - abgestempelt und unterzeichnet. Wer die schicken Autogramme meiner Freunde sehen möchte, muss mich treffen.

Interessant wird's noch hinsichtlich der eingestellten oder offenen Sanktionsverfahren. Ob da noch Beweise zu finden sind, wie Herr M. überhaupt dazu kam, Sanktionsanhörungen zu erlassen über Bewerbungsschreiben, die er datenschutzrechtlich gar nicht hätte kennen dürfen, wenn die Arbeitgeber korrekt gehandelt hätten???
Nun ja - wollen sehen... mehr dazu DONNERSTAG.
Nach HORST MURKENS Prozess werde ich wieder zwei Stunden ins Jobcenter gehen und fotografieren.
Jetzt bearbeite ich die Bilder der heutigen Ausbeute...



08. 11. 2017

Noch eine Ankündigung einer Kettensäge gegen Sanktionen - das Sozialgericht schreibt mir, dass es das letzte Meldeversäumnis und die 60% Sanktion nun auch aus noch anderem Grunde für rechtswidrig hält:

ich hätte formal die Gutscheine/Sachleistungen zum Schutze meines Kindes "vor meinem Zugriff auf sein Geld" zugesprochen bekommen müssen im Bescheid selbst.

Um meinem Kind nicht sein Hartz IV zu veruntreuen, hätte man mir unaufgefordert (?) die Gutscheine anbieten und nicht erst auf meinen Antrag arauf warten müssen...? Nun ja, wenn das eine wirksame Sanktionszersäg-Möglichkeit ist, möge man das bitte auch die anderen Sanktionsverfahren restlos übertragen ;-)))



weiter geht es mit TEIL 18>>

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3 Kommentare:

  1. Wer sollte denn ihrer Meinung nach das Geld für IHRE Wohnung anschaffen?

    Das Jobcenter gefährdet den Wohnraum nicht..das waren wohl Sie selbst..wie man hier sehr schön verfolgen kann.
    Niemals Ursache und Wirkung vertauschen.
    Schlimm dass Sie den Wohnraum ihres Kindes bewusst gefährden und dann wie ein Naivchen mit dem Finger empört auf andere zeigen, wenn die selbst verursachten Konsequenzen eintreten.

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    1. Hallo No Name... das ist ja schön, mal wieder einen echten FAN hier begrüßen zu dürfen! Applaus!!

      Die Miete mit den Honorareinnahmen zu verrechnen, die den Regelsatz nicht decken, ist schon ein wenig seltsam - weil das wird ja nicht überall so gemacht und scheint auch klar dem SGB zu widersprechen.

      Ich habe mich übrigens NICHT selbst sanktioniert.
      Und solche Konsequenzen wie diese explizit in diversen Anträgen erfragt... Schweigen im Walde... abgesehen von möglichen Unterwürfigkeitserwartungshaltungen.
      Wenn jemand gegen seinen willen auf dem Strich der Erwerbsarbeit steht, heißt das noch lange nicht, dass ich mir einen Minirock anziehen muss...
      Wenn niemand das will, um so besser - können wir endlich Tacheles reden - ALLE - und auf der Basis etwas Neues erschaffen.
      Ich habe übrigens auch weder Kolonialismus und die daraus resultierenden Erziehungsdenkweisen erfunden noch die Auswirkungen des Kapitalismus, an welchem ich mit zunehmend weniger Budget natürlich mit beteiligt bin.

      Die grüne Wiese, auf der ich nach ausgrenzenden Wünschen mancher Zeitgenossen dann mein Zelt aufschlagen darf, können auch Sie mir nicht anbieten - oder doch?

      Aber - na, haben Sie sich mal mit dem Gedanken auseinandergesetzt, was es für eine Botschaft an die Welt ist: wenn Du (selbständig) arbeitest, arbeitest Du im Fall von Sanktionen VORRANGIG für den Vermieter und erst DANN darfst Du was essen und erst DANN darfst Du Dir natürlich aus dem üpigen Sanktionsbudget die Bewerbungen bezahlen...

      Aber mein guter No Name - ich berufe mich ganz auf den guten Heinrich Alt, der meinem Grundeinkommensfreund und HArtzkritikerkumpan Ralph Boes sagte NIEMAND muss in diesem Land verhungern oder obdachlos werden.
      Nun, wenn dem so ist, WERDE ich nicht obdachlos oder verhungern. Auch nicht, wenn ich ANDERS als Ralph Boes berufstätig bin und meine ZWangsbewerbungen genau dann schriftlich verfasse, wenn mir das Budget dazu bereitgestellt wird.
      Das Jobcenter erschafft sich alle Sanktionsgründe selsbt - vorauseilender Moralgehorsam ist von mir nicht zu erwarten und auch nicht anerziehbar - genausowenig wie ich meine lieben süßen Arbeitsvermittler geistig umpolen kann.

      Ich respektiere das, solange die mir nicht meine Existenz nehmen. Ich respektiere auch, wenn sie die 0,0...01 cent, die jeder "Steuerzahler" individuell durchschnittlich jedem "Leistungsempfänger" (bei mir wegen Sanktionen und Berufstätigkeit übrigens noch ne Potenz kleiner) nicht von ihrem Lohn abdrücken wollen... Falls diese Leute (so auch Sie?) auch nicht für ihre Vermieter (r)anschaffen gehen wollen, unterstütze ich Sie gern - im breiten gesellschaftlichen Diskurs oder auch sonst so im persönlichen Empowerment.

      Zu Ihrer Frage: NIEMAND soll für (m)einen Vermieter anschaffen gehen! SGB-II soll - solange es nicht einem gesellschafts- und menschenwürdigeren System, an dem ich mitarbeite weicht - auf dem Boden seiner eigenen Tatsachen angewandt werden (was jeder Sachbearbeiter gummiparagrahenmäßig auch immer im Sinne der Menschenwürde auslegen kann und nicht zur persönlichen Drangsalierung)

      Korekte Anwendung von SGB-II sieht nicht vor, die Miete zu sanktionieren, wenn der Verdienst die Regelleistung nicht übersteigt - und schon gar nicht bei UTNER 100% Sanktion! Was mir hier passiert ist eine Veränerung der Spielregeln ins Perverse und natürlich prangere ich das an - nicht nur für mich, sondern zum Beschleunigen Richtung positiver Veränderung.

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    2. „Niemals Ursache und Wirkung vertauschen.“ - Ach wie niedlich, ein Hartz IV Befürworter erklärt einer Physikerin den Begriff "Kausalität". Das ich das noch miterleben darf !!!

      M.S.

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