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29. 09. 2017
Neue POST vom Jobcenter!
Herr M. hat mir zwei Tage vor der Wahl geschrieben - die Briefe waren ewig unterwegs.
1. Zwei neue Jobzuweisungen mit 100% Drohung
2.) Eine Anhörung - die erste über 100%!
ich scanne es Euch hier - weil aus dem Papier mach ich wieder bei Zeiten Origami.
Ein Mitglied der Bergpartei hat schon eines bestellt - da selber nicht Krösus, wird er mir nur max. 2 EUR bezahlen können. Aber gern könnt Ihr mir andere Sanktionen - als Origami oder sonstiges - jederzeit abkaufen.
Meine noch aktuell laufende 60% Sanktion ist schon fachgerecht verarbeitet und wird meiner Mitbewerberin und Mandatsgewinnerin Canan Bayram (Grüne) überreicht. Die anderen Leute inkl. mir bekommen kleine Trostpreise ;-)))
Was besagt uns die Tatsache, dass Herr M. mir schreibt und keiner meiner Anträge vom Juni bislang beantwortet wurde?
Aktualisierung: am 12. 10. hab ich die Anhörung zurückgegeben und dazu dies geschrieben>>
inzwischen habe ich die Sanktion in Höhe von 100% ab 1. November.
Das Gespräch mit HERRN B. und dessen Hausaufgabenübernahme war offenbar erstmal völlig ergebnislos.
Er hat mir noch nichtmal mitgeteilt, dass er Herrn M. nicht von der Zuständigkeit für mich entbinden will... Herr M. hat auch nichts besseres zu tun gehabt, als eine Anhörung und weitere Zeitarbeitskacke und Sanktionen zu senden, anstatt auf meine eigenen Anträge zu reagieren, die ihm von der Teamleitung vorgelegt worden sein müssten (während der Wahlzeit ein zeitl. flexibles kurzes Einzelcoaching bei der Maßnahmefrau, Finanzierung meiner eigenen kreativen Bewerbungen sowie Zusicherung der Kostenübernahme seiner Zwangsbewerbungen).
Hier eine Liste einiger Zwangsbewerbungsadressen, 9) und 10) sind die neuesten
http://dokumentwerkstatt.blogspot.com/p/blog-page_1.html
ansonsten habe ich einige sanktionsfreie Stelleninformationen aus der Wahlzeit, eine davon war die bei MANPOWER als FAHRKARTENKONTROLLEURin...
Ich habe auch (völlig verfehlte) Antworten auf die Rundmail zum "wie schützen Sanktionen Grundrechte" und "wie ist das Gesetzesranking" erhalten- ich veröffentliche sie hier (Link kommt)
02. 10. 2017
Kennt Ihr den letzten Satz in der Rechtsfolgenbelehrung (bei Vermittlungs"vorschlägen" und Maßnahme"Angeboten")?
"Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen."
Na eben! Das machen wir doch!
Das ist doch besonders interessant in Hinblick auf "Vorschriften" und "Gummibegriffe" wie "negatives Bewerberverhalten".
Nachdem ich also mal wieder zwei neue Zwangsbewerbungen aufgedrückt bekommen habe bei völliger Ignoranz aller meiner Anträge und Fragen auch zu diesem Thema, ist auch bei mir eine gewisse Dringlichkeit angezeigt, alles auszuschöpfen.
Natürlich ist es nicht so einfach, den Leuten dort zu vermitteln, dass man sie nur bei ihrem eigenen gesetzlichen Verbindlichkeitsrahmen greifen möchte. In ihrer Struktur scheint es nicht vorzukommen, dass jemand daherkommt und das verlangt so wie es in der RF-Belehrung steht.
Ich bin also zuerst am Büro des Herrn B., Leiter der Geschäftsführungsebene, gewesen, der wohl aber einen Brückentag hatte oder nicht da war - dann war ich mit zwei Begleitern/Beiständen im Büro der Geschäftsführung (BGF).
DA muss man ja wissen "wer die im Briefkopf genannte Stelle konkret ist" und "wo denn die besagten Vorschriften ausliegen".
Nun, da traf ich wieder die Vorzimmerdame, die mich prompt an die Eingangzone verwies (von wo man mich damals bei ähnlichen Fragen unmittelbar zur Geschäftsführung zur Direktvorsprache verwies).
Ich insistierte, dass zuvorige Gespräche offenbar fruchtlos endeten und ich jetzt keinen Aufschub dulde, es sei denn (so wiederholte ich es in allen noch folgenden Instanzen, die ich aufsuchte), wenn man dereinst alle weiteren sanktionsbewehrten Schritte und Verpflichtungen aussetzen würde.
Die Dame sicherte mir zu, dass Sie den Geschäftsführer informieren würde über meinen Antrag, während ich mit meinen Begleitern die Widerspruchsabteilung aufsuchte. Dort trafen wir einen freundlichen Mitarbeiter, der sehr viel Freude am Formulieren und genauen sprachlichen Feilen des Anliegens hatte, als er es als Widerspruchsansinnen gegen das verweigerte Sofort-Einsichtnehmen in die gesetzlichen Vorschriften (zu denen seiner Auffassung nach aus (interne) Weisungen gehörten) erkannt hatte.
Zwischendurch gab es natürlich die eine oder andere Verwunderung seinerseits, als ich die Hintergründe meines Verlangens erklärte - nämlich darauf, dass ich schon wegen meiner Bewerbungsformulierungen sanktioniert wurde und das kritisch betrachtete.
Er fragte: "Sie wollen das Recht haben zu schreiben, dass sie sich bewerben, weil sie sonst sanktioniert werden?!"
"Ja, weil das die Wahrheit ist! Wenn das aber verboten ist, möchte ich dies und alle anderen Verhaltensweisen, die ich sonst frei nach BGB und GG gegenüber sog. Arbeitgebern an den Tag legen dürfte, genau abgesteckt bekommen - damit die Sanktionen rechtlich eingegrenzt werden und für mich klar sichtbar sind.
Nicht erst im Nachhinein..."
Der Mann war im Rahmen seiner Möglichkeiten durchaus kooperativ im Verweisen auf Urteile und andere Zuständigkeiten, zeigte aber, dass er damit und mit Gleichnissen wie dem Bsp. "rote Ampel nur deswegen nicht überqueren, weil man sonst Bußgeld zahlen muss" sich nicht anfreunden konnte.
Weil auch er immernoch in der moralischen Bewertung von innerer Einstellung steckte. Ich bat ihn, das rauszulassen - sich rein auf den rechtlichen Rahmen zu konzentrieren.
Er fand dann auf die Schnelle das eine Urteil des Bundessozialgerichtes nicht, was er mir in Aussicht gestellt hatte als "erhellend" (nicht als Ersatz für meine Anfrage).
Währenddessen überlegten wir gemeinsam, ob er mir das dann ggf. als Mail zuschicken konnte. Da er im Datensatz über mich die Mailaderesse nicht fand, wollte ich ihm meine Adresse für den einzelnen Fall ansagen und schlug ihm auch vor, diese als Mensch, nicht als Behördenrolle, im Netz zu suchen.
Darauf rief er meinen Namen bei google auf und tat erstaunt, wie viel er da fand :-)
wir sahen uns zusammen die Seite grundeinkommen-für-alle.org an, wozu ich anmerkte, er würde mich unter der Kontaktadresse auch erreichen.
Er entschied sich dann aber doch besser für den guten alten Postweg, weil ihm das nicht datenschutzsicher war.
Lustig, wie immer der Datenschutz gegen einen verwendet wird. ich möchte nicht vor MEINEN Daten geschützt werden und vor meiner eigenen willkürlichen Datenweitergabe, sondern rein von der unerwünschten Datenweitergabe hinter meinem Rücken etwa zum Zwecke der Sanktionierung...
Hier sein verfasster Eintrag ins Verbis:
Scan hier:
Im Folgenden suchte ich erneut die junge Sekretärin vor Herrn Hiebs Räumen auf.
Sie erklärte mir mündlich, Herrn Hieb auf einen Termin für mich angesprochen zu haben, welchen dieser aber pauschal abgelehnt hatte - ohne dass sie ihm die Gründe dafür hatte mitteilen können (er kannte meine Namen, der aber nicht der Grund sei, sondern nur die Tatsache, dass ich "Kundin" sei und mit Kunden und ihm keine Termine gemacht würden). Sie würde ihn auch nicht nochmals inhaltlich auf mein Verlangen auf unmittelbare Einsichtnahme ansprechen.
Ich stellte fest und teilte mit, dass ich sie für überlastet hielte und wollte mir zu ihrem Vorgehen Notizen machen - was dann aber doch zu einem schrifltichen Antrag in beiderseitigem Einverständnis vor Ort formuliert werden konnte.
Einer meiner Beistände fragte die Vorzimmerdame, ob wir die Antragszettel vor Ort kopieren konnten.
"Gehen Sie zu Kaufland..."
"Frau Wendt hat aber kein Geld, sie ist sanktioniert..."
"Ich versteh das ja, aber wenn sich das rumsprechen würde..."
"Wieviele kommen denn so?"
"Ca. 1 Kunde pro Woche. Das ist aber der Kopierer des Geschäftsführers." (Anm.: ein Riesengerät).
Derweil schrieb ich die letzte Seite zuende und es betrat ein kleinerer Herr den Raum, der uns grußlos aufforderte, möglichst draußen vor der Tür weiterzuschreiben, denn wenn jetzt der nächste käme, hätten wir ein Datenschutzproblem. Es war niemand weiter da.
Ich war quasi fertig und sah den Mann an, der gleich wieder ins Nachbarzimmer verschwinden wollte.
Sind Sie Herr Hieb?
Ja, der bin ich.
So kamen wir zwischen Tür und Angel doch noch ins Gespräch.
Er sah sehr aufgeregt aus und war völlig darauf bedacht, von vorn herein jegliches Gespräch zu beenden. Dennoch gelang es uns gemeinsam, ihm in Stichworten zuzuwerfen, was das Anliegen sei.
Er ermöglichte auch - entgegen der straffen Abweisung seiner Vorzimmerdame - spontan meinen Antrag vor Ort zu kopieren.
Er wollte mich dann schnurstracks an Herrn M. verweisen - ich betonte meine begründete Ablehnung von dessen Zuständigkeit und fragte Herrn Hieb ob er als Boss das nicht viel besser erklären können müsse als irgend ein Arbeitsvermittler.
Er widersprach, dass er gar nicht so in der Materie der Arbeitsvermittler gut wäre, sondern eben für diesen Job diese Leute tätig seien.
Damit verwies er uns freundlich des Raumes und wir gingen während er es sehr eilig hatte, die Tür zu schließen als wir noch gar nicht ganz draußen waren.
So jemand ist also der Geschäftsführer? Er wirkte auf mich so unsicher - so als fürchte er unsere Fragen und Aussagen und müsse sich vor uns schützen... als wären wir das Hygienekomitee und wollten seine Pommesbude unter die Lupe nehmen... wieso wirkte er so, als sei er der am stärksten Weisungsgebundene im ganzen Haus? ;-)
Hier der Antrag, den ich bei Herrn Hieb handschriftlich einreichte mit seiner Abzeichnung:
*******************************ABSCHRIFT*********
02.10.2017
Mitteilung an die Geschäftsführung des Jobcenters Pankow:
von Frau Frigga Wendt [033A261642]
Ich berufe mich auf den letzten Satz der Rechtsfolgenbelehrung unter sanktionsbewehrten "Angeboten"
--> "Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen."
und verlange hiermit den sofortigen Einblick in die maßgebl. gesetzl. Vorschriften bei der im Briefkopf genannten Stelle zu allen nicht näher konkretisierten Vorschriften in den Rechtsfolgenbelehrungen, wie z.B. zum rechtl. Konkretisieren des Passus "negatives Bewerbungsverhalten".
Zum Verlauf:ich habe heute früh gegen 9 Uhr versucht, "Einblick in die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften" zu erhalten, die bindend für das Bewerberverhalten sowie dessen Bewertung und "Kenntnisnahme" durch das Jobcenter sind.
Da mit der Vertretung des Hauses im Briefkopf, dem Geschäftsführer, durch MitarbeiterInnen (Fr. M.) bestätigt, kein sofortiges Gespräch bzw. Einblick in die o.g. gesetzlichen Unterlagen mögl. war, beantrage ich bei ihr, zeitnah einen Temrin mit dem Geschäftsführer zu vereinbaren. Auf ein bisher erfolgloses Ersuchen dieser Art bei den anderen Zuständigkeiten wurde sie hingewiesen.
Anmerkung: dem Haus liegen unzählige Anträge in dieser Thematik vor, die sämtlich nicht bearbeitet wurden oder ins Unkonkrete, rechtlich unverbindliche verschoben wurden.
Dem gegenüber bekomme ich ständig als vollendete Tatsache neue Sanktionen und Sanktionsanhörungen.Von mir wird eine zeitnahe Bewerbung regelmäßig erwartet, den zuvorigen Auskunftsersuchen wird durch das Jobcenter in keinster Weise gesetzeskonform entsprochen.
Inhalte von Bewerbungstrainings stelle keine rechtsverbindl. Auskünfte über gesetzeskonforme Bewerbungen dar.
Fr. M. schickte mich mit der Absprache fort, sich schnellstmöglich an Herrn Hieb mit meinem Terminwusch zu wenden.
Bei einem späteren Aufsuchen des BGH ca 1 1/2h später teilte Fr. M. mit, dass sie mein Anliegen Herrn Hieb inhaltlich nicht vorgetragen habe, sondern lediglich einen Terminwunsch mit Nennung meines Namens.
Diesen lehnte Herr Hieb laut Auskunft Fr. M.s ab, sinngemäßg: "Ein Termin ist nicht vorgesehen."
Nach mehrmaliger mündl. Ablehnung erklärte sie sich dann doch bereit, Herrn Hieb inhaltlich anzusprechen, worauf ich dieses Schreiben verfasste. Ich bitte um schnellstmögliche Antwort durch Herrn Hieb und bestehe weiterhin auf einem Termin mit ihm.
Alternativ steht durchaus auch die Mösglichkeit offen, bis zur (gerichtlichen) Klärung alle Sanktionen und Sanktionsunterlegten Angebote/Maßnahmen auszusetzen bzw. zu unterlassen.
Die Kausalität: "erst Hinschauen (Kenntnis erlangen), dann darüber nachdenken (ergebnisoffen) und erst im 3. Schritt bewerten und entscheiden, muss für das Jobcenter aber auch für mich gewahrt bleiben.
gez. FriGGa Wendt
Nun gingen wir zu guter Letzt doch noch zur 4. Etage ins Team 765.
Natürlich zur Teamleiterin Frau H., an Herrn M.s Büro vorbei.
Frau H. rief sofort "herein" und war dann gleich sehr abweisend-überrascht, was mich denn so hinverschlage.
Ich legte ihr genau wie den Herrschaften zuvor ein Stellenangebot auf den Tisch und zeigte ihr den letzten Satz der Rechtsfolgenbelehrung.
Was die Gute Frau H. dann alles sagte in dem kurzen Gespräch, das war echt zum knuddeln.
Sie sind doch eine intelligente Frau...
Bewerben Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen...
- das protokollierten wir ihr dann auch alles draußen vor der Tür
**************** Abschrift leicht korrigiert*******
An Fr. H., TL 765, Jobcenter Pankow
02.10.2017
von FriGGa Wendt
033A261642
ANTRAG
Hiermit beantrage ich gemäß des letzten Satzes der Rechtsfolgenbelehrung (wie z.B. in den Stellen"angeboten" v. 22. 09. 2017):
"Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen."
eben jene Einsicht in u. konkretisierte rechtsverbindliche Erläuterung dieser o. g. Vorschriften in eben jener "im Briefkopf genannten Stelle."
Bis auf weiteres ist es mir nicht zumutbar, den bei Sanktionsdrohungsauflagen geforderten Aktivitäten wie z.B. Bewerbungen schreiben, nachzukommen. Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz ist die umfängliche Kenntnisnahme der (für die) Bewerbungsformulierungen u. anderen Sanktionsbewehrten Verhaltensweisen [geltenden Vorschrfiten] vorab durch die im Briefkopf genannte Stelle, "das Jobcenter" unbedingt zu leisten.
Ansonsten ist der rechtliche Rahmen für Sanktionen nicht gegeben.
Auch eine Äußerung der Teamleiterin Frau H. v. Team 765:
"Bewerben Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen" vom 02. 10. 2017 gegen 11 Uhr (welche unter anerem Anlass dieses Schreibens war) erscheint nach hiesiger Auffassung nicht geeignet, z.B. den Terminus "negatives Bewerbungsverhalten" [hinsichtlich der GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN*] ausreichend zu konkretisieren.
*NICHT ZU VERWECHSELN MIT und auf KEINEN FALL ZU ERSETZEN DURCH "Schönheitstipps, Meinungen oder Empfehlungen" aus einem Maßnahmeträger!!!
gez.: FriGGa Wendt
P.S.: Bewerbungen "nach besten Wissen und Gewissen" habe ich bereits mit Sanktionen abgestraft bekommen.
**************************************************
und als wir ihr das als Antrag wieder reinbrachten, meinte sie, sie hätte spontan 10 Minuten.
Sie habe mit Herrn B. telefoniert, er würde ja die Hausaufgaben von mir noch machen.
An der Beistandsfrage sei er dran. Wow - er hat damit ZU TUN... ER... klar war das ne Nummer zu schwer für Herrn L., der damals nach bestem Wissen und Gewissen seines bedrängten kleinen Herzens uns alle fortgeschickt hatte...
klar war das auch zu viel für Frau H., die doch nur immer wieder die Hausordnung zitieren konnte...
Und nun zur Entscheidung der ZUSTÄNDIGKEIT.
Herr M. wird (spätestens Mitte Oktober) nicht mehr für mich zuständig sein!*
Aber auch da sei man hinsichtlich der Weiterbetreuung noch unsicher - es würde ein TEAMWECHSEL für mich erwogen.
Ich fragte prompt: "Wieviele Teams für SELBSTÄNDIGE gibt's hier im Haus?"
Frau H.: "EINS."
Na wohin die mich dann wohl verfrachten, wenn ich doch in SELBSTÄNDIGENTEAM gehöre, da nicht vorhandend, an dem Zustand der selbständigen Arbeit was zu ändern?
Psychoabteilung? "Wahrheit und Öffentlichkeit als MULTIPLES VERMITTLUNGSHEMMNIS?"
Sonderfälle und gleich von vornherein in die Widerspruchsstelle?
ABC-Super-Verfolgungsbetreuung (wie früher schon Programme "Joboffensive" usw.??)
Jedenfalls ist klar: wenn das TEAM mich loswird, macht es nicht nur 3 Kreuze, sondern es kann sich dann hinter Zuständigkeitsformalien verstecken und man muss nicht begründen, dass ich wegen meiner eigenen Einwände Herrn M. berechtigt loswerden durfte!
*bis dahin kann er mich noch mehrfach sanktionieren so viel wie er noch offen gelassen hat...
Frau H. reichte mir der VERDRÄNGENDEN Vollständigkeit halber eine Kopie von SGB-II Sanktionsparagraphen. NICHTS über "negatives Bewerbungsverhalten" im Konkreten! Keine Weisung, falchliche Hinweise... NADA.
Aber damit weiß ich IMMER NOCH nicht, wie die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zum "negativen Bewerbungsverhalten" hier bei der "im Briefkopf genannten Stelle" konkretisiert werden.
"Dazu hat man doch den gesunden Menschenverstand!"
So knuffig ist sie, die Frau H. Dass man dafür sanktioniert werden kann? Ups - schon vergessen???
Sie traut mir was zu - im Zweifel weiß sie gar nichts zuvor, weil ich doch schon ein großes Mädel bin... - nur hinterher war immer richtig, was ihre Leute mit mir gemacht haben... und zwar egal was... und wenn einer ihrer Jungs von mir abgezogen wird, dann hat das natürlich immer nur formale Gründe und nix mit meinen Rechten, meiner Analyse und meinen Ansprüchen zu tun...
Kurz kamen Frau H. und ich auch auf Bewerbungen zu sprechen, wie die zum Bundestagsmandat ;-) Aber da hat das Jobcenter alles erstmal "verschlafen" bzw. "ausgesessen".
Hier noch das Schreiben eingereicht an Frau H., was sie zuerst Stein und Bein behauptend, an Herrn M. weiterzureichen, nun erstmal für sich bzw. zur Weitergabe an Unbekannt entgegennahm und kopierte.
Herr M. war der einzige, der weit seine Zimmertür offen hatte. Meine Beistände grüßten ihn freundlich während ich kein Wort zu ihm sagte.
....
04.10.2017
ANRUF im CALLCENTER des Jobcenters bzgl. der 4. Sanktionsanhörung á 60%
unzureichende Bewerbung bei "menüpartner":
-meine eigenen Begründungen wurden nicht beachtet -
sondern Herr M. schrieb am 12.09. 2017 ins Verbis:
"Einstellung des Sanktionsverfahrens über 60% zur unzureichenden Bewerbung
Begründung:
Nach Rücksprache mit VV-Betreuer wird deutlich, dass Angaben von
Menüpartner im strittigen Zeitraum aufgrund personeller
Umstrukturierung in der Firma nicht zuverlässig sind."
;-)))
er kann sich prima rausreden, der Kleine! - und dabei meine Leistung und Aufklärung verschwiegen...-
Von solchem Ausweichen an den wahren Gründen vorbei kann jeder Antragsteller lernen ;-)
Zur inhaltlichen Ergänzung habe ich heute meine Abmahnung geschrieben am 08.09.2017, Faxbeleg vom 13. 09. 2017 auf die folgende 5. 60%-Sanktionsanhörung veröffentlicht. Diese müsste laut meinem konkludenten Vertragsangebot seit 19.09. 2017 nunmehr eingestellt sein (aber natürlich traue ich dem Braten nicht!)
07.10.2017
Herr K. aus der Widerspruchsabteilung (hatte viel Spaß am Formulieren meines Widerspruches am 02. Oktober) hat seine freiwillig übernommene Zusatzaufgabe erledigt!
Er hat mir ein Urteil von einem Prozess aus den 90ern/Anfang 2000er PRÄ-Hartz-Ära* geschickt, in welchem es um eine "falsch formulierte Bewerbung ging" - die bis zum BGH oben für sanktionsreif befunden wurde.
Liest sich spannend trotz gesetzlicher Längen.
HIER ein LINK zum mir gedruckten Urteil>>
Herr K. war damit der erste und bisher einzige, der sich wirklich versucht hat klärend einzuschalten, obwohl sein Job "nur" das Aufnehmen und Bearbeiten von Widersprüchen ist. Das rechne ich ihm hoch an!
*Allerdings liegt hier der Hase im Pfeffer: Die Kürzung der damaligen Arbeitslosenhilfe des Betroffenen basierte nicht auf dem Anspruch, dass diese "das letzte Auffangbecken" wie heute Hartz IV sei - das wäre damals nämlich die SOZIALHILFE.
An diese war meines Wissens nach NICHT das (zensierte) Bewerbungenschreiben gekoppelt.
Nichts desto trotz war man auch damals nicht in der Lage, ehrliche Formulierungen, die der Wahrheit entsprechen, zu ertragen.
Der Mann, Dipl. Ing., wegrationalisiert, hatte nach einer langen Auflistung seiner Arbeitserfahrung in "Maßnahmen" betont, im neuen Job keine Berufserfahrung zu haben und mit dem Satz geendet "es sei nicht seine Wunschtätigkeit".
Die Bewerbungsschreiben waren nicht durch ihn, sondern den Arbeitgeber ans Arbeitsamt gelangt und dort "zensiert" - denn offenbar war KEIN Hinweis zum Datenschutz enthalten gewesen.
09.10.2017
Ich habe auf die SCHWERWIEGENDE Thematik, die "Geschäftsführungsleitungsebenen-Leiter" Herr B. sich damals als Hausaufgabe mitnahm" zur BEISTANDSFRAGE Wochen später eine "Antwort":
Sehr geehrte Frau Wendt,
im Auftrag von Herrn B. teile ich Ihnen mit, dass unsere
Hausordnung in der aktuellen Fassung (insbesondere der Anzahl der
Beistände) bestehen bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Frau M.
Fachassistentin
Büro der Geschäftsführung
Ein Freund fragte mich: Sie haben Dir diesen EINEN Satz als Antwort geschickt???
Ja, das ist bislang die ANTWORT...
In der Schule, die ungefragt benotet, wäre auf meine umfänglichen Anträge diese Antwort mangelhaft. Kein Gesetzeszitat, Antwort unvollständig, nur eine Willensbekundung ist zu erkennen - keine Einbettung in den gesetzlichen Rahmen, nur einer von 3 Fragenkomplexen berührt... vermutlich hat Herr B. der guten Frau M. das zwischen Tür und Angel zugerufen, als er wegen was anderem bei Herrn Hieb vorbeischaute.
Natürlich kann ich DAS nicht als vollständig akzeptieren.
Das könnte ich allerhöchstens, wenn das Jobcenter grundsätzlich von mir und allen anderen "nein heißt nein" und zwar ohne Leistungskürzung PUNKT akzeptieren würde...
Also muss ich denen wohl nochmal was schreiben, um meine Fragen zu konkretisieren...
12. 10. 2017: ich habe heute meine ANHÖRUNG zur 100% Sanktion eingereicht. Persönlich beim Bereichsleiter Herrn T., der mir auf dem Gang zufällig entgegen kam. Am selben Tag, so erfuhr ich später, wurde eine zweite 10% Sanktion gegen mich erlassen - was im November auf 80% kumulieren wird.
Nachmittags feierte ich eine Aktionsparty/Agenda-2010Kundgebung mit vielen Aktivisten vor meiner Wohnung anlässlich des Hausbesuches des Gerichtsvollziehers bzw. Vollziehungsbeamten - der auch wirklich vorbeikam - aber wegen der Regel: "in der Wohnung wird gefilmt" nicht reinkam.
Er ließ sich vertrösten, meine Sanktionsbescheide an seinem Arbeitsplatz im Finanzamt vorgelegt zu bekommen ;-)
16. 10. 2017 ... vollstreckte man die 2. noch offene "Meldeversäumnissanktion" gegen mich. Hier nochmal zur Erinnerung und zum Widerspruch - es war kein "Versäumnis", sondern eine intensiv begründete klare Absage an Herrn von und zu wegen seiner Sexshop-Offerte und seiner mir nicht gezeigten Einsicht, Freiwilligkeit und Zwang im Sinne der Grundrechte praktisch zu unterscheiden.
Ich hatte damals Herrn M. statt dessen zu meiner Versammlung vor seiner Jobcentertür eingeladen>>
Ich bin dann wohl derzeit bei 80%.
Der Vermittlerwechsel stünde jetzt an. Es ist jetzt "Mitte Oktober" und für diesen Zeitraum kündigte mir die Teamleitung den Wechsel an. Heute war nach Auskunft des Callcenters Herr M. aber immernoch mein aktueller persönlicher Ansprechpartner.
17. 10. 2017
HILFE - die ABSCHIEBUNG droht! Ich soll in ein anderes TEAM im Jobcenter verfrachtet werden, obwohl es doch nur ein einziges für SELBSTÄNDIGE dort gibt.
Das heißt, man behandelt mich aufgrund eines anderen Kriteriums - den meine Selbständigkeit führe ich weiter, habe neue Aufträge übernommen.
Mein Anwalt schickte mir gerade ein FAX dazu weiter, das schwer zu lesen war.
Offenbar will das neue Team mich einladen demnächst, um über die EGV per VA nochmals zu reden... die ist aber ungültig.
Da gibt es gar nichts drüber zu bereden, außer in welcher Origamiform sie verkauft werden soll und für wie viel Geld die über den Ladentisch gehen soll... sowie die bisherigen Sanktionen mit dem darin geschriebenen Widersprüchlichen aufzuheben.
Meine gesamten noch nicht (ausreichend) bearbeiteten Anträge - seit der Zeit von Herrn L. - behalte ich bei!
Wenn die ihre ungültige EGV per VA mit ins neue Team schleppen, dann erben sie selsbtverständlich auch alle Anträge und neue - denn schließlich muss der Wechsel der Zuständigkeit in einem Haus, das NUR ein Selbständigenteam hat, eingehend begründet werden. Wenn ich also nicht in sowas wie ein "Q"-Team komme oder ins "Menschenrechte-Team", das diese auch anerkennt wie ich sie anerkenne, dann wird es auch diesbezüglich Eignungsfragen an das Jobcenter geben...
Gibt es ein Team für langzeitsanktionierte Menschenrechtsaktivisten, die nur bei voller Vertragsfreiheit in Erlaubnis, überall die Wahrheit offen auszusprechen "in Arbeit" zu bringen sind?
Ich widerspreche vorsorglich jeglicher verschärften von mir unbestellten Erziehungsabsicht durch eine neue Zuständigkeit - ebenso jeglicher Psycho-Ferndiagnose, Kriminalisierung oder Pathologisierung meiner ausgelebten Menschenrechte und wahrgenommenen Bürgerrechte!
Ferner erfahre ich auch am selben Tag am Telefon, dass in allen drei aktuellen Sanktionsbescheiden steht, dass KEINE Lebensmittelgutscheine und Sachleistungen gewährt werden... ich möchte festhalten lassen, dass dann rätselhaft ist, wieso ich shcon Gutscheine hatte im letzten Monat- und wo der Antrag verblieben ist, dass ich erneut auch diesen Monat welche beantragt habe sowie für alle Zeiten mit Sanktion über 60%.
Leider wird das Gespräch wie am Vortag irgendwann unterbrochen...
23. 10. 2017
Ich schreibe folgenden Brief als Mail an Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlungsteam 765 (Selbständige)>>
24. 10. 2017
Ich widerspreche der 2. Meldeversäumnisanktion, die mich postalisch bis einschl. heute morgen noch nicht erreicht hat:
FriGGa Wendt...Adresse...
Jobcenter Berlin Pankow
FAX: 030 5555346899
bzw.:
030 555534 7772
Widerspruch gegen
Ihren Bescheid vom 12. Oktober („Meldeversäumnissanktion“ wegen
des Vorladungstermins vom 28. 07. 2017 zu Herrn M.)
24.10.2017
Sehr geehrte Damen
und Herren,
hiermit wiederspreche ich ohne Vorliegen des besagten Bescheides vollständig dem Inhalt des Bescheides. Der Bescheid soll laut Auskunft des Servicecenters am 12. Oktober erlassen worden sein und ist mir am Telefon vorgelesen worden.
Ich widerspreche, weil die Ladung zu Herrn M. nach umfänglichster Bekanntgabe der Gründe SEXSHOP-VERMITTLUNG unter SANKTONSDROH nach hiesiger Rechtsauffassung selbst schon widerrechtlich war und aus meiner Sicht infolge der Ereigniskette ebenfalls den Verdacht struktureller Diskriminierung anheimlegt.
Ich habe weitere Gründe, Alternativen und Lösungsmöglichkeiten dargelegt VOR dem besagten Termin.
Da inzwischen das Jobcenter -mitgeteilt über Frau H. am 02. Oktober 2017 - sowie über eine Zuschrift an meinen Rechtsanwalt von sich aus einräumte, meine lebenstechnische Verwaltung einem anderen Zuständigen zuzuweisen (obwohl das zunächst jobcenterseitig völlig undenkbar schien), hat es damit von sich aus eingeräumt, meinen unzähligen Einsprüchen stattgeben zu wollen – selbst wenn es formal einen Abteilungswechsel erwägt und mich nicht weiterhin wie eine Selbständige über die einzige Selbständigenabteilung des Hauses „betreuen“ lassen möchte. Auch dazu sind gesonderte Anfragen, Rügen und präventive Klärungsangebote meinerseits an das Jobcenter ergangen.
Am besagten Tage zum besagten Termin habe ich diverse andere wichtige Termine gehabt, die ich auch bekanntgegeben habe.
Das eine waren diffuse Angaben meinerseits zu Terminen, die zur Anbahnung bzw. Zulasung zu einem besonderen Bewerbungsverfahren nötig waren, an dem ich nur teilnehmen konnte nach entsprechenden Vorbereitungen.
Dies könnte formal dem Nichtzustandekommen eines „Beratungstermins“ als wichtiger Grund genügen.
Ebenso könnten immer Grundreche geltend gemacht werden VOR der Anwendung jeglichen anderen niederen Rechts – so die Grundrechte auch für das Jobcenter als höherrangig gegenüber SGB-II angesehen werden – ein entsprechendes Ranking steht jobcenterseitig, BA-seitig und BMAS-seitig noch aus.
Weiterhin habe ich von meinem Demonstrationsrecht am Tage des Meldetermins Gebrauch gemacht und dabei auch Sichtkontakt zu Herrn M. gehabt, der sich -offenbar bewusst- nicht meiner Einladung folgend näherte, sondern nachdem er zu uns herübergeschaut hatte, abwandte und ging. Es wäre ihm möglich gewesen, mich im Kreise meines erweiterten Beistandes anzusprechen. Es wäre das mildere Mittel, als mich rechtspositivistischer Gesetzesauslegung folgend permanent vorzuladen in sein Zimmer und nachträglich zu sanktionieren. Vom Betreten seines Zimmers als „Meldungserstattung“ habe ich im konkreten Fall abgesehen, da es bereits zuvor bei einem anderen Termin als Meldung nicht anerkannt worden war und ich auch weiterhin nicht daran interessiert war, Herrn M. Macht über mich ausüben zu lassen nach dem Vorfall mit der Sexshopvermittlung, worauf bis heute keinerlei ernstzunehmende, ja noch nichtmal angedeutete Entschuldigung seinerseits erfolgt war.
Ferner hatte Herr M. den Grund meiner Vorladung zu sich benannt. Er wollte mit mir eine Maßnahme planen.
Mein Mitwirken zum Zuweisen zu einer Maßnahme, die ich dem Inhalt nach sowieso für unzweckmäßig erachtete, war wie Herr M. in der folgenden unmittelbaren Zuweisung zu einer Maßnahme zeigte, ebenfalls nicht für seine Absichten erforderlich, sondern es hätte nur den Anschein erweckt, ich ließe mich auf ein Gespräch mit ihm ein obwohl ich mich von seinem „Behördenhandeln“ als Frau gekränkt fühlte, und als würde ich seinen zukünftigen „Hilfsabsichten“ zustimmen, obwohl ich die Methode der Auslagerung von gewichtigen Themen in den Rahmen einer weiteren Zwangsmaßnahme bereits zuvor kritisiert und meinerseits abgelehnt hatte.
Ich „hätte keine Gründe vorgebracht“ als Begründung der Sanktion rüge ich als Falschaussage – man kann auch mitteilen, dass man die vorgebrachten Gründe nicht anerkennt.
Hält das Jobcenter an der o.g. Sanktion fest, bestätigt es damit sein gewaltsames Zwingen, mich bei Androhung mit einem empfindlichen Übel (=Lesitungskürzung) zu einem Gespräch (und nicht der bloßen anwesenheitskontrollierenden Sichtbarkeit für Angehörige des Jobcenters) mit Herrn M. zu zwingen.
Dies könnte ggf. separat als Verdacht auf (Beihilfe zur) Nötigung untersucht werden gegen die entsprechenden (möglicherweise privat haftenden) Organe, die diese Sanktion aufgrund des hinlänglich bekannten Sachverhaltes verhängten.
FriGGa Wendt
freiberufliche
Bildungsträgerin
24.10.2017 NACHMITTAGS im Briefkasten:
Heureka, die Post ist da - warum muss ich für meinen Vermieter speziell bei Sanktionen Geld (r)anschaffen??!
WEITER TEIL 17>>
zurück zu Teil 15>>
"Zwei neue Jobzuweisungen mit 100% Drohung"
AntwortenLöschenSchon vor Jahren schrieb Prof. Dr. jur. Helga Spindler, Universität Duisburg–Essen: "Um den Grad der Entrechtung einschätzen zu können muss man sich juristisch mit den Themen Zumutbarkeit (§ 10 SGB II) und Sanktionen (§ 31 f. SGB II) beschäftigen. Denn hier wird das Druckpotential aufgebaut, das Erwerbslose jegliche Verhandlungsmacht über Arbeit oder notwendige Maßnahmen nimmt. [...] Während das normale Arbeitsrecht noch von einer gewissen Verhandlungsmacht und Vertragsfreiheit ausgeht, wird dies für den Arbeitslosen zur reinen Fiktion."
Das war ja genau der Punkt, für den ich den zu mir damals sonst recht unfreundlichen Herrn L. "einen Schatz" nannte - er gab offen zu, dass ich in SGB-II keine Vertagsfreiheit hätte - bzw. diese "nicht vollumfänglich hätte" ;-)
Löschenhttps://3.bp.blogspot.com/-DUZIvBDymjA/WNgt5vwvbnI/AAAAAAAAAqo/Wixet4fCp80Mq1G9jlclPu1Z_ptZmEb-wCLcB/s1600/HerrL_05122016_03von06_Anmerkungen.JPG
Ach ja, der Vermerk in VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Integrationssoftware) und die "grundrechtsimmanente Schranke" des Herrn L.
LöschenDie grundrechtsimmanente Schranke sagt in Kurzform folgendes aus: "Ein mass- und rücksichtsloser Grundrechtsgebrauch durch Einzelne oder Gruppen würde die von der Verfassung geordnete Gesellschaft letztlich in ein kriegerisches Chaos verwandeln."
Frigga Wendt und alle die sich gegen die ständige Schikane dieser Pseudobehörde wehren, gefährden also die von der Verfassung geordnete Gesellschaft. Es kommt aber noch besser, denn als härteste Einschränkung wird die Verwirkung von Grundrechten genannt. "Nach Art. 18 GG verwirkt derjenige die Grundrechte, der sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht. Damit ist festgelegt, dass das Grundgesetz keine Freiheit den Feinden der Freiheit gewährt."
"... keine Freiheit den Feinden der Freiheit gewährt." Wow, was für ein toller Satz, den Prof. Dr. Karl Heinz Labsch in seinem Buch 'Staats- und Verfassungsrecht' geschrieben hat. Die Frage ist nur, wer ist hier eigentlich der wahre Feind der Freiheit? Sind die Feinde der Freiheit nicht eher die Leute, die für Millionen arbeitslose Bürger die Grundrechte einschränken? Schauen wir doch mal, welche Grundrechte für Hartz IV Empfänger eingeschränkt sind.
Artikel 1 GG [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] – Da muss man nicht lange diskutieren, denn das man als Hartz IV Empfänger ab dem ersten Tag "Hartz IV" seine Menschenwürde abgeben muss, das ist bekannt.
Artikel 2 GG [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] – Eine Handlungsfreiheit hat man als Hartz IV Empfänger nicht mehr und das Recht auf Leben hängt vom Wohlwollen des Jobcentermitarbeiters ab.
Artikel 3 GG [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] – Na ja, inwieweit man vor einem Sozialgericht noch "Gleichheit vor dem Gesetz" erfährt, davon können wohl viele Betroffene berichten, die sich einmal den Spaß gemacht haben ein Sozialgericht zu betreten.
Artikel 5 GG [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] – Meinungsfreiheit ist für Hartz IV Empfänger nur erlaubt, wenn die Meinung sich mit der Meinung der BA und des BMAS deckt. Warum verfassen denn auf solchen Blogs, wie denen von Frigga, von Ralph Boes, von Inge Hannemann und auf vielen anderen kritischen Blogs, die meisten Leute ihre Kommentare unter einem Pseudonym oder geben überhaupt keinen Namen an? In einer richtigen Demokratie müsste man keine Angst haben und könnte unter seinem echten Namen auch seine Meinung kundtun.
Artikel 10 GG [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] – Bewerbungsschreiben werden vom Jobcenter zensiert und der "Arbeitgeber" - oftmals ein dubioses Zeitarbeitsunternehmen - gibt dem Jobcenter darüber Auskunft, was in dem Bewerbungsschreiben des ALG II Beziehers steht. Ein Briefgeheimnis sieht für mich anders aus.
Artikel 11 GG [Freizügigkeit] - Damit ist Reisefreiheit gemeint. In einer Diktatur darf man sein Dorf oder seine Stadt nicht verlassen, wenn das diktatorische System nicht vorher seine Zustimmung dazu gegeben hat. Was liest man in der Eingliederungsvereinbarung (EGV)? "Sie sind verpflichtet bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen."
Artikel 12 GG [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit] – Jetzt kommt der Lieblingsparagraph aller Jobcenter. Der § 10 SGB II schert sich nämlich einen Dreck um Art. 12 GG, denn mit § 10 SGB II kann der deutsche Staat aus den eigenen Bürgern Arbeitssklaven machen. Früher musste man Sklaven noch in einem fernen Land einfangen, heute im 21. Jahrhundert macht man aus seinen überflüssigen arbeitslosen Bürgern einfach Sklaven. Was für ein Fortschritt (-;
Unterschrift
XYZ (siehe Art 5 GG)
Gäbe es einen weiterführenden Dialog, würde ich mit Herrn L. daran gern anknüpfen. Jetzt weiß ich ja schon eine Weile, was er mit grundrechtsimmanente Schranke gemeint hat - damals wollte er mir das nicht erklären, sondern gab es mir nur als Hausaufgabe...
LöschenDie Hausaufgabe hätte Herr L. lieber selbst machen sollen.
LöschenHerr L. hatte im Beratungsvermerk am 05.12.2016 geschrieben: "Zudem sind die Grundrechtseingriffe durch das SGB II durch sog. „grundrechtsimmanente Schranken“ explizit vorgesehen."
Die Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vom Wortlaut des GG her nicht einschränkbar, aber alle anderen Grundrechte unterliegen den grundrechtsimmanenten Schranken und können zum Schutz wichtiger Verfassungsgüter oder zum Schutz der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden. Für Eingriffe ist aber eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich.
Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die der Verwaltung bzw. Justiz Eingriffe in nahezu alle Grundrechte erlaubt. Eine solche Befugnis kann grundsätzlich nur in einem formellen Gesetz (Parlamentsgesetz) enthalten sein, weil Eingriffe – selbst wenn sie grundrechtlich erlaubt sind – unter dem Vorbehalt eines Gesetzes stehen.
Man könnte Herrn L. ja mal fragen, woher er seine Information hat, dass grundrechtsimmanente Schranken "explizit", also "ausdrücklich", durch das SGB II vorgesehen sind um den Schutz wichtiger Verfassungsgüter und den Schutz der Grundrechte Dritter zu garantieren? Wie man wichtige Verfassungsgüter schützt, indem man die Grundrechte von Hartz IV Empfängern einschränkt und sie zu Arbeitssklaven macht, das könnte Herr L., Herr M., die BA oder das BMAS auch gerne einmal Millionen von Hartz IV Beziehern erklären und vielleicht auch gleich den anderen Bundesbürgern, die noch nicht in der "Falle Hartz IV" gefangen sind.
Fazit: Wenn eine Ermächtigungsgrundlage nicht vorliegt und das Zitiergebot auch nicht eingehalten wird, dann verhalten sich sämtliche Jobcenter grundgsesetzwidrig.
Anmerkung: Ich bin weder Jurist noch ein Experte für Staats- und Verfassungsrecht. Dass hier aber etwas nicht in Ordnung ist, dafür reicht der gesunde Menschenverstand vollkommen aus.
Unterschrift
XYZ
"Sind Sie Herr Hieb? - Ja, der bin ich. - Er wollte mich dann schnurstracks an Herrn M. verweisen. Ich betonte meine begründete Ablehnung von dessen Zuständigkeit und fragte Herrn Hieb ob er als Boss das nicht viel besser erklären können müsse als irgend ein Arbeitsvermittler. - Er widersprach, dass er gar nicht so in der Materie der Arbeitsvermittler gut wäre, sondern eben für diesen Job diese Leute tätig seien. - So jemand ist also der Geschäftsführer? Er wirkte auf mich so unsicher, so als fürchte er unsere Fragen."
AntwortenLöschenWillkommen in einer deutschen Behörde im Jahre 2017. Früher hätte es so etwas sicherlich nicht in einer staatlichen Behörde gegeben, aber wenn man heutzutage das richtige Parteibuch in der Tasche hat, und Skrupel und Moral kein Thema sind, dann kann man auch in einem Jobcenter Geschäftsführer sein, ohne etwas von der Materie verstehen zu müssen. Damals hätte auch ein Herr M., ohne Beamtenausbildung, keinen Bundesbürger sanktionieren dürfen, aber "damals" ist lange her und "damals" gab es ja auch noch ein Grundgesetz in Deutschland, das Bundesbürger vor Willkür geschützt hat.
**Sie (die junge Sekretärin von Herrn Hieb) erklärte mir mündlich, Herrn Hieb auf einen Termin für mich angesprochen zu haben, welchen dieser aber pauschal abgelehnt hatte (er kannte meinen Namen, der aber nicht der Grund sei, sondern nur die Tatsache, dass ich "Kundin" sei und mit Kunden und ihm keine Termine gemacht würden).**
AntwortenLöschenWofür sitzt der Geschäftsführer Hieb eigentlich im Jobcenter Pankow? Der Mann hat, nach eigenen Angaben, keine Ahnung von Arbeitsvermittlung und will sich deshalb wohl auch nicht mit "Kunden" unterhalten die mit ihrem "Arbeitsvermittler" nicht klarkommen. Wenn ich in einem Restaurant mit einem frechen Kellner Probleme habe, dann wünsche ich auch sofort mit dem Geschäftsführer des Restaurants zu sprechen und der wird sich sicherlich nicht weigern, weil er sonst nämlich einen Kunden weniger hat. Ja, ich weiß wie blöd sich dieser Vergleich [Arbeitsvermittler (Kellner) vs. JC-Bittsteller (Restaurantgast)] anhört, aber dieses ganze Hartz IV System ist idiotisch. Außerdem ist die Bezeichnung "Kunde" eine Erfindung der BA, damit diese Sklavenvermittlungsbude, die sich Jobcenter nennt, noch den Anschein einer echten Behörde haben soll. Eigentlich soll "Kunde" ja "Bürger" sein, aber "Kunde" heißt im Jobcenter schon lange "Sklave".
Herr Hieb hat in dem Jobcenter Berlin Pankow ein Büro oder sogar mehrere Büroräume für sich und seine junge Sekretärin. Bekommt Herrn Hieb sein dickes Geschäftsführergehalt eigentlich nur dafür, dass er den ganzen Tag in seinen Büroräumen herumrennt und sich ab und zu den Hintern seiner jungen Sekretärin anschaut oder hat der Mann tatsächlich eine richtige Aufgabe im Jobcenter Berlin Pankow?