-vermisster Sanktionsbeleg 2. 10% Meldeversäumnissanktion
-Am 26. bin ich als Notfallkundin vorgeladen, um "über meine Leistungsangelegenheiten zu sprechen"!
- und es wird erklärt, wieso mir die MIETE teilsanktioniert wird..:
Ich frage mich:
warum muss ich eigentlich für meinen Vermieter speziell bei Sanktionen Honorare (r)anschaffen??!
Dagegen erhebe ich sofort Widerspruch - mit Anträgen und Rügen hinten dran!
Hier mein Widerspruchsschreiben:
Widerspruch gegen
Ihren Bescheid vom 19. 10. 2017, unterschriftsfrei und
gesetzeszitatefrei erlassen von „namenlos und zuständigkeitslos“
aus Team 755
bzgl. der
fehlenden Mietkostenübernahme in Folge von addierten
Meldeversäumnis- und EGV-VA-Sanktionen in Höhe von 70% bzw. 80%
24.10.2017
Sehr geehrte Damen
und Herren,
hiermit widerspreche
ich umgehend und ggf. in Kürze ergänzt durch meinen Rechtsanwalt
Herrn F. Ihrem Bescheid vom 19. 10. 2017.
Wie kann es sein,
dass der durchschnittlich im Voraus prognostizierte
Einkommensüberhang (komplett???) für die „Vorrangige Sicherung
der Unterkunftskosten“ herangezogen wird?
Ihr eigenes Gesetz
besagt, dass maxmimal bis in Höhe von xxx% vom maßgeblichen
Regelsatzbedarf das Geld wegsanktioniert werden darf – die KdU
entfallen sonst schlagartig im Falle einer 100% Sanktion, bei der ich
aber noch nicht bin.
Es ist völlig
widersprüchlich und entbehrt jeglicher zuvor erkennbarer Logik und
Auskunft durch das Jobcenter, sich so zu verhalten.
Außerdem ist durch
dieses Vorgehen grundsätzlich Wohnraum gefährdet – und das erst
im Falle einer 100% Sanktion, bei der in meinem Fall (=minderjähriges
Kind im Haushalt) die „Kannleistung“ des begehrten
Wohnungserhaltes/Obdachlosigkeitsvermeidung automatisch zu einer
MUSS-Leistung umgewandelt wird.
Ich widerspreche
grundsätzlich den Sanktionen und in Sonderheit dem
Aufrechnungs-Vorrangmodus auf die Mietkosten. Ich bin damit faktisch
zu mehr als 100% sanktioniert und müsste z.B. vom Kindergeld die
Miete zahlen. Das Kindergeld ist aber für die Aufwendungen für
meinen Sohn bereits komplett verbucht. Meine unregelmäßig
zufließenden, im Mittel vor vielen Monaten prognostizierten
Honorareinnahmen gebe ich für alle möglichen Verträge und
Grundbedarfe aus, die unter anderem zum Erhalt meiner
Arbeitsfähigkeit notwendig sind und die ich nicht von heute auf
morgen kündigen oder unterbrechen kann.
FriGGa Wendt
freiberufliche
Bildungsträgerin
Weiteres
Es erklärte eine Richterin im Fall des 100% sanktionierten Ralph Boes, dass in seinem Falle (wie bei ähnlichen „krassen Fällen“) bei einem gestellten Sachleistungsantrag diesem entsprochen worden wäre! Sprich auch die gesamte Miete übernommen worden wäre. In welcher Höhe würden Sie mir die KdU eigenanteilig in Rechnung stellen bei einer 100% Sanktion?! Mit welcher Begründung heben Sie schlagartig alle Vorteile des „berufstätig seins“ zu meinem Nachteil auf?
Rüge:
In diesem Kontext
ist es geradezu GROTESK weiterhin Bewerbungsaktivitäten oder
Maßnahmeteilnahmen von mir zu erwarten, wenn mir widerrechtlich die
Miete nicht übernommen wird und ich zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit gezwungen sein soll, ausschließlich zum Erhalt der
gemeinsamen Wohnung für meinen Vermieter Geld mittels
Honorareinnahmen ranzuschaffen, (was sich für mich wie eine einseitige
Schuldknechtschaft gegenüber dem Vermieter anfühlt).
Soll ich dann
etwa Kindergeld oder Lebensmittelgutscheine materiell dazu
heranziehen, dass ich mir davon erzwungene Bewerbungen leiste und
mich zu irgendeiner erzwungenen Anwesenheitspflicht
bewegen kann – während mir noch nichtmal nahtlos
Lebensmittelgutscheine (von denen ich keinen Strom zur Zubereitung
der Lebensmittel für meinen übrigens NICHT SANKTIONIERTEN SOHN und
mich kaufen kann) gewährt wurden?!
Ich habe nahtlos und
auf mehreren Wegen Lebensmittelgutscheine beantragt!
Die Strafe sprich
Sanktion darf bei unter 100% maximal das „Regelsatzniveau“
betreffen und nicht in die Miete hineinreichen! Ich habe zum
Sanktionsprozedere vor meiner ersten Sanktion explizit Herrn L.
aus Team 765 befragt, der kein Wort zur de facto
Sanktionierung der Miete bei weniger als 100%Sanktion verloren
hat zu Beginn des laufenden Kalenderjahres und mich auch nicht mit
einem Hinweis auf Unvollständigkeit an eine andere sachlich und
fachlich zuständige Stelle verwiesen hat.
Gelingt es mir dank
Honorareinnahmen die vom Gesetzgeber vorsätzlich und nach hiesiger
Rechtsauffassung verfassungs-, menschen- und völkerrechtswidrigen
Einschnitte in mein soziokulturelles Existenzminimum, das lt.
Verfassungsgerichtsurteil „dem Grunde nach unverfügbar ist und
eingelöst werden muss“ abzumildern, sollte mir meine
Berufstätigkeit doch nicht zusätzlich durch eins zu eins
„Mietverrechnung“ angelastet werden? Ich wäre dann schlechter
gestellt als jemand, der gar keine Einnahmen erzielt und auch die
vielen Umständlichkeiten nicht hat, die er in seiner Freizeit zur
korrekten Berechnung des laufenden Leistungsbezuges erbringen muss!
Wo ist der
„belohnende Effekt“ der Berufstätigkeit? Ist es rechtens, dass
man für fehlenden willkürlich verordneten Obrigkeitsgehorsam
bestraft wird, welcher in Bescheidsform seinerseits separat in sich
völlig unstimmig ist und separat beklagt wird? Wobei in meinem Fall
anzumerken ist, dass die signifikanten Grenzen des Gehorsams und
dessen Spielregeln in keinem einzigen Sanktionsgegenstand hinreichend
zuvor erörtert worden sind trotz umfassender Fragen und
Auskunftsverlangen dazu.
Die Versagungen von
Leistung aufgrund von zwei Meldeversäumnissanktionen, welche
summarisch eindeutig auf die Willkürvorladungen des von mir
menschlich abgelehnten Arbeitsvermittlers M.
zurückzuführen sind, dem sehr wohl bewusst war, warum ich mit ihm
nicht reden wollte, was außerhalb der Kernkompetenzen und
Kernkonflikte allein in den konkreten persönlichen Entscheidungen
des Herrn M. lag*,
gibt dem Gesamten
einen besonderen, öffentlichkeitsinteressierenden
meiner Empfindung nach zusätzlich strukturell
diskriminierenden Anstrich:
Soll ich also im
Zweifel eines Tages samt Kind meine Wohnung verlieren, nur weil ich
im konkret vorliegenden Fall zu „mensch“ und zu „frau“ war,
mich den Interessen eines Herrn M. nach dessen Sexshop-Offerte
unterzuordnen?
*falls es von oben
angeordnet worden war, dass er mir unter Sanktionsdrohungen einen Job
im Sexshop anbot und nicht seine eigene Idee, hätte er das mitteilen
können und kann das ebenfalls auch jetzt nachholen und wenn möglich
auch zu seiner Entlastung mit entsprechenden Nachweisen belegen!
eine Klage dazu steht aus
ich habe soeben auch mitunter dank facebooknutzern und deren Hinweisen einen Antrag auf einstweiligen Anordnung verfasst, den ich wieder im Sanktionstagebuch einstelle - das ist dann jetzt Kapitel 17 >>
Stellungnahme
zum Vorgang: S 144 AS 13656 17 ER
07.
11. 2017
Um doppelte
Rechtshängigkeit zu vermeiden, bitte ich diese Stellungnahme und
Argumentation auch auf die 100%Sanktion zu übertragen. Grundsätzlich
richtet sich mein Begehr der beantragten Eilbedürftigkeit und
einstw. Rechtsschutzes gegen ALLE kumulierten Sanktionen, die mich
derzeit in Höhe von 180% Prozent getroffen haben und schon im
Vollzug stehen.
Sehr geehrte Damen
und Herren,
ich rüge das
argumenationsvorgehen des Jobcenters durch die Sachbearbeiterin Frau
B., die mit keinem Wort MEIN GRUNDRECHT AUF WOHNEN einräumt,
das unverzüglich zu schützen ist sowie MEIN GRUNDRECHT auf die
vollständige Gewährung eines soziokulturellen Existenzminimums,
dessen eklatante Utnerschreitung zu einer Grundrechtegefährdung
nicht nur meines KINDES, in dessen Vertretung ich hier MITAUFTRETE,
sondern auch der Grundrechtegefährdung MEINERSEITS.
Ich bin als
erwachsene Frau auch OHNE Kind grundrechtefähig/Grundrechtsträgerin
und habe das an keinerlei Bedingungen geknüpfte Recht auf Wohnung
auf für mich selber!
Mein
Regelbedarf ist unterschritten!
Zu
berücksichtigen ist, dass das Kindergeld von beiden Elternteilen
gleichermaßen für das Kind beansprucht wird und nicht nur von mir,
der Mutter, die es auf dem Konto derzeit komplett empfängt und davon
gemeinschaftlich beschlossene regelmäßige Ausgaben für das Kind –
etwa für den Schulbesuch- bestreitet.
Die
Argumentationen bezüglich der Möglichkeit, dass mein Sohn bei
seinem Vater sein Recht auf Wohnung in Anspruch nehmen kann, setzt
sämtliche Prinzipien der Sozialgesetzgebung und des GG außer Kraft,
die einem Kind das Recht geben, sich sowohl bei Vater als auch Mutter
aufzuhalten, wenn die Eltern das wie in unserem Fall einvernehmlich
unterstützen.
Faktisch wird
damit meinem Sohn das Recht auf seine Wohnung streitig gemacht, die
er seit dem 2. Lebensjahr mit mir bewohnt – erst seit wenigen
Monaten steht ihm das Wechselmodell und das zeitweilige Wohnen beim
Vater offen.
Er würde durch
die Folgen der 180% umfassenden Sanktionen faktisch diese heimatliche
Wohnung los und eine gemeinsame Lebensführung von Mutter und Kind
würde damit faktisch erschwert bis unmöglich gemacht.
Art. 6 GG lässt
das aber nicht zu!
Es liegt
Eilbedürftigkeit vor, denn:
ALG
II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist
verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht-nicht
Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr.2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.§ 17 SGB I bestimmt, daß die Jobcenter verpflichtet sind ,darauf hinzuwirken, daß jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr.2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.§ 17 SGB I bestimmt, daß die Jobcenter verpflichtet sind ,darauf hinzuwirken, daß jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Honorareinnahmen sind entgegen der Auslegungen des Jobcenters nicht
in erster Linie für die Miete aufzuwenden, sondern für den
Regelbedarf, den Mehrbedarf, die Bedarfe weiterer BG-Mitglieder und
DANN erst für die Miete.
Hinsichtlich der langen und familienfeindlichen, mütterfeindlichen
und ins gesetzlich geschützte Familienleben sich übergriffig
einmischenden Argumentationskette der Frau B. ist zu sagen:
Die Zuerkennung von lediglich einem ACHTEL der Warmmiete für mein
Kind ist völlig hahnebüchend auch schon bei zuvorigen Bescheiden –
ich stelle hiermit für alle Bescheide Überprüfungsantrag!
Nur ein Achtel zu zahlen widerspricht sogar der Aussage des
Jobcenters, dass mein Sohn ein VIERTEL der KdU ersetzt bekäme!
Eine Wohnung kann nicht teilgemietet werden für einen Anteil des
Monats und ich habe durch das von meinem Sohn belegte Zimmer nicht
„Mehrnutzungsmöglichkeit“, die für mich einen höheren
Mietanteil rechtfertigen würde! Mein Sohn hat mit mir keinen solchen
Mietvertrag geschlossen, der ihn hier benachteiligt und mir mehr Raum
gibt. Im Interesse meines Sohnes beanspruche ich für ihn als seine
gesetzliche Vertreterin die Sicherung seines Wohnraumes in meinem
Haushalt. Wäre er bereits über 18 oder handelte es sich um einen
nicht verwandten Menschen könnte ich mit ihm einen separaten
(Unter)Mietvertrag schließen, der ihm realistisch ungeachtet seiner
Anwesenheit im Zimmer die halbe Miete abverlangt.
Auch wenn mein Sohn nur den halben Monat bei mir in der gemeinsamen
Wohnung anwesend ist, zwischendurch auch zur Schule geht oder draußen
spielt, ist er voller Mieter zu gleichen Teilen – er belegt die
halbe Fläche der Wohnung, da er nicht mehrmals pro Monat und
teiweise mehrmals pro Woche mitsamt seinen Sachen hier ein- und
auszieht – sein Zimmer steht nicht für Untervermietung frei um
meine Mietkosten zu senken.
Es wurden schon in anderen Urteilen oder Familienkonstellationen im
Wechselmodell 50/50 gleiche Mietanteile für Elternteil und Kind
umgelegt. Es wurden auch schon nur zur gelegentlichen Wahrnehmung des
Umgangsrechts angemietete Wohnungen halb halb angerechnet auf
Elternteil und Kind aus eben jenen logischen Gründen.
Ich betone: das Umgangsrecht und in meinem Fall die Ausübung der
elterlichen Sorge ist kein HOBBY oder FREIZEITSPASS. Die Sippenhaft
für das Kind für das angeblich sanktionsrelevante Verhalten der
Mutter ist unzulässig. Sanktionen stehen eh auf dem Prüfstand und
werden hiesig als grundgesetzunverträglich gesehen.
Mein Sohn muss das Recht auf Wohnen ohne Berücksichtigung
sozialstaatliche Sparzwänge und Bestrafungsideen FÜR MICH jederzeit
bei mir beanspruchen können – ggf. auch wieder Vollzeit, wenn der
Vater und die Wohnmöglichkeit bei ihm wegbrechen sollte.
Das Modell 50/50 der Kinderbetreuung darf nicht durch das jobcenter
eingeschränkt werden: es ist ein „Doppelresidenzmodell“ was sich
aus dem Recht des Kindes ableitet.
Nach aktueller Information hinsichtlich des auslösenden EGV-VA:
Ein Teil der Sanktionen wird ggf. wegen unsachgemäßer Verhängung
demnächst aufgelöst.
Ich würde also ggf. meine Wohnung verlieren können und das
Jobcenter würde für mich und meinen Sohn dann Tatsachen schaffen –
obwohl nachträglich die Sanktionen als unrechtmäßig oder formal
falsch entfallen oder herabgesetzt würden. Bitte ziehen Sie dazu
alle schreiben meines Anwaltes und des LSG Berlin/BB bei.
Abschließend: Heinrich Alt sagte zu Ralph Boes: SIE WERDEN NIEMALS
OBDACHLOS und NIEMALS VERHUNGERN in Hartz IV – auch wenn SIE sich
allem verweigern.
Obwohl ich nicht alles verweigert habe, sondern nur Dinge nicht so
gelaufen sind, wie das Jobcenter es wollte, bin ich jetzt bereits
bedroht, die Wohnung zu verlieren oder sogar meine Selbständigkeit
infolge des Behördenhandelns des Jobcenters aufzugeben oder
einzuschränken, was geldliche Verluste nach sich zöge.
Nun ist sogar das zusammenleben mit meinem Kind bedroht!
Das kann kein „SOZIAL“ Gericht dieser Welt hinnehmen, das diese
Namen noch verdient!
Es ist Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter aus dem
Jobcenter gestellt. Heinrich Alt (a.D.), dessen Nachfolger und die
gesamte Leitung der BA werden darüber informiert, denn das ist keine
kleine Nebenbaustelle, sondern wenn Sie das durchziehen der eiskalte
von mir seit dessen Einführung kritisierte Charakter von SGB-II,
dessen Nichtigkeit jederzeit – so auch in diesem Verfahren –
wegen Verstößen gegen Grundrechte – festgestellt werden könnte!
Ich stelle bezüglich dieses Falles Antrag auf Richtervorlage nach
Karlsruhe!
Warum gibt es mehr als zwei Menschen auf der Welt?
AntwortenLöschenDamit manche Menschen andere Menschen drangsalieren können?
Die Würde mancher Menschen ist unantastbar, im Namen des Volkes!?
Und die Menschen, die brav ihren Job tun und danach müde die Glotze einschalten, die interessiert so etwas nicht, bevor sie nicht selber drinstecken...
Und?
Das ist veränderbar!
von einem facebooknutzer wurde mitgeteilt:
AntwortenLöschen"Unterkunftskosten dürfen erst dann mit dem Erwerbseinkommen verrechnet werden, wenn sie den Bedarf aus der Regelleistung übersteigen.
Also: die Anrechnung findet zuerst einmal auf die Mittel zum Lebensunterhalt Anwendung. Da keine solchen Mittel mehr bezahlt werden, glaubt das Jobcenter, jetzt direkt auf die (noch bewilligten) Bedarfe für die Unterkunft anrechnen zu dürfen.
Das widerspricht jedoch der Richtige, denn die Kosten der Unterkunft (KdU) sollen offensichtlich auch dann noch gewährt werden, wenn ein Leistungsberechtigter seinen Lebensunterhalt ansonsten selbst bestreiten könnte.
Da durch die Sanktion nicht der Bedarf sinkt, kann die Anrechnung lediglich auf diejenigen Einkommensanteile die (nach Bereinigung der Freibeträge) den Bedarf in Höhe der Regelleistung übersteigen auf die Unterkunft angerechnet werden.
Ich würde da nicht mehr lange fackeln und Klage beim Sozialgericht stellen. Du bist Mutter eines minderjährigen Kindes und die entziehen Dir die Nahrung und jetzt drohen sie auch noch mit Wohnungsentzug. Ich denke, da werden selbst Berliner Sozialrichter nicht mehr mitmachen. So weit ist es in Deutschland zum Glück noch nicht gekommen, dass man eine Mutter mit Kind einfach auf die Straße setzen kann, nur weil sie Kritik an einem unmenschlichen System übt. Was ist mit dieser Bundesagentur für Arbeit eigentlich los, dass sie wild um sich schlägt und nicht einmal mehr Rücksicht auf ein Kind nimmt? Bei uns in Deutschland gibt es den Begriff "Kindeswohl". Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Wie kann man noch von dem Wohlergehen eines Kindes sprechen, wenn die Mutter des Kindes ständig von einer Behörde drangsaliert und sanktioniert wird?
AntwortenLöschenDas Sanktionieren des Bedarfs für Unterkunft und Heizung (BUH) halte ich für verfassungswidrig und ist absolut eines "Sozialstaates" wie Deutschland nach dem Grundgesetz ist unwürdig.
AntwortenLöschenSanktionen sind faktisch Bestrafungen durch Kürzung oder Wegfall der Grundsicherung aufgrund Verstößen gegen das SGB II, so die Begründung durch das Jobcenter. Jemanden das Existenzminimum wegzunehmen, ist alleine schon rechtlich fragwürdig - dazu hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits geurteilt - hier wird argumentiert, es werden ja "Lebensmittelgutschein" zur Verfügung gestellt.
Aber der Wegfall von Miete und Heizung durch eine 100% Sanktion ist absolut existenzvernichtend! Hinzu kommt außerdem der Wegfall der Krankenversicherung. Das hat nichts mehr mit dem Grundgesetz - die Würde des Menschen ist unantastbar - zu tun.
Damals hatte im Fernsehen der damalig Chef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, noch gesagt, bei Sanktionen wird trotzdem ja noch die Miete und Heizung gezahlt...
Viele Menschen wissen denke ich gar nicht, dass die Empfänger von Grundsicherung, auch ALG2, (Bild-Sprache: "Hartz4") mit 100% Sanktionen "bestraft" werden und damit möglicherweise auch ihre Wohnung verlieren. Wie kann das "Existenzminimum" trotzdem wegfallen, obwohl es doch ein "Minimum zur Existenz" sein soll?
Das Bundesverfassungsgericht urteilte dazu am 9. Februar 2010:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art.1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Das einheitlich verstandene Existenzminimum sichert zunächst vor allem „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung,
Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit“. Darüber hinaus sieht das Gericht aber auch ein soziokulturelles Existenzminimum als gewährleistet an, das namentlich „die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
umfasst“
Diese "physische Existenz" eines Menschen soll nun von den Jobcentern bei einer 100% Sanktion durch Lebensmittelgutscheine gesichert werden.
Was ist aber mit der "physischen Existenz" eines Menschen, wenn er keine Miete, Heizung und Gesundheit (Krankenversicherung) mehr bezahlen kann? Ein Mensch existiert dann wirklich nur noch physisch oder wie? Lebt dieser Mensch dann in einem luftleeren Raum?
Ob der Gesetzgeber das Existenzminimum durch
Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt,
wie das Gericht mit Recht betont, grundsätzlich ihm
überlassen. Dem Gesetzgeber „kommt zudem Gestaltungsspielraum
bei der Bestimmung des Umfangs
der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums
zu.“
Das bedeutet doch eindeutig, der Gesetzgeber bzw. die Jobcenter müssen diesem Menschen entweder Geldleistungen (Grundsicherung) leisten oder eben "Lebensmittelgutscheine". Es bedeutet jedoch auch, der Gesetzgeber bzw. die Jobcenter muss diesem Menschen zur Sicherung des Existenzminimums eine Geldleistung für Unterkunft, Heizung und Gesundheit leisten, da diese Kosten ja nicht durch Sach- oder Dienstleistungen gedeckt werden können!
Das verstandene "Existenzminimum" umfasst aber laut Bundesverfassungsgericht ja vor allem „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit“.
Nahrung durch Lebensmittelgutscheine?
Kleidung?
Hausrat?
Unterkunft bei einer 100% Sanktion?
Heizung bei einer 100% Sanktion?
Gesundheit bei einer 100% Sanktion?
Ich finde es unglaublich, dass bis heute den Jobcenter nicht verboten wurde, dieses garantierte "Existenzminimum" zu sanktionieren!
LG
Stefan
@ Stefan
AntwortenLöschen"Viele Menschen wissen denke ich gar nicht, dass die Empfänger von Grundsicherung, auch ALG2, (Bild-Sprache: "Hartz4") mit 100% Sanktionen "bestraft" werden und damit möglicherweise auch ihre Wohnung verlieren. Wie kann das "Existenzminimum" trotzdem wegfallen, obwohl es doch ein "Minimum zur Existenz" sein soll?"
Und das ist der Knackpunkt, dass diese Sauerei nicht in unseren Medien zur Sprache kommt. Nicht einmal die TAZ spricht so etwas an, denn die müssen jeden Tag irgendwelche "Nazis" in ihrer Zeitung anprangern und andere Randprobleme unserer Gesellschaft zur Sprache bringen. Dass aber Millionen von Bürgern seit Jahren die Lebensgrundlage von einer Pseudobehörde entzogen wird und man jetzt sogar schon Mütter hungern lässt, und damit das Kind gefährdet, das will selbst die linke Presse nicht so genau wissen.
Die Medienberichte über die Sexshop-Offerte, hat die Presse doch auch nur aufgegriffen, weil es ein "Aufhänger" war, den man in der Zeitung etwas ausschlachten konnte. Wenn Frau Wendt keine studierte Naturwissenschaftlerin wäre, sondern eine dumpfbackige Blondine, dann hätte man sicherlich keine Zeile darüber geschrieben. Aber auch mit dem Bericht über das Sexshop-"Stellenangebot", in einigen Zeitungen oder im TV, ist das eigentliche Problem, was seit Jahren in den Jobcentern herrscht, nicht angesprochen worden. Selbst ein Wallraff macht nur mal kurz einen kritischen Bericht über die Jobcenter, aber nachdem sich alles wieder beruhigt hat, ist im Jobcenter wieder business as usual und die Sanktionen und Schikanen gegen Millionen von arbeitslosen Bürgern gehen weiter.
Ja, wenn natürlich das Wort "Sex" zur Sprache kommt, interessiert das die Medien mehr, als eine alleinstehende Mutter mit Kind. Und es gibt sicher sehr viele alleinstehende Mütter mit Kind die auf Hartz4 angewiesen sind, weil sie keine Arbeit finden...
AntwortenLöschenIch mache den Menschen die das nicht wissen gar keinen Vorwurf. Jeder hat da ja andere Probleme, die Arbeit, die Kinder, Sorgen usw., warum sollte man sich dann auch noch über solche Sachen wie die Sanktionspraxis interessieren, wenn es einem gar nicht betrifft. Obwohl es aber jeden ganz plötzlich treffen könnte....
Was ich aber seit Jahren mit dem Jobcenter "erleben darf" ist schon unglaublich. Hätte ich mich nicht informiert und diese Gesetze gelesen, dann wäre ich verloren gewesen. Das Jobcenter hat mehrmals eindeutig gesetzeswidrig gehandelt und das vorsätzlich, denn natürlich passieren auch hier Fehler, aber nicht systematisch. Immer zu meinem Ungunsten.
Doch leider ist das Hauptthema seit Herbst 2015 Flüchtlinge.
Und dann natürlich auch das Thema "Terror". Niemanden interessiert, dass die Jobcenter regelmäßig gegen das Grundgesetz verstoßen. Schon gar nicht die Politik, die ja diese Hartz4-Reformen "erfunden" haben.
Dass Milliarden Euro Steuergelder quasi ins Klo gespült werden ist egal.
Dass zig tausende bezahlbare Sozialwohnungen fehlen und die Mieten durch Finanzinvestoren so steigen, dass es vielen kaum mehr möglich ist diese Mieten zu zahlen ist egal.
Das ist der Verdienst der Politik, die hunderttausende Sozialwohnungen an eben diese Finanzinvestoren verkauft hat.
Doch die Aufgabe der Politik ist es auch, bezahlbaren Wohnraum zu garantieren bzw. zu schaffen.
Gleichzeitig entziehen sich Multikonzerne und Superreiche der Steuer, keine Vermögenssteuer, keine Erbschaftssteuer. Im GG heisst es doch "Eigentum verpflichtet. Es soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen". Und nicht dem Wohl ein paar Wenigen.
Die Lobby der Finanzen, die Lobby der Reichen, die Lobby der Konzerne ist einfach viel bedeutender als die Lobby der Armen und Sozialhilfeempfänger.
Und ja, profitiert von der Agenda 2010 haben vor allem die Konzerne und Reichen. Natürlich gab es dadurch weniger Arbeitslose, aber dafür eben auch Zeitarbeit/Leiharbeit und Dumpinglöhne und eine Erpressung durch das Hartz4-System.
Wohin fließen nur die Milliarden Euro Steuergelder?
Die Gelder für Weiterbildungsmaßnahmen in den Jobcentern wurden doch gekürzt. Der Sanktions-Strafkatalog eher noch verschärft.
Bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.
Arbeit macht frei.
Wie schrieb 2005 doch der damalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement in seiner Hartz-IV-Broschüre mit dem Titel "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, 'Abzocke' und Selbstbedienung im Sozialstaat":
"Biologen verwenden für 'Organismen, die zeitweise oder dauerhaft zur Befriedigung ihrer Nahrungsbedingungen auf Kosten anderer Lebewesen - ihren Wirten - leben', übereinstimmend die Bezeichnung 'Parasiten'.
Aber die wirklichen Parasiten dieser Gesellschaft sind die Konzerne die kaum Steuern zahlen, die Super-Reichen die keine Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer zahlen und ihr Geld in Steueroasen verstecken. Die echten Parasiten sind Politiker, die eben von Steuergeld leben und Privilegien genießen, aber gleichzeitig nicht für die Bürger Politik machen.
Eine Gesellschaft verträgt ein paar "Sozialschmarotzer" ohne Probleme. Aber sie verträgt keine allgemeine soziale Ungerechtigkeit eine Politik gegen die Bürger.
LG
Stefan
Hallo Stefan,
LöschenDeine Sätze könnten auch von mir stammen. Das Problem ist aber, dass keiner die Wahrheit wissen möchte. Es ist auch richtig was Du schreibst, die Bürger haben ihre eigenen Probleme und solange sie nicht selbst in Hartz IV gelandet sind, interessieren sie sich nicht für so etwas wie Sanktionspraxis. Dann kommt auch noch die jahrelange Hetze der Springerpresse dazu, die aus sämtlichen Hartz IV Empfängern ungebildete arbeitsscheue Säufer gemacht hat. Der Bürger hat diese Lüge dann irgendwann geglaubt und seitdem sind 5 bis 9 Millionen Hartz IV Empfänger ("Aufstocker" sind mit eingerechnet) alles versoffene faule Hilfsschüler.
Ja richtig, das Hauptthema sind seit Herbst 2015 die Flüchtlinge und natürlich der Terror. Mit beiden Themen kann man nämlich gut von den sozialen Problemen ablenken. Dem Terror ist natürlich nur schwer beizukommen aber Flüchtlinge, besonders die Armutsflüchtlingswelle aus Afrika, könnte man schnell beenden.
Auf der Seite - Deine Stimme gegen Armut - liest man folgendes: "Aufgrund finanzieller Unterstützungen aus der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) produzieren die europäischen Landwirte mehr Getreide, Fleisch, Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse, als in der EU verbraucht werden. Diese Überschüsse werden häufig zu Dumpingpreisen, also unter dem Niveau der Weltmarktpreise, in die ganze Welt verkauft, damit sind die Verkaufspreise oft niedriger als die eigentlichen Produktionskosten. Vor allem die Bauern in Afrika können nicht mit den künstlich billig gehaltenen Agrarprodukten konkurrieren. Die Händler in Afrika kaufen die billigen EU-Güter und die lokalen Bauern können ihre Produkte nicht mehr verkaufen. Ohne diese Verkaufseinnahmen brechen die ländlichen Existenzen zusammen."
Man sieht, die Reichen in Europa werden mit der Armut in der Welt immer reicher. Die armen Menschen aus Afrika flüchten dann zu uns, aber anstatt das die Reichen dafür die Rechnung vorgelegt bekommen, wird der Bürger aufgefordert für Flüchtlinge zu spenden. Der Bürger soll also die Reichen noch mehr finanzieren, indem er die Verbrechen der Reichen auch noch aus seinem Portemonnaie bezahlt. Gestern habe ich eine Sendung im TV gesehen, da diskutierten die Schwachköpfe aus der Politik und Wirtschaft doch tatsächlich darüber, wie man Flüchtlinge so schnell wie möglich in Arbeit bringen kann. Wir haben also angeblich so viele Jobs, dass man die sogar an Flüchtlinge vergeben kann. Mit solchen TV-Sendungen werden jeden Tag die naiven Bürger verarscht, denn was denkt der Bürger wenn er das hört? „Wenn es so viele Jobs gibt, dass man die sogar an Flüchtlinge vergeben kann, dann sind diese Hartz IV Empfänger wohl wirklich alles faule Schweine“.
Das wirkliche Problem im Kampf gegen Hartz IV ist aber die große Masse der Hartz IV Empfänger die nicht aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen. Die Hartz IV Empfänger wehren sich seit Jahren nicht gegen dieses System. Nur ein paar Mutige setzen sich täglich der Gefahr aus zu 100% sanktioniert zu werden, wenn sie aufmucken, aber die anderen halten das Maul und versuchen im Jobcenter nicht aufzufallen. Wir haben zig Millionen erwachsene Hartz IV Empfänger. Wenn davon nur 10.000 mal auf den Tisch hauen würden, dann wäre das Hartz IV System bald am Ende. Aber Hartz IV Empfänger lassen sich lieber weiterhin im Jobcenter versklaven und demütigen. Die Mutigen, die sanktionier wurden, kaufen sich von ihren Lebensmittelgutscheinen billige Dosensuppe während der oberste Chef der BA sich von seinen 300.000 Euro Jahresgehalt gerade den neuesten BMW beim BMW-Händler bestellt. Ja, so sieht die bittere Realität in unserem reichen Land aus. Die Reichen werden immer reicher und die Armen müssen sich die Essensreste holen, die man an den Tafeln für die armen Schlucker abgibt.
Hallo Freunde - wir sind nicht KEINER - UNS interessiert es! Wieviele tausende haben Ralphs Brandbrief damals 2011/2012 unterzeichnet?
LöschenWieviel versucht mit der Wahl von Links, Bündnis BGE, Mieterpartei, Piraten, Violetten, Urbanen, Bergpartei..., parteifreien, besonderen sanktionskritischen und chancengerecht denkenden Direktkandidaten anderer Parteien minimal etwas zum Ausdruck zu bringen?
Nur darf es dabei nicht belassen bleiben! Stimme muss man ausdrücken - nicht "abgeben"... denn die "Nichtwähler" werden ja nicht mitgezählt als "aktive Absager" an "die Politik".
Mut im Sinne von Entschlossenheit oder nur "mangelnder vorauseilender Gehorsam" (um sich in Ruhe zu einer in sich stimmigen Gesetzesanwendung durchzuarbeiten, die UNTER dem lebendigen Menschsein zu stehen hat statt ÜBER ihm), wird gern als "selbstgefährdend" oder "töricht" von Leuten gesehen - von Leuten wie No Name - , von Leuten, die sich selber nicht trauen in ihrem Leben aufzumucken, sich ggf. deswegen Gefügigkeit der anderen wünschen... von Leuten, die immer wieder vergessen, dass "Hartz IV" und andere derartige "Programme" auf dieser Welt KEINE Naturgesetze sind!
Richard David Precht - Gerechtigkeit, Digitalisierung und Grundeinkommen
Löschenhttps://www.youtube.com/watch?v=8a-OgbAi2Sg
Nicht nur Richard David Precht spricht die negativen Folgen der Digitalsierung an. Hier unterhält sich Professor Lesch im BR mit Christoph Süß über die Auswirkungen der Digitalisierung und sie sprechen auch das BGE an. Was bringt es aber, wenn kluge Köpfe sich darüber unterhalten, unsere Dummköpfe von Politikern aber alle Reformen ablehnen weil die wahren Herrscher des Landes, also die Wirtschaftsbosse, keine Reformen und schon gar nicht das BGE wollen?
Löschenhttps://www.youtube.com/watch?v=foMRJpthGV0
Frigga: "Soll ich also im Zweifel eines Tages samt Kind meine Wohnung verlieren, nur weil ich im konkret vorliegenden Fall zu „mensch“ und zu „frau“ war, mich den Interessen eines Herrn M. nach dessen Sexshop-Offerte unterzuordnen?"
AntwortenLöschen"Verkäuferin in einem Sexshop" und das als Physikerin. Stellen wir uns einmal vor, das wäre tatsächlich so gekommen. Irgendwann ist der Sohn von Frigga in der Pubertät und dann hätte er seinen Freunden den Arbeitsplatz seiner Mutter gezeigt, wo sie Dildos verkauft und sabbernden Männern Eintrittskarten für das Sexkino aushändigt. Danach würde er seinen Freunden die Humboldt Universität zeigen, an der seine Mutter Quantenmechanik-Vorlesungen gehört hat. Glaubt wirklich bei diesem Szenario noch jemand, dass es dem Jobcenter Pankow tatsächlich um eine seriöse Arbeitsvermittlung von Frau Wendt geht? Mir ist es auch egal, ob Herr M. das auf Anweisung der Teamleiterin getan hat oder ob er eigenmächtig gehandelt hatte. Ich weiß nur, dass dieser Kerl für diese Frechheit mit einem kräftigen Arschtritt vor die Jobcentertür gesetzt werden sollte. Dann kann er sich ja selbst arbeitslos melden oder in einem Sexshop die vollgewichsten Kabinen reinigen.
Die BA oder besser noch das BMAS sollte auch überlegen, ob Herr Hieb mit der Aufgabe des Geschäftsführers des Jobcenter Pankow nicht überfordert ist, denn solche Leute wie Herr M. darf es in einer Behörde einfach nicht geben. Wenn Herr Hieb mit seinen Aufgaben im Jobcenter und mit der Beaufsichtigung seiner Untergebenen überfordert ist, dann sollte man Herrn Hieb einen Job geben, der eher zu ihm passt.
Vor der Humboldt Universität steht übrigens das Reiterstandbild von Friedrich dem Großen. Was hätte wohl Friedrich der Große mit Herrn M. oder auch mit Herrn Hieb gemacht, wenn er erfahren hätte, dass ein kleiner Jobvermittler aus einer Naturwissenschaftlerin eine Sexshopverkäuferin machen wollte?
Die Menschenwürde und das Grundgesetz ist in unserem Land für Millionen Hartz IV Empfänger abgeschafft worden, aber keiner regt sich darüber auf.
Meinem Kind erkläre ich das schon jetzt immer wieder mit dem Thema Zwang, falls dazu Fragen anfallen. Und die hat er in der Tat... ebenso auch Ideen.
LöschenDas Thema gehört allgemein so tief in den gesellschaftlichen Diskurs, die (fächerübergreifende) Wissenschaft (an der Humboldtuni), das praktische Leben...
Friedrich der Große und Co. hätten sicher Arbeitspflicht ganz gut gefunden (soweit es sie nicht selber betrifft und sie "gewichtige Ämter innehaben" oder "von oben anderen Anweisungen geben" könnten)... dann hätte ich keinen Herrn M. gehabt, sondern einen Ehemann, den ich hätte fragen müssen, ob es in seinem Sinne sei, "arbeiten zu gehen" (die gesamte Hausarbeit/Reproduktionsarbeit nicht "arbeiten gehen" nennend).
Wären wir gesamtgesellschaftlich von solchen Idealen nicht so tief druchdrungen, wären wir heut nicht in dem Dilemma, in dem wir sind... selbst wenn das eine oder andere sich "langsamer" entwickelt haben könnte...
Aber sicher wäre Friedrich sehr erstaunt mal gespiegelt zu bekommen, wohin preußische Moral und daraus folgender Funktionsgehorsam gemixt mit kleinen Ermessensfreiheiten führen kann...
Aber cool, was Ihr alles so für Ansätze habt... :-)
Was unseren kleinen Schnucki, den zum Rechtsanwalt ausgebildeten Herrn M. angeht, ich habe die nächste Sanktion von ihm gleich obendrauf bekommen.
Wie er die in eigenen Worten begründet, wird Euch sicher sehr erfrischen...
Friedrich der Große war natürlich ein Mensch seiner Zeit, trotzdem hat er viele gute Reformen für sein Volk geschaffen. Er wäre sicherlich erstaunt, wenn er sehen würde, dass Beamte im Jahre 2017 die Bürger immer noch schikanieren dürfen.
Löschen„Wie wir ohne Ketten geboren sind,
so wünschen wir ohne Zwang zu leben.“
Friedrich der Große (1712 - 1786)
„Ihr müßt wissen, daß der geringste Bauer, ja, was noch mehr ist, der Bettler, ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestät sind, und denen alle Justiz gewährt werden muß, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind.“
Friedrich der Große (1712 - 1786)
Heute Morgen habe ich doch eine ausgesprochen “interessante“ Nachrichtenmeldung (im radioberlin 88,8) gehört: Eine jüdische Hartz4-Bezieherin wollte nicht umziehen, weil sie sonst von ihrer Synagoge weg ziehen müsste. Sie könnte ihre Religion nicht ausüben, weil es ihr am Schabbat (Samstag) verboten ist Auto zu fahren oder Bus/Bahn etc. zu benutzen (Gottes Ruhegebot am siebenten Tag der Woche in den 10 Geboten)!
AntwortenLöschenSie könnte am Samstag also nicht mit ihren Glaubensbrüdern und Schwestern zusammen Gott ehren.
Also DASS finde ich doch mal unglaublich bemerkenswert !!
Dieses Hartz4-System fängt jetzt nun sogar an, auch das Leben jüdischer Menschen zu zersetzen.
Wobei ich es schon etwas verwunderlich finde, dass sogar auch eine Jüdin in Hartz4 landen kann !
Also ich meine, mit der Gottesnähe der Berliner Jüdischen Gemeinde kann es nicht besonders gut bestellt sein.
Oder ist dieses Hartz4-System, zusammen mit der Weltwirtschaft und deren Arbeitsmarkt, derartig perfide perfekt, dass da selbst Gott nicht helfen kann ??
Oder ist das eben halt bereits einfach “nur“ diese von Gott angekündigte Endzeit-Drangsal, durch die man da halt durch muss - irgendwie ?