Christine K. hat ihre Strafe unter Vorbehalt bezahlt, um erstmal
nicht weiter verfolgt zu werden. Sie steht am 1. 12. 2017 erneut vor Gericht ...
wegen ihrer unter Notwehr- und Ohnmachtsbedingungen erfolgten
Veröffentlichungen über ihre zehnfache Sanktionierung auf facebook.
Wenn eine Haftstrafe angedroht wird zahlt man und beantragt den Pflichtverteidiger ,was keine Garantie ist das man den bekommt und dann nee nach Sachlage Einspruch gegen den Strafbefehl und dann Beruufung u.s.w Läßt Zeugen laden .....und geht nicht ohne Beistand zur Verhandlung
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