Ich habe Sanktions-frei (FriGGa und das JC Teil 19) - hab ich?

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28. 11. 2017
Liebe mich mehrfach falsch zu Unrecht sanktioniert habende

Frau H. und lieber ebenso mich mehrfach zu Unrecht ebenso falsch sanktioniert habender Herr M.!**

Hoch verehrtes Publikum!

Das Sozialgericht schrieb mir heute einen schönen Brief - die 144. Kammer hat die  derzeit laufenden Sanktionen - auch die Reste davon - nun mittels Formfehler"säge" dereinst  aus dem Weg geräumt. Sprich: die Aufschiebende Wirkung wurde angeordnet und nun wird das Geld wieder fließen.
Keine Sorge - ein Teil davon wird brav zurückgelegt für die Rückzahlung wegen meiner Honorareinnahmen, die nach der Wahl wieder etwas mehr geworden sind.
Aber nun mal zu Ihnen.
Sie haben mich falsch und zu Unrecht sanktioniert - bzw. zu Unrecht vorschnell die Sanktionen vollstreckt.
Das werde ich Ihnen jetzt genauso oft auf's Brot schmieren, wie Sie mir vorhalten, dass ich schon seit 2008 im Leistungsbezug stehe, was übrigens falsch ist.*















Lieber Herr M. - Sie sagten mir mal "wie gut, dass wir Gerichte haben..."
ich finde es eigentlich TRAURIG, dass wir alle uns auf diese Weise beschäftigen müssen um (Grund)recht zu bekommen (mit "Alternative" auf Anprüche zu verzichten und mit Ellenbogen im Wettbewerbsverdrängungsleben*** versuchen zu überleben).
Ich finde es rückständig, das Leben zur Schuldfrage zu machen! Aber auf alles was ich bezüglich meiner Argumente für Grundrechte usw. vorbrachte, ist nur diese Sprache verstanden worden... zumindest von den Gerichten - ob von Ihnen - weiß ich nicht...

"Erhört" worden zu sein, ist ein gutes Gefühl- 
Formfehler vorschützen zu können, nicht mehr befriedigend als beim Tischtennis zu erleben, wie der Gegner einen Ball ins Netz knallt, statt dass man ihn selber "rausschmettert - zu Unrecht Ihrem Sanktionieren ausgesetzt gewesen zu sein hingegen und das jederzeit wieder so erleben zu können - präventiv mal "bestraft" zu werden - mal schauen was die Gerichte machen - das ist strukturell sagen wir mal einfach nur SELTSAM.
Stellen Sie sich vor, ich schlage Sie bis ein Gericht feststellt, dass das Menschenrechtsverletzung ist oder dass ich formal gar nicht neben Ihnen stehen darf und Sie deswegen in Ruhe lassen muss... keine Angst, sowas tue ich nicht.
Es ist wie VIELES hier auf dem Blog nur ein bildhafter Vergleich um Gedanken mitzuteilen.



Anmerkungen:

*2007 habe ich zuerst einen Antrag gestellt in Berlin Mitte -dann zog ich nach Prenzl.-Berg um und meldete mich 2008 erstmalig beim Jobcenter Pankow an.

 ** Dies ist nicht an Jobcentermitarbeiter verschickt worden sondern rhetorischer Kommentar zum Sanktionstagebuch.
Frau H. und Herr M. sind Kunstfiguren, die in meinem Geiste entstehen als Eindrücke von den realen Vorlagen, die mir die Sanktionen "beschert" haben durch ihre Unterschriften unter die Sanktionsformulare nach zuvoriger Einleitung dieser Verfahren.
Reaktionen des Publikums und Satire von mir beziehen sich auf die erlebten TATEN und eben jene "Projektionen", die niemals der Vollständigkeit entsprechende oder "einzig wahre" Beschreibungen der real existierenden BehördenmitarbeiterInnen abgeben können.

***
Ich werde auf jeden Fall weiterhin darauf setzen, mein Recht nicht beschneiden zu lassen und nicht den Konflikten und Grundsatzfragen aus dem Weg gehen.
In jedem Sanktionsverfahren werde ich maximal alle Akten und Anlässe vor der Anhörungsfrist sehen wollen, um mich zu verteidigen - und um zu prüfen, ob Sanktionsanlässe nur aufgrund strafrechtlich bedenklicher Betätigungen möglich waren.
Mein Angebot, konstruktiv mit dem Jobcenter zu arbeiten als ANBIETERIN für Projekte, die das Jobcenter aus meiner Sicht dringend nötig hat, halte ich weiterhin offen - ebenso den Austausch über alle Grenzen und Ideologien hinweg, sprich ohne "a priori Höherwertigkeit der Doktrin", dass ich mich schnellstens vom Leistungsbezug abzumelden hätte und sich darauf versteift würde statt einer gemeinsamen ARBEIT am Transformationsprozess! Bei jeder Beratung "was ich denn besser machen oder lassen sollte" werde auch ich mitteilen, was SIE (das Jobcenter) besser zu machen oder zu lassen hätte.



29. 11. 2017


Ich habe heute Post von der 2. Instanz - Landessozialgericht - bekommen - Geschäftsführer HIEB persönlich opponiert gegen die einstweilige Anordnung - er möchte so schnell wie möglich die Sankitonen weiter vollziehen können, die er von den Bescheiden für rechtmäßig hält.
Man hat sich also entschlossen, dagegen zu kämpfen. Vielleicht wird es ja doch mal inhaltlich geklärt - natürlich werde ich darauf bestehen, die Sanktionsbescheide aufheben zu lassen und auch die Aufschiebung der Vollziehung nicht wieder aufheben zu lassen...!





03. 12. 2017

Nun hat mein Anwalt sich schon beim LSG gemeldet mit Einwänden...
und etliche meiner Freunde tragen nochmal zusammen.
Ich stelle mal eine Sammlung zusammen, auch für andere Fälle...

HIER



05. 12. 2017

"FriGGa, räume die "Sanktionskettensäge" noch nicht weg - Du wirst sie vielleicht bald wieder brauchen" - Zitat eines Freundes und Begleiters meines "Falles" ;-)

Heute erreichte mich erstmal die freudige Mitteilung von meinem Anwalt, dass meine Sanktionen nun auch vom LSG Berlin Brandburg "eingefroren" sind!
Yippie!
Damit haben mein Anwalt und ich (sowie unsere mitdenkenden Sympathiesanten) uns gegen die Beschwerde des Axel Hieb in 2. Instanz erstmal durchgesetzt.

Hier die Dokumente für Euch zur Ansicht:




WEITER MIT TEIL 20>>


Alle Jobcenterdokumente>>

9 Kommentare:

  1. Der Schrecken vom Jobcenter Treptow-Köpenick2. Dezember 2017 um 00:31

    Der "Antragsgegner", also der berüchtigte, steuerzahlende Geschäftsführer Herr H. ist darauf bedacht, die steuermittelfinanzierten Leistungen "verantwortungsvoll" zu erbringen. Nun, sollte er in diesen steuermittelfinanzierten Feldzug gegen Frau Wendt wider eigenem Erwarten unterliegen, sollten wir ihn in aller Öffentlichkeit "verantwortungsvoll" daran erinnern, dass auch er steuermittelfinanziert auf Kosten des Steuerzahlers sein Dasein fristet.

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    1. Gehälter im Jobcenter:
      Arbeitsvermittler und Fallmanager = ca. 28.000 bis 45.000 Euro im Jahr (KEINE Prämie)
      Teamleiter = ca. 70.000 Euro im Jahr (PLUS Prämien)
      Geschäftsführer = ca 120.000 Euro im Jahr (PLUS Prämien)
      BA-Vorstand = ca. 300.000 Euro im Jahr

      Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung errechnete, stiegen die Bezüge der drei Chefs der Bundesagentur für Arbeit seit 2005 um 413.000 Euro (90,2 Prozent). "Die an die drei Vorstände der BA ausgezahlten Bezüge beliefen sich 2015 insgesamt auf rund 900.000 Euro", heißt es im Geschäftsbericht der BA. Der neue BA-Chef Detlef Scheele bekommt momentan ein Jahresgehalt von 300.000 Euro.

      Die Bundesagentur für Arbeit hat ca. 100.000 Mitarbeitern, die aber nur noch die Arbeitslosigkeit verwalten, weil es keine Jobs in dieser hochtechnisierten Welt für den Bürger mehr gibt.

      Das wissen auch die Jobcentermitarbeiter, die alle nichts Ordentliches gelernt haben, was man vielleicht in unserer hochtechnisierten Welt noch brauchen könnte. Deshalb klammern diese Menschen sich ja so an ihren Job und versuchen weiterhin so zu tun, als ob ihr Dasein im Jobcenter noch irgend einen Sinn hat. Letztendlich verdienen Jobcentermitarbeiter nur an dem Leid der Hartz IV Bezieher, anstatt endlich einmal die Wahrheit zu sagen: „Es gibt keine Jobs mehr, von dem der Bürger auch existieren kann. Die Arbeitswelt unserer Väter und Großväter existiert nicht mehr. Wir leben im 21. Jahrhundert und demnächst wird Industrie 4.0 die letzten Arbeitspläte auch noch an sich reißen".

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    2. Danke für die Zusammenstellung!

      ...also als Teamleiter wie mancher Professor und als GF wie ein Bundestagsabgeordneter?

      Ich hatte vom Bruttostundensatz immerhin schon Honoraraufträge in der Teamleiterkategorie ;-)))

      BTW der Fairness halber: was die JC-Leute gelernt haben und wofür man das sonst noch brauchen könnte, sollten wir nicht generalisieren. Genauso sagen böse Zungen das über Leute wie mich...
      Aber natürlich steckt auch in DEiner Anmerkung dahinter: vormalig Arbeitslose verwalten andere Arbeitslose und alle sind damit "vollbeschäftigt".

      Damit ist auch der Geist der Arbeitswelt unserer "Väter und Großväter" verleugnet, die "gearbeitet haben, damit wir nicht mehr so hart arbeiten müssen" (Zitat dieser netten alten Dame aus dem Film Grundeinkommen - ein Kulturimpuls).

      Das eigentlich PEINSAME an der Geschichte ist, dass irgendwie an "Lebens-Mühe-Umständen" festgehalten wird - nicht daran, dass bestimmte Dinge erledigt werden wollen oder wir sie erledigt haben wollen - und das möglichst stressfrei...
      Die Fixierung liegt auf Erziehung und Gehorsam, nicht auf dem was Väter und Großväter (m/w ;-))
      anstrebten durch ihr TUN und ERFINDEN - das LOSWERDEN verpflichtender, bindender monotoner, anstrengender Abläufe zugunsten des Typus des FREIEN Künstlers, Forschers usw. - leidenschaftlichen Berufstätigen...
      nur haben wir immer das Prinzip des HÄNDLERS noch drin.
      Das kann auch leidenschaftlich vollführt werden. Es DOMINIERT und zwingt daher andere, auch in ihren Leidenschaften "ins Handeln" zu gehen. Sich zu verkaufen.
      Würdet Ihr Euch für 100 000 oder 300 000 EUR verkaufen? Oder nur das Geld annehmen, wenn das, was Ihr tut, grundsätzlich stimmig ist?
      BTW: mir sind 300 000 EUR zu wenig - ich möchte weit mehr wenn ich Obermacker bin... nämlich so viel, allen das BGE zu finanzieren ;-)
      Aber mal ehrlich - da ist es doch einfacher, wir warten nicht auf mich oder einen anderen "Ich bin Euer Weltretter", sondern führen das BGE gemeinsam ("von unten") ein... übrigens ist die BGE-Lobby UG haftungsbeschränkt ab Januar gemeinnützig und kann auch spendenden Jobcentermitarbeitern oder anderen "Besserverdienern" nun endlich Spendenbescheinigungen ausstellen ;-)

      Liebe Grüße
      FriGGa

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  2. Der Schrecken vom Jobcenter Treptow-Köpenick5. Dezember 2017 um 18:34

    Mein Lieber Herr H., nicht nur der Bund der Steuerzahler dürfte sich bei Ihnen bedanken, für den so "verantwortungsvollen" Umgang mit dessen Mitteln. Sie haben mit Ihrem wohl persönlichen Rundumschlag gegen Frau Wendt nun eher dafür gesorgt, dass Sie und Ihr fabulöses Jobcenter weit über Frau Wendts Blog hinaus enorm an Bekanntheit gewinnen. Sie sind seit einiger Zeit auch gern gesehener Gast auf meinem Blog und dürfen sich dort gern mit tollen Geschichten - wie dieser hier - mit einbringen.

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    1. Es ist immer gut -wenn sie gegen "uns" sind, sorgt das für Unterhaltung und Aufmerksamkeit, wenn sie für uns sind, stärken sie Kräfte für Situationen unserer Freunde oder für Zeiten, in denen sie gegen uns sind... ;-)

      Im Idealfall wickeln sie mit uns gemeinsam Hand in Hand ein in sich ungutes System ab und erschaffen auf der Grundlage von Mitmenschlichkeit etwas neues.

      Wie weit welche Entgifungsmaßnahmen, kreativdenkweisen, Versöhnungsszenarien oder Gegenwehr als (geselslchaftliche) "Therapie" anschlagen, zeigt sich beim Machen...

      und dass was geschieht steuern sie ja selber die ganze Zeit.

      ;-)

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  3. Eine Info zum Thema "Aufschiebende Wirkung", da es Dich ja betrifft bzw. betroffen hat:

    "Das Gericht möge prüfen und begründen, inwieweit § 39 Abs. 1 SGB II mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG und mit Art. 20 Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, als dass es systematisch nicht nachvollziehbar ist, dass ausgerechnet im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine gravierende Einschränkung des Rechtsschutzes gegeben sein soll, da bereits das BVerfG in seiner Entscheidung vom 13. Juni 1979 festgestellt hat, dass eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt, nicht mit der Verfassung vereinbar ist (BVerfGE 51, 268 [284f]):"Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (...). Dies muss jedoch die Ausnahme bleiben. Eine Verwaltungspraxis, die dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehrt, indem z.B. Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt werden, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar." Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die aufschiebende Wirkung einen fundamentalen Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses darstellt, welcher nur ausnahmsweise zurückstehen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.6.1979, 1 BvR 699/77, BverfGE 51, S. 268 ff., 284 f. m.w.N.)."

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    1. danke an den Zusender per MAIL für diesen Beitrag, den ich auf seinn WUnsch anonym veröffentliche

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  4. Wenn der Geschäftsführer des Jobcenter Berlin Pankow, Herr Hieb, sich höchstpersönlich in das Rechtsverfahren einschaltet, dann steht ihm das Wasser wohl schon bis zum Hals. Wird da vielleicht demnächst eine Geschäftsführerstelle im Jobcenter Berlin Pankow frei?

    Frigga ist aber auch ein böses Mädchen und ärgert immer den netten Herrn Hieb und seine freundlichen Mitarbeiter, die nur "Gutes" für die Hartz IV Bezieher im Sinn haben (-;

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  5. **Lieber Herr M. - Sie sagten mir mal "wie gut, dass wir Gerichte haben..."**

    Ist es nicht für unseren demokratischen Sozialstaat eher traurig, dass man einem Jobcenter soviel Macht gegeben hat, so dass man als Bürger gezwungen ist gegen eine Behörde, oder was auch immer Jobcenter darstellen sollen, rechtliche Schritte zu unternehmen? In was für einem Land leben wir eigentlich seit Einführung von SGB II und Hartz IV?

    Nun ja, seine 120.000 Euro im Jahr (plus Prämien) hat sich Herr Hieb ja schon einmal mit seinem obigen Schreiben verdient, auch wenn das Sozialgericht Berlin seinem Ansinnen nicht entsprochen hat.

    Millionen Hartz IV Bezieher sorgen jeden Monat dafür, dass 100.000 BA-Angestellte nicht arbeitslos werden und solche Geschäftsführer wie Herr Hieb auch weiterhin ihre fetten Gehaltschecks bekommen.

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